Alphaload

Raik

Frisch registriert
Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin völlig am Ende - ich weiß gar nicht mehr was ich machen soll . . .

Ich hatte mich vor 14 Tagen bei w*w.alphaload.de registriert und habe die Software heruntergeladen um die 14 Tage Testphase auszuprobieren.

Ich hatte ein Lied gesucht aber nicht gefunden, weil mir die Software zu kompliziert war.

Also hatte ich am selben Tag noch gekündigt.

Worauf man mir nicht geantwortet hat. Zusätzlich habe ich erneut per email gekündigt , es kam wieder keine Reaktion.

Nach 14 Tagen kam dann per e-Mail eine Rechnung über 95,- Euro
von einer Firma in der SCHWEIZ welche die Kosten für den alphaload-service in Rechnung stellt.

Auf jeden FAll habe ich im Kleingedruckten der AGB's nun entdeckt, dass man eine etwaige Kündigung an eine dritte Firma in Berlin einreichen muß.

Alphaload ist der Anbieter Scriptpower in Zweibruecken
Kündigung geht nur über Mainpean GmbH in Berlin
und die Rechnung kommt von Payment International aus der Schweiz.

Das ist doch völlig irreführend - das kann doch nicht rechtmäßig sein.

Kann mir hier jemand bitte helfen ? Muß ich bezahlen ?
 
AW: Alphaload

So geht das hier nicht. Das Forum dient zur Mitteilung und zum Austausch von Erfahrungen technischer und rechtlicher Art sowie zur Erörterung allgemeiner Rechtsfragen.

Einen Rat, wie Du in Deinem konkreten Fall vorgehen solltest, darf Dir hier niemand geben. Individuelle Rechtsberatung ist aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes im Rahmen dieses Forums nicht erlaubt. Dazu kannst Du Dich aber z.B. an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos findest Du unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos (blaue Schrift anklicken).


Kannst Du die Vertragsbedingungen und AGB mal hier posten?

Selbst gemacht:

3.2. Der Vertrag wird befristet geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt:

* für das 10-GB-Paket 12 Monate
* für das 20-GB-Paket 9 Monate
* für das 50-GB-Paket 6 Monate.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um die Laufzeit des jeweiligen Pakets, d.h. bei dem 10-GB-Paket um weitere 12 Monate, bei dem 20-GB-Paket um weitere 9 Monate usw., sofern er nicht fristgerecht einen Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
Wechselt der Kunde innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit das monatliche Downloadpaket, so gilt abweichend von den genannten Vertragslaufzeiten die zuerst vereinbarte Vertragslaufzeit.
Wurde der Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes von 14 Tagen oder vorher nach Überschreiten des freien Testvolumens von 2 GB, sofern nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes oder vor Ablauf des Testvolumens von 2 GB fristgerecht gekündigt wird. Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Werktage vor Ablauf der Testphase bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels.

(Die Kündigung ist zu richten an: Mainpean GmbH, Kündigung Alphaload, Scharnweber Straße 69, 12587 Berlin. Bitte vergessen Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer, Das Anmeldedatum und Ihre Emailadresse nicht.)


3.3. Im Übrigen beträgt die Kündigungfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit beim Anbieter eingehen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn diese schriftlich auf postalischem Wege fristgerecht beim Anbieter eingeht. Die erforderlichen Kontaktdaten sind im Impressum dieser Website zu finden. Im Falle missbräuchlicher Nutzung dieses Dienstes durch den Kunden steht dem Anbieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Im Voraus bezahlte Entgelte werden im Falle einer außerordentlichen Kündigung nicht zurückerstattet.

3.4. Meldet sich ein Kunde nach Ablauf des Testzeitraums erneut an, wird mit der Anmeldung ein Vertrag geschlossen, ohne dass der Kunde erneut einen Testzeitraum erhält.

