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Als Normalbürger ist man immer ratlos, was diese vielen Ermittler so treiben, ohne dass man Ergebnisse sieht.

Wenn jemand Briefe schreiben würde, man wisse, welchen Schulweg das Kind nimmt, oder die Pizzeria müsse zusätzlich brandversichert werden, wäre das Erpressung.

Wenn jemand Briefe schreibt, es drohe ein negativer SCHUFA-Eintrag mit üblen Konsequenzen für laufende Kredite, es drohe eine Betrugsanzeige für schwachsinnige Begründungen usw., wenn man nicht eine Zahlung leiste für einen nicht nachweisbaren Vertrag, dann gehört das in Bayern zum üblichen Brauchtum für Anwälte.

Da bleibt man fassungslos zurück.
 
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Das ist aber m.E. eben auch eine Folge davon, dass man es auch wieder im neuen RDG nicht geschafft hat, ein vernünftiges Inkassorecht festzuschreiben, wie es fast überall sonst (Beispiele: USA, England...) gilt.

Jemand, der in Deutschland von einem Geld möchte, darf (fast) alles. Das einzige, wo er Ärger bekommt, ist, wenn er mit schwarzen Männern etc. vor der Haustür auftaucht.
Aber per Post oder Mail etc. darf er fast alles.

Selbst Taktiken, die in den strafrechtlichen Bereich der Nötigung fallen, werden im RDG nicht eindeutig sanktioniert. Man kann den Anwalt bzw. das Inkassobüro zwar wegen Nötigung drankriegen, aber es steht nirgends im RDG, dass derjenige dann in der Folge seine Anwalts- bzw. Inkassozulassung zu verlieren hat.

Eine RA G. kann zehn Mahnbriefe und mehr für haltlose Forderungen an ihre Opfer rauspusten, wenn sie das für opportun und vielversprechend hält. Niemand kann ihr das verbieten. Das RDG verbietet es ihr jedenfalls nicht.

Das RDG legt z.B. nicht fest, dass bei Streitigstellung einer Forderung das streitige Verfahren einzuleiten bzw. eine weitere außergerichtliche Beitreibung zu unterlassen ist.

Damit ermöglicht das deutsche RDG es den unseriös arbeitenden Anwälten und Inkassierern, gezielt die juristische Unwissenheit der Opfer auszunutzen.

In den USA könnte ein Opfer, nachdem es einen Widerspruch geschrieben hat, den Anwalt auf bis zu 1000 US-$ Schadensersatz (pro Fall!) verklagen, wenn er dennoch weitermahnt. Nach eindeutigem Streitigstellen einer Forderung ist dort ein debt-collector gezwungen, den Rechtsweg einzuschlagen - oder aber gefälligst die Klappe zu halten.
Auch Sammelklagen sind dort möglich, bis hin zu 500-Tsd US-$ Streitwert.
Da überlegt sich mancher Winkeladvokat zehnmal, ob er solche Mandanten übernimmt.
Bei der vorhandenen Klagefreudigkeit in den USA würde er mit Sicherheit geteert und gefedert.

Folgerichtig sind derartige Abzockerseiten in den USA, aber auch in England, nahezu unbekannt. Aufgrund der strengeren Rechtsvorschriften für Inkassierer finden sich dort nämlich keine willigen Helfershelfer, die sich für die Abzocker prostituieren. Das Risiko ist dort einfach zu hoch.

Es gab doch neulich erst einen Versuch, eine gewisse "Nachbarschaft"-Abzockerseite nach Spanien zu exportieren. Die Seite wurde ins spanische übersetzt und Spam an spanische Opfer verschickt. Das hat sich aber nicht lange gehalten. Die spanische Seitenvariante war nur einige Tage am Netz. Vielleicht findet sich eben auch in Espana kein Inkassierer, der für die Beduinen das Inkasso unter spanischem Recht übernehmen wollte. Wäre jedenfalls eine logische Erklärung, auch, wenn es andere Gründe haben kann.

Aber nur in Deutschland geht das weiterhin alles so, wie gehabt.

