Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

hps44

Frisch registriert
RE: Kuendigung
An: "Kundenservice Magolino" <[email protected]>
Ich kündige das Abonnement mit sofortoger Wirkung.

Wie sind eigentlich meine Daten bei Ihnen entstanden?

Maske Eintragsservice, Bestätigungsmail und Account und Password.

Sie können mir nicht einfach eine Rechnung schicken ohne dass ich eine Leistung von Ihnen verlangt habe.

Senden Sie mir den entsprechenden Newsletter oder Webseite bei deren Eingabe meine Daten entstanden sein sollen.

Ich habe das Abonnement eines Winnerking-Eintragsservices
nicht bestellt.

Die IP-Adresse, die Sie haben und ebenso meine Mailadresse

ist zu keiner Zeit durch eine Eingabe von mir entstanden.

Mein PC ist von mehreren Anwendern benutzbar.

Auch diese haben weder einen Winnerking-Eintragsservices
bestellt. noch bestätigt.

Wie oben erwähnt will ich die Entstehung der Daten aus rechtlichen
Gründen von Ihnen nachweislich erhalten.

Aus ihren bisherigen Daten , die Sie per Mail geschickt haben,
geht die Enstehung der Daten nicht hervor.

Nochmals :

Ich habe das Abonnement eines Winnerking-Eintragsservices
nicht bestellt.

Die IP-Adresse, die Sie haben und ebenso meine Mailadresse

ist zu keiner Zeit durch eine Eingabe von mir entstanden.

Mein PC ist von mehreren Anwendern benutzbar.

Auch diese haben weder einen Winnerking-Eintragsservices
bestellt. noch bestätigt.


******

Kundenservice Magolino <[email protected]> schrieb:

Kündigung Ihres Winnerking-Eintragsservice -Abonnements
Sehr geehrte r Herr ******* ,
herzlichen Dank für Ihre Mitteilung vom 21.09.2007. Hiermit bestätigen wir mit großem Bedauern den Eingang Ihrer Kündigung für Ihr Winnerking-Eintragsservice . Ihre Kündigung tritt zum Abonnementende am 06.10.2008 in Kraft. Ihr Abonnement wird anschließend nicht weiter verlängert.
Dieser Zeitpunkt errechnet sich nach den vereinbarten Teilnahmebedingungen. Diese lauten: "Der Vertrag verlängert sich automatisch um die bisherige Vertragslaufzeit, maximal jedoch um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen."
Sie hatten ein Probe-Exemplar unseres Magazins angefordert und am 06.09.2007 die Teilnahmebedingungen durch aktiven Klick akzeptiert. Innerhalb der Probezeit von 14 Tagen haben Sie einem weiteren Bezug des Magazins nicht widersprochen. Nach Ablauf der Frist wurde Ihr kostenloses Probeabonnement, gemäß den von Ihnen akzeptierten Teilnahmebedingungen, in ein kostenpflichtiges Abonnement mit 12 Monaten Laufzeit umgewandelt. Ein Widerruf ist ab diesem Zeitpunkt leider nicht mehr möglich.
Wir bitten Sie die Rechnung für das laufende Abonnement Ihres Winnerking-Eintragsservices bis zum 29.09.2007 zu begleichen:

RECHNUNGSDUPLIKAT
Produkt: Winnerking-Eintragsservice
Rechnungsdatum: 21.09.2007
Laufzeit: 12 Monate
Kundennummer: *****
Abojahresgebühr: 89.88 € inkl. 19%-MwSt.
Verwendungszweck
bei Überweisung: MAGOLINO ABO K-*****
Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem Fußtext.