3.5. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Schriftform (Brief) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:

Mainpean GmbH, Kündigung Alphaload, Scharnweber Straße 69, 12587 Berlin

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download oder tatsächliche Nutzung des Portals durch Verwendung der Zugangsdaten).
Ende der Widerrufsbelehrung
 
AW: Alphaload

So geht das hier nicht. Das Forum dient zur Mitteilung und zum Austausch von Erfahrungen technischer und rechtlicher Art sowie zur Erörterung allgemeiner Rechtsfragen

Sorry - da hab ich mich wohl geirrt.

Ich war der Meinung, dass man hier Hilfe bekommen kann.

Nix für ungut. Trotzdem vielen Dank

@Admin : bitte Thread löschen - DANKE
 
AW: Alphaload

Raik schrieb:
So geht das hier nicht. Das Forum dient zur Mitteilung und zum Austausch von Erfahrungen technischer und rechtlicher Art sowie zur Erörterung allgemeiner Rechtsfragen
Sorry - da hab ich mich wohl geirrt.
Ich war der Meinung, dass man hier Hilfe bekommen kann.
Kriegst Du - aber eben nur so, dass niemand dem Forum Böses tun kann. Denn das wollen viele... Von Aachen bis... Zweibrücken ;)
 
AW: Alphaload

Alphaload.de, eine Kopie von Usenext (Aviteo Ltd.) und Firstload (Verimount FZE LLC)
Wir bieten einen sehr schnellen, anonymen, unzensierten und einzigartig einfachen Zugang ins Usenet an
Die 14tägige Testphase ist wohl allen gemein. Und das Problem mit der Kündigung in dieser Zeit auch. Wohl dem, der eine Kopie der Kündigung im E-Mail-Ausgang gespeichert hat.
 
AW: Alphaload

Ich habe meine emails alle noch gespeichert.

und eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch.

ich lasse es drauf ankommen.

Kriegst Du - aber eben nur so, dass niemand dem Forum Böses tun kann. Denn das wollen viele... Von Aachen bis... Zweibrücken

Das wußte ich auch nicht !

Ich kann mich also nur entschuldigen.
Ich möchte selbstverständlich dem Forum keinen Schaden zufügen. Sorry.
 
AW: Alphaload

Ich finde, dass die Sache mit dem Kündigungsrecht für den Testzeitraum in den AGBs sehr interessant gestaltet ist.

3.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Annahme der Anmeldung elektronisch bestätigt und Benutzernamen und Kennwort zur Nutzung unseres Services per E-Mail und Link an den Kunden mitteilt.

3.2 ...
Wurde der Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes von 14 Tagen oder vorher nach Überschreiten des freien Testvolumens von 2 GB, sofern nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes oder vor Ablauf des Testvolumens von 2 GB fristgerecht gekündigt wird. Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Werktage vor Ablauf der Testphase bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels.

(Die Kündigung ist zu richten an: Mainpean GmbH, Kündigung Alphaload, Scharnweber Straße 69, 12587 Berlin. Bitte vergessen Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer, Das Anmeldedatum und Ihre Emailadresse nicht.)

Nach diesen AGBs ist es sehr schwer, in Übereinstimmung mit den AGB den Vertrag rechtzeitig zu kündigen:

1. Die 14-Tagesfrist beginnt ab Bestätigung der Anmeldung und Mitteilung der Zugangsdaten.

2. Die 14-Tagesfrist endet schon vor Ablauf von 14 Tagen, wenn 2 GB überschritten werden. Eine Kündigung soll dann nicht mehr möglich sein.

3. Überschreitet man 2 GB nicht, so muss man nach den AGB was tun, um rechtzeitig zu kündigen? Das ist etwas unklar:

Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Werktage vor Ablauf der Testphase bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels.

Aha. Eigentlich heißt das, dass die Kündigung vier Tage vor Ablauf der Testphase, also bereits am 10. Tag ab der Anmeldung beim Anbieter ankommen muss? Der Hinweis auf das Datum des Poststempels soll wohl aber bedeuten, dass die Kündigung am 4. Tag vor Ablauf der Testphase einen Stempel der Post erhalten muss. Hier verbleiben Unklarheiten.

