Dialerschutz.de geht gegen Trittbrettfahrer vor

sascha

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Einstweilige Verfügung: Dialerschutz.de geht gegen Trittbrettfahrer vor

Dialerschutz.de hat vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Münchner Unternehmen Universal Boards GmbH & Co KG und dessen Geschäftsführer erwirkt. Damit geht Dialerschutz.de gegen den Versuch eines Trittbrettfahrers vor, mit dem guten Ruf von Dialerschutz.de Geld zu verdienen und Verbraucher in die Irre zu führen. Der Universal Boards wurde durch das Gericht unter anderem verboten, unter der Domain „dialer-schutz.org“ gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem wurde der GmbH untersagt, für den Zugang zu Informationen zu werben, die es auf dialer-schutz.org in Wirklichkeit gar nicht gibt.

Das Internetportal Dialerschutz.de ist seit drei Jahren online, informiert umfassend und in aktuellen Nachrichten über die Themen Dialer, Mehrwertdienste, und den Schutz vor Missbrauch solcher Dienste. Verbraucher bekommen diese Informationen kostenlos, da Dialerschutz.de sich durch Werbung finanziert. Doch der gute Ruf und die Bekanntheit unserer Seite, die unter anderem von der Bundesregierung, Behörden, Polizeidienststellen und Verbraucherschutzorganisationen empfohlen wird, rief einen Trittbrettfahrer auf den Plan. Die Universal Boards GmbH & Co KG, bisher vor allem für Dialer-Angebote bekannt, startete im Dezember unter der Domain „dialer-schutz.org“ eine Seite, auf der Besuchern versprochen wurde, sie könnten gegen Bezahlung Informationen zu Dialern und Missbrauch von Mehrwertdiensten erhalten. Dabei wurde bei den Besuchern durch entsprechende Formulierungen der Eindruck erweckt, sie seien auf der „echten“ Seite Dialerschutz.de gelandet. In wechselnden Layouts wurde ihnen unter anderem versprochen, sie erhielten nach der Bezahlung „weitere Links zu Dialerschutz-Foren und Verbraucherschutz-Organisationen“, „wichtige Hinweise zum Kleingedruckten (Dialer-AGB's etc.)“, „Anleitungen zum Finden und Löschen von illegalen Dialern, Tricks zum Auffinden versteckter illegaler Dialer etc.“ – also Informationen, die es bei Dialerschutz.de tatsächlich gibt. Ein Test ergab allerdings, dass die versprochenen Informationen nach der Einwilligung zum Lastschriftverfahren auf dialer-schutz.org gar nicht zu finden waren. Es wurde also der Zugang zu nicht vorhandenen Informationen beworben und verkauft.

Nachdem die Universal Boards GmbH ihre Seite auch in Form eines Partnerprogramms vertrieb, also Webmaster das Angebot auf ihren jeweiligen Seiten bewerben sollten, sah sich Dialerschutz.de zu rechtlichen Schritten gezwungen – zum ersten Mal in seiner dreijährigen Geschichte. Denn es ging nicht nur um den guten Ruf von Dialerschutz.de, der angesichts der Verwechslungsgefahr akut gefährdet war; es ging vor allem darum, Hilfe suchende Verbraucher und Dialer-Opfer vor einem irreführenden Angebot zu schützen.

Weil eine Abmahnung erfolglos blieb, erwirkte Dialerschutz.de, vertreten von Rechtsanwalt Hagen Hild (Augsburg), jetzt vor dem Landgericht München I eine entsprechende einstweilige Verfügung. Damit wurde der Universal Boards die Verwendung der Domain dialer-schutz.org untersagt. Ebenfalls wurde dem Unternehmen verboten, „im geschäftlichen Verkehr im Bereich Informationen über Einwählprogramme ins Internet, Mehrwertdienste, Servicenummern und/oder über den Missbrauch von diesen die Zeichen Dialerschutz und/oder Dialer-Schutz zu benutzen oder damit zu werben.“ Das Gericht kam zur Auffassung, dass hierbei eine Verwechslungsgefahr mit dem Werktitel Dialerschutz.de bestehe. „Die glaubhaft gemachte hohe Bekanntheit der unter der Bezeichnung „dialerschutz“ betriebenen Webseiten des Antragstellers begründet vorliegend für dieses Zeichen Werktitelschutz und hinreichende Kennzeichnungskraft“, heißt es in der Begründung des Gerichts. „Im übrigen stünden im konkret zu beurteilenden Fall auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche zur Verfügung.“ Außerdem wurde dem Unternehmen verboten, für den Zugang zu Informationen zu werben, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt: „Die von den Antragsgegnern beworbenen Themen werden im kostenpflichtigen Informationsportal nicht konkret zur Verfügung gestellt“, stellten die Richter fest (LG München I, Az 33 O 24216/04).

