dvill
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Solche Dialer gibt es, leider zu unrecht auch in der RegTP-DB. Die Wahl der Schriftgröße darf ein Verbraucher sicherlich nach Belieben vornehmen. Das entbindet den Dialerprogrammierer nicht von der Pflicht, seine Angaben lesbar anzuzeigen.Smigel schrieb:Ich würde eher sagen, dass da jemand beim Programmieren des Layouts vergessen hat, dass es Anwender gibt, die die Schriftgrösse im Windows anpassen.
Damit zerlegt es dann das Layout, wenn die Schriftgrösse in Windows nicht auf dem Standardwert steht.
Betroffene, deren Dialer die gesetzlichen Pflichtangaben nicht anzeigt, sollten diesen Dialer bei der RegTP vorlegen, damit die Registrierung entzogen werden kann. Damit entfällt auch die Zahlungspflicht.Aaron schrieb:Aber selbst wenn der Fragensteller hier auch seine Schriftgroesse anders eingestellt hat, bleibt abzuwaegen, ob er denn Recht zum verweigern hat wenn er nicht darueber informiert wurde, dass es soviel aus dem deutschen Festnetz und nirgendwo sonst kostet.
Dietmar Vill