A
Anonymous
@Virenscanner und andere: Rechnungsmanipulation
Hi,
Leute, ich weiss gar nicht, warum das mit Iavoro's Beschwerde so ein Problem ist: meine Frau und ich haben 5 Jahre lang mit der Tante T wegen falscher Abrechnungen (nicht 0190) prozessiert, und die Tante T hat verloren, weil sich anhand des von ihr eingereichten Beweismaterials (BZV-Protokolle) und den uns ausgehändigten EVN durch gerichtlich bestellte Gutachterprüfung herausstellte, daß Tante T uns Verbindungen berechnet hatte, die wir gar nicht verursacht hatten. Im Urteil steht: "Die Klägerin (= Tante T) konnte einen positiven Beweis für die Richtigkeit ihrer Telefonrechnungen nicht erbringen!"
Tante T mußte mittlerweile in zahlreichen Gerichtsverfahren (in denen die Änwälte der geschädigten Kunden sachkundig sind und entsprechend vortragen) zugeben, daß sie neben unzähligen technischen Mängeln ihrer Verbindungserfassungs- und Abrechnungssysteme auch das Problem hat, daß sie schon immer Schwierigkeiten mit kriminellen Mitarbeitern hat, die sich zwecks eigener Bereicherung (aber auch Bereicherung von Tante T, die ja da mit verdient) 019x- und ähnliche Zusatzkosten verursachende Rufnummern schalten und dann mit vielfältigen, innerhalb des Systems von Tante T möglichen Manipulationen Umsätze zu Lasten unbescholtener Kunden verursachten. Kein einziger dieser betroffenen Kunden hatte die diversen Sondernrufnummern selbst angerufen, aber die Kosten für Verbindungen dahin berechnet bekommen.
Möglich wird das dadurch, daß Tante T immer schon und bis heute und entgegen § 5 TKV eine sachkundige und fachgerechte regelmäßige öffentlich-rechtliche Kontrolle ihrer Verbindungserfassungs- und Abrechnungssysteme sowie ihres gesamten Leitungsnetzes verweigert, und deshalb dort jede/r mit entsprechenden Kenntnissen tun und lassen kann, was er/sie will.
Das gesamte Telefonetz von Tante T ist löchrig wie ein Schweizer Käse, denn mit entsprechenden Gerätschaften kann Umsatz zu teuren Sonderufnummern auch von jeder örtlichen Vermittlungsstelle von Tante T, von jedem Straßenverteiler und von jedem Hausanschluß aus verursacht werden, indem sich kriminelle Techniker mit entsprechenden technischen Kenntnissen einfach auf Anschlüße beliebiger Kunden an beliebigen Stellen des Telefonleitungsnetzes von Tante T aufschalten, was sogar und gerne auch nächtens an außenliegenden Hausanschlüßen oder in großen Mietshäusern stattfindet. Die dabei u.a. auch verwendeten Wählautomaten oder Aufschaltgeräte (Elektronik mit einprogrammierter Sonderrufnummer) werden einfach an einen Anschluß angeklemmt, ziehen den Strom vom Leitungsnetz, rufen dann ständig über den Anschluß des hiervon betroffenen Telefon-Kunden die Sonderufnummern an und halten die Verbindung, solange es eben geht, und rufen dann wieder erneut an. Diese Geräte, mittlerweile zigrarettenschachtelgroß, können beliebig lange aufgeschaltet bleiben, und werden nicht bemerkt, weil sie nur aktiv sind, wenn der betroffene Anschluß nicht genutzt wird. Geht ein Anruf ein, oder will der Anschlußinhaber telefonieren, so schaltet sich das Aufschaltgerät jeweils ab.
Kurios ist daran, daß es oft diejenigen Mitarbeiter von Tante T oder deren eingeweihte Spezln sein dürften, die bei Beschwerden von abgezockten Kunden frank und frei erklären, die Leitung sei in Ordnung - denn sie haben vor der Leitungsprüfung das Aufschaltgerät entfernt, und in vielen Fällen danach gleich wieder drauf gehängt, nur mit ner anderen eingeprogrammierten Sonderrufnummer...
