A
Anonymous
Einer hat einen Dialer auf dem Rechner. Dieser legt sich eine eigene DFÜ-Verbindung an. Der Service wird über den Dialer gestartet, man erhält die Zielrufnummer und den Preis benannt, hat AGB´s zur Verfügung und sieht ein buntes Einwahlfenster - so weit so gut, wenn man den Dialer absichtlich verwendet!
Jetzt verwendet der User jedoch seinen nackigen Internet Explorer, weil er keine Software (z. B. AOL oder T-Online) nutzt. Eine Standard-DFÜ ist nicht definiert - die Einstellungen sind auf "keine Verbindung wählen" gestellt.
Im ungünstigen Fall wählt der User üblicherweise z. B. Freenet oder MSN. Jetzt hat aber der Dialer eine Bezeichnung, die alphabetisch vor dem "F" oder "M" steht, z. B. "D" (wie DutchWeb24). Welche Verbindung wird nun wohl bei Eingabe irgendeiner URL gewählt? Richtig, es ist immer die als erste eingetragene, hier die mit dem "D", da die Reihung alphabetisch geordnet erfolgt.
Beim Verbindungsaufbau wird die bloße Anwahl zur Premium-Rate-Nummer verwendet - es gibt weder die Angabe des Preises, noch kommt das bunte Fensterchen.
Wie ist hier der Vertragsabschluss zu bewerten? Ist diese Art der Verbindung überhaupt schlüssig? Wenn der Dialeranbieter diese Möglichkeit der nicht FST-konformen Session zulässt und der Endkunde das so nachweisen kann, ist meiner Meinung nach bei Anwendung einer inhaltsfremden URL keine Nutzung des Contents gegeben. Hier würde auch das Argument von dvill fruchten, dass Verbindungen nur zum üblichen Marktpreis abzurechnen sind. Man geht prinzipiell davon aus, dass bei einer Dialerverbindung zwei Verträge geschlossen werden: 1. der Verbindungsvertrag und 2. der Vertrag für den Inhalt. - 2. fällt aus und 1. ist überteuert, somit dürfte der Endkunde auch mit dieser Argumentation gute Karten haben! Schade nur, dass Dialer jetzt immer seltener DFÜ-Einträge anlegen.
Im Übrigen würde diese Ansicht auch ganz gut in den Thread 0190 092102 ( http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1372 ) passen. Hier war die DFÜ-Verbindung als "Globalmodem" bezeichnet worden. Bei Knödel wäre er auch gut aufgehoben.
Jetzt verwendet der User jedoch seinen nackigen Internet Explorer, weil er keine Software (z. B. AOL oder T-Online) nutzt. Eine Standard-DFÜ ist nicht definiert - die Einstellungen sind auf "keine Verbindung wählen" gestellt.
Im ungünstigen Fall wählt der User üblicherweise z. B. Freenet oder MSN. Jetzt hat aber der Dialer eine Bezeichnung, die alphabetisch vor dem "F" oder "M" steht, z. B. "D" (wie DutchWeb24). Welche Verbindung wird nun wohl bei Eingabe irgendeiner URL gewählt? Richtig, es ist immer die als erste eingetragene, hier die mit dem "D", da die Reihung alphabetisch geordnet erfolgt.
Beim Verbindungsaufbau wird die bloße Anwahl zur Premium-Rate-Nummer verwendet - es gibt weder die Angabe des Preises, noch kommt das bunte Fensterchen.
Wie ist hier der Vertragsabschluss zu bewerten? Ist diese Art der Verbindung überhaupt schlüssig? Wenn der Dialeranbieter diese Möglichkeit der nicht FST-konformen Session zulässt und der Endkunde das so nachweisen kann, ist meiner Meinung nach bei Anwendung einer inhaltsfremden URL keine Nutzung des Contents gegeben. Hier würde auch das Argument von dvill fruchten, dass Verbindungen nur zum üblichen Marktpreis abzurechnen sind. Man geht prinzipiell davon aus, dass bei einer Dialerverbindung zwei Verträge geschlossen werden: 1. der Verbindungsvertrag und 2. der Vertrag für den Inhalt. - 2. fällt aus und 1. ist überteuert, somit dürfte der Endkunde auch mit dieser Argumentation gute Karten haben! Schade nur, dass Dialer jetzt immer seltener DFÜ-Einträge anlegen.
Im Übrigen würde diese Ansicht auch ganz gut in den Thread 0190 092102 ( http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1372 ) passen. Hier war die DFÜ-Verbindung als "Globalmodem" bezeichnet worden. Bei Knödel wäre er auch gut aufgehoben.