Dialer eingefangen - lohnt sich ein Einspruch?

Oder gleich die Festplatte. Unerfahrene wissen vielleicht nicht, wie Spiegelungen zu machen sind. Wenn diese beim Händler eine neue Platte einbauen würden und die alte vorübergehend zur Spurensicherung zurücklegen, wäre der PC bald wieder flott.

Dietmar Vill
 
Festplattenspiegelung

Ja klar, natürlich keinesfalls selbst solche Spiegelungen vornehmen, sondern durch die DV-Stellen der Polizei machen lassen. Alternativ ebenfalls eine sehr gute Idee der Vorschlag von DVill. :wave:
 
sondern durch die DV-Stellen der Polizei machen lassen. Alternativ ebenfalls eine sehr gute Idee der Vorschlag von DVill.

Dann müsste vielleicht noch viel offensiver propagiert werden, dass die DV-Stellen der KPs dies können und auch tun. Ich denke schon, dass viele vor diesem Schritt aus reiner Bequemlichkeit zurückschrecken weil sie fürchten, dass ihr PC auf Monate hinweg bei den Sachbearbeitern stehenbleiben muss, weil diese so überlastet sind.
 
Wenn keine Anklage...

...dann auch keine Einstellung nach § 153 a StPO, wetten?

Aber mal Scherz beiseite: Es wäre schon sehr damit gedient, wenn der jeweilige Geschädigte hier im Forum sagen würde, ob er eine Datensicherung (Spiegelung der Festplatte oder ausgebaute Festplatte) hat. Es soll Staatsanwälte geben, die in dieses Forum schauen... 8)
 
Natürlich ist es wichtig, die Daten zu sichern, möglichst auch so, dass der Betroffene nach der Spiegelung oder mit einer heute preiswerten Ersatzplatte schnell weiter arbeiten kann.

Aber die aktuellen Erkenntnisse unterstreichen, dass nicht jede Schurkerei sich in auswertbaren Bits und Bytes auf der Festplatte niederschlägt. Eine "saubere" Festplatte würde man auch bei einer guten Manipulation vorfinden.

Dietmar Vill
 
Zeit ist Geld

Ja, Sascha, das ist ein Problem. Aber das kann durchaus gelöst werden. Zum einen bei ausgebauter Festplatte, die ja eh ersetzt werden muß. Zum anderen, indem man den sachbearbeitenden Staatsanwalt einfach mal anruft und ihm anbietet, den Rechner für - sagen wir mal - 14 Tage zur Verfügung zu stellen. In dieser Zeit müßte eine Encase-Sicherung drin sein, notfalls über private Sachverständige.

Eines ist vielleicht noch unbekannt: Wenn "illegale" Dateien auf dem Rechner sind, z.B. Raubkopien, oder "private" Dateien, auch z.B. Sexdateien/-bilder, haben wahrscheinlich eine Menge Leute Angst davor, selber Ärger zu bekommen. Aber wenn die Auswertung seriös läuft, bekommt der Staatsanwalt keine Kenntnis davon, und er interessiert sich auch nicht dafür. Einzige Ausnahme dürften Kinderpornos sein. Aber mit dieser Ausnahme sollte man leben können.
 
auswertbare Bits und Bytes

Da hat Dvill recht. Aber erstens weiß man es vor der Auswertung nicht, und zweitens trägt die Manipulation wohl kaum allen Rechnereinstellungen Rechnung, weswegen vielerorts doch mehr auf der Festplatte ist, als man meint.
 
Was ich an der Diskussion nicht recht verstehe: solange die Dialerseite aktiv ist, könnten die Ermittlungsbehörden doch direkt dort an der Quelle Beweissicherung betreiben. Nur eine aktuelle URL wird gebraucht. Warum also die Schwierigkeiten mit Festplattenspiegelung usw.?
 
Das halte ich auch für den besseren Weg, da ich mir persönlich nicht vorstellen kann, eine Festplatte bzw. deren Spiegelung aus der Hand zu geben, auf der alle persönlichen Daten drauf sind (Kennwörter, Mails, Dokumente, Schriftwechsel etc.), ohne zu wissen, in welche Hände diese Informationen gelangen...
:roll:
 
Qoppa schrieb:
Was ich an der Diskussion nicht recht verstehe: solange die Dialerseite aktiv ist, könnten die Ermittlungsbehörden doch direkt dort an der Quelle Beweissicherung betreiben. Nur eine aktuelle URL wird gebraucht. Warum also die Schwierigkeiten mit Festplattenspiegelung usw.?
Das halte ich definitiv für zu wenig und direkt wertlos.

Selbst wenn es eine URL gibt, die unverändert weiter betrieben wird, wäre nicht sicher, welches Layout des Dialers aktiv war. Für viele Angebote gibt es 20 oder sogar mehr Layouts. Die Regstrierung erzeugt schließlich nur hohe Kosten zu Lasten der Allgemeinheit, da können doch die seriösen Anbieter hemmungslos zugreifen.

Mehrere Dialerhersteller lassen ihren Geschäftspartnern die Freiheit der grafischen Gestaltung von Farben, Schriften und Bildern. Die von Geldgier getriebenen Ergebnisse fallen so oder so aus und liegen oft unterhalb der Mindestanforderungen. Eine regelmäßig auftretende Variante besteht darin, eine Grafik mit großem Text, z.B. "ROUTENPLANERPROFI" (nur ein Beispiel) zu verwenden. Gemäß Mindestanforderungen müssten dann die übrigen Texte ebenso groß sein.