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Ihr Kundenservice
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KONTAKT UND IMPRESSUM

Magolino.de ist ein Service der: Magolino GmbH - Richard-Wagner-Str. 2 - 91054 Erlangen
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HINWEIS
Sie hatten unser Werbeangebot für einen Probezugang zum Kundenbereich unseres Dienstes für die Dauer von 14 Tagen unter Hinweis auf Widerrufsfrist und Teilnahmebedingungen angenommen. Die Widerrufsbelehrung und Preisinformation erfolgte ordnungsgemäß und wiederholt gemäß der geltenden Rechtsprechung und wurde um eine Bestätigung erweitert. Innerhalb der Probezeit von 14 Tagen haben Sie einer weiteren Nutzung des Kundenbereichs und somit der weiteren Inanspruchnahme unseres Dienstes nicht widersprochen. Nach dem Ablauf der Probezeit wurde Ihr kostenloses Probeabonnement gemäß den von Ihnen zur Kenntnis genommenen Belehrung und Teilnahmebedingungen in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt. Entsprechend des damit in Kraft getretenen Vertrages besteht nunmehr ein zwölfmonatiges Abonnement, für das wir unsere Leistung erbringen. Unser Dienst steht Ihnen monatlich in Ihrem persönlichen Kundenbereich zu Ihrer Verfügung. Eine Kontrolle Ihrer Inanspruchnahme unseres Dienstes entzieht sich unserer Verantwortung und ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ein Widerruf ist nach dem Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen, die mit dem Tag Ihrer Angebotsannahme per Klick in unserem Werbeangebot beginnt, leider nicht mehr möglich. Ihr Widerruf kann aber gerne als Kündigung aufgenommen werden.



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WO HABE ICH MEIN WKING BESTELLT?
In Ihrem persönlichen Kundenbereich können Sie unter "Express-Online-Support" und "Nachweis Ihrer Bestellung" ausführliche Informationen abrufen, denen Sie entnehmen können wo und wann das Probeabonnement angefordert wurde. Diesem Dokument entnehmen Sie die Art und Inhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, die schriftlich erfolgte Bestätigung über das Abonnement sowie Ihre rechtsverbindliche Vertragsannahme. >> Hier klicken!




Mit freundlichen Grüßen

****
Hauckstrasse 3
76227 Karlsruhe
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Ich habe am 29.9.2007 eine Rechnung von Magolino über 89,88 Euro erhalten.

Hab grad alles an den Internetombudsmann geschickt.

Die mails von Magolino und meine mails.

'Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen können eben nicht einfach so mal eine IP-Adresse verlangen oder - wenn sie sie schon haben - dazu verwenden, Name und Adresse des dazu gehörigen Internetsurfers herauszufinden.' (Zitat)'
Was soll ich tun bei einem eventuellen Mahnverfahren-Widerspruch ?

Wie ?
 
AW: "Internetfalle"

RE: IP-Adresse und Vertrag (Kdnr. *****)
An: "Kundenservice Magolino" <[email protected]>
Der folgende Brief erhalten Sie per Post

Absender
*****
*****
76227 Karlsruhe

Einschreiben mit Rückschein
Magolino G.m.b.H
Richard-Wagner Strasse 2
91054 Erlangen

Karlsruhe,3.10.2007

Unberechtigte Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .27.0.2007....., in dem Sie
einen Betrag von 89,88 ..... Euro für die angebliche
Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von einer fremden Person abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.

Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim*mungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Mit freundlichen Grüßen

*****

(Unterschrift)
Kundenservice Magolino <[email protected]> schrieb:

S
ehr geehrter Herr xy,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Zu Ihrem Hinweis auf das Thema Vertragsabschluss, IP-Daten und der Gültigkeit eines Online geschlossenen Vertrages möchten wir wie folgt ausführen:

Verträge kommen zustande durch auf den Vertragsschluß gerichtete, einander entsprechende Willenserklärungen, in der Regel durch Angebot('Antrag') und Annahme nach §§ 145 ff BGB. Diese Willenserklärungen können, selbstverständlich auch durch elektronische Übermittlung einer Datei im Internet - online - abgegeben und wirksam werden. (vgl.BGH, AZ.: VIII ZR 13/01, Urteil vom 7.11.2001)

Eine Willenserklärung ist dabei eine Äußerung, die auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolges gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1993 - II ZR 73/92, NJW 1993, 2100 unter I 1).

