Betrogen worden ?! E*ay

Adonis1970

Frisch registriert
Hallo,

es geht um folgendes:
Ich "ersteigere" etwas bei einen Onlineauktionshaus, für einen mittelhehn dreistelligen betrag.

Die Ware hat ebenfalls einen dreistelligen Startpreis.

Die Ware wird als technisch und optisch einwandfrei bezeichnet.

Ich bezahle den betrag inkl. der vom Verkäufer geforderten Portokosten.

Die ware wird geliefert, und unter Zeugen entgegengenommen und ausgepackt.

Vom Auspacken werden Fotos angefertigt...

Ware wird angeschlossen, und ist defekt. Wie sich herausstellt, ist das Gerät auch scheinbar vor Versand defekt gewesen, was anhand der vom auspacken angefertigten Fotografien nachweisbar ist.

Kaufer und Verkäufer sind beide Privatpersonen.

Verkäufer behauptet nun, dass Ware auf dem Versand defekt gegangen ist, und fordert das Transportunternehmen zum Schadensersatz auf...

Die lehnen ab, weil das Paket unterveischert vom Verkäufer aufgegeben wurde.
(Verkäufer hat aber Versicherten Versand bezahlt verlangt und auch bezahlt bekommen)

Ich vertrete nun die Ansicht, dass der Kaufvertrag vom Verkäufer nicht erfüllt wurde, und berlange eine Nachbesserung....

Diese wird vom Verkäufer nicht beantwortet.

Ich treteschriftlich vom Kaufvertrag zurück, und verlange mein geld wieder.

Verkäufer reagiert immer noch nicht.

Hat der Käufer überhaupt einen Anspruch auf das bezahlte Geld ?

LG
Adonis
 
AW: Betrogen worden ?! E*ay

Schau mal > HIER <, das Thema dort ist ähnlich. Wenn ich was geschickt bekomme, stehen i. d. R. nur halbwüchsige Zeugen ohne Zeugniskraft zur Verfügung und Fotografieren beim Auspacken kommt mir zumindest eher nie in den Sinn. Das ist ja wie beim Geheimdienst, bei dir.
 
AW: Betrogen worden ?! E*ay

Wenn ich was geschickt bekomme, stehen i. d. R. nur halbwüchsige Zeugen
ohne Zeugniskraft zur Verfügung und Fotografieren beim Auspacken kommt mir
zumindest eher nie in den Sinn. Das ist ja wie beim Geheimdienst, bei Dir.
Noe :))

Aber da es sich um einen preis von fast 1000 Euro handelte, und ich mich einfach
absichern wollte......

Fotoapparat hat jeder zu hause (die meisten irgendwie eine Cam, im Handy oder sonstwie) und der Zeuge war ein guter Freund, der da war.

Nur das weiß der Verkäufer eben nicht... und er muss sowas schonmal abgezogen haben...

Der Link von Dir war aber gut !!! THX !!!!
 
AW: Betrogen worden ?! E*ay

Ich treteschriftlich vom Kaufvertrag zurück, und verlange mein geld wieder. (...) Hat der Käufer überhaupt einen Anspruch auf das bezahlte Geld ?
War der Rücktritt berechtigt (was einer Einzelfallprüfung bedarf, die hier nicht geleistet wird), ist der Verkäufer mit dem Kaufpreis ungerechtfertigt bereichert und muss diesen erstatten.

War der Rücktritt unberechtigt (was einer Einzelfallprüfung bedarf, die hier nicht geleistet wird), ist der Vertrag (noch) in Kraft und grundsätzlich der Kaufpreis mit Rechtsgrund gezahlt. Minderung oder Schadensersatzansprüche kommen in Betracht, wenn der Mangel bei Übergabe tatsächlich bestand. Aber auch das bedarf wieder einer Einzelfallprüfung, die hier nicht geleistet wird.

Ok?
 
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