AW: Falsches Abo aufgetischt...

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Was hältst Du davon, erstmal schriftlich der Forderung zu widersprechen und einen Leistungsnachweis anzufordern? Telefonisch geht in der Tat nichts - bringt auch nicht, da dann ja jeder kommen könnte. Gelegentlich erreicht man in Hamburg jemand, wird aber nur (teils unfreundlich) unbrauchbar bedient [eigene Erfahrung]. Du schreibst, dass Du niemals einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch genommen hast - das wäre doch schon mal ein Grund, den Du anbringen könntest. Debran ist nicht in der Lage einen Nachweis über die tatsächliche Nutzung zu führen [eigene Erfahrung].

Debran scheint sich zum verlängerten Arm der Österreicher hier in D zu mausern. Die Mandantenliste fängt mit Verimount an und hört bei Maxolution längst nicht auf.
 
Ich habe mal im Internet fleißig geforscht und da ich viel mit Anwälten zutun habe auch gleich einen seriösen RA gefragt. (Fazit vorweg: Einfach abheften!)
1. Ich habe noch nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden, daß der Inkassodienst oder sonst jemand jemals einen Mahnbescheid geschweigedenn eine Klage bei Gericht eingereicht hätte.
2. Massenhaft habe ich feststellen können, daß sich fast alle über den Tisch gezogen fühlen und meiner Meinung auch recht haben
3. Nehmt die Mahnungen, Rechnungen sonstigen "Müll" und heftet ihn ab und den Rest ignorieren.
4. Sollte tats. was in der Richtung Mahnbescheid, Klage kommen (unwahrscheinlich) geht sofort zu einem RA und forscht gleichzeitig im Internet gründlich nach (ich hab mittlerweile einen ganzen Ordner von Infos aus dem Internet voll) Nehmt die Sachen mit zu Eurem RA und erstattet außerdem Strafanzeige wegen versuchen Betruges!

Das ist aber nat. alles nicht rechtl. bindend was ich hier schreibe sondern lediglich ein ganz gut gemeinter Rat!!!!
 
Halli Hallo!
Habe auch Theater mit der Firma Debran Inkasso...hierbei ging es auch um ein angebliches abo bei der firma firstload.de. dort konnte man kostenlos 2 wochen downloaden, nach den zwei wochen hat man automatisch ein abo gehabt, es sei denn man hat eine kündigungs mail hingeschickt. das hab ich auch getan, aber da die e-mail angeblich nicht angekommen ist soll ich jetzt 140 euro für etwas bezahlen, das ich nichtmal genutzt habe!
 
Also bist du den Vertrag eingegangen und hast firstgerecht gekündigt. Nun liegt es aber eigentlich an dir, auch den Nachweis darüber zu führen, dass die Kündigung eingegangen ist. Wenn du keine Kündigungsbestätigung bekommen hast, musst du davon ausgehen, dass die nicht angekommen ist - also ohne Nachweis nicht fristgerecht im Testzeitraum gekündigt.

Das könnte zwar ein Trick des Anbieters sein, doch das die reine Spekulation hilft dir nicht weiter - du müsstest es beweisen können.
 
Reducal schrieb:
Also bist du den Vertrag eingegangen und hast firstgerecht gekündigt. Nun liegt es aber eigentlich an dir, auch den Nachweis darüber zu führen, dass die Kündigung eingegangen ist. Wenn du keine Kündigungsbestätigung bekommen hast, musst du davon ausgehen, dass die nicht angekommen ist - also ohne Nachweis nicht fristgerecht im Testzeitraum gekündigt.

Das könnte zwar ein Trick des Anbieters sein, doch das die reine Spekulation hilft dir nicht weiter - du müsstest es beweisen können.
Hm. Warum soll man bei einer nahezu unerreichbaren Firma, die alles per Mail schickt, mit Ausnahme der Inkassoforderungen via Anwalt, in der Nachweispflicht sein, dass das Schreiben da eingegangen ist? Die Zahl der nicht angekommenen, korrekt adressierten Mails, die ich seit ca. 1989 gesendet habe, tendiert nahe Null. In den anderen Fällen (fehlerhafte Adressierung) erhalte ich eine Nachricht über die Nicht-Zustellung, was mich gewöhnlich veranlaßt, der Ursache des Fehleers auf den Grund zu gehen. Sollen die doch erklären, warum sie eine korrekt adressierte Mail nicht erhalten haben. Und weil das so häufig im Netz diskutiert wird: sollen die doch bitte auch erklären, wie es angehen kann, dass ausgerechnet bei denen so überproportional viele Mails nicht ankommen. Ich wäre auch sehr gespannt, wie glaubwürdig diese Erklärungen einem Gericht vorkommen, wenn man die übrigen Merkwürdigkeiten im Geschäftsgebahren der Firma erläutert. Ich halte, zugeggeben, nicht sonderlich viel von Juristen. Noch weniger von Richtern. Aber völlig blöd und lebensfremd sind die nun auch nicht.