Was das Inkassorecht angeht, ist das RDG einfach nur ganz schlecht gestaltet worden. Man kann letztlich nur vermuten, auf wessen Betreiben hin eine vernünftige Ausgestaltung verhindert wurde.
Nicht einmal zu einer Gebührenordnung für Inkassobüros (vergleichbar mit dem RVG für Anwälte) ist es gekommen.

Es werden gezielt Rechtsunsicherheiten aufrechterhalten, und diese werden gezielt ausgenutzt.
 
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Ich bin überzeugt, dass die bestehenden Gesetze ausreichen, um gegen die Mahndroh-Erpressungen vorzugehen, wenn man es denn wollen würde.

Es gibt bis heute keinen bekannten Fall, dass ein Kostenfallenopfer die vorgelegte Rechnung wirklich bezahlen musste. Wer bezahlt hat, zahlte im Bewusstsein, keinen objektiven Grund zur Zahlung zu haben, aber in einer gefühlten Notsituation ein vermeintlich kleineres Übel zu wählen, wenn er die geforderten Geldbeträge zum Schutz vor weiteren Mahnbedrohungen bezahlt.

Man darf sicher sein, dass die Betreiber sich völlig im Klaren sind über diese Umstände. Niemand stellt "zufällig" Kostenfallen auf. Sie flüchten mit ihren Briefkastenanschriften ins Ausland, um den berechtigten Abmahnungen durch die Verbraucherzentralen zu entgehen. Sie wissen auch, dass ihre Forderungen auf dem regulären Rechtsweg uneinbringlich sind.

Nur die Anwendung psychischer Gewalt gegen ihre "Kunden" durch Androhung gravierende Übel unter Ausnutzung der Rechtsunsicherheiten bewirkt die Ängste, die letztlich die in einer gefühlten Notlage Befindlichen zu einer Zahlung treibt.

Die zur Zahlung Gepressten fühlen sich objektiv genötigt und erpresst und die, die auf das Geld warten, erzeugen bewusst und vorsätzlich aus reiner Habgier diesen Zustand.

Unsere Gesetze geben schon etwas her, wenn man denn wollte, wie gesagt.
 
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Sie flüchten mit ihren Briefkastenanschriften ins Ausland, um den berechtigten Abmahnungen durch die Verbraucherzentralen zu entgehen. Sie wissen auch, dass ihre Forderungen auf dem regulären Rechtsweg uneinbringlich sind.

Und genau deshalb brauchen sie zwingend Helfershelfer in Deutschland.
Die Nutzlosanbieter sitzen virtuell im Ausland unter Tarnfirmen. Aber die Inkassodrücker müssen eine Adresse in Deutschland haben. An die sollte man sich halten. Dazu gibt aber m.E. der Gesetzgeber wenig Handhabe.

Nur die Anwendung psychischer Gewalt gegen ihre "Kunden" durch Androhung gravierende Übel unter Ausnutzung der Rechtsunsicherheiten bewirkt die Ängste, die letztlich die in einer gefühlten Notlage Befindlichen zu einer Zahlung treibt.

Was ist "psychische Gewalt"?
Diesen Begriff wirst Du im juristischen Sinne kaum schlüssig definieren können, jedenfalls wohl kaum so, dass Du damit den § 240 StGB (Nötigung) anwenden kannst.

Das ist einfach zu vage. Man müsste den Opfern ein Mittel an die Hand geben, mit dem sie sich gegen das Inkasso-Stalking wehren könnten. Das RDG bietet jedenfalls ein solches Mittel nicht.

Die zur Zahlung Gepressten fühlen sich objektiv genötigt und erpresst und die, die auf das Geld warten, erzeugen bewusst und vorsätzlich aus reiner Habgier diesen Zustand.

Diese Nötigung ist aber kaum juristisch fassbar, der Vorsatz nicht beweisbar.
Der Jurist geht vom Leitbild des "mündigen Verbrauchers" aus, der seine Rechte kennt bzw. sich rechtzeitig beraten lässt.
Wer sich durch psychisches Stalking nötigen lässt, ist im juristischen Sinne "selbst schuld", da der mündige Verbraucher dazu keine Veranlassung haben müsste.
 