Vorliegend wurde unsere Dienstleistung durch bewusstes Anklicken unseres Buttons innerhalb unseres Werbeangebots, in der sowohl vor der Angebotsannahme als auch danach im Kundenbereich umfassend über den Vertragsschluss und die Kosten belehrt wird, angefordert (siehe http://magolino.de/bilder/nachweis/Email.gif) Desweiteren erfolgt die Versendung einer Bestätigungsemail über das Probeangebot unseres Dienstes mit den Zugangsdaten.

Ein Vertragsschluss liegt vor. Wie der BGH zutreffend in seiner Entscheidung vom 7.11.2001 (s.o.) feststellt, ist unerheblich, ob sich ein Nutzer bei Abgabe seiner Willenserklärung des verbindlichen Charakters seiner Erklärung bewußt war (etwa weil er den Text um den Downloadlink nicht gelesen hat).

Trotz fehlenden Erklärungsbewußtseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324; BGHZ 109, 171, 177).

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice

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Die etwas anderen Infos rund um das Thema Reisen. BE A BETTER WELTENBUMMLER!
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AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

@ hps44

Nette Antwort, die Du da bekommen hast, geht aber an der Sache voll vorbei.

Die schönen Rechtsausführungen stimmen. Es müsste aber Dir nachgewiesen werden, dass Du dies warst.
Auf Deine Einwände sind sie vorsichtshalber gar nicht eingegangen.

Wie lautet der nette Text unter dem Schulaufsatz: Thema verfehlt.
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Zur Zeit schreibt der GF von Magolino, wie bereits schon des Öfteren in den letzten zwei Jahren, wieder alle Foren mit negativen Beiträgen/Postings über Magolino an und fordert unter Androhung von juristischen Schritten zur Löschung auf. :wink:
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Hallo, auch ich bin auf das Gewinnspiel hineingefallen und bekam von der Firma Magolino de. einige Mahnungen und Mails. Zum Glück konnte ich durch einen Widerruf, der durch den Internet-Ombudsmann durchgeführt wurde aus diesem Abo herauskommen. Die Firma ist jedoch sehr hartnäckig. 4 Monate lang bekam ich Post, auf meine Mails hat man zwar reagiert, aber das Abo wurde um ein Jahr verlängert. Ich habe damals ein Gewinnspiel ausgefüllt, war mir aber auf keinen Fall bewusst, dass ich dadurch nach 14 Tagen automatisch ein Abo abschließe. Auf meine Beschwerde bekam ich auch Antwort vom Kundenservice dieser Firma mit folgendem Textauszug:" Bei genauerer Durchsicht werden Sie schnell feststellen, daß meist aufgebrachte Leser wenig sachliche und emotionsgeladene Beiträge auf Forenseiten veröffentlicht haben. Diese geführten Diskussionen begleiten wir mit sehr viel Aufmerksamkeit, da uns ein aktives Beschwerdemanagement am Herzen liegt." Bei dieser Firma ist wahrscheinlich ein Sachbearbeiter mit den Beschwerden beschäftigt. :wall: Du wirst auch noch eine Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung und eine zweite Mahnung und dann nochmals eine letzte Mahnung erhalten. Auf keinen Fall bezahlen. :wink:
Gruß fega1
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Auf meine Beschwerde bekam ich auch Antwort vom Kundenservice dieser Firma mit folgendem Textauszug:" Bei genauerer Durchsicht werden Sie schnell feststellen, daß meist aufgebrachte Leser wenig sachliche und emotionsgeladene Beiträge auf Forenseiten veröffentlicht haben. Diese geführten Diskussionen begleiten wir mit sehr viel Aufmerksamkeit, da uns ein aktives Beschwerdemanagement am Herzen liegt."
Paßt ja ausgezeichnet :-D
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

@ hps44

Nette Antwort, die Du da bekommen hast, geht aber an der Sache voll vorbei.

Die schönen Rechtsausführungen stimmen. Es müsste aber Dir nachgewiesen werden, dass Du dies warst.
Auf Deine Einwände sind sie vorsichtshalber gar nicht eingegangen.

Wie lautet der nette Text unter dem Schulaufsatz: Thema verfehlt.

Ich habe am 13.10.2007 eine Zahlungserinnierung über Euro 89,86 bekommen.

