1.) Vor (!) der Abgabe der Vertragserklärung (§ 312 d BGB, bzw. §355 BGB) ist Jamba gesetzlich verpflichtet den Verbraucher klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks die Informationen samt (!) Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
2.) Die AGB sind nur auf der Homepage hinterlegt.Auch wenn in einer Bestätigungs-sms auf
Klingeltne, Handy-Logos, Handy-Spiele & Musik Download - Jamba verwiesen wird, so ist diese nach (!) Abgabe einer vermeintlichen Vertragserklärung erfolgt. Somit ein klarer Rechtsbruch!
3.) Einem Verbraucher kann bei der Formulierung aus eines sms „..... xxx Euro/7 Tage ........“ nicht unterstellt werden, dass er wissen muss, dass Jamba wöchentlich diese Leistung erbringen möchte, auch nicht für welche Gesamtdauer. Auslegbare wäre dies auch für einmalig xxx Euro für eine Woche. Somit bestätigt Jamba selbst, dass sie ihre „Leistung“ nicht in einem Mal erbringen will, sondern den Verbraucher absichtlich täuscht! Damit liegt eine weitere rechtliche Verfehlung vor.
4.) Jamba versucht Rückforderungskunden damit abzuwimmeln, indem man auch auf die Handyrechnung hinweist, in welcher man hätte die Abbuchung sehen müssen. Bei vielen Prepaidverträgen gibt es keine Rechnung. Auch werden in regulären Handyverträgen die Abbuchungen von Jamba ausgewiesen. Lassen Sie sich somit nicht darauf ein, vor allem nicht, dass Sie aufgefordert werden Rechnung vorzulegen.
5.) Jamba ist nach BGB verpflichtet das Zustandekommen eines Vertrages nach BGB zu beweisen. Es handelt sich bei den sms-Bestellung nach BGB um sogenannte Fernabsatzverträge. Jamba versucht dem Kunden vorzugaukeln, dass der Kunde in der Beweispflicht für das Zustandkommen eines Fernabsatzvertrages ist. Das ist nicht so. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
6.) Bleiben Sie hartnäckig und nehmen Sie einen Schriftwechsel, welcher mehrere Briefe benötigt in Kauf. Ihre Ausdauer wird sich bezahlt machen.
7.) Ich wünsche Ihnen viel Erfolg - ich hatte ihn. Rückerstattung über ein Jahr (!) rückwirkend.