Ggf. entstünde auch ein Patt: man kann den Empfang der Kündigung nicht nachweisen. Und die können letztlich nicht wirklich nachweisen, dass man sich da angemeldet hat. Dann hat man zwar nie gekündigt, mußte das aber auch nicht. :)

M. Boettcher
 
Du hast schon Recht aber der Fragesteller hat sicher ein dünneres Fell als du und ich. Entgegen deiner Behauptung, dass Verimount nahezu nicht erreichbar sei, lass dir gesagt sein - sind es! Der Support ist mEn zwar noch längst nicht hinreichend aber wenn einer eine Kündigungsmail schickt und darauf vertraut, dass er damit aus dem Vertrag raus ist, ohne dasss eine Rückmeldung kam, der ist schon ziemlich naiv. Der Fragesteller hat auch nicht wirklich erklärt, in welchem Stadium er tatsächlich gekündigt hatte - war das noch im Testzeitraum oder erst dann, als die Rechnung kam?

DEBRAN hin oder her. Der versucht doch auch nur irgendwie an den Forderungsgegenstand ran zu kommen. Verimount übermittelt alle Verbindungsdaten an seinen Abrechungspartner mit denen der nichts anfangen kann. Dafür wird Widerspruchsführern aber angeraten, eine Anzeige zu erstatten, weil man selbst dafür von der Verimount kein Mandat hat. Und nun sind wir weder beim dem üblichen, leidigen Thema.....
 
Reducal schrieb:
... aber der Fragesteller hat sicher ein dünneres Fell als du und ich.
Ich gebe gern zu, dass das "dicke Fell" im Wesentlichen aus fortgeschrittenem Alter und allgemeiner Vorsicht herrührt. Ersteres führt dazu, dass mich eine Reihe der Angebote (SMS-Kontingente, Hausarbeitenhilfe, DVD ...) völlig kalt läßt, ich also nicht auf so etwas hereinfallen kann, Letztgenanntes läßt mich gewisse Risiken grundsätzlich vermeiden. Wer, wie ich, aktuell nicht mit obskuren Forderungen und den Drohungen von Anwälten belastet ist, hat also in gewisser Weise gut reden. In der Vergangenheit haben Anwälte aber schon versucht, mich um einiges Geld zu erleichtern; allerdings erfolglos. Was mich dabei immer wieder wunderte ist, mit welchen wunderlichen Verdrehungen und absurden Behauptungen diese Anwälte ihren Standpunkt, bzw. den ihres Mandanten darstellen. Das muss eine Berufskrankheit sein, die allerdings nicht dazu führt, die Berufsfähigkeit in Frage zu stellen; eher im Gegenteil.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Reducal schrieb:
Also bist du den Vertrag eingegangen und hast firstgerecht gekündigt. Nun liegt es aber eigentlich an dir, auch den Nachweis darüber zu führen, dass die Kündigung eingegangen ist. Wenn du keine Kündigungsbestätigung bekommen hast, musst du davon ausgehen, dass die nicht angekommen ist - also ohne Nachweis nicht fristgerecht im Testzeitraum gekündigt.

