TSCoreNinja
Mitglied
Hallo,
vielleicht ist ja folgendes Erlebnis mit Amazon auch für andere interessant, oder jemand hat erhellende Kommentare zum Sachverhalt. Habe neulich ein Buch bei Amazon bestellt, die Zahlung per Lastschrift ausgewählt, und mich wohl bei der Angabe meiner Kontodaten vertippt.
Jedenfalls wurde mir kurz darauf per E-Mail eine "Zahlungserinnerung" zugestellt (ein Glück, dass diese bei dem Subject nicht als SPAM klassifiziert wurde), in der neben dem eigentlichen Preis 6 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt wird.
Allerdings ist es für mich nicht mehr nachzuvollziehen, ob ich mich vertippt habe, denn, wie Amazon in der Mail schreibt: "Sollte die Rücklastschrift aufgrund falscher Bankdaten erfolgt sein, haben wir diese aus Ihrem Kundenkonto entfernt."
Ein Blick in die AGBs von Amazon liefert lediglich folgenden passenden Paragraphen:
Ich gehe mal davon aus, dass Amazon den letzten Satz als Rechtfertigung für die Nachforderung nutzen wird. Auch wenn ich mich nicht wirklich wegen 6 Euro herumärgern will, stösst mir dieses Verhalten übel auf.
-hätte nicht Amazon explizit auf die Kosten für einen solchen "Eingabefehler" hinweisen müssen? Oder gar die Gültigkeit der Kontonummer prüfen müssen, wegen ihrer Verpflichtung im Rahmen des Fernabsatzgesetzes (§312e, Eingabefehler)?
-ich kann nicht mehr nachprüfen, ob ich oder evt gar Amazon den Fehler verschuldet hat
-wer legt die Höhe solcher Bearbeitungsgebühren fest? Amazon selbst sagt, ihnen würden 3,5Euro von der Bank in Rechnung gestellt. Immerhin sind die 6 Euro ja relativ gering gegenüber dem, was z.B. andere Unternehmen verlangen (Mobilfunk 15 Euro). Kann ich jetzt von Amazon tatsächlich einen Nachweis verlangen, wie sich diese Kosten zusammensetzen, mit Bezug auf die AGB?
Als Ergebnis eines Telefonats mit der Hotline wurde mir zugesagt, den Vorgang der Zahlungsabteilung zur Prüfung vorzulegen. Bin ja mal gespannt, ob dies irgendwelche Ergebnisse bringt.
Zur Problematik findet sich übrigens auch folgender erhellender Artikel:
http://www.testticker.de/praxis/netzwerke/article20070710016.aspx
Gruß,
TSCoreNinja
vielleicht ist ja folgendes Erlebnis mit Amazon auch für andere interessant, oder jemand hat erhellende Kommentare zum Sachverhalt. Habe neulich ein Buch bei Amazon bestellt, die Zahlung per Lastschrift ausgewählt, und mich wohl bei der Angabe meiner Kontodaten vertippt.
Jedenfalls wurde mir kurz darauf per E-Mail eine "Zahlungserinnerung" zugestellt (ein Glück, dass diese bei dem Subject nicht als SPAM klassifiziert wurde), in der neben dem eigentlichen Preis 6 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt wird.
Allerdings ist es für mich nicht mehr nachzuvollziehen, ob ich mich vertippt habe, denn, wie Amazon in der Mail schreibt: "Sollte die Rücklastschrift aufgrund falscher Bankdaten erfolgt sein, haben wir diese aus Ihrem Kundenkonto entfernt."
Ein Blick in die AGBs von Amazon liefert lediglich folgenden passenden Paragraphen:
AGB schrieb:§ 6 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Besteller kann den Kaufpreis per Rechnung (unter den in § 6 genannten Voraussetzungen), Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zahlen. Für Neukunden besteht eine Höchstgrenze von 100,00 EUR, bis zu welcher der Kauf auf Rechnung möglich ist. Diese Grenze gilt für das gesamte Kundenkonto und berücksichtigt auch noch offene Beträge aus früheren Rechnungsbestellungen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Amazon.de berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Amazon.de ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Amazon.de berechtigt, diesen geltend zu machen.
Ich gehe mal davon aus, dass Amazon den letzten Satz als Rechtfertigung für die Nachforderung nutzen wird. Auch wenn ich mich nicht wirklich wegen 6 Euro herumärgern will, stösst mir dieses Verhalten übel auf.
-hätte nicht Amazon explizit auf die Kosten für einen solchen "Eingabefehler" hinweisen müssen? Oder gar die Gültigkeit der Kontonummer prüfen müssen, wegen ihrer Verpflichtung im Rahmen des Fernabsatzgesetzes (§312e, Eingabefehler)?
-ich kann nicht mehr nachprüfen, ob ich oder evt gar Amazon den Fehler verschuldet hat
-wer legt die Höhe solcher Bearbeitungsgebühren fest? Amazon selbst sagt, ihnen würden 3,5Euro von der Bank in Rechnung gestellt. Immerhin sind die 6 Euro ja relativ gering gegenüber dem, was z.B. andere Unternehmen verlangen (Mobilfunk 15 Euro). Kann ich jetzt von Amazon tatsächlich einen Nachweis verlangen, wie sich diese Kosten zusammensetzen, mit Bezug auf die AGB?
Als Ergebnis eines Telefonats mit der Hotline wurde mir zugesagt, den Vorgang der Zahlungsabteilung zur Prüfung vorzulegen. Bin ja mal gespannt, ob dies irgendwelche Ergebnisse bringt.
Zur Problematik findet sich übrigens auch folgender erhellender Artikel:
http://www.testticker.de/praxis/netzwerke/article20070710016.aspx
Gruß,
TSCoreNinja