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Natürlich ist das objektiv betrachtet eine Art von "psychischer Gewalt", wenn man die juristische Unwissenheit des Durchschnittsbürgers schamlos ausnutzt und ihm irgendwelche Konsequenzen androht, die man tatsächlich niemals in die Tat umzusetzen beabsichtigt.

Wo aber ist da die juristische Strafbarkeit?
Wie will man das juristisch fassen?

$ 240 StGB (Nötigung) käme evtl. in Betracht. "Androhung eines empfindlichen Übels". Aber es ist eben die Frage, ob die Staatsanwaltschaften da mitziehen.

Der Beklagte könnte da geltend machen, dass er im guten Glauben gemahnt hat, und dass die angedrohten Konsequenzen nur "aus Kulanz" :scherzkeks: bisher nicht wahrgemacht wurden.

Es dürfte m.E. sehr schwer sein, hier den juristischen Vorsatz nachzuweisen.

Die Juristen gehen vom mündigen Verbraucher aus, der seine Rechte kennt und sich von dem Mahngefasel daher nicht beeindrucken lässt, oder der sich ansonsten von einem Rechtsbeistand beraten lässt, wenn er sich überfordert fühlt.

Bis vor einigen Jahren mag das vielleicht auch noch so vertretbar gewesen sein.

Zunehmend ist es aber so, dass die Herr- und Damenschaften, die ihren Lebensunterhalt aus der Verwandlung möglichst vielen Drecks zu noch viel mehr Geld bestreiten, ganz gezielt alle Wege und Schlupflöcher suchen, wie man unser Rechtssystem gezielt unterlaufen kann, um seine skrupellosen Ziele zu erreichen.

Dazu gehört eben auch die Taktik, dass man gezielt die Unwissenheit des Durchschnittsbürgers ausnutzt, um haltlose Forderungen durchzudrücken.

Dagegen aber gibt es in unserem Rechtssystem derzeit m.E. keine wirklich wirksamen Mittel.
Gegen ein Inkasso-Stalking kann man sich rechtlich bei uns nicht effektiv zur Wehr setzen. Gemäß unserer Rechtsordnung hat man dies geflissentlich zu erdulden. Warum eigentlich? Weil es diese Methoden bis vor wenigen Jahren noch nicht in dieser breiten Form gab.

Folglich müssen m.E. nach Mittel und Wege her, die dem Verbraucher Möglichkeiten in die Hand geben, sich gegen unseriöse Inkassobüros und Winkeladvokaten zur Wehr zu setzen.

Wenn wir allen Opfern hier den Rat geben könnten, wie in den USA möglich: "Schreib einen Widerspruch per Einschreiben, danach darf der Dir nur noch ein einziges Schreiben schicken, danach ist Schluß mit Mahnungen, klagen wird der nicht..", dann sähe die Sache schon ganz anders aus.

Wenn wir sagen könnten: "Schickt der Dir dann auch nur noch einen einzigen Papp, dann verklagst Du ihn auf 1000 Euro plus Deine Anwaltskosten...", dann sähe das nochmal anders aus. Davon bin ich überzeugt.

Es ist doch beileibe nicht so, dass es in den USA weniger Winkeladvokaten oder krumme debt-collectors gibt.
Aber es gibt dort auffallenderweise keine derartige Nutzlos-Branche, wie bei uns.
Ich bin davon überzeugt, dass dieser Umstand zum größten Teil auf das Inkassorecht zurückzuführen ist. Jedenfalls sicher nicht darauf, dass die dortigen white-collar-criminals etwa mehr Skrupel hätten, als unsere Beduinen, Frankfurter und Wiener Würstchen etc.
 
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Die Juristen gehen vom mündigen Verbraucher aus, der seine Rechte kennt
Diese Fiktion gibt es in allen Bereichen des (Geschäfts)lebens, in denen Verbraucher
über den Tisch gezogen werden.
Von den Kaffeefahrten bis hin zu Spam in allen Varianten sind genau die Mitbürger Zielscheibe,
die unerfahren und hilflos sind.

