Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Weiss den jemand wie hoch die Summe bei einem Vergleich normalerweise ist?
Das wird dort gewürfelt, ist von Fall zu Fall verschieden oder reine Verhandlungssache. Manche zahlen gar nichts, andere ein bisschen und wiederum andere alles oder zumindest den größten Teil der Forderung.

Telefonisch hat man dir 180 € angeboten und dich damit wie den Fissch am Haken. Das Problem, du hast den Sachverhalt bereits zugegeben. Das außergerichtliche Verfahren richtet sich gegen die Anschlussinhaberin und die müsste gar nichts bezahlen aber eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Das macht man am aller besten nur