Das könnte zwar ein Trick des Anbieters sein, doch das die reine Spekulation hilft dir nicht weiter - du müsstest es beweisen können.
Hm. Warum soll man bei einer nahezu unerreichbaren Firma, die alles per Mail schickt, mit Ausnahme der Inkassoforderungen via Anwalt, in der Nachweispflicht sein, dass das Schreiben da eingegangen ist? Die Zahl der nicht angekommenen, korrekt adressierten Mails, die ich seit ca. 1989 gesendet habe, tendiert nahe Null. In den anderen Fällen (fehlerhafte Adressierung) erhalte ich eine Nachricht über die Nicht-Zustellung, was mich gewöhnlich veranlaßt, der Ursache des Fehleers auf den Grund zu gehen. Sollen die doch erklären, warum sie eine korrekt adressierte Mail nicht erhalten haben. Und weil das so häufig im Netz diskutiert wird: sollen die doch bitte auch erklären, wie es angehen kann, dass ausgerechnet bei denen so überproportional viele Mails nicht ankommen. Ich wäre auch sehr gespannt, wie glaubwürdig diese Erklärungen einem Gericht vorkommen, wenn man die übrigen Merkwürdigkeiten im Geschäftsgebahren der Firma erläutert. Ich halte, zugeggeben, nicht sonderlich viel von Juristen. Noch weniger von Richtern. Aber völlig blöd und lebensfremd sind die nun auch nicht.

Ggf. entstünde auch ein Patt: man kann den Empfang der Kündigung nicht nachweisen. Und die können letztlich nicht wirklich nachweisen, dass man sich da angemeldet hat. Dann hat man zwar nie gekündigt, mußte das aber auch nicht. :)

M. Boettcher

Die liefern IP-Listen mit Zeitstempel. Sowohl die IP beim anmelden, als auch die IP der "Nutzung".

Das reicht den meisten deutschen Richtern völlig aus. Leider.

Grüße
Rosi
 
Unregistriert schrieb:
Die liefern IP-Listen mit Zeitstempel. Sowohl die IP beim anmelden, als auch die IP der "Nutzung".

Das reicht den meisten deutschen Richtern völlig aus. Leider.
Das ist völliger Unsinn.

Eine IP-Adresse mit oder ohne Zeitstempel beweist nichts.

Zusammen mit Abrechnungsdaten von Providern würde man eventuell eine Telefonnummer oder einen DSL-Kunden zuordnen können. Wer als Person im Internet aktiv war, identifiziert die IP-Adresse nicht. Welche Verträge diese unbekannte Person geschlossen haben könnte, bleibt völlig offen.

Dietmar Vill
 
Unregistriert schrieb:
Die liefern IP-Listen mit Zeitstempel. Sowohl die IP beim anmelden, als auch die IP der "Nutzung".

Das reicht den meisten deutschen Richtern völlig aus. Leider.
Wie kommst Du auf das schmale Brett? Wie dvill schon schrieb, beweist eine IP-Adresse samt Zeitpunkt in der Regel gar nichts. Es ist zwar richtig, das deren Web-Server die IPs samt Zeitstempel loggen kann. Nur wissen die damit natürlich noch lange nicht, wer der Teilnehmer ist. Das könnte man nur herausbekommen, wenn der Benutzer eine feste IP-Adresse hat. Geht man via Modem oder ISDN-Karte per Einwahl ins Netz, so hat man keine feste IP-Adresse. Bei den meisten DSL-Anschlüssen ist das ebenso. Die Beziehung zwischen IP/Zeitstempel und Teilnehmeranschluß kennt nun nur der ISP. Der sagt das aber nicht jedem, sondern nur dem StA bei der Untersuchung von Straftaten. Eine Straftat liegt mit der Anmeldung aber gar nicht vor, und das war's dann. Daher fragen die Anbieter gar nicht erst nach, weil sie die Antwort schon kennen, nämlich das man aus Gründen des Datenschutzes keine Ausküfte erteilt.

Dass die nun bei ihren Drohungen trotzdem auf die IP-Adresse hinweisen, gehört quasi zum Ritual. Die setzen darauf, dass man sich bluffen läßt. Für etwas erfahrenere Leute, die das mit den Straftaten wissen, wird wohl gelegentlich noch angeführt, dass man Strafanzeige erstatten würde, sofern man z. B. sein Alter falsch angegeben hat. Damit bewegen die sich auf ziemlich dünnem Eis und man könnte sie nun z. B. wegen versuchter Erpressung anzeigen.

Das Richter in Strafprozessen IPs ausreichen, stimmt. Allerdings geht es da eben um Strafprozesse, die hier kaum zu erwarten sind. Und belegt wird durch die IP-Adresse dann auch nur, von welchem Anschluß aus ein Zugriff zu einer bestimmten Zeit erfolgte. Wer aber am PC saß, der Anschlußinhaber, ein Familienmitglied, Besucher, Freund oder Einbrecher, das kann aus einer IP-Adresse auch mit dem bestem Willen nicht geschlossen werden.