Mein Einschreiben mit Rückantwort ging am 10.10.2007 an Magolino GmbH.

Die Rückantwort bekam ich am 12.10.2007.

Mein Schreiben:

Absender
XXXXXXX
XXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXX
Einschreiben mit Rückschein
Magolino G.m.b.H.
Richard-Wagner Strasse 2
91054 Erlangen

XXXXX,8.10.2007

Unberechtigte Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .27.09.2007, in dem Sie einen Betrag
von 89,88 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.


Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von einer fremden Person abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.


Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Mit freundlichen Grüßen




XXXXXXX XXXXXXXX
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

RE: Informationen zur Widerrufsbelehrung (Kdnr. 1*******)
An: "Kundenservice Magolino" <[email protected]>

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von einer fremden Person abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.

Den angeforderten Nachweis ,dass Ich einen Vertrag
mit Ihnen abgeschlossen habe, nehmen Sie an.

Ich kann Ihre Mails und Briefe nicht nachvollziehen.

Sie schreiben an mich (Adresse und Mail) obwohl Ich Ihnen
im nachfolgenden Brief folgendes geschrieben habe:
Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von einer fremden Person abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.

Also Sie können Ihre Mails und Briefe lassen.
Was Sie in dieser Mail schreiben, müssten Sie an die Person richten, die Eingabe getätigt hat.


folgenden unten erwähnten Brief haben Sie erhalten:


Absender
XXXXX XXXXXX
XXXXXXX
00000 XXXXXXX

Einschreiben mit Rückschein
Magolino G.m.b.H.
Richard-Wagner Strasse 2
91054 Erlangen

Karlsruhe,8.10.2007

Unberechtigte Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .27.09.2007, in dem Sie einen Betrag
von 89,88 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.


Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von einer fremden Person abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.


Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXXXX

Kundenservice Magolino <[email protected]> schrieb:
Sehr geehrter Herr XXXXX xxxxxxxx,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Unserem separaten Schreiben "Ihr angeforderter Nachweis" können Sie detailliert entnehmen wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, sowie wie wir Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz ordnungsgemäß belehrt haben. Sollten Sie dieses nicht in Händen halten, lassen wir sie Ihnen gerne zukommen.

Wie Sie nach sorgfältiger Durchsicht feststellen werden, erfolgt unsere Widerrufsbelehrung VOLLSTÄNDIG, KLAR SICHTBAR, und WIEDERHOLT sowohl in unserem Werbeangebot als auch in unserem Kundenbereich. Darüberhinaus finden Sie diese auch zusätzlich in unserer Bestätigungsemail. Der Widerrufsbelehrung konnten Sie den kostenpflichtigen Charakter (Vertragslaufzeit und Konditionen) nach Ablauf der Probezeit, die Dauer der kostenlosen Probefrist sowie Anschrift und Widerrufsmöglichkeiten entnehmen. Somit ist die Rechnungsstellung aufgrund des vorher einsehbaren kostenpflichtigen Charakters unserer Leistung nicht als "überraschend" zu bewerten. Eine Anwendung von § 305c BGB kommt somit nicht in Betracht.

Desweiteren wurden Ihnen unsere Teilnahmebedingungen sowie auch unsere Datenschutzerklärung vor Annahme unseres Angebots zur Verfügung gestellt, so daß Sie diese jederzeit zur Kenntnis nehmen konnten (gemäß 305 i.V.m. §305a BGB).

Wie Sie unserem Nachweisschreiben weiter entnehmen konnten wurden unsere Belehrungen weder in unseren Teilnahmebedingungen oder auf der Internetseite versteckt, schwammig formuliert noch beschönigt. Es wurde sichergestellt, daß Sie vor Annahme unseres Angebots unsere Teilnahmebedingungen jederzeit zur Kenntnis nehmen konnten. Eine Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und unserem Unternehmen liegt somit vor. Die Erklärung ist somit nicht als "überraschend" (§305c BGB) zu bewerten. Ein "Irrtum" (§ 119 I Nr.1 Satz 1) oder "arglistige Täuschung" §§ 123, 142 BGB liegt nicht vor.