Für die Kündigung erfordert der Anbieter, dass sie durch einen Brief erfolgt und nicht an ihn, sondern an eine andere Firma geschickt werden soll.

Was ist nun, wenn ich nicht an diese andere Firma, sondern an die im Impressum angegebene Postadresse des Anbieters oder per email/Support-mail an den Anbieter die Kündigung geschickt habe?

1. Diese Kündigung wäre unwirksam, wenn die Regelung in den AGBs wirksam ist. Dazu muss geprüft werden, ob im Verlauf der Anmeldung die AGBs wirksam Bestandteil des Vertrages wurden. Auch wenn die AGBs wirksam Bestandteil des Vertrages wurden, könnte die betreffende Regelung unwirksam sein, wenn sie gegen folgende Bestimmungen des BGB verstößt:

§ 305c BGB Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

§ 307 BGB Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

§ 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

13. (Form von Anzeigen und Erklärungen)

eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, an eine strengere Form als die Schriftform oder an besondere Zugangserfordernisse gebunden werden.

2. Selbst wenn die Bestimmung in den AGB wirksam sein sollte, stellt sich die Frage, ob der Anbieter auf an ihn gerichtete Kündigungen per email schlicht gar nicht reagieren darf oder ob er zumindest auf die in den AGBs vorgesehene Kündigungsmöglichkeit hinweisen muss.
 
AW: Alphaload

christian in wien schrieb:
gibt es nicht ein gerichtsurteil das besagt das das datum des poststempels hinfällig ist?

Ich kenne das Urteil Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 09.03.2006; Az.: 1 U 134/05), das bezieht sich aber auf die Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung, die auf das Datum des Poststempels abstellt. Denn wenn die Widerrufsbelehrung besagt, dass es für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs auf den Poststempel ankomme, könnten die Verbraucher irrtümlich annehmen, dass ein Einwurf bis 24 Uhr in den Briefkasten des Anbieters nicht möglich sei.

Um das Widerrufsrecht geht es hier aber nicht, sondern um das Kündigungsrecht innerhalb des Testzeitraums.

Das Widerrufsrecht erlischt bei Download-Abos möglicherweise bereits durch die Inanspruchnahme der Leistung innerhalb des Testzeitraums.
 
AW: Alphaload

In den AGB steht ja:
Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Werktage vor Ablauf der Testphase bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels.
Im Anmeldungsvorgang beim Schritt 2 (siehe Screenshot), wo man dann auch die Kontodaten haben will, steht folgender Text:
Sobald Ihr Testzeitraum abgelaufen ist, wird Ihre Mitgliedschaft automatisch erweitert, sodass Sie unseren Service ganz bequem und ohne Unterbrechung nutzen können. Sie können im Testzeitraum ganz einfach kündigen, wenn Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind.

Warum soll ich meine Kontodaten eingeben, wenn der Test doch kostenlos ist?

Ganz einfach deshalb, weil wir ? wenn wir Sie von unserem tollen Service überzeugen können und Sie nach 14 Tagen bei uns Kunde werden möchten ? Ihre Gebühren ganz bequem von Ihrem Konto abbuchen können. Außerdem wollen wir so sicherstellen, dass sich jeder nur einen gratis Testaccount registrieren kann, damit unser Gratisangebot nicht von Betrügern ausgenutzt wird.

Wir garantieren Ihnen, Ihr Konto nicht zu belasten, wenn Sie nach dem Testen keine Verlängerung wünschen!
Dort steht also: "Sie können im Testzeitraum ganz einfach kündigen" und dieser wird mit 14 Tagen angegeben. Also nicht "vier Werktage" zuvor oder ähnliches.

