A
Anonymous
Hallo
ich habe gestern eine Vorladung zu Gericht bekommen, wegen Antrag auf eintweilige Verfügung.
Angeblich soll ich boshafte drohende SMS auf einen Festnetzanschluß versendet haben, von mienem Handy aus, meine Handynr. wurde bekannt, da ich am selben Tag versucht habe die Antragstellerin zu erreichen.
Natürlich habe ich keine solchen SMS versandt und ich denke dies auch anhand der nächsten Rechnung, die leider aber erst Anfang Juni kommt, beweisen zu können.
Meine Frage ist nun, ist es möglich über das Internet unter Angabe eines x-beliebigen Absenders Sprachnachrichten zu versenden?
ich habe gestern eine Vorladung zu Gericht bekommen, wegen Antrag auf eintweilige Verfügung.
Angeblich soll ich boshafte drohende SMS auf einen Festnetzanschluß versendet haben, von mienem Handy aus, meine Handynr. wurde bekannt, da ich am selben Tag versucht habe die Antragstellerin zu erreichen.
Natürlich habe ich keine solchen SMS versandt und ich denke dies auch anhand der nächsten Rechnung, die leider aber erst Anfang Juni kommt, beweisen zu können.
Meine Frage ist nun, ist es möglich über das Internet unter Angabe eines x-beliebigen Absenders Sprachnachrichten zu versenden?