Eine andere Variante ist technisch einfacher, aber ebenso effektiv: ein Techniker im Außendienst bestellt zunächst ein z.B. 019x-Rufnummer, bekommt sie und nimmt dann ein kleines Telefon-Handgerät mit in den Außendienst. Er täuscht dann langwierige Arbeiten z.B. in einer Vermittlungsstelle oder an einem Straßenverteiler oder an einem Hausanschluß vor, klemmt seinen Handapparat an, wählt die 019x-Rufnummer und lässt die Verbindung stehen. Ganz clevere unter diesen Kriminellen sprechen sogar z.B. in einem Mietshaus zuvor alle Bewohner an, daß mal eben für 4-5 Stunde das Telefon nicht geht, und spekulieren damit zu Recht darauf, daß sich Wochen später kaum noch ein Bewohner des Hauses an diesen Vorfall erinnert - auffällig ist z.B., daß unter vielen 019x-Geschädigten ältere Leute und Frauen sind, weil die sich nur zu oft technisch überhaupt nicht auskennen.
Über all diese Betrugsmöglichkeiten zu Lasten von Telefon-Kunden und über viele andere solche Machenschaften haben wir neben Urteilen und unzähligen Print-Presseberichten auch diverse Fernsehberichte im Wortlaut schriftlich und als Berichte auf Video vorliegen. Das Material haben wir in den Jahren des Rechtstreits mit Tante T gesammelt und archiviert, und pflegen und ergänzen es weiter (ist ein ernstes Hobby geworden), und daher weiß ich nur zu gut, wovon ich hier rede bzw. schreibe.
Folgendes zum Thema 019x und Co.: wenn es, wie Tante T behauptet, so wäre, daß es in Deutschland viele geile Böcke gibt, die Sexrufnummern per teurer Sonderufnummern anrufen, und sich Dialer einfangen, weil sie im Internet auf Sexseiten unterwegs sind (diese Behauptungen trägt Tante T jedenfalls gerne vor Gericht vor), dann stellt sich die Frage, warum es gerade bei den vermeintlichen Sexrufnummern so viele Fälle von nachgewiesener Rechnungs- und Anschlußmanipulation gibt, an denen z.B. gerade auch Tante T satt mitverdient.
Die Antwort: kaum jemand in Deutschland ruft dort tatsächlich an, und Dialer fängt man sich übers Internet auch dann, wenn man nicht auf Sexseiten unterwegs ist, denn die allerwenigsten Computer der Deutschen sind vor Zugriffen aus dem Internet geschützt (nämlich keine gut konfigurierte Firewalls, keine alle 2-3 Tage aktualisierte Antivirenscanner und Dialerschutzprogramme usw. usw.)
Daher müssen die Betreiber solcher 019x- und anderer Sonderrufnummern manipulieren (an Kundenanschlüßen und deren Telefonrechnungen sowie mit Dailern), um damit Geld zu verdienen. Und weil gerade auch bei Tante T viele Leute entlassen werden, gibt es auch viele, die bereit sind, vorher ihre vielfältigen technischen Kenntnisse zu nutzen, um nochmal durch Manipulation aktiv abzuschöpfen.
Iavoro ist meineres Erachtens nach ein Opfer von Telefonrechnungs- und Anschlußmanipulation geworden. Ob diese nun bei Tante T ausgeübt wurde, oder woanders, und ob es sich dabei um eine Fummelei an Iavoros Kundenkonto, oder aber um eine illegale Aufschaltung eines zigarettenschaltelgroßen Wählautomaten irgendwo im Telefonleitungsnetz von Tante T zu Lasten von Iavoro handelt, ist ingesamt eine Sauerei, aber letztendlich Jacke wie Hose.
Diese Art des Telekommunikationsbetruges ist leider möglich, und zu Lasten aller Telekommunikations-Kunden in Deutschland. Dienstleister wie Tante T haben, da sie daran mitverdienen, kein Interesse, dagegen vorzugehen, wozu z.B. auch gehört, die gemäß § 5 TKV vorgeschriebenen Kontrollen durchführen zu lassen.
Wenns nach mir (und vielen anderen Betroffenen) ginge, müßten bis auf 110, 112 und 0800-Kostenlos-Rufnummern alle Sonderrufnummern und Vorwahlen abgeschaltet werden. Dann wäre Ruhe, den Betrügern wäre das Handwerk gelegt, und wenn die doofe Tante T dann z.B. die monatlichen Anschlußkosten verdoppeln und dafür dann Orts- und Nahbereichsverbindungen kostenlos machen würde, hätte sie auch nicht mehr das Problem mit ihrer dämlichen und veralteten Technik.
