Blue_Valentine
Frisch registriert
Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich habe vor 2 Tagen folgende Mail erhalten:
Ist dies eine Betrügermail oder ein echter gerichtlicher Mahnbescheid? Und kann solch einer nicht nur per Post kommen? Habe auch vorher nie eine "normale" Mahnung o.ä. bekommen. Und mir kommen auch sonst einige Dinge hier sehr merkwürdig vor.
Die Punkte, die mich aber verunsichern, sind folgende:
- Besagtes Video hat es tatsächlich gegeben, allerdings stieß ich auf dieses Video durch ein Profil auf einer (homosexuellen) Dating-Seite. Ich habe diesen Link angeklickt und damals wohl auch meine Mailadresse angegeben (worüber ich mich sehr ärgere). Ich habe dieses Video auch per Mail bekommen. Allerdings war nirgends davon die Rede, etwas bezahlen zu müssen, zumindest habe ich nichts gesehen. Ansonsten hätte ich das niemals gemacht. Die Seite "romeoescort.com" kannte ich bis Mittwoch nicht!
- Zudem bin ich tatsächlich UPC-Kunde, wie in der Mail steht.
- In den AGB der Seite ist das Verfahren beschrieben, genau so, wie auch in unten stehender Mail. http://www.romeoescort.com/onecolumn.html. Zudem steht auf dieser Seite, die ich vor 2 Tagen wie gesagt das erste Mal gesehen habe, deutlich, dass es sich hier um ein on-demand-service, das kostenpflichtig ist, handelt. Sie verstecken dieses Faktum also nicht.
Was meint Ihr? Danke schon mal!
ich habe eine Frage:
Ich habe vor 2 Tagen folgende Mail erhalten:
Romeoescort Videobestellung : 49,95 EUR
vorgerichtliche Gebühren: 39,50 EUR
vorgerichtliche Auslagen: 19,50 EUR
Kontoführungsgebühren: 12,95 EUR
Detektivkosten/ Protokolle: 47,90 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand:17.07.2013): 169,80 EUR
Betrifft: Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens gegen Sie- Aktenzeichen (stets angeben): AZ2802
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir dürfen Ihnen mitteilen, dass wir die Interessen unserer Mandantin der WB Services Ltd. vertreten.
Unsere Mandantin betreibt ein kostenpflichtiges Online Videoportal für Homosexuelle unter der Internetadresse[COLOR=#1155cc]www.romeoescort.com[/COLOR]
Sie haben auf der Seite unserer Mandantin ( [COLOR=#1155cc]romeoescort.com[/COLOR]) eine Bestellung an folgenden Datum und Uhrzeit vorgenommen: 13.03.2013 21:11:39 Uhr. Während des Bestellvorgangs wurde ihre IP Adresse sowie Rechneradresse inklusive der von Ihnen gemachten Adressangaben gespeichert. Desweiteren wurde eine Bestellbestättigung per Email inklusive Zugangsdaten an folgende Email versendet: XXXXXX
Das von Ihnen bestellte kostenpflichtige Video wurde mit den Zugangsdaten die an Ihre Email versendet wurde, online abgerufen. Dabei wurde seitens meiner Mandantin erneut Ihre IP Adresse übermittelt und abgespeichert.
Die laufenden Ermittlungen ergaben dass zum Bestellzeitpunkt die uebermittelten IP Adressen XXXX dem Provider: Upc Broadband Gmbh zugeordnet wurde. Dieser hat die IP Adresse zum besagten Bestellzeitpunkt Ihrem Anschluss zugewiesen. Bei Upc Broadband Gmbh sind Sie als Vertragspartner und Anschlussinhaber zum Bestellzeitpunkt identifiziert worden. Eine Überpruefung der IP Adresse bei dem Service Provider Upc Broadband Gmbh ergab, dass dieser die IP Adresse eindeutig ihrem Anschluss zum Bestellzeitpunkt zugewiesen hatte. Die entsprechenden Beweisprotokolle liegen uns vor.
Wir fordern Sie nunmehr bis spätestens 22.07.2013 auf, die noch offene Forderung in Höhe von 169,80 EUR umgehend zu begleichen um somit das bevorstehende Verfahren gegen Sie abzuwenden.
Bitte beachten Sie, dass die Forderung bei anhaltendem Zahlungsverzug GERICHTLICH gegen Sie geltend gemacht wird. Durch eine solche VERURTEILUNG entstehen Ihnen unverhaeltnismässig hohe Kosten.
Desweiteren wurden wir beauftragt im Falle einer Zwangsvollstreckung den zuständigen Gerichtsvollzieher Ihres Bezirks zu beauftragen eine umgehende Pfändung bei Ihnen ( Gehaltspfändung beim Arbeitgeber, auch Arbeitslosengeld, Kontopfändung, Sachpfändung zu veranlassen. Bei erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wird die Abgabe der eidesstaatlichen Versicherung beantragt werden, woraufhin eine Eintragung in das entsprechende Schuldnerverzeichniss (§ 915 ZPO) bsp. Schufa erfolgt.
Das gerichtliche Mahnverfahren sowie die Einstellung des Verfahrens können Sie bewirken indem Sie umgehend die noch offene Forderung ausgleichen. Eine Zahlung können Sie unter folgender Adresse vornehmen:
XXXXXXXX
Sobald die noch offene Forderung von Ihnen beglichen wurde wird unsere Mandantin das Verfahren gegen Sie umgehend einstellen und die Angelegenheit als erledigt betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schmidt
Rechtsabteilung
Ist dies eine Betrügermail oder ein echter gerichtlicher Mahnbescheid? Und kann solch einer nicht nur per Post kommen? Habe auch vorher nie eine "normale" Mahnung o.ä. bekommen. Und mir kommen auch sonst einige Dinge hier sehr merkwürdig vor.
Die Punkte, die mich aber verunsichern, sind folgende:
- Besagtes Video hat es tatsächlich gegeben, allerdings stieß ich auf dieses Video durch ein Profil auf einer (homosexuellen) Dating-Seite. Ich habe diesen Link angeklickt und damals wohl auch meine Mailadresse angegeben (worüber ich mich sehr ärgere). Ich habe dieses Video auch per Mail bekommen. Allerdings war nirgends davon die Rede, etwas bezahlen zu müssen, zumindest habe ich nichts gesehen. Ansonsten hätte ich das niemals gemacht. Die Seite "romeoescort.com" kannte ich bis Mittwoch nicht!
- Zudem bin ich tatsächlich UPC-Kunde, wie in der Mail steht.
- In den AGB der Seite ist das Verfahren beschrieben, genau so, wie auch in unten stehender Mail. http://www.romeoescort.com/onecolumn.html. Zudem steht auf dieser Seite, die ich vor 2 Tagen wie gesagt das erste Mal gesehen habe, deutlich, dass es sich hier um ein on-demand-service, das kostenpflichtig ist, handelt. Sie verstecken dieses Faktum also nicht.
Was meint Ihr? Danke schon mal!