„Das bedeutet nicht nur, dass die Universal Boards GmbH & Co KG die Domain dialer-schutz.org nicht mehr nutzen darf, sondern auch, dass diese allgemein, etwa auf Webseiten oder in Meta-Tags, die Bezeichnung Dialerschutz nicht mehr verwenden darf. Damit ist Dialerschutz bestmöglich vor Nachahmern geschützt“, erklärte Rechtsanwalt Hild, juristischer Berater von Dialerschutz.de. „Gleichzeitig ist die Entscheidung auch ein Sieg für die Verbraucher, denn die Firma Universal Boards darf zukünftig nicht mehr mit Informationen werben, die es tatsächlich im kostenpflichtigen Bereich nicht gibt.“ Außerdem müssten Verbraucher zukünftig darauf hingewiesen werden, dass ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. „Da die einstweilige Verfügung auch gegen den Geschäftsführer erlassen wurde, sind nicht nur die Webseiten der Firma Universal Boards GmbH & Co KG betroffen, sondern eventuell weitere Webseiten, für die dieser verantwortlich ist“, so Hild weiter.

Die einstweilige Verfügung wurde am Montag dem Gerichtsvollzieher übermittelt und sollte damit am heutigen Dienstag, spätestens Mittwoch rechtskräftig zugestellt werden. Dialerschutz.de bedauert ausdrücklich, dass eine außergerichtliche Einigung in diesem Fall nicht möglich war. „Wir unterstützen jeden gerne, der Menschen für die Dialer-Problematik sensibilisieren will“, so Sascha Borowski, Betreiber von Dialerschutz.de. „Schließlich ist es auch uns ein Anliegen, dass ein Wachstumsmarkt wie die telefonischen Mehrwertdienste nicht durch schwarze Schafe der Branche kaputt gemacht wird.“ Andererseits könne es nicht sein, dass Trittbrettfahrer den guten Ruf von Dialerschutz.de ausnutzen, um auf Kosten hilfesuchender User mit Tricks Geld zu verdienen. „Deshalb mussten wir in diesem Fall zu rechtlichen Mitteln greifen, um uns und vor allem die Verbraucher zu schützen.“

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=225

cu,

Sascha
 
Die Moral von der Geschicht für die 'Nimmersatten'

Das ist die volle Dröhnung moralischer Belehrung für die, die es nötig hatten. Und ein Segen für den Rest der Welt.

Viele fragwürdige Geschäfte im Internet leben davon, dass die Betreiber sehr raffiniert die Grenze des Nicht-Explizit-Verbotenen kennen und gnadenlos ausnutzen. Sie setzen darauf, dass sie, wenn ihr Treiben doch auffällt, ein genügend großes Schlupfloch für die gefahrlose Flucht im Hintergrund haben.

Der Fuchs bei den Gebrüdern Grimm war klug genug, hier sehr vorsichtig zu Werke zu gehen. Wenn die Gier zu groß wird wie bei 'Nimmersatt', dann kann es teuer werden.

Fragwürdige Geschäfte sind www.jaginforum.de/showthread.php%3Fs%3D5184d40c01ebae0a032522cd11762067%26threadid%3D36295%26perpage%3D1%26pagenumber%3D9+Fehler+gemacht&hl=de]traditionell beschwerdelastig.[/url] Nun haben sich die seriösen Geschäftsleute mit dem findigen Rechtsbeistand offensichtlich gründlich verrechnet.

Das ist die gute Nachricht. Die Schlupflöcher werden kleiner und offensichtlich falsch eingeschätzt.

Der 'Patzer' wiegt schwer. Man hat in einschlägigen Foren mit viel Getöse Werbung für das genannte Projekt gemacht. Es sollte hohe Erträge für die Werber bringen. Die Reaktionszeit der Suchmaschinen auf neue Suchwortseiten beträgt einige Wochen. Wer also hier mitverdienen wollte, stellt nun fest, dass der Ertrag ausbleibt.