So, nun noch etwas zu Gerichtsverfahren, in denen geschädigte Kunden sich gegen Tante T oder andere Telekommunikationsdienstleister erwähren müssen: Ihr solltet niemals irgend einen Anwalt nehmen, sondern ausschließlich sog. Fachanwälte für Telekommunikationsrecht, die zuvor noch nie für Tante T oder andere Telekommunikationsanbieter tätig gewesen sein dürfen!!! Im Internet gibt es diverse Anwaltssuchmaschinen (z.B. www.anwaltssuche.de oder www.anwalt24.de), wo man überall in Deutschland solche Fachanwälte finden kann.
Beweismaterial in der Art, wie wir es vorliegen haben, müssen die Anwälte dann dem Gericht auch zur Kenntnis geben, und zwar entgegen dem Grundsatz, daß Richter nur ungern seitenlange Beweisevorträge lesen - denn die meisten Richter gehen davon aus, daß z.B. bei Tante T Beamte tätig sind, und deutsche Beamte lügen ja nicht (...). Klingt lächerlich, ist aber so, und weil das so ist, muß dieses bei zu vielen deutschen Richtern vorherrschende falsche Denken entkräftet werden. Hinzu kommt, daß die wenigsten Richter technisch versiert und aktuell z.B. in Telekommunikationsangelegenheiten informiert sind, und man ihnen daher alles haarklein erklären und unter Bezug auf, den Vortrag bestätigende Sachverständigengutachten unter Beweis stellen muß.
Hinzu kommt: wer Kunde von Tante T oder anderer Anbieter ist, sollte auch ne Rechtschutzversicherung haben, damit im Fall der Fälle ein Fachanwalt für Telekommunikationsrecht auch richtig tätig wird. Außerdem ist es wichtig, dem Anwalt geordnete Unterlagen zu übergeben, und nicht den bei vielen Leuten üblichen Schuhkarton mit lückenhafter, unsortierter Loseblattsammlung. Wichtig ist, daß gerade die Zugangsvorraussetzungen für Beratungskostenbeihilfe und Prozeßkostenbeihilfe verbessert wurden, sodaß man ggf. den Anwäkten sowas auch anbieten kann, wenn die Kohle knapp ist (Familie, niedriges Gehalt, Erwerbslosigkeit, Krankheit usw.).
Hinzu kommt ferner, daß die Anwälte von Tante T oder anderer Anbieter vor keiner Sauerei zurückschrecken, und sich auch nicht zuschade sind, geschädigte Kunden vor Gericht zu verleumden, und vor allem geübt darin sind, Materialien in das Verfahren einzubringen und bei Gericht vorzulegen, bei denen es sich schlichtweg um Fälschungen handelt (z.B. Protokolle über angeblich durchgeführte Anschluß- und Leitungsprüfungen).
So sollte man die Richter z.B. auch darauf hinweisen, daß die Prüf- und Meßgeräte, die z.B. Tante T gerne einsetzt, um mit den Protokollen dieser Geräte die angebliche Einwandfreiheit von Anschluß und Leitung nachzuweisen, ebenso wie die gesamte andere Verbindungserfassungs- und Abrechnungstechnik nicht gemäß § 5 TKV und auch nicht gemäß dem deutschen Eichrecht geprüft sind, somit, wie eigentlich auch die gesamte Telefonrechnung und EVN von Tante T und anderen Anbietern, mangels fehlender vorgeschriebenern technischer Prüfungen (TKV § 5 und Eichrecht) als rechtskräftiges Beweismittel vor Gericht nicht herhalten können.
Tante T und andere Anbieter behaupten zwar immer öffentlich, ihre Anlagen und Systeme und Geräte seien alle geprüft, und die Regulierungsbehörde habe das gemäß § 33 TKV auch bestätigt. Lustig daran ist aber, daß die Regulierungsbehörde eben gar nichts bestätigt, sondern ungeprüft das veröffentlicht, was ihr Tante T und andere Anbieter als angebliche (!!!) Prüfprotokolle vorlegen.
Tatsächlich ist aber gar nichts geprüft worden, und die Protokolle sind das Papier nicht wert, auf dem sie verzapft wurden.
Liest man nämlich diese Veröffentlichungen der RegTP gemäß § 33 TKV mal richtig durch, steht da viel drin, wenn der Tag lang ist, aber über die gemäß § 5 vorgeschriebenen und lt. Tante T und anderer Anbieter angeblich erfolgter Prüfungen steht da rein gar nichts, was auf ernstzunehmende und effektive Prüfungen auch nur schließen liesse...
