Tut mir Leid, ich bin ja kein Jurist. Aber für mich sind eine "vollständige Checkliste" und ein Satz von "Kriterien, welche sämtlich erfüllt sein müssen" dasselbe !!galdikas schrieb:Du solltest nach dem Wesentlichen fragen: welche Kriterien müssen sämtlich erfüllt sein, damit X ... ein ... Recht hat, einen Betrag ... von Dir einfordern zu können?neward schrieb:gibt es dann hier im Forum irgendwo eine kurze, prägnante und vollständige Checkliste aller Kriterien, die ein Dialer erfüllen muss um legal zu sein.
Ebenso ist für mich "Der Dialer arbeitete legal" gleichbedeutend mit "Die Geldforderung ist berechtigt". Daher: ????
Sicher das stimmt natürlich erst mal.galdikas schrieb:Und Du solltest danach fragen, WER den Nachweis erbringen muß, daß sämtliche Kriterien für die Zahlungsforderungsberechtigung erfüllt sind? Das ist grundsätzlich immer derjenige, der etwas will - der muß dann nicht nur beweisen, daß irgendein von ihm zur Registrierung angemeldetes Dialerprogramm Punkt 1 .. Punkt 367 irgendeiner Behördenverfügung entspricht - sondern er muß vielmehr zeigen, daß alle Kriterien seiner Zahlungsforderungsberechtigung erfüllt sind!(Nach dem Motto: Aha, Punkt 17 ist bei "meinem" Dialer eindeutig nicht erfüllt, also brauche ich nicht zu bezahlen!)
Aber dann bringt der Anbieter seinen Admin als Zeugen mit; der Admin legt eine Checkliste vor mit lauter Haken und beide sagen: "Alles erfüllt."
Dann stehe doch wieder ich da und muss beweisen, in welchem Punkt der beigebrachte Zeuge mittels seines Hakens lügt!
Also kann ich mich nicht nur auf meinen fetten Hintern setzen und sagen: DU musst beweisen, sondern muss auch selber in der Lage sein, den Gegenbeweis anzutreten !!
Und dafür brauche ich selber eine Checkliste - oder meinetwegen auch einen "Satz von Kriterien", die ich vorher selber durchgearbeitet haben muss, um im entscheidenden Moment meinen Finger in die Wunde legen zu können.
????galdikas schrieb:Es gibt keine Regel, wonach eine Zahlungsforderung dann und nur dann berechtigt wäre, wenn auf eine Registrierung eines Dialerprogramms hingewiesen werden kann.
Wenn ich nicht alles falsch verstanden habe, dann ist eine Zahlungsaufforderung doch nur dann berechtigt, wenn eine Registrierung existiert !!
Aber selbstverständlich ist eine Registrierung und die Einhaltung aller in dem Zusammenhang bestehenden Regeln nicht alleine ausreichend. Das hat Qoppa in seinem Posting in diesem Thread schon einleuchtend dargelegt. Da spielen dann natürlich nicht nur die Amtsblattverfügungen der RegTP eine Rolle!
DAS Gefühl teile ich inzwischen.galdikas schrieb:Alle "Banden"-Mitglieder, die in irgendeiner Weise an Mehrwertdiensten mitkassieren, machen sich nachvollziehbarerweise für die Fortgeltung einer zweifelhaften Regelung stark, wonach grundsätzlich nicht mehr der Ehrliche die Berechtigung seiner Zahlungsforderung nachzuweisen brauche, sondern daß vielmehr Betrug erlaubt sein soll, solange es dem Betrogenen nicht (mehr) gelingt, die Unrechtmäßigkeit lückenlos zu belegen.
Werner