dialer 0190080806

@ Anna

Ich habe über den Dialer in einem Thread im Forum Dialerschutz (Link war in meinem ersten Posting) schon mal geschrieben. Der Dialer hält sich formell vielleicht an die Regeln der FST (obwohl: erlauben die die Tarnung eines Dialers als "Update.exe"?), aber im Kleingedriuckten hat sich der werte Herr vergaloppiert. In den AGBs steht folgendes:
2. Die Einwahl beginnt frühestens nach Bestätigung des Dialogfeldes "Verbindung herstellen" mit "Ja". Der Zugriff auf die entgeltpflichtigen Internet-Inhalte beginnt, sobald eine Verbindung über die jeweilige Mehrwertnummer hergestellt ist.
Nun gibt es aber keinen Button mit der Bezeichnung "Verbindung herstellen", sondern nur einen Button der schlicht "ja, weiter" heißt. Das ist auf jeden Fall nicht korrekt.

@alle:
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich werde heute abend aber noch einen dringenden Auftrag erledigen müssen und werde erst morgen abend dazu kommen mich mit euren Vorschlägen und Erklärungen näher zu beschäftigen.

Gruß
Snorre

... der jetzt wirklich froh ist, dass es hier so viele hilfsbereite Leute gibt
:bussi:
 
@ Raimund

Klar kann man solche Probleme vielleicht auch anders lösen, aber hier geht es darum, daß ich eine bestrittene Forderung zahle, aber nicht weiß, ob ich das Geld wirklich von Q1 zurückbekomme. Nenn mich altmodisch, aber das ist genau der Grund, warum ich nie per Vorkasse und auch nicht über E Bay einkaufe. Wenn Q1 nicht Wort hält, dann bekomme ich mein Geld nicht wieder, es sei denn, ich ziehe vor Gericht. Gut, das ist ja an sich kein Thema, aber jetzt hat sich meine Ausgangssituation stark verschlechtert. Immerhin habe ich ja freiwillig gezahlt, was der Richter durchaus als Eingeständnis, die Nummer bewusst gewählt zu haben, ansehen kann. Damit kann ich meine komplette Argumentation vergessen, sehe mein Geld nie wieder und hab noch die Prozesskosten am Hals. Von daher würde ich bei einem derartigem hin- und herschieben nie mitmachen. Aber das ist meine Ansicht, ich will sie niemanden aufzwingen oder jemanden dazu drängen, auf Konfrontationskurs zu gehen.

Ich muss hinzufügen, das ich zwar mit Talkline noch nichts zu tun habe (dank DSL haben es Dialer bei mir sehr schwer), aber im Moment mit 01058 / KSP Ärger habe (treffender formuliert haben die eher Ärger mit mir). OK, seit meinem letzten Brief mit der Androhung von je 2 Anzeigen und Klagen ist seid 2,5 Monaten Ruhe, aber das muss ja nichts heißen. Der Hintergrund in Kürze: Es ging um 13 € aus einigen Telefongesprächen über eine 0190 Billignummer. Auf der Telefonrechnung tauchten die aber nicht auf, nur eine 01058 Telekom forderte ohne weitere Angaben 13 €. Also das Geld zurückgebucht, und ein Schreiben mit Bitte nach einem Einzelverbindungsnachweis an 01058. Aber selbst auf Telefonische Nachfrage kam von denen außer inhaltsleeren Mahnungen keine Reaktion. Also gab es von mir auch kein Geld. Nach einiger Zeit schließlich meldete sich dann KSP bei mir. Die waren plötzlich in der Lage, den Einzelverbindungsnachweis zu erbringen. Nachdem ich damit die 13 € nachvollziehen konnte, zahlte ich den Betrag natürlich ohne weitere Verzögerung (und natürlich auch ohne Mahn- und Inkassogebühren). Jetzt streite ich mich mit KSP um die Insgesamt 29 € Inkassogebühren. In meinem letzten Schreiben habe ich KSP dann noch einmal meinen Standpunkt freundlich und sachlich (das ist immer wichtig) dargestellt und ihnen die möglichen Auswirkungen ihrer Handlungen vor Augen geführt (negative Faststellungsklage und anschließende Zivilrechtsklage auf Aufwandsentschädigung und Schadenersatz. Dazu noch Anzeigen wegen Geldwäsche und bei Bedarf (falls Schufa Eintragungen veranlasst wurden) wegen Kreditgefährdung. Seit diesem Brief hat sich KSP bisher nicht wieder gemeldet und ich harre amüsiert den Dingen, die da noch kommen werden.