Freundliche,
John D. O. Doe
(D steht für David, O für Oscar - alles klar? )
Hi,
Leute, ich weiss gar nicht, warum das mit Iavoro's Beschwerde so ein Problem ist: meine Frau und ich haben 5 Jahre lang mit der Tante T wegen falscher Abrechnungen (nicht 0190) prozessiert, und die Tante T hat verloren, weil sich anhand des von ihr eingereichten Beweismaterials (BZV-Protokolle) und den uns ausgehändigten EVN durch gerichtlich bestellte Gutachterprüfung herausstellte, daß Tante T uns Verbindungen berechnet hatte, die wir gar nicht verursacht hatten. Im Urteil steht: "Die Klägerin (= Tante T) konnte einen positiven Beweis für die Richtigkeit ihrer Telefonrechnungen nicht erbringen!"
Tante T mußte mittlerweile in zahlreichen Gerichtsverfahren (in denen die Änwälte der geschädigten Kunden sachkundig sind und entsprechend vortragen) zugeben, daß sie neben unzähligen technischen Mängeln ihrer Verbindungserfassungs- und Abrechnungssysteme auch das Problem hat, daß sie schon immer Schwierigkeiten mit kriminellen Mitarbeitern hat, die sich zwecks eigener Bereicherung (aber auch Bereicherung von Tante T, die ja da mit verdient) 019x- und ähnliche Zusatzkosten verursachende Rufnummern schalten und dann mit vielfältigen, innerhalb des Systems von Tante T möglichen Manipulationen Umsätze zu Lasten unbescholtener Kunden verursachten. Kein einziger dieser betroffenen Kunden hatte die diversen Sondernrufnummern selbst angerufen, aber die Kosten für Verbindungen dahin berechnet bekommen.
Möglich wird das dadurch, daß Tante T immer schon und bis heute und entgegen § 5 TKV eine sachkundige und fachgerechte regelmäßige öffentlich-rechtliche Kontrolle ihrer Verbindungserfassungs- und Abrechnungssysteme sowie ihres gesamten Leitungsnetzes verweigert, und deshalb dort jede/r mit entsprechenden Kenntnissen tun und lassen kann, was er/sie will.
Das gesamte Telefonetz von Tante T ist löchrig wie ein Schweizer Käse, denn mit entsprechenden Gerätschaften kann Umsatz zu teuren Sonderufnummern auch von jeder örtlichen Vermittlungsstelle von Tante T, von jedem Straßenverteiler und von jedem Hausanschluß aus verursacht werden, indem sich kriminelle Techniker mit entsprechenden technischen Kenntnissen einfach auf Anschlüße beliebiger Kunden an beliebigen Stellen des Telefonleitungsnetzes von Tante T aufschalten, was sogar und gerne auch nächtens an außenliegenden Hausanschlüßen oder in großen Mietshäusern stattfindet. Die dabei u.a. auch verwendeten Wählautomaten oder Aufschaltgeräte (Elektronik mit einprogrammierter Sonderrufnummer) werden einfach an einen Anschluß angeklemmt, ziehen den Strom vom Leitungsnetz, rufen dann ständig über den Anschluß des hiervon betroffenen Telefon-Kunden die Sonderufnummern an und halten die Verbindung, solange es eben geht, und rufen dann wieder erneut an. Diese Geräte, mittlerweile zigrarettenschachtelgroß, können beliebig lange aufgeschaltet bleiben, und werden nicht bemerkt, weil sie nur aktiv sind, wenn der betroffene Anschluß nicht genutzt wird. Geht ein Anruf ein, oder will der Anschlußinhaber telefonieren, so schaltet sich das Aufschaltgerät jeweils ab.
Kurios ist daran, daß es oft diejenigen Mitarbeiter von Tante T oder deren eingeweihte Spezln sein dürften, die bei Beschwerden von abgezockten Kunden frank und frei erklären, die Leitung sei in Ordnung - denn sie haben vor der Leitungsprüfung das Aufschaltgerät entfernt, und in vielen Fällen danach gleich wieder drauf gehängt, nur mit ner anderen eingeprogrammierten Sonderrufnummer...