Unsere Belehrung betreffend des Widerrufsrechts und der Preisinformation ist ordnungsgemäß auf unseren Seiten und unseren Angeboten erfolgt und Ihnen wurde sogar anschließend eine Bestätigung unter Einhaltung aller Informationspflichten zugestellt . Es liegt ein Fernabsatzvertrag gemäß §§ 312b, 312d und 355 BGB vor und die Widerrufsfrist beläuft sich auf 14 Tage nach Belehrung. Aufgrund der unmissverständlichen und wiederholten Belehrung über Widerrufsfrist und Preisinformation gemäß §355 (2) BGB liegt eine Verlängerung der Frist von 14 Tagen nicht vor. Eine Verlängerung der Rücktrittsfrist auf einen längeren Zeitraum (§5e Abs.3 KSCHG) liegt nicht vor.

Ihren Widerruf gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB haben wir zur Kenntnis genommen. Sollte der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Annahme unseres Werbeangebots (Vorlage der Widerrufsbelehrung, Kommunikation unseres Werbeangebots und Ihre Annahme durch Klick in der Werbeemail) erfolgen fallen selbstverständlich keine Kosten an und das Probeabonnement bleibt kostenlos. Sollte Ihre Widerruf nach Ablauf dieser Frist erfolgen nehmen wir Ihren Widerruf als Kündigung zum Ende der Laufzeit entgegen. Da Sie sowohl innerhalb des Werbeangebots als auch wiederholt im Kundenbereich über Ihre Widerrufsfrist nachweisbar belehrt wurden begann die Widerrufsfrist zum Zeitpunkt Ihrer Annahme unseres Werbeangebots. Eine Anfechtung des Anfangszeitpunkts der Frist ist aufgrund der nachweislich erbrachten Belehrung nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice

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Magolino.de ist ein Service der: Magolino GmbH * Richard-Wagner-Str. 2 * 91054 Erlangen
24-h-Online-Support unter w*w.magolino.de
Tel: 01805-1234-130 (Mo-Fr, 9-15 Uhr) Fax: 01805-1234-131 (beide 12 cent/min)

Teilnahmebedingungen: ht*p://magolino.com/tb
Datenschutzerklärung: ht*p://magolino.com/datenschutz
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

meine 2. Antwortmail an "Kundenservice Magolino" <[email protected]>
Ihre Zahlungsaufforderung vom 27.9.2007
_
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 27.9.2007
und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Die von Ihnen angebotene Internetdienstleistung habe ich nicht in Anspruch genommen.
Offensichtlich hat sich ein Dritter mit meinen Daten bei Ihrem Portal angemeldet. Bitte beachten Sie,
dass ich mit der angegebenen IP-Adresse nichts anzufangen weiß und dass ich auch nicht gewillt bin,
Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass der von Ihnen geforderte Betrag auch dann nicht zu zahlen
wäre, wenn ich Ihre Dienstleistung in Anspruch genommen hätte. Es fehlt insoweit an einem
wirksamen Vertragsschluss, weil die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt nur im
Kleingedruckten auftaucht und der durchschnittliche User davon ausgeht, dass es sich nicht um ein
kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des
Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt
somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung
offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger
Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu
täuschen.
Letztlich mache ich hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre
Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein
Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze
Bestätigung, dass Sie diese Mail erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx xxxxxxx
P.S. Brief mit obigen Text folgt

Mail von : "Kundenservice Magolino" <[email protected]>

RE: Informationen zur Widerrufsbelehrung (Kdnr. 1*****)
An: "Kundenservice Magolino" <[email protected]>


herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Unserem separaten Schreiben "Ihr angeforderter Nachweis" können Sie detailliert entnehmen wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, sowie wie wir Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz ordnungsgemäß belehrt haben. Sollten Sie dieses nicht in Händen halten, lassen wir sie Ihnen gerne zukommen.

