AW: DeinSchicksal.cc schreibt Rechnung ( schicksalstest.com )
Eine bewusste Falschinformation. Das Widerrufsrecht erlischt nur dann, wenn:
- die Frist abgelaufen ist, und
- es eine Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (!) gegeben hat.
Die Pflicht des Anbieters zur Widerrufsbelehrung besteht auch dann, wenn das wie auch immer geartete "Angebot" :scherzkeks: gemäß § 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB "unverzüglich in Anspruch genommen" wurde.
Der Anbieter ist im Streitfall (der mit 99.999999 % Wahrscheinlichkeit nie eintreten wird...) in der Beweispflicht, darzulegen, dass eine Widerrufsbelehrung in Textform dem angeblichen Schuldner zugestellt wurde.
Der Anhang einer Widerrufsbelehrung an die "AGB" reicht hierzu nicht.
Soll man also auf so einen Schwachsinn überhaupt antworten?
Was passiert dann?
Richtig. Man wird eine neue, ebenso schwachsinnige Antwort erhalten. :scherzkeks:
Daher: lohnt das?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Die Erfahrung zeigt, dass ein wie auch immer gearteter Briefwechsel mit Betreibern der Nutzlos-Branche zu nichts führt.
Es ist so ziemlich egal, was man schreibt:
http://forum.computerbetrug.de/allg...t-den-betreibern-von-lebensprognose-test.html
Ebenso nützlich und zielführend ist es, dem Ochsen auf der nächstgelegenen Kuhweide den Satz des Pytagoras zu erklären.