Gruß
Wembley
 

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AW: Alphaload

2. Selbst wenn die Bestimmung in den AGB wirksam sein sollte, stellt sich die Frage, ob der Anbieter auf an ihn gerichtete Kündigungen per email schlicht gar nicht reagieren darf oder ob er zumindest auf die in den AGBs vorgesehene Kündigungsmöglichkeit hinweisen muss.

Das wird wohl nur das Gericht entscheiden können !
 
AW: Alphaload

Captain Picard schrieb:
Nach unseren Kenntnisssen hat noch keins dieser Untenehmen die gerichtliche Überprüfung der Geschäftsmethoden vornehmen lassen.
Warum wohl...
Weil bisher noch kein Rechnungsempfänger eine diesbezügliche Negative-Feststellungsklage in Stellung gebracht hat.:wink:

MfG
L.
 
AW: Alphaload

Was bedeutet denn Negative Feststellungsklage ?

bzw wie ist das gemeint.
 
AW: Alphaload

Raik schrieb:
Was bedeutet denn Negative Feststellungsklage ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage
Eine Feststellungsklage dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrages. Dementsprechend unterscheidet man zwischer negativer Feststellungsklage um das Nichtbestehen feststellen zu lassen und positiver Feststellungsklage für das Gegenteil.

Gruß
Wembley
 
AW: Alphaload

hallo miteinander,

offensichtlich ist uns zeitgleich das selbe passiert.
bei mir war es so:
vertrag am 21.4. geschlossen
am 24.4. per mail gekündigt weil nichts funktioniert, ausserdem sind 100% tig einige illegale downloads auf dem server ( neue filme etc)
dann urlaub
am 4.5. zurückgekommen, mail von a. vorgefunden und noch nachts schriftliche kündigung in den briefkasten geworfen.
5.5 rechnung von a. in der mail
ich habe mein konto gesperrt
mal schaun was passiert

vielleicht macht es sinn gemeinsam etwas gegen die kameraden zu unternehmen ?
 
AW: Alphaload

Nun macht sich endlich auch mal meine Rechtsschutzversicherung bezahlt.

Zum Glück habe ich da das Rund um Sorglos PAket.

Die sollen nur kommen.

Habe meinen Anwalt schon darauf vorbereitet, dass seine Kanzlei wieder Arbeit bekommt.

Mein Konto habe ich auch sperren lassen.

Wenn es dann vor Gericht geht, machen wir eine Doppel Klage

und bis dahin haben wir noch mehr Geschädigte ausfindig gemacht.

Gerwerbeaufsichtsamt und irgendeine Bundes Aufsichts Behörde möchte mein Anwalt noch mit einbeziehen. An den Verbracherschutz soll ich selber schreiben.

Unabhängig davon überlege ich mir ob ich nicht noch eine Strafanzeige wegen Betrug oder Unlauteren Wettbewerb machen soll ?
 
AW: Alphaload

hallo raik,

lass uns das machen. meine rechtschutz packt das auch.
[...]

ich versuche es jetzt nochmal mit dieser info bei dem support ( dei sagen ja es ei alles legal)

wenns klappt sag ich bescheid

tschau

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
AW: Alphaload

Hallo,

ich hatte mich auch bei alphaload angemeldet. nachdem ich bemerkt habe das dies eine ganz normale filesharing software ist, [...] habe ich die software sofort gelöscht und eine kündigung per email geschrieben.
daraufhin bekam ich antwort mit der bitte um schriftlicher kündigung bzw. fax (kostet knapp 10€ pro einwahl :scherzkeks: )
ich dann eine kündigung in schriflicher form geschrieben und per einschreiben rausgeschickt.
bekam auch sofort antwort per email mit dem vermerk: "wir bestätigen kündigung..." und das fand ich witzig: "... es werden keine beträge von ihrem konto abgebucht werden..."
also ich finde die ganze prozedur nicht sehr seriös und kann nur davon abraten !!!

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
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