Deren Schutz wird gröblichst mißachtet und vernachlässigt, wobei man den Eindruck gewinnt,
dass es sogar gewollt ist, da man von diesen Zielgruppen den geringsten Widerstand zu erwarten hat.

Der erfahrene Mitbürger hat im Gegensatz zur Dialerabzocke, die mit staatlicher Genehmigung
stattfand, heutzutage kaum Probleme zu erwarten, da er entweder bereits so umsichtig ist
entsprechend vorsichtig vorzugehen oder selbst wenn es ihn doch treffen sollte,
sich relativ problemlos Informationen und Ratschläge zu verschaffen.

Umso mehr ist es Aufgabe aller staatlichen Instituitionen, sich verstärkt dem Schutz der
schwächeren Mitbürger zu widmen
 
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Natürlich ist das objektiv betrachtet eine Art von "psychischer Gewalt", wenn man die juristische Unwissenheit des Durchschnittsbürgers schamlos ausnutzt und ihm irgendwelche Konsequenzen androht, die man tatsächlich niemals in die Tat umzusetzen beabsichtigt.
So kann man das sagen.

Objektiv ist es vergleichbar, ob man bei Pizzabäckern mit der Drohung, seine Brandversicherung sei unzureichend, eine freiwillige Zusatzversicherung erpresst oder eben Bürgern, die keinen realen Grund haben, eine Forderung aus einer Kostenfalle zu begleichen, mit negativen Schufa-Einträgen, Lohnpfändung, Betrugsanzeigen usw. hinreichend viel Angst einjagt, dass sie nur durch Zahlung der geforderten Summen diesem Übel zu entkommen glauben.

Der Unterschied für den Erpresser der Old Economy ist, dass die Juristen das Geschäftsmodell begreifen können. Die neuzeitlichen Erpresser mit den vielen kleinen Einzelfällen kassieren heute lässig Millionenbeträge per Kontoüberweisung und bleiben völlig unbehelligt, weil die Behörden weder das Internet noch das Geschäftsmodell begreifen.
 
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Umso mehr ist es Aufgabe aller staatlichen Instituitionen, sich verstärkt dem Schutz der schwächeren Mitbürger zu widmen
So sollte das sein. In der Realität ist es eher so, dass die Schwachen keine Lobby haben. Im vorliegenden Fall werden tausende Anzeigen einfach wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" gelocht und säuberlich in Akten abgeheftet.
 
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Und dazu braucht es eben eine Art Abkehr vom Prinzip des "Rechts des Stärkeren".

Dabei kommt man aber auch in immer größere Konflikte. Wenn man diese schwächeren Zielgruppen wirklich effektiv schützen will, muss man sie quasi "vor sich selbst schützen". Daher auch die Diskussion um die Ausweitung des Widerrufsrechts bei telefonischen Verträgen etc.

Allerdings kann ein solcher "Schutz vor sich selbst" auch zu einer Art Teilentmündigung führen. Man gerät damit zunehmend in Konflikt mit elementaren Bestandteilen unserer Rechtsordnung, etwa der "Vertragsfreiheit", wie sie einer der Grundpfeiler des BGB ist.

Diese Schritte muss man jedoch schon deshalb gehen, weil man in der Vergangenheit die Aufklärungs- und Bildungsarbeit sträflich vernachlässigt hat.
Wenn man Umfragen unter Schulabgängern macht, bin ich sicher, dass man feststellen würde, dass mehr als jeder zweite nicht einmal den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht kennt.

So kommt es, dass diese ängstlichen, unsicheren Hänschen sich vor Angst buchstäblich in die Hose machen, wenn sie einen bösen Inkassobrief bekommen, wo von "Pfändung, Schufa-Eintrag" etc. schwabuliert wird.

Dass diese Durchschnittsbürger dann mit einem Kenntnisstand von nahezu Null auf die Verbraucherwelt losgelassen werden, wo hinter jeder Ecke und bei jedem Tastendruck auf dem Handy ein Abzocker lauert, scheint durchaus politisch auch gewollt zu sein.
Von Azubis mit 500 Euro Schulden auf dem Mobilfunk-Konto lebt doch schließlich eine ganze Industrie. :rolleyes:

Die zunehmenden Risiken in den neuen Medien schlagen sich jedenfalls kaum in den Lehrplänen der Schulen nieder. Und das TV tut nun auch vergleichsweise wenig dazu, um die Verbraucher "fit for business" zu machen. Info-Sendungen zu verbraucherrechtlichen Themen wie Abo-Abzocke, die nun wirklich jeden etwas angehen, kommen bevorzugt auf späteren Sendeplätzen.