Eine andere Variante ist technisch einfacher, aber ebenso effektiv: ein Techniker im Außendienst bestellt zunächst ein z.B. 019x-Rufnummer, bekommt sie und nimmt dann ein kleines Telefon-Handgerät mit in den Außendienst. Er täuscht dann langwierige Arbeiten z.B. in einer Vermittlungsstelle oder an einem Straßenverteiler oder an einem Hausanschluß vor, klemmt seinen Handapparat an, wählt die 019x-Rufnummer und lässt die Verbindung stehen. Ganz clevere unter diesen Kriminellen sprechen sogar z.B. in einem Mietshaus zuvor alle Bewohner an, daß mal eben für 4-5 Stunde das Telefon nicht geht, und spekulieren damit zu Recht darauf, daß sich Wochen später kaum noch ein Bewohner des Hauses an diesen Vorfall erinnert - auffällig ist z.B., daß unter vielen 019x-Geschädigten ältere Leute und Frauen sind, weil die sich nur zu oft technisch überhaupt nicht auskennen.
Über all diese Betrugsmöglichkeiten zu Lasten von Telefon-Kunden und über viele andere solche Machenschaften haben wir neben Urteilen und unzähligen Print-Presseberichten auch diverse Fernsehberichte im Wortlaut schriftlich und als Berichte auf Video vorliegen. Das Material haben wir in den Jahren des Rechtstreits mit Tante T gesammelt und archiviert, und pflegen und ergänzen es weiter (ist ein ernstes Hobby geworden), und daher weiß ich nur zu gut, wovon ich hier rede bzw. schreibe.
Folgendes zum Thema 019x und Co.: wenn es, wie Tante T behauptet, so wäre, daß es in Deutschland viele geile Böcke gibt, die Sexrufnummern per teurer Sonderufnummern anrufen, und sich Dialer einfangen, weil sie im Internet auf Sexseiten unterwegs sind (diese Behauptungen trägt Tante T jedenfalls gerne vor Gericht vor), dann stellt sich die Frage, warum es gerade bei den vermeintlichen Sexrufnummern so viele Fälle von nachgewiesener Rechnungs- und Anschlußmanipulation gibt, an denen z.B. gerade auch Tante T satt mitverdient.
Die Antwort: kaum jemand in Deutschland ruft dort tatsächlich an, und Dialer fängt man sich übers Internet auch dann, wenn man nicht auf Sexseiten unterwegs ist, denn die allerwenigsten Computer der Deutschen sind vor Zugriffen aus dem Internet geschützt (nämlich keine gut konfigurierte Firewalls, keine alle 2-3 Tage aktualisierte Antivirenscanner und Dialerschutzprogramme usw. usw.)
Daher müssen die Betreiber solcher 019x- und anderer Sonderrufnummern manipulieren (an Kundenanschlüßen und deren Telefonrechnungen sowie mit Dailern), um damit Geld zu verdienen. Und weil gerade auch bei Tante T viele Leute entlassen werden, gibt es auch viele, die bereit sind, vorher ihre vielfältigen technischen Kenntnisse zu nutzen, um nochmal durch Manipulation aktiv abzuschöpfen.
Iavoro ist meineres Erachtens nach ein Opfer von Telefonrechnungs- und Anschlußmanipulation geworden. Ob diese nun bei Tante T ausgeübt wurde, oder woanders, und ob es sich dabei um eine Fummelei an Iavoros Kundenkonto, oder aber um eine illegale Aufschaltung eines zigarettenschaltelgroßen Wählautomaten irgendwo im Telefonleitungsnetz von Tante T zu Lasten von Iavoro handelt, ist ingesamt eine Sauerei, aber letztendlich Jacke wie Hose.
Diese Art des Telekommunikationsbetruges ist leider möglich, und zu Lasten aller Telekommunikations-Kunden in Deutschland. Dienstleister wie Tante T haben, da sie daran mitverdienen, kein Interesse, dagegen vorzugehen, wozu z.B. auch gehört, die gemäß § 5 TKV vorgeschriebenen Kontrollen durchführen zu lassen.
Wenns nach mir (und vielen anderen Betroffenen) ginge, müßten bis auf 110, 112 und 0800-Kostenlos-Rufnummern alle Sonderrufnummern und Vorwahlen abgeschaltet werden. Dann wäre Ruhe, den Betrügern wäre das Handwerk gelegt, und wenn die doofe Tante T dann z.B. die monatlichen Anschlußkosten verdoppeln und dafür dann Orts- und Nahbereichsverbindungen kostenlos machen würde, hätte sie auch nicht mehr das Problem mit ihrer dämlichen und veralteten Technik.
