@ anna
Du hast Recht, es ist jedem seine Sache, wie er so etwas anpackt. Ich gebe gerne zu, das ich in dieser Beziehung etwas streitsüchtig bin und es mir Spaß macht, mich mit Behörden, Anwälten und co herumärgern, zumindest wenn ich überzeugt bin, das das Recht auf meiner Seite steht. Ich zahle meine (zu Recht bestehenden) Rechnungen pünktlich und habe ansonsten keine Schulden, und damit habe ich es schlicht und einfach nicht nötig, mich abzocken zu lassen oder mir von Inkassobüros oder Anwälten auf dem Kopf rumtanzen zu lassen. Sollten sie es dennoch versuchen, habe ich keine Probleme, mich mit denen anzulegen. Drohungen und Einschüchterungen haben bei mir immer den genau Entgegengesetzten Effekt.
Zum Thema Talkline kann ich nur eins sagen: Es interessiert mich überhaupt nicht, ob Talkline behauptet, nur der Netzbetreiber zu sein und keinen Einfluss auf den Content zu haben. Mit dieser Argumentation ist Talkline bereits 2-mal vor Gericht satt baden gegangen. Wer von mir Geld haben will, hat nachzuweisen, welchen Gegenwert er erbracht hat. Dieser eigentlich logische Gedankengang wird durch den Anscheinsbeweis, auf den sich Talkline beruft, total auf den Kopf gestellt. Und obwohl sich unsere Gesetzgeber noch immer gegen die Änderung der Beweislast sträuben, so sehr hat zu meiner großen Freude ein Umdenken bei den Gerichten stattgefunden. Sämtliche aktuelle Gerichtsurteile legen die Beweislast dem TK Unternehmen auf, nicht mehr dem Verbraucher. Im betreffenden Fall, von allem anderen abgesehen, heißt das, das es Talkline unmöglich ist, eine Forderung zu beweisen, auf die der eigentliche Forderungsinhaber schon verzichtet hat. Ob und wie das unter den einzelnen TK Unternehmen verbucht und Verrechnet wird, ist mir völlig gleich. Warum soll ich Talkline bezahlen und mir mein Geld von Q1 zurückholen, wenn das die beiden Unternehmen genau so gut unter sich ausmachen können? Wer garantiert mir denn, das ich mein Geld jemals wieder sehe? Da trete ich den Forderungsverzicht lieber an Talkline ab. Wenn die ihn nicht wollen, dann ist das nicht mein Problem. Dabei ist es erst mal unerheblich, ob die Verbindung rechtlich einwandfrei zustande gekommen ist oder nicht.
Was das betrifft, auch wenn der Dialer selber in Ordnung ist, bedeutet das noch lange nicht, das die Verbindung rechtlich sauber zustande gekommen ist. Jeder Windows Programmierer und auch das BSI wird bestätigen, das es problemlos möglich ist, einen Dialer per Software fernzusteuern. Das hat sich mittlerweile auch bis zu den Gerichten rumgesprochen, was wohl nicht unerheblich zur einsetzenden Umkehr der Beweislast in der Rechtssprechung beiträgt.
Und ich bin mir ziemlich sicher, das Q1 auf keine Forderung verzichten würde, wenn sie selber sicher wären, das diese Forderungen zu Recht besteht.