Allinkasso und Interactive Win

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Wenn es tatsächlich so läuft, dass die Sachen "automatisch" gemahnt werden ohne das ein echter Mensch draufschaut würde ich mir Gedanken über die Anwendbarkeit von §14 RDG machen:
Wie sonst kann man das Einlesen einer Tabell mit über 11000 Datensätzen wie die AZ schreibt) verstehen? Draufschauen beschränkt sich da allein auf das Papiernachfüllen bei der Druckmaschine und dem Einsortieren der Briefe in die Postboxen. Wenn das ein Kriterium für die Unzuverlässigkeit eines UInkassounternehmens sein würde, dann müssten aber ettliche dicht machen. Anfangen würde ich da bei Intrum über Acoreus bis hin zu A-W-T und dem Kalletaler. Die machen doch alle nichts anderes.
 
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Wenn das ein Kriterium für die Unzuverlässigkeit eines Inkassounternehmens sein würde, dann müssten aber ettliche dicht machen.
Nur zu, habe ich kein Problem mit, meiner Meinung nach sind Inkassobüros an sich sinnlose volkswirtschaftlich schädliche Geldvernichtungseinrichtungen. Warum soll es nicht möglich sein zumindest die Plausibilität einer Forderung zu prüfen bevor ich für einen ausländischen unbekannten Schuppen tausende Mahnungen raushaue? Ich erwarte ja nicht, dass sich das Inkassobüro von der Rechtmässigkeit jeder Einzelforderung überzeugt aber zumindest stichprobenartig mal den Forderungsgrund zu prüfen, ob die Forderung den überhaupt plausibel ist ist ja wohl nicht zuviel.
Anfangen würde ich da bei Intrum über Acoreus bis hin zu A-W-T und dem Kalletaler. Die machen doch alle nichts anderes.
AWT ist kein Inkassobüro, die unterliegen anderen Reglungen.
Ansonsten gute Auswahl für den Anfang.
 
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...sinnlose volkswirtschaftlich schädliche Geldvernichtungseinrichtungen...
:auslach:

Warum soll es nicht möglich sein zumindest die Plausibilität einer Forderung zu prüfen ....
Wo steht bitte, dass die das müssen? Anders herum wäre es mir auch viel lieber! Früher habe ich mal in Computern gemacht, heute kümmere ich mich eigentlich nur noch um Forderungssachen dieser Art - das ist (mit Verlaub) Bullshit!

AWT ist kein Inkassobüro, die unterliegen anderen Reglungen.
Nur kurz am Rande, wie DAS? Gerne per PN, da Dauerpatienten! :gaehn:
 
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In ihrem Mahnschreiben steht:
Wir die Allinkasso GmbH Inkassobüro sind bevollmächtigt und beauftragt, die nachstehende Forderung einzuziehen, die unserer Mandantschaft gegen Sie zusteht und fällig ist.
Die Formulierung, dass die Forderung der "Mandantschaft zusteht", erweckt aber beim Mahnungsempfänger den Eindruck, als wäre diese eine Forderung (einzeln) geprüft worden.

Kann man das nicht als einen Fall von "Täuschung" sehen?
 
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Der Denkansatz hat was für sich. Man ist hier m.E. im Grenzbereich zu einer bewussten Täuschung im Sinne eines Betrugs.
Ob dieser Grenzbereich wirklich überschritten wurde, das zu klären wäre dann Aufgabe eines Strafprozesses.
Im Strafprozess ist es jedoch so, dass einwandfrei ein Vorsatz nachgewiesen müsste. Jemand, der eine solche Formulierung gebraucht, kann sich immer noch damit herausreden, "...im guten Glauben angenommen zu haben, dass die Forderung der Mandantschaft zusteht und fällig war...", und deshalb diese wenn auch fehlinterpretierbare Formulierung gewählt zu haben.
Es steht dort nicht ausdrücklich: "Wir haben die Forderung auf Rechtmäßigkeit überprüft und uns auch anhand der eingesehenen Unterlagen von der Fälligkeit überzeugt."
Die Formulierung kann den Eindruck erwecken, dass der Vorgang geprüft wurde. Nachweisbar ist jedoch m.M.n. nicht, dass dies auch so beabsichtigt wurde.