Derzeit ist es offenbar auch nicht politisch opportun, den Verbraucherzentralen mehr Gelder für die Aufklärungsarbeit bereitzustellen.

Die Untätigkeit in der Aufklärungsarbeit sowie die laissez-faire-Mentalität in der Gesetzgebung, auch in der Ausübung geltenden Rechts, wird man aber zunehmend mit einem Vertrauensverlust der Verbraucher und damit mit einem wirschaftlichen Rückgang im Internetbereich bezahlen müssen.

Meiner Ansicht nach ist z.B. für einen Großteil derer, die mal von den Beduinen o.a. abgezockt wurden, in Zukuft das Internet als Kaufplattform für lange Zeit gestorben.

Diesen Vertrauensverlust nimmt man jedoch in Kauf, weil man das Wolfsgeheul der Anwalts- und Inkassoverbände fürchtet, die sich mit Sicherheit gegen jedwede Beschneidung ihrer Freiheiten wehren werden. Freiheiten, die es für sie im Ausland in dieser Form kaum irgendwo gäbe.
Dabei wäre die absolute Majorität der Anwälte und Inkassobüros von den vorgeschlagenen Änderungen des Inkassorechts überhaupt nicht betroffen.
Ein echter deutscher Wolf heult aber lieber schon mal prophylaktisch, auch wenn er vor dem gefüllten Fleischtopf sitzt.
 
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Der Unterschied für den Erpresser der Old Economy ist, dass die Juristen das Geschäftsmodell begreifen können. Die neuzeitlichen Erpresser mit den vielen kleinen Einzelfällen kassieren heute lässig Millionenbeträge per Kontoüberweisung und bleiben völlig unbehelligt, weil die Behörden weder das Internet noch das Geschäftsmodell begreifen.

Sicher ein wichtiger Punkt.

Vielen Juristen ist der gesamte Bereich "Internet" regelrecht suspekt. Die betrachten das als "gefährlichen Gegenstand", wo man sich aus unserem geregelten Kleinstaat hin zu den unbegrenzten, weltweiten Prärien begibt, wo man dann eben auch "selbst schuld" ist, wenn einem dort etwas passiert.

Es gibt viele Richter, die selbst erklärte Internet- und PC-Muffel sind, die aber dann z.B. in wichtigen Fragen des Internetrechts Entscheidungen zu fällen haben. :rolleyes:

Die Justiz hat aber auch Angst vor der schieren Zahl an zu erwartenden Fällen, wenn sie sich anschicken würde, dem bunten Treiben ein Ende zu bereiten. Gerade die Abzocke im Web oder mit Premium-SMS etc. zeichnet sich dadurch aus, dass es sich immer um Massendelikte handelt, die dann aber auch in der Ermittlung erhebliche Arbeit verursachen. Pro Fall geht es immer nur um Kleinbeträge, daher erscheint jeder Fall für sich genommen eine Bagatelle. Das interessiert die offenbar daher nicht. Die interessieren sich (evtl.) eher noch für Omas, denen die Handtasche entrissen wird, und die dabei schnell mal eben die Treppe runtergeschubst werden.

Diese Massenfälle an kleinen Betrugsdelikten betrachten sie als lästige Arbeit, gegen die sie einen Damm vorschieben müssen. Daher wird jeder nur irgendwie greifbare, teils lächerliche Grund hergenommen, der gut genug ist, um ein Verfahren einzustellen. "Kein öffentliches Interesse", "niemand geschädigt" etc. pp.

Es bleibt jedoch m.E. dabei, dass die rechtlichen Bestimmungen zum Teil zu matt sind. Wenn die Kanzlei einer Münchner Rechtsanwältin durchsucht wurde, ihr aber trotzdem immer noch offenbar nichts anzulasten ist, dann zeigt dies schon, dass die Rechtslücken einfach zu groß sind.
 