Was ich damit sagen will: Es lohnt sich, nicht klein bei zu geben, sondern Widerstand zu leisten. Gerade auf die Leute, die lieber Zahlen als sich (vermeintlichen) Ärger mit Inkassobüros einzuhandeln, bauen doch sowohl Netzbetreiber, Dialeranbieter als auch Inkassobüros. Gerade Inkassobüros mit ihren Drohungen stehen oft auf sehr dünnem Eis und könnten sich oftmals mehr Ärger einhandeln als sie selber machen können. Zumindest wenn die angemahnten Forderungen zu Unrecht bestehen und dies der „Schuldner“ lückenlos nachweisen kann.
 
Comedian1 schrieb:
Talklines Masche in den Klagen ist total dreist:

Talkline stellt den Teamwork Geprellten in Abrede, dass Teamwork mit Dialern gearbeitet hat, obwohl Hr Zilles Tele Teamwork öffentlich als Dialeranbieter bezeichnet.
Stimmt auffallend, doch TTW ist in diesem Thread nicht gefragt - aber immerhin erinnert sich noch jemand an den Namen, noch dazu weil damals "anna" den Drachen in Mittäterschaft sechs von sieben Köpfen abschlug. Leider lebt der Drache noch, doch der eine Kopf hat nun ein eisernes Halsband mit ´ner dicken Kette. Ich hoffe, das Material ermüdet nicht!
Raimund schrieb:
vielleicht kann mal unsere Expertin hier Stellung nehmen?
Solltest Du mich damit meinen, so habe ich meine Meinung zu der Sache ausführlichst gepostet und eine Stellungnahme kriegt höchstens mal mein Chef!
 
Jetzt wird es mir mulmig: Mahnbescheid vom Amtsgericht

Hallo,

seit meinem letzten Posting ist viel Zeit vergangen. Ich hatte versucht das Thema "Talkline" zu verdrängen, da ich momentan beruflich und privat sehr wenig Zeit habe. Na ja, verdrängen ist immer eine schlechte Lösung...

(...) & Kumpane haben mir jetzt einen Mahnbescheid schicken lassen. Jetzt bin ich etwas kopflos und etwas panisch. Ich habe jetzt schon wieder sehr viele Foren-Beiträge gelesen und werde im ganzen juristischen Wust immer verwirrter.

Damit ihr euch nicht nochmals zu den Anfängen durchklicken müßt hier nochmals eine kurze Zusammenfassung:

1) Piratos-Dialer als "update.exe" getarnt eingefangen (55€/ Einwahl). Laufende DSL-Verbindung wurde getrennt (Nachweis über Gebührenzählerprotokoll). Ca. 2min versucht den Dialer abzustellen bis ich endlich den Stecker gezogen habe. Im Protokoll meines Volumenzählers kann man sehen, dass 0 Bytes übertragen wurden -> Nachweis das Verbindung nicht genutzt wurde).
2) Bei Telekom, Talkline und Q1 ausführlich begründeten Widerspruch eingelegt.
3) Von Q1 Angebot nach Zahlungsnachweis Rückzahlung zu bekommen. Talkline und Q1 aufgefordert die Forderung untereinander zu verrechnen (Forderungsabtretung)
4) Post von Intrum Justicia, später dann von (...) & Kumpanen. Jeweils Widerspruch eingelegt. (...) einen Großteil der Begründungsunterlagen zugesandt. Für die Zusendung der weiteren Unterlagen Email-Adresse erbeten, aber nicht bekommen.
5) Mahnbescheid vom AG Hünfeld.

Wie ich schon geschildert habe, gibt es einen Fehler in der AGB des Dialers. Dort wird gesagt:
2. Die Einwahl beginnt frühestens nach Bestätigung des Dialogfeldes "Verbindung herstellen" mit "Ja".
Da die Verbindung aber bereits nach Klick auf "ja weiter" zustande kommt, dürfte dem Dialer doch die Rechtsgrundlage fehlen, oder irre ich mich da?

Muss ich jetzt einen Anwalt hinzuziehen oder ich kann ich das noch selber? Problem: bin nicht vermögend, habe nach langer Arbeitslosigkeit noch keine nennenswerten Rücklagen aufbauen können.