Solange ein Vorsatz nicht explizit nachweisbar ist, wird spätestens der Strafrichter passen. Eher noch wird gleich der StA einstellen. So, wie wir es zur Genüge kennen.
 
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Sascha schrieb:
Inkasso-Betrug in Bayern
...muss richtig lauten:
Inkasso-Betrug über Bayern
Der/die Initator/en aus Hessen (oder anderswo) hätten besser ein nichtmünchener Inkassounternehmen rauspicken sollen und schon gar keines, in dessen Wirkungskreis CB größeres Interesse erkennen lässt, als anderswo. DAS ist einfach blöd gelaufen!
 
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DAS ist einfach blöd gelaufen!

Blöd gelaufen ist es erst dann, wenn der Initiator wegen Betruges in mindestens 40 Fällen (so viele haben nämlich aktuell gezahlt) und versuchten Betruges in 9560 Fällen vor Gericht steht und dann auch verurteilt wird. Bis dahin ist das Ganze allenfalls ein Beweis dafür, wie hilflos deutsche Polizei und Staatsanwaltschaft der gewerbs- und bandenmäßigen sowie organisierten Abzocke im Internet gegenüber stehen.
 
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wenn der Initiator wegen Betruges in mindestens 40 Fällen (so viele haben nämlich aktuell gezahlt) und versuchten Betruges in 9560 Fällen vor Gericht steht und dann auch verurteilt wird.
Zu was denn? Zu zwei Jahren auf Bewährung?
Bis dahin ist das Ganze allenfalls ein Beweis dafür, wie hilflos deutsche Polizei und Staatsanwaltschaft der gewerbs- und bandenmäßigen sowie organisierten Abzocke im Internet gegenüber stehen.
Das ändert aber nichts daran, dass ihre Ansässigkeit in München ein gewisser Standortnachteil der Allinkasso ist ;)
DAS ist einfach blöd gelaufen!
*höhn höhn*
 
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Durch die Kriminalpolizei Bad Homburg wurde ermittelt, dass die New Interactive Media Ltd bis dato weder im Handelsregister noch beim zuständigen Gewerbeamt zur Anmeldung kam.

Die als Geschäftsführer angegebene Person, ein 23-jähriger italienischer Staatsbürger aus Bad Homburg, ist tatsächlich unter der angegebenen Anschrift in Bad Homburg angemeldet. Jedoch waren an seiner Wohnanschrift kein Briefkasten und kein Klingelschild mit Hinweisen auf seine Person oder die genannte Firma vorhanden.

Nach dem Erwirken von Durchsuchungsbeschlüssen über die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. wurden am Freitag, dem 17.10.08, in Bad Homburg zwei Wohnungen, in Frankfurt/M. und in Hochheim am Main je eine weitere Wohnung von ermittelten tatverdächtigen Personen durch Beamte der Kriminalpolizei in Bad Homburg, dem K 23-24 und der OPE-Limes im K 32-33, durchsucht.

Im Rahmen der Durchsuchungen konnte umfangreiches Beweismaterial aufgefunden und für das Verfahren sichergestellt werden. Der tatverdächtige Geschäftsführer aus Bad Homburg wurde vorläufig festgenommen. Nach einer umfangreichen Beschuldigtenvernehmung, in der er sich zu den Straftaten eingelassen hatte, wurde er in Absprache mit der Staatsanwaltschaft wieder entlassen. Er hatte die "Hintermänner" des Betrugsverfahrens genannt und daher lagen keine Haftgründe mehr gegen ihn vor.

