Abozwang durch massiven Telefonterror

Horus

Frisch registriert
Hallo,

wie ich erst heute erfahren habe :mad:, hat sich meine Mutter am Telefon ein Abo der Zeitschrift TV Spielfilm aufschwatzen oder eher aufdrängen lassen. Nach ihrer Aussage gab es zahlreiche penetrante Anrufe und meine Mutter wäre quasi dazu gezwungen worden, das Abo abzuschließen und in dem Zusammenhang ihre Kontodaten etc. anzugeben.

Da es dem Unternehmen nicht möglich war, den Betrag einzuziehen, kam vor ein paar Tagen die erste Zahlungsaufforderung. Zwei Exemplare der Zeitschrift liegen wohl ebenfalls vor, ansonsten scheint es aber kein Schriftstück zu geben, was über die Dauer des Abo's bzw. über eine Widerufsfrist etc. hinweist.

Was ist zu tun, um diesen Bauernfängern auf die Finger zu hauen?
 
Was ist zu tun, um diesen Bauernfängern auf die Finger zu hauen?
Das machen zumeist (unbekannte) Callcenter auf Provisionsbasis. Die Verlage haben da schon lange niemand mehr für so was sitzen. Was hältst du von einer Beschwerde beim Verlag (im Namen deiner Mutter?) Ansonsten könnte es sich um unzulässige Telefonwerbung handeln, gegen die sind z. B. Strafverfolgungsbehörden aber nicht zuständig. Siehe zu dem Thema auch hier: http://www.experto.de/b2b/recht/wer...ussgeld-bei-unzulaessiger-telefonwerbung.html
 
Gibt es Vordrucke für solche Beschwerden, so das man da einen gewissen "Standart" hat, der nicht gerade zu sehr amateurhaftig/unwissend wirkt?
 
In den Zeitschriften ist das Impressum mit den erforderlichen Kontaktdaten - Kundennummer und Adresse stets angeben! Der Fall deiner Mutter ist speziell und genau so speziell sollte auch die Beschwerde sein, nix Vordruck nutzen und rechtliche Kompetenz heucheln!
 
In solchen Situationen; Telefon auf den Tisch legen,ohne aufzulegen dazwischen seine Verrichtungen verrichten.
Irgendwann haben es die Abzocker satt.
 
@Horus:
Wie wärs wenn du dich erst mal mit TV SPIELFILM Leseservice, Postfach 300, 77649 Offenburg in Verbindung setzt?
Schilder den Fall und vielleicht losen sie das Abo aus Kulanz. Wenn nicht, kann man dann immer noch weitere Maßnahmen ergreifen.
 
Hallo Horus,
wenn deine Mutter keine Unterlagen erhalten hat, hat die Widerrufsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen.
Ich würde der Forderung widersprechen und hilfsweise widerrufen. Auf der Zahlungsforderung muss ja auch eine Adresse stehen.
 
Genau, muss Vorredner Recht geben, keine Widerrufsbelehrung, höchstens die Dame am Callcenter hat aufgezeichnet mit Mamas Zustimmung und nach Vorlesung das "Jawort" gegeben!
 
Die Widerrufsbelehrung muß in Textform übermittelt werden, Beweislast für den Zugang liegt beim Anbieter. Verlesen am Telefon reicht nicht aus. Ohne Belehrung kein Beginn der Widerrufsfrist.
 
Hallo,

ich hatte im Internet noch etwas gesucht und einen Vordruck gefunden, den ich dann für meine Mutter aufgesetzt hatte. Dieses Schriftstück ging dann per Einschreiben + Rückschein auf die Reise und es dauerte nicht lange, bis eine Antwort kam.

Ohne Zicken, Murren oder sonstige Anstalten wurde der Abo-Vertrag als widerrufen bzw. gekündigt angenommen. :)

Dem Verlag hat wohl die Handhabe gefehlt, etwas gegenteiliges beweisen zu können und/oder die haben schon einige "Probleme" mit dem zuständigen Callcentern gehabt, wer weiss.
 
In aller Regel sind solche Probleme den Verlagen bereits sattsam bekannt, aber das wird als "Kollateralschaden" billigend in Kauf genommen. Auch wenn das natürlich in der Öffentlichkeit vehement dementiert wird. Für die Marketingexperten vieler deutscher Zeitschriftenverlage zählt einzig und allein der Verkauf. Mit welchen Mitteln der Verkauf stattfindet, ist dabei nicht einmal zweitrangig. Dass das in Deutschland in dieser Form möglich ist, liegt daran, dass es in Deutschland keine Wettbewerbsbehörde gibt, die den Verlagen und den Callcentern einmal kräftig auf die Finger klopfen würde.
 
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