Wie Sie nach sorgfältiger Durchsicht feststellen werden, erfolgt unsere Widerrufsbelehrung VOLLSTÄNDIG, KLAR SICHTBAR, und WIEDERHOLT sowohl in unserem Werbeangebot als auch in unserem Kundenbereich. Darüberhinaus finden Sie diese auch zusätzlich in unserer Bestätigungsemail. Der Widerrufsbelehrung konnten Sie den kostenpflichtigen Charakter (Vertragslaufzeit und Konditionen) nach Ablauf der Probezeit, die Dauer der kostenlosen Probefrist sowie Anschrift und Widerrufsmöglichkeiten entnehmen. Somit ist die Rechnungsstellung aufgrund des vorher einsehbaren kostenpflichtigen Charakters unserer Leistung nicht als "überraschend" zu bewerten. Eine Anwendung von § 305c BGB kommt somit nicht in Betracht.

Desweiteren wurden Ihnen unsere Teilnahmebedingungen sowie auch unsere Datenschutzerklärung vor Annahme unseres Angebots zur Verfügung gestellt, so daß Sie diese jederzeit zur Kenntnis nehmen konnten (gemäß 305 i.V.m. §305a BGB).

Wie Sie unserem Nachweisschreiben weiter entnehmen konnten wurden unsere Belehrungen weder in unseren Teilnahmebedingungen oder auf der Internetseite versteckt, schwammig formuliert noch beschönigt. Es wurde sichergestellt, daß Sie vor Annahme unseres Angebots unsere Teilnahmebedingungen jederzeit zur Kenntnis nehmen konnten. Eine Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und unserem Unternehmen liegt somit vor. Die Erklärung ist somit nicht als "überraschend" (§305c BGB) zu bewerten. Ein "Irrtum" (§ 119 I Nr.1 Satz 1) oder "arglistige Täuschung" §§ 123, 142 BGB liegt nicht vor.

Unsere Belehrung betreffend des Widerrufsrechts und der Preisinformation ist ordnungsgemäß auf unseren Seiten und unseren Angeboten erfolgt und Ihnen wurde sogar anschließend eine Bestätigung unter Einhaltung aller Informationspflichten zugestellt . Es liegt ein Fernabsatzvertrag gemäß §§ 312b, 312d und 355 BGB vor und die Widerrufsfrist beläuft sich auf 14 Tage nach Belehrung. Aufgrund der unmissverständlichen und wiederholten Belehrung über Widerrufsfrist und Preisinformation gemäß §355 (2) BGB liegt eine Verlängerung der Frist von 14 Tagen nicht vor. Eine Verlängerung der Rücktrittsfrist auf einen längeren Zeitraum (§5e Abs.3 KSCHG) liegt nicht vor.

Ihren Widerruf gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB haben wir zur Kenntnis genommen. Sollte der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Annahme unseres Werbeangebots (Vorlage der Widerrufsbelehrung, Kommunikation unseres Werbeangebots und Ihre Annahme durch Klick in der Werbeemail) erfolgen fallen selbstverständlich keine Kosten an und das Probeabonnement bleibt kostenlos. Sollte Ihre Widerruf nach Ablauf dieser Frist erfolgen nehmen wir Ihren Widerruf als Kündigung zum Ende der Laufzeit entgegen. Da Sie sowohl innerhalb des Werbeangebots als auch wiederholt im Kundenbereich über Ihre Widerrufsfrist nachweisbar belehrt wurden begann die Widerrufsfrist zum Zeitpunkt Ihrer Annahme unseres Werbeangebots. Eine Anfechtung des Anfangszeitpunkts der Frist ist aufgrund der nachweislich erbrachten Belehrung nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice

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Teilnahmebedingungen: ht*p://magolino.com/tb
Datenschutzerklärung: ht*p://magolino.com/datenschutz
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Da sollte vielleicht mal jemand die Kundennummern aus den beiden vorhergehenden Postings entfernen.
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Kundenservice Magolino <[email protected]> schrieb:
Sehr geehrter Herr XXXXXX XXXXXXX,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Wir haben Ihre Stellungnahme zur Kenntnis genommen und möchten Ihnen mitteilen, daß wir Ihr Anliegen sehr ernst nehmen.

Nach erneuter Prüfung Ihres Falles müssen wir Ihnen aber dennoch mitteilen, daß es nach unserer Auffassung keine sachlichen Gründe vorliegen die entstandene Forderung nachträglich aufzulösen.