Kurz, man soll sich nicht ins Bockshorn jagen lassen.

M. Boettcher
 
Auch ich bin betroffen. WUNDERSAMERWEISE weiß Debran bereits von meiner neuen Adresse, OBWOHL ich erst vor 4 Wochen umgezogen bin und die Adresse weder im Telefonbuch, noch sonstirgendwo hinterlegt sein kann. Das stinkt nach Adresskauf-Taktik. Habe bis dato auch nie Mahnungen oder sowas bekommen. Werde gleich erstmal ein Schreiben aufsetzen und widersprechen. Gut, dass es Foren wie dieses hier gibt. Wir müssen uns einfach wehren.
 
Achja, falls jemand auch ein Schreiben aufsetzten will, so hab ichs formuliert:

Rechtsanwalt M. B.
Postfach 30 43 10
20314 Hamburg




Ihr Aktenzeichen XXX, Inkasso-Forderung vom 02.05.2006


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o. g. Schreiben erhielt ich heute Ihre Forderung über den Betrag von 351,60 Euro wegen angeblichen finanziellen Verpflichtungen meinerseits gegenüber einer Firma Maxolution Internet Services GmbH, von der ich bis heute noch nie etwas gehört habe. Mit diesem Schreiben möchte ich dazu Stellung nehmen und Ihrer Forderung formal widersprechen.

Ich halte fest, dass Ihr Schreiben das erste überhaupt ist, das mich über diese angebliche finanzielle Verpflichtung in Kenntnis setzt. Ich habe bis dato weder Mahnungen noch Zahlungserinnerungen in schriftlicher Form von Ihnen oder Ihrem Auftraggeber, der o. g. Firma, erhalten. Ich fordere Sie daher auf, mir den vollständigen, authentischen und stichhaltigen Nachweis über diese Kosten zu erbringen. Bitte erläutern Sie mir stichhaltig, dass ich der Verursacher dieser Kosten bin. Zu meiner allergrößten Verwunderung kennen Sie bereits meine neue Adresse in der XXXXXXXXX, die überhaupt erst seit fast genau vier Wochen Bestand hat. Den Ummeldungsbescheid der Stadt Baunatal lasse ich Ihnen gerne bei Bedarf zukommen.

[edit]
Ich kann Ihnen für meinen Teil versichern, dass ich niemals in der Vergangenheit irgendwelche kostenpflichtige Internetdienste genutzt habe und dies auch niemals tun werde.

Über die weitgängige Praxis der sogenannten vielfältigen „Internet-Abzocke“ sind wir nun alle durch Presse und Medien bereits in der Vergangenheit ausreichend informiert worden. Leider gibt es immer noch genug Menschen, die auf solch ein Schreiben wie Ihres vom 02.05.2006 zu o. g. Aktenzeichen allzu panisch reagieren und den Betrag, egal in welcher Höhe, tatsächlich sofort überweisen. Hierauf zielt der kriminelle Gedanke, der oft dahintersteht, ab.

Ich bitte Sie daher nochmals höflichst, mir den stichhaltigen und fälschungssicheren Nachweis über mich als angeblichen Kostenverursacher in dieser Angelegenheit zu erbringen. Worauf stützt sich Ihre Forderung?

Sollte ich innerhalb der nächsten 2 Wochen keine Antwort aus Ihrem Hause erhalten, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt und sehe Ihr Schreiben vom 02.05.2006 als gegenstandslos an.

Mit freundlichen Grüßen

persönliche Daten und unbewiesene Tatsachenbehauptungen editiert modaction
 
Gibts hier irgendwelche neuen Erkenntnisse? Ich habe es verpeilt, den Widerspruch per Einschreiben rauszuschicken. Habe heute telefonisch nach gefragt, der Brief ist am 09.05.06 angekommen und die Sache liege beim Anwalt zur Prüfung.

Gibt es noch andere betroffene außer denen, die hier schon gepostet haben, oder hat jemand weitere Erfahrungen gemacht mit dem Inkasso-Büro nach Einreichung des Widerspruchs? Bin dankbar für jede Info.
 
[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) komplett editiert - bitte NUBs beachten! Im Wiederholungsfall wird der Account gesperrt!] - modaction.sep
 
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