Insofern ist das nicht ein Schuss vor den Bug, sondern ein Volltreffer in die Bordwand unterhalb der Wasserlinie. Nun ist 'Schotten dicht' und 'Wasser schöpfen' angesagt.

Dietmar Vill
 
Gratulation!
Für mich ist die geschilderte Entwicklung auch ein Beweis dafür, wie schlagkräftig das Forum inzwischen geworden ist.
Also, liebe Dialerdetlevs, zieht euch warm an und meldet euch bei eurer zuständigen Arbeitsagentur.
 
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/16393
das Entscheidende steht auf der zweiten Seite:
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/16393/1
Ob Lastschrift oder Dialer: Die tatsächlichen Informationen entsprachen nicht den Versprechungen auf der Website. Sascha Borowski sah sich zum Handeln gezwungen. Er ließ D. GmbH abmahnen. "Das ist eigentlich nicht meine Art, aber hier stand auch der Ruf von Dialerschutz.de auf dem Spiel", so Borowski zu onlinekosten.de.

Syndikus droht

Eine entsprechende Abmahnung durch Borowskis Augsburger Rechtsanwalt Hagen Hild ließ D. von seinem zu zweifelhafter Berühmtheit gelangten Anwalt B. S. kontern. Zwar zeigte sich D. bereit, zumindest in einem der strittigen Punkte eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sonst gab sich Syndikus kämpferisch und drohte sogar mit Gegenmaßnahmen.

Einstweilige Verfügung

Davon einigermaßen unbeeindruckt erwirkte Hild daraufhin vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Universal Boards GmbH und ihren Geschäftsführer. Der Dialer-Klitsche wurde untersagt, unter der Domain "dialer-schutz.org" gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialermissbrauch anzubieten. Das Gericht kam zur Auffassung, dass hierbei eine Verwechslungsgefahr mit Dialerschutz.de bestehe (LG München I, Az 33 O 24216/04). "dialer-schutz.org" ist jetzt offline.

tf
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/54986

Heise schrieb:
Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Dialer-Anbieter

Die Betreiber der Verbraucherschutz-Site Dialerschutz.de haben am Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Dialer-Anbieter Universal Boards und dessen Geschäftsführer M. D. erwirkt. Dem Unternehmen wird vom Gericht unter anderem verboten, unter der Domain dialer-schutz.org gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem wird ihm untersagt, für den Zugang zu solchen Informationen zu werben, die es auf dialer-schutz.org in Wirklichkeit gar nicht gibt.

"Es kann nicht sein, dass Trittbrettfahrer den guten Ruf von Dialerschutz.de ausnutzen, um auf Kosten hilfesuchender User mit Tricks Geld zu verdienen", erklärte Sascha Borowski, Chef von Dialerschutz.de. Universal Boards habe im Dezember unter der Domain dialer-schutz.org eine Seite gestartet, auf der Besuchern versprochen wurde, sie könnten gegen Bezahlung Informationen zu Dialern und Missbrauch von Mehrwertdiensten erhalten. Dabei sei bei den Surfern durch entsprechende Formulierungen der Eindruck erweckt worden, sie seien auf der "echten" Seite Dialerschutz.de gelandet.

In wechselnden Layouts sei versprochen worden, der Besucher erhalte nach der Bezahlung via Lastschriftverfahren "weitere Links zu Dialerschutz-Foren und Verbraucherschutz-Organisationen", "wichtige Hinweise zum Kleingedruckten (Dialer-AGBs etc.)" und "Anleitungen zum Finden und Löschen von illegalen Dialern, Tricks zum Auffinden versteckter illegaler Dialer etc.". Eine Überprüfung habe aber ergeben, dass die versprochenen Informationen nach der Einwilligung zum Lastschriftverfahren auf dialer-schutz.org nicht vorhanden waren, wie Rechtsanwalt Hagen Hild, juristischer Vertreter von Dialerschutz.de, in dem Verfügungsantrag versicherte.

Weil eine daraufhin erfolgte Abmahnung von Dialerschutz.de von Universal-Board-Rechtsanwalt Bernhard Syndikus zurückgewiesen wurde, habe man beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt. Damit wurde Universal Boards unter anderem die Verwendung der Domain dialer-schutz.org untersagt. Das Gericht bestätigte eine Verwechslungsgefahr von dialer-schutz.org mit dem Werktitel Dialerschutz.de.