Für mich sind die jetzt im Raum stehenden 133€ viel Geld und ich habe deshalb ziemliche Mücken im Bauch, die gerade sogar stärker als meine Wut sind.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Snorre
 
Beratungshilfe vom Amtsgericht

Sofern Sie den Kampf fortsetzen möchten, müßten Sie unbedingt sofort beim zuständigen Gericht
Einspruch gegen den Mahnbescheid erheben. Ein Anwalt ist dafür bei diesem Streitwert nicht nötig.


Sofern Sie nicht viel Vermögen haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine kostenlose bzw. stark verbilligte Beratungshilfe.
Details erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.
 
Es liegt nahe, dass bei den Axmännern noch niemand die Zeit gefunden hat, sich inhaltlich mit Deinem Fall auseinanderzusetzen. Allerdings kannst Du nicht erwarten, dass wir dein Prozessrisiko abwägen. Letztendlich sollte das wohl ein Anwalt tun. Wenn Du ein Angebot auf Rückzahlung bereits schriftlich hattest, solltest Du Dir in Verbindung mit der neueren Rechtsprechung allerdings keine allzu großen Sorgen machen.

Was den Mahnbescheid betrifft, so kannst Du den Widerspruch ja ohne Begründung nur mit einem Kreuzchen (und der Unterschrift) auf dem beigefügten Formblatt zurücksenden. Das Mahngericht selbst hat den Anspruch der Gegenseite auch nicht inhaltlich geprüft. Wenn Du Dich zum Widerspruch entschließt, muss die Gegenseite die Klage begründen, was sie bisher nicht getan hat. Dann hast Du eigentlich immer noch genug Zeit, Dir für den Fall der Fälle einen Anwalt zu suchen.
Und wenn der Deine Vermögenssituation kennt, dann wird er mit Dir auch über Prozesskostenhilfe reden...
Allerdings kann die Gegenseite im Falle eines Widerspruchs auch einen Rückzieher machen. Soll schon vorgekommen sein und wurde hier im Forum auch schon drüber berichtet...
 
so langsam werde ich wieder ruhiger ...

Hallo,

danke für eure Hinweise. Das Prozeßrisiko wollte ich von euch gar nicht bewertet haben, das ist ein Mißverständnis.
Der Fehler in den AGB hat halt noch nie jemand bewertet. Da es für mich nicht das einzige Argument ist, kommt es nicht alleine darauf an. Aber die Relevanz würde mich schon interessieren.
Also werde ich erstmal den Widerspruch abschicken. Welche Postform ist dafür zu empfehlen?
Gruß
Snorre
 
Dann bin ich mal gespannt...

Hallo virenscanner,

na dann bin ich mal gespannt. Vermutlich gibt es an unserem Amtsgericht noch nicht so viel Erfahrung mit Dialern. Da werde ich wohl viel Material vortragen müssen.
Gruß
Snorre
 
Alle Unterlagen schön mitschicken

Noch ein wichtiger Tipp für die Praxis:

Wenn man sich auf irgendwelche Urteile bezieht, so ist es sehr nützlich diese möglichst gleich im Volltext mit ausführlicher Quellangabe mitzuschicken. Die bloße Nennung irgendwelcher Aktenzeichen bzw. Fundstellen in Juristenzeitungen oder im Internet führt nur zur Verzögerungen, da die Geschäftsstellen an den Gerichten ohnehin ausgelastet sind.

Bei schriftlichen Einrreichungen nicht vergessen die diversen Formvorschriften genau zu beachten und sämtliches Material genau sortieren und in der Reihenfolge der Beilagenauflistung beilegen.

Am besten ist übrigens die persönliche Abgabe in der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes; in diesem Fall ist die Vorgangsweise folgende:
Unterlagen wie oben beschrieben vorbereiten, eine Kopie der ersten Seite des Schriftsatzes anfertigen, und auf diesem den Eingangsstempel des Gerichtes anbringen lassen. Nicht vergessen die Zahl der Beilagen bestätigen zu lassen!
 
@Katzenhai

Hallo,

ja, den Thread habe ich mir durchgelesen - und das hat mich immer verwirrter gemacht. Der Thread wurde zunehmend immer juristischer. Danach hat mir der Kopf gebrummt :D
Ich werde mir den Thread in den nächsten Tagen nochmals ansehen und schauen was ich davon für mich verwerten kann (d. h. was ich davon kapiere :) ).
Gruß
Snorre
 
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