In der großen Zahl der Layout fallen solche Muster kaum auf, sie würde jedoch zugunsten des Betroffenen zählen, wenn sie konkret auf der Festplatte nachgewiesen werden könnten.

Die URL ist weiter unsicher, weil der Inhalt im Laufe der Zeit veränderlich ist. Speziell Trickserangebote bleiben bis zum Beweis vor Gericht nicht aktiv.

Beweiskräftig kann nur der komplette Festplatteninhalt (Cache, Ereignisanzeige, Modemprotokoll, Registry, Programmdateien usw.) sein, im Original oder einer zuverlässigen Spiegelung. Die Leute, die im amtlichen Auftrag diese Beweise auswerten, haben weder die Lust noch die Zeit, unter mehr als 30.000 Dateien nach privaten Funden des Betroffenen zu suchen. Da passiert nichts.

Dietmar Vill
 
Qoppa schrieb:
...solange die Dialerseite aktiv ist, könnten die Ermittlungsbehörden doch direkt dort an der Quelle Beweissicherung betreiben.....

Es steht zu befürchten, dass nicht alle ermittelnden Behörden überhaupt dazu in der Lage sind, die Quelle einer missbräuchlichen Dialeranwendung erstmal aufzuspüren und dann auch noch zu analysieren.
Außerdem hat die nachträgliche Beweissicherung aus dem Internet nur einen Indiziencharakter. Der gerichtsverwertbare Zusammenhang zum schädigenden Ereignis muss lückenlos bewiesen werden und dazu bräuchte es dann wiederum die Festpalttenauswertung vom Rechner des Geschädigten durch einen EDV-Sachverständigen.
 
Leider nicht

Ganz einfach: Zum einen verstreicht in der Regel sehr viel Zeit, die damit verbracht (aus ermittlungstechnischer Sicht: verschwendet) wird, sich beim Rufnummernanbieter zu beschweren usw, zum anderen muß die Ermittlungsbehörde einen ganz konkreten Schadensfall haben; alles andere wäre bestenfalls - wenn überhaupt - ein Versuch. Außerdem kann der Geschädigte fast nie sagen, auf welcher Seite er gewesen ist. Und schließlich verändern Webseiten und die dahinterstehenden Dialer vielfach ihr Gesicht (und wenn es nur ein anderer Hashwert ist). Deshalb ist es zwar überaus nützlich, wenn man tatsächlich noch Zugriff auf die Seite hat, aber der Zugriff ersetzt nicht die Datensicherung im konkreten Fall.
 
Reducal schrieb:
Außerdem hat die nachträgliche Beweissicherung aus dem Internet nur einen Indiziencharakter.
Fallbeil schrieb:
Deshalb ist es zwar überaus nützlich, wenn man tatsächlich noch Zugriff auf die Seite hat, aber der Zugriff ersetzt nicht die Datensicherung im konkreten Fall.
Wenn es um den Nachweis einer bereits erfolgten Straftat geht, sicherlich (-> Spuren am Tatort = PC des Geschädigten).

Aber es ist ja doch bekannt, daß es um gewerbsmäßig begangene Straftaten geht, die meistens vom immer gleichen Täterkreis ausgehen, auch wenn die Firmennamen und die eingesetzten Techniken sich ändern. Und auch wenns ausländische Firmen sind, führt die Spur doch meist nach Deutschland zurück (das haben ja schon die vielen "privaten" Ermittlungen durch die Forenmitglieder hier ergeben, - bestes, jedoch nicht mehr aktuelles Beispiel: Crosskirk, Mallorca -> Software und Plattform der ebs -> Server stehen in Eschborn, - die personellen Verflechtungen dürften ja auch bekannt sein). Was mir dabei nicht in den Kopf will, ist, daß die Ermittlungsbehörden - so klingt´s jedenfalls - nicht einmal diese "Szene" beobachten: mit etwas zielgerechtem Surfen müßte das Beweismaterial doch haufenweise auf die Ermittlungscomputer kommen und dort frisch analysiert werden können. Warum also nur reaktiv auf die Schadensmeldungen der Geschädigten warten, anstatt aktiv sich zum Täterkreis vorarbeiten?
 
Qoppa schrieb:
Was mir dabei nicht in den Kopf will, ist, daß die Ermittlungsbehörden - so klingt´s jedenfalls - nicht einmal diese "Szene" beobachten
Meine relativ guten Kontakte zu den Behörden singen da ein ganz anderes Lied und der Misston, der nicht in Deinen Kopf will, klingt in Wirklichkeit auch nicht mehr so grell.
 
Reducal schrieb:
Meine relativ guten Kontakte zu den Behörden singen da ein ganz anderes
Lied und der Misston, der nicht in Deinen Kopf will, klingt in Wirklichkeit auch nicht mehr so grell.

Und warum hört man bis auf wenige löbliche Ausnahmen nichts von dem Kanon:HAS und den
Knabe aus Hessen , die es schlicht so toll getrieben haben, dass es nicht mehr zu übersehen war ?

Die Aufdeckung der Teleflate-"Affäre" z.B kann sich keine Behörde auf ihre Erfolgsliste schreiben,
die geht einzig und allein auf Mitwirkende dieses Forums, für die Ermittler ein etwas mageres Ergebnis.

j.
 
jupp11 schrieb:
Und warum hört man bis auf wenige löbliche Ausnahmen nichts ...
Es wird anzunehmen sein, dass strafrechtlich relevante Ermittlungen nicht öffentlich zelebriert werden, es sei denn die Ermittlungen sind nicht mehr gefährdet und von der federführenden StA als pressefrei erklärt worden.
 
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