"Die Entscheidung ist auch ein Sieg für die Verbraucher, denn die Firma Universal Boards darf zukünftig nicht mehr mit Informationen werben, die es tatsächlich im kostenpflichtigen Bereich nicht gibt", erklärte Dialerschutz.de-Anwalt Hild. "Da die einstweilige Verfügung auch gegen den Geschäftsführer M. D. erlassen wurde, sind nicht nur die Webseiten der Firma Universal Boards GmbH & Co KG betroffen, sondern eventuell weitere Webseiten, für die dieser verantwortlich ist".

Nach Angaben von Hild wird die Verfügung am heutigen Dienstagnachmittag zugestellt und damit rechtswirksam. Der Dialer-Anbieter Universal Bords war bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (hob/c't)
 
sascha schrieb:
Einstweilige Verfügung: Dialerschutz.de geht gegen Trittbrettfahrer vor

Dialerschutz.de hat vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Münchner Unternehmen Universal Boards GmbH & Co KG und dessen Geschäftsführer erwirkt. Damit geht Dialerschutz.de gegen den Versuch eines Trittbrettfahrers vor, mit dem guten Ruf von Dialerschutz.de Geld zu verdienen und Verbraucher in die Irre zu führen.
Glückwunsch! Wenn mehr Firmen/Site-Betreiber gegen diese Form der Rufausbeutung vorgehen würden, wäre die Zahl von Domains, die Suchmaschinen vollmüllen, sicher überschaubar klein.
 
Mr. Cutty schrieb:
Trotzdem macht der D. weiter und zwar mit einer anderen Domain.

Steht so bei Dialercenter im Forum.
Hunde, die kläffen, beißen nicht.

Das werden wir erst in einigen Tagen sehen, was wirklich passiert. In der EV wurde auch etwas zum Inhalt der Werbung und zum Inhalt des wirklichen Angebots gesagt sowie über die erforderliche Aufklärung der Verbraucher im Vorfeld.

Da sind wir mal gespannt, wie die zukünftigen Angebote konkret gestaltet sein werden.

Ich bin sicher, dass hier substanzielle Verbesserungen für die Verbraucher enthalten sein werden.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
In der EV wurde auch etwas zum Inhalt der Werbung und zum Inhalt des wirklichen Angebots gesagt
[Ironie] Für Textanrisse, die auf selbst recherchierten Meldungen von dialerschutz beruhen, wurden doch sicher Info-Honorare gezahlt? [/Ironie aus]
dialerschutz schrieb:
News vom 18. August 2004
vom 18.08.2004 21:15:17
Verbraucherministerium: Dialer-Verbot in Deutschland „nicht sinnvoll“
(...) erklärte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber Dialerschutz.de.
M.D.-Seite schrieb:
Dialer-Verbot in Deutschland laut Verbraucherministerium nicht sinnvoll Mehr dazu auf Anfrage in unserem Forum
 
Ich sehe es als einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung an, was die Verantwortlichen von dialerschutz.de hier für die Verbraucher erreicht haben.

Es darf nicht mit etwas geworben werden, was es nach dem Bezahlen nicht tatsächlich gibt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber bei seriösen Geschäftsleuten scheinbar nicht.

Der Anspruch wäre für geschädigte Verbraucher sehr schwer durchsetzbar. Als Teilanspruch im Rahmen dieser EV ist aber sehr klar und schnell feststellbar, ob ein solcher Fall gegebenenfalls vorliegen könnte.

Also ein substanzieller Fortschritt, über den Einzelfall hinaus.

Dietmar Vill
 
Artikel aus den genannten geschlossenen Forum stehen unter strengen Copyright. Der Rest der Welt würde besser auf die Peinlichkeit der Kenntnisnahme des dortigen Niveaus verzichten.

Dietmar Vill
 
Mr. Cutty schrieb:
Warum ging einige Zeit lang das Forum nicht?

Ich zitiere mal von Dialerfroum.de oder ich sage da D. -Forum:


weder ist das Zitieren gestattet (laut deren eigener Regeln) , noch das Posten von
kommerziellen URLs hier, daher das Zitat gelöscht
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#13
inaktive URLs oder deaktivierte URLs können geduldet werden
modaction
Ihr seit dann auch nicht besser wie der D. wegen Eurer ständigen Zensiererei. Das macht der dort nämlich auch ständig.

Übrigens: Dialerschutz.de und Computerbetrug.de sind auch kommerziell und dann dürftet Ihr nicht einmal Eure eigenen Links zu Artikeln hier posten.
 
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