Die verfahrensrelevante Auswertung der Beweismittel (Computer und Laptop's) wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Die dem Inkassobüro zugeleiteten Forderungen sind frei erfunden. Die angeschriebenen Personen werden aufgefordert die frei erfundenen Forderungen nicht zu bezahlen.
Polizeipresse: Polizeipräsidium Westhessen - PD Hochtaunus - POL-HG: PM der PD HT vom 20.10.08
 
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[ir]Wird also Hochheim wieder seinem Ruf als Gemeinde mit dem höchsten Anteil Internetkrimineller gerecht?[/ir]
 
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Die dem Inkassobüro zugeleiteten Forderungen sind frei erfunden.
Ich hebe diesen polizeilich festgestellten Sachverhalt besonders hervor. Diese Masche kann fallübergreifend wenigstens noch als Beispiel dienen.

Forderungssteller sind für ihre Forderung beweispflichtig. Wenn es polizeibekannt ist, dass die bekannt seriösen Geschäftsleute mit dubaiösen Tarnanzügen Forderungen frei erfinden und missbräuchlich beschaffte Datenbestände unberechtigt abkassieren lassen, könnte man das gut in die Standard-Argumentation gegen Kostenfallen einbauen.
 
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Hallo zusammen,

bin heute auf dieses Forum gestoßen, da es mich auch betrifft.

habe am 19.11.2008 ein Schreiben von Allinkasso in München bekommen, mit dem Inhalt:
Sie zeigen hiermit an, dass die Forderung aus dem Vertragsverhältniss mit der TRC Telemedia AG abgetreten sei und ich sei verpflichtet einen Beitrag von 291,06 sofort zu bezahlen ansonsten würden Vollstreckungsmaßnahmen (Besuch des Gerichtsvollziehers, Lohnpfändung etc.) und weitere Kosten von ca. 155,00 € auf mich zukommen.

Ist in meinen Augen eine gewaltige Frechheit, da ich schon 4 mal der TRC Telemedia geschrieben habe, dass ich mit denen kein Vertragsverhältniss habe und was dann die Rechnung soll.
Sie haben mir im ersten Schreiben das Datum und die Uhrzeit mitgeteilt, wo ich angeblich den Dienst (Telefonsex) in Anspruch genommen habe.
ich habe in meiner Telefonanlage die Daten überprüft und es hat sich herausgestellt dass mein Sohn zwar die Nummer von denen angerufen hat aber in dem Verbindungsnachweis ist eine Verbindungsdauer von 1 Sekunde aufgeführt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn man eine Telefonnummer anruft und nach einer Sekunde wieder auflegt ein Vertag zustande gekommen ist, mit der dann die erste Rechnung von 60,00 € gerechtfertigt ist, wie oben schon beschrieben bin ich im Augenblick bei einer Summe von 291,06 € angelangt die zu zahlen ist.

Aber die können lange warten bis ich zahle.


Viele Grüße aus dem Schwabenländle

Wolfgang
 
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@ Wolfgang, das ist hier allerdings der falsche Thread - besser dort: http://forum.computerbetrug.de/allg...eil-2-trc-telemedia.html?highlight=Multimedia

Beim googeln nach "interactive" stieß ich nun auf einen Vorgang aus 2006. Im Netzweltforum schreibt da einer:
Nachdem ich in einer email von einem Gewinnspiel gelockt wurde, habe ich mich bei pw-interactive.de leider angemeldet um eine psp zu gewinnen. Eigentlich hätte ich mirs ja denken können, aber wie das so ist, muss man natürlich mitmachen.
Naja soweit noch nichts schlimmes... In der Bestätigungs Mail zum Gewinnspiel stand dann schon was von oxeo Gutscheinclub. Und auf dessen Seite stand nur "Wir überarbeiten im Moment unsere Seiten, bitte besuchen Sie uns später nochmals!" Das war Mitte Januar. Heute bekam ich endlich die Rechnung von 83.88€ und auch die neue Seite von oxeo ist nun online.
Oxeo, das kam mir doch bekannt vor - auch so ein Frankfurter Projekt, für das die Münchener das Inkasso machten. Selber Auftraggeber, gleiche Masche?

@ all, sagt den Betroffenen das etwas?
 
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