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Ein Beispiel aus der Praxis: Leseranwalt Konrad Jahr-Weidauer - Klageandrohungen aus München - Magazin - Printarchiv - Berliner Morgenpost
Der Leseranwalt bemühte sich, mit der Kanzlei in Kontakt zu treten. Anfragen wurden aber nicht beantwortet. "Die sitzen das aus. Wenn nur ein Fünftel der Betroffenen aus Angst zahlt, haben die ihr Geld rein", sagt Jurist R. J.
Die Leute zahlen aus Angst, niemand ist von der Richtigkeit der Forderung überzeugt.

verbraucherrechtliches… LG Koblenz, Urt. v. 17.04.2008, Az. 1 O 484/07 - Volltext
Darüber hinaus und ungeachtet der ersichtlich unberechtigten Forderung stellt auch der Umstand an sich, dass die Beklagte die Personendaten der Klägerin ohne deren Zustimmung auf einer Internetseite mit der Bezeichnung Umbau veröffentlicht hat, bereits einen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrecht der Klägerin dar.
Dies gilt umso mehr, als die Berechtigung der Ansprüche vollkommen ungeklärt ist. Für die Durchsetzung von Forderungen stellt der Staat ein ausreichendes verfahrensrechtliches und vollstreckungsrechtliches Instrumentarium zur Verfügung, derer sich die Beklagte oder ihre Kunden bedienen können. Eine Täuschung angeblicher Schuldner zur Durchsetzung von Forderungen entbehrt ungeachtet ihrer möglichen strafrechtlichen Relevanz vor diesem Hintergrund zumindest jeglicher Notwendigkeit.
Zu gut deutsch: Niemand muss berechtigte Forderungen auf dem Wege der Erpressung beitreiben. Beitreibungen durch erpresserische Maßnahmen sollten einmal strafrechtlich betrachtet werden.
 
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Zu gut deutsch: Niemand muss berechtigte Forderungen auf dem Wege der Erpressung beitreiben. Beitreibungen durch erpresserische Maßnahmen sollten einmal strafrechtlich betrachtet werden.
Die Forderung nach Konsequenzen bei der Eintreibung von Forderungen, die ohne große Recherche als unbegründet erkennbar sind, hat im Forum eine lange Tradition.
Schon zu Dialerzeiten gab es Fragen in diese Richtung.
Es wurde z.B. versucht, gegen eintreibende Firmen vorzugehen - vergeblich.

"Die Androhung von zivilrechtlichen Schritten ist nicht verwerflich im Sinne des Gesetzes "
Und basierend auf dänischen Gerichtsentscheiden entstand die Forderung nach Einführung des "Rechnungslegungsbetruges"
"Das Gericht stimmte (der Ansicht) zu, dass eine Rechnung irreführend sei, wenn sie beim Empfänger den Eindruck erweckt, er oder sie wäre zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn dies nicht zutrifft"
Ein solches Vorgehen müsste strafbar sein, wenn dem Rechnungssteller die Unberechtigtheit der Forderung bekannt ist - was für nahezu alle Abofallen gegeben ist. Es kann ja mal jemand einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Eine solche Petition würde ich sofort unterzeichnen. Die Juristen der Verbraucherzentralen haben sich dazu ja vielleicht schon Gedanken gemacht, oder?

Egal, wie eine Lösung in der Praxis aussehen könnte - es ist an der Zeit, dass etwas passiert. Angesichts fünfstelliger Fallzahlen seit Jahren ist es ohnehin unfassbar, dass nichts passiert. Mich jedenfalls wundert das - sogar in diesem Land.

Manche Politiker und/oder Juristen reden von den Gefahren im Internet, auf die man sich einzustellen habe oder auf die man gefasst sein müsse ("dass jmd von ihrem Konto einfach mal was abbucht, ist normales Lebensrisiko") - nur Anwälte können einfordern, was sie wollen und würden trotzdem behaupten, die Forderungen "in gutem Glauben" zu stellen, oder? Das stinkt zum Himmel. Anwälte dürfen also lebensfremd undn naiv sein, normale Leute müssen über alles Bescheid wissen. Eine Perversion.