So, nun noch etwas zu Gerichtsverfahren, in denen geschädigte Kunden sich gegen Tante T oder andere Telekommunikationsdienstleister erwähren müssen: Ihr solltet niemals irgend einen Anwalt nehmen, sondern ausschließlich sog. Fachanwälte für Telekommunikationsrecht, die zuvor noch nie für Tante T oder andere Telekommunikationsanbieter tätig gewesen sein dürfen!!! Im Internet gibt es diverse Anwaltssuchmaschinen (z.B. www.anwaltssuche.de oder www.anwalt24.de), wo man überall in Deutschland solche Fachanwälte finden kann.
Beweismaterial in der Art, wie wir es vorliegen haben, müssen die Anwälte dann dem Gericht auch zur Kenntnis geben, und zwar entgegen dem Grundsatz, daß Richter nur ungern seitenlange Beweisevorträge lesen - denn die meisten Richter gehen davon aus, daß z.B. bei Tante T Beamte tätig sind, und deutsche Beamte lügen ja nicht (...). Klingt lächerlich, ist aber so, und weil das so ist, muß dieses bei zu vielen deutschen Richtern vorherrschende falsche Denken entkräftet werden. Hinzu kommt, daß die wenigsten Richter technisch versiert und aktuell z.B. in Telekommunikationsangelegenheiten informiert sind, und man ihnen daher alles haarklein erklären und unter Bezug auf, den Vortrag bestätigende Sachverständigengutachten unter Beweis stellen muß.
Hinzu kommt: wer Kunde von Tante T oder anderer Anbieter ist, sollte auch ne Rechtschutzversicherung haben, damit im Fall der Fälle ein Fachanwalt für Telekommunikationsrecht auch richtig tätig wird. Außerdem ist es wichtig, dem Anwalt geordnete Unterlagen zu übergeben, und nicht den bei vielen Leuten üblichen Schuhkarton mit lückenhafter, unsortierter Loseblattsammlung. Wichtig ist, daß gerade die Zugangsvorraussetzungen für Beratungskostenbeihilfe und Prozeßkostenbeihilfe verbessert wurden, sodaß man ggf. den Anwäkten sowas auch anbieten kann, wenn die Kohle knapp ist (Familie, niedriges Gehalt, Erwerbslosigkeit, Krankheit usw.).
Hinzu kommt ferner, daß die Anwälte von Tante T oder anderer Anbieter vor keiner Sauerei zurückschrecken, und sich auch nicht zuschade sind, geschädigte Kunden vor Gericht zu verleumden, und vor allem geübt darin sind, Materialien in das Verfahren einzubringen und bei Gericht vorzulegen, bei denen es sich schlichtweg um Fälschungen handelt (z.B. Protokolle über angeblich durchgeführte Anschluß- und Leitungsprüfungen).
So sollte man die Richter z.B. auch darauf hinweisen, daß die Prüf- und Meßgeräte, die z.B. Tante T gerne einsetzt, um mit den Protokollen dieser Geräte die angebliche Einwandfreiheit von Anschluß und Leitung nachzuweisen, ebenso wie die gesamte andere Verbindungserfassungs- und Abrechnungstechnik nicht gemäß § 5 TKV und auch nicht gemäß dem deutschen Eichrecht geprüft sind, somit, wie eigentlich auch die gesamte Telefonrechnung und EVN von Tante T und anderen Anbietern, mangels fehlender vorgeschriebenern technischer Prüfungen (TKV § 5 und Eichrecht) als rechtskräftiges Beweismittel vor Gericht nicht herhalten können.
Tante T und andere Anbieter behaupten zwar immer öffentlich, ihre Anlagen und Systeme und Geräte seien alle geprüft, und die Regulierungsbehörde habe das gemäß § 33 TKV auch bestätigt. Lustig daran ist aber, daß die Regulierungsbehörde eben gar nichts bestätigt, sondern ungeprüft das veröffentlicht, was ihr Tante T und andere Anbieter als angebliche (!!!) Prüfprotokolle vorlegen.
Tatsächlich ist aber gar nichts geprüft worden, und die Protokolle sind das Papier nicht wert, auf dem sie verzapft wurden.
Liest man nämlich diese Veröffentlichungen der RegTP gemäß § 33 TKV mal richtig durch, steht da viel drin, wenn der Tag lang ist, aber über die gemäß § 5 vorgeschriebenen und lt. Tante T und anderer Anbieter angeblich erfolgter Prüfungen steht da rein gar nichts, was auf ernstzunehmende und effektive Prüfungen auch nur schließen liesse...
Freundliche,
John D. O. Doe
(D steht für David, O für Oscar - alles klar? )