Es steht somit eine Forderung i.H.v. 89.88 Euro offen.

Hiermit möchten wir Sie herzlich darum bitten die Zahlung anhand der Ihnen vorliegenden Rechnung oder Zahlungserinnerung fristgerecht vorzunehmen um evtl. Mehrkosten für Sie zu vermeiden.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice

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Datenschutzerklärung: ht*p://magolino.com/datenschutz

Mit freundlichen Grüßen
Meine Antwort -Mail :

Letzte mail an Sie.
Ihre mail mit mit Zahlungsaufforderung vom 17.10.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 17.10.2007
und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Die von Ihnen angebotene Internetdienstleistung habe ich nicht in Anspruch genommen.
Offensichtlich hat sich ein Dritter mit meinen Daten bei Ihrem Portal angemeldet. Bitte beachten Sie,
dass ich mit der angegebenen IP-Adresse nichts anzufangen weiß und dass ich auch nicht gewillt bin, Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass der von Ihnen geforderte Betrag auch dann nicht zu zahlen
wäre, wenn ich Ihre Dienstleistung in Anspruch genommen hätte. Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss, weil die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt nur im Kleingedruckten auftaucht und der durchschnittliche User davon ausgeht, dass es sich nicht um ein
kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des
Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt
somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung
offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger
Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu
täuschen.
Letztlich mache ich hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre
Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein
Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Mails und Schreiben nicht mehr reagieren werde.
Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie diese Mail erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen

P.S. ein Brief mit obigen Inhalt folgt.

Was kann man noch tun?
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Hallo, hat sich eigentlich der Internet -Ombudsmann schon gemeldet. Ist der Fall angenommen worden. Abwarten - und nicht bezahlen!!!:wink:
Gruß hfega1
 
AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

RE: Mahnung - Ihr Winnerking-Eintragsservice (Kdnr. xxxxxxxxxx)
An: "Kundenservice Magolino" <[email protected]>
Sehr geehrte Damen und Herren,

Warum senden Sie an mich eine Mahnung?

Ich habe keine Leistung von Ihnen in Anspruch genommen.

Eine offenene Rechnung besteht also nicht.

Ihre mail : Wir bitten Sie, die offene Rechnung bis zum 09.11.2007 zu begleichen.
Nochmals:
ich nehme Bezug auf Ihre Mahnung vom 26.10..2007
und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Die von Ihnen angebotene Internetdienstleistung habe ich nicht in Anspruch genommen.
Offensichtlich hat sich ein Dritter mit meinen Daten bei Ihrem Portal angemeldet.
Bitte beachten Sie,
dass ich mit der angegebenen IP-Adresse nichts anzufangen weiß und dass ich auch nicht gewillt bin, Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass der von Ihnen geforderte Betrag auch dann nicht zu zahlen
wäre, wenn ich Ihre Dienstleistung in Anspruch genommen hätte. Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss, weil die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt nur im Kleingedruckten auftaucht und der durchschnittliche User davon ausgeht, dass es sich nicht um ein
kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des
Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt
somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung
offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger
Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu
täuschen.
Letztlich mache ich hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein
Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Mails und Schreiben nicht mehr reagieren werde.
Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie diese Mail erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen

H. P.
Diese Mail wie auch alle anderen vorher geht an den OMDUSMANN sowie an das LKA.

Kundenservice Magolino <[email protected]> schrieb:


M A H N U N G
Sehr geehrter Herr xxxxxx,xxxxxxxxxx
leider konnten wir zu der unten aufgeführten Rechnung trotz unserer Zahlungserinnerung vom 08.10.2007 immer noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie, die offene Rechnung bis zum 09.11.2007 zu begleichen.
Wir möchten Sie daher erneut um die Begleichung des offenen Rechnungsbetrages bitten. Sollten Sie sich gegenwärtig in einem finanziellen Engpass befinden, möchten wir Sie bitten, uns zu kontaktieren. Sicherlich finden wir eine Lösung, die sowohl in, als auch uns entgegen kommt.
Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit Ihres Abonnements wie folgt zu berechnen:

RECHNUNGSDUPLIKAT
Produkt: Winnerking-Eintragsservice
Rechnungsdatum: 21.09.2007
Rechnungsnr. R- ******
Laufzeit: 12 Monate
Kundennummer: K-xxxxxxxxxxx
Abojahresgebühr: 94.88 € (inkl. 5,00 € Mahngebühr)
Zahlungsziel: bis zum 09.11.2007
Verwendungszweck: MAGOLINO K-*****
Bankverbindung
Inhaber: Magolino GmbH
Kontonummer: ****
BLZ: *****
Kreditinstitut: Deutsche Bank PGK AG

Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: *****
BIC/SWIFT-Code: DEUTDEDB763


SPAREN SIE JETZT 5 EURO indem Sie bequem an unserer sicheren Online-Zahlung:
>>Hier geht es weiter zur sicheren Onlinezahlung!
Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungseingänge nur bis 25.10.2007 berücksichtigen konnten. Wenn Sie zwischenzeitlich bezahlt haben, so ist dieses Mahnschreiben selbstverständlich gegenstandslos.
Sofern Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben kontaktieren Sie uns einfach über Ihren persönlichen Kundenbereich.
Viel Erfolg wünscht
Ihr Kundenservice
[noparse]http://www.magolino.de[/noparse]

KONTAKT UND IMPRESSUM

Magolino.de ist ein Service der: Magolino GmbH - Richard-Wagner-Str. 2 - 91054 Erlangen
Telefon:
Fax: 01805 - 1234 - 130
01805 - 1234 - 131
(beide: 12 cent/min) Ihr Zugang: [noparse]www.magolino.de[/noparse]
Kundennummer: *****
Passwort: *****
Zeiten: Mo - Fr , 9-15 Uhr Direktlogin: >> Mit einem Klick hier einloggen
Registergericht: Fürth HRB 10631
Bankverbindung: Konto: ****, BLZ: 76070024
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HINWEIS
Sie hatten unser Werbeangebot für einen Probezugang zum Kundenbereich unseres Dienstes für die Dauer von 14 Tagen unter Hinweis auf Widerrufsfrist und Teilnahmebedingungen angenommen. Die Widerrufsbelehrung und Preisinformation erfolgte ordnungsgemäß und wiederholt gemäß der geltenden Rechtsprechung und wurde um eine Bestätigung erweitert. Innerhalb der Probezeit von 14 Tagen haben Sie einer weiteren Nutzung des Kundenbereichs und somit der weiteren Inanspruchnahme unseres Dienstes nicht widersprochen. Nach dem Ablauf der Probezeit wurde Ihr kostenloses Probeabonnement gemäß den von Ihnen zur Kenntnis genommenen Belehrung und Teilnahmebedingungen in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt. Entsprechend des damit in Kraft getretenen Vertrages besteht nunmehr ein zwölfmonatiges Abonnement, für das wir unsere Leistung erbringen. Unser Dienst steht Ihnen monatlich in Ihrem persönlichen Kundenbereich zu Ihrer Verfügung. Eine Kontrolle Ihrer Inanspruchnahme unseres Dienstes entzieht sich unserer Verantwortung und ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ein Widerruf ist nach dem Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen, die mit dem Tag Ihrer Angebotsannahme per Klick in unserem Werbeangebot beginnt, leider nicht mehr möglich. Ihr Widerruf kann aber gerne als Kündigung aufgenommen werden.



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Wenn Sie unseren Dienst nicht länger nutzen möchten, können Sie Ihr Abonnement jederzeit 30 Tage vor Laufzeitende schriftlich kündigen. Die Kündigung ist zu richten an: Magolino GmbH — Kündigung WKING–13047717 — Richard-Wagner-Str. 2, 91054 Erlangen. Es gilt das Eingangsdatum der Kündigung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Sollten Sie bereits schriftlich gekündigt haben, wurde Ihre Kündigung selbstverständlich aufgenommen und Ihr Abonnement wird nicht verlängert. Ein Widerruf ist nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen leider nicht mehr möglich.



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