Weia, ein Kuddelmuddelposting, aber seht es halt als Denkanstösse.
cj
 
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Angesichts fünfstelliger Fallzahlen seit Jahren
Sechsstellig dürfte eher zutreffen. Allein in diesem Forum beläuft sich die Anzahl der Aufrufe
von Threads, die sich mit Nutzlosanbieterseiten befassen, auf ca zwei Millionen.
Glaube kaum, dass das alles User sind, die nur aus Neugierde hier gelesen haben/lesen.
 
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Sechsstellig dürfte eher zutreffen. Allein in diesem Forum beläuft sich die Anzahl der Aufrufe
von Threads, die sich mit Nutzlosanbieterseiten befassen, auf ca zwei Millionen.
Glaube kaum, dass das alles User sind, die nur aus Neugierde hier gelesen haben/lesen.
Völlig korrekt. Ich meinte fünfstellige monatliche Fallzahlen seit Jahren, wie es die Verbraucherzentralen schreiben und wie es die Aufrufzahlen hier belegen. Danke für die Korrektur.
 
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Selbst das ist noch niedrig gegriffen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzt die Zahl der Beschwerden bundesweit auf 22.000 – im Monat.
Das betrifft ja nur diejenigen, die sich bei den VZ melden. Die Dunkelziffer der
insgesamt Betroffenen dürfte noch bedeutend höher sein.
 
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EU: Irreführender Werbung und aggressiven Verkaufspraktiken wird ein Riegel vorgeschoben [Recht für Verbraucher von J. Geburtig]
EU: Irreführender Werbung und aggressiven Verkaufspraktiken wird ein Riegel vorgeschoben
Neue Verbraucherschutzvorschriften der EU: Irreführender Werbung und aggressiven Verkaufspraktiken wird ein Riegel vorgeschoben

Am 12. Dezember 2007, also knapp zwei Wochen vor Weihnachten, treten EU-weit strenge Vorschriften in Kraft, mit denen irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken unterbunden werden sollen. Verboten werden u. a. das Bewerben von Produkten mit dem Attribut „kostenlos“, wenn sie es nicht sind, und Angebote, die beim Kind ein Anspruchsverhalten wecken (Stichwort: quengeln). Diese und zahlreiche andere Methoden, denen die neue Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken Einhalt gebieten soll, stehen auf einer umfangreichen schwarzen Liste. Im Visier: insbesondere ein Dutzend „schmutziger Tricks“, vom Lockangebot über Schneeballsysteme bis hin zu falschen Gesundheitsversprechungen. Durch die Richtlinie werden bestehende EU-Bestimmungen zu irreführender Werbung erheblich verschärft und neue Regelungen gegen aggressive Geschäftspraktiken – darunter Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung – eingeführt. Zweck der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen in den Binnenmarkt zu stärken, damit alle die Möglichkeiten des Ein- und Verkaufens über Grenzen hinweg uneingeschränkt wahrnehmen können. Die bislang geltende Richtlinie haben erst 14 Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt. Gegen die säumigen Mitgliedstaaten hat die Kommission Verfahren eingeleitet.
 
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Vielleicht ändert sich dann was, wenn wir hier, anstelle Links auf Infoartikel zu posten, die Mailto-Links des BMWI und des BMJ nebst Postanschriften reinstellen. :rolleyes: Und das jedesmal dann, wenn jemand fragt: "Hilfe, was soll ich machen?" - Antwort: "Wende Dich dorthin. Dort bekommst Du kompetente Auskunft."
 
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Vielleicht ändert sich dann was, wenn wir hier, anstelle Links auf Infoartikel zu posten, die Mailto-Links des BMWI und des BMJ nebst Postanschriften reinstellen. :rolleyes: Und das jedesmal dann, wenn jemand fragt: "Hilfe, was soll ich machen?" - Antwort: "Wende Dich dorthin. Dort bekommst Du kompetente Auskunft."

Könnte man durchaus mal wieder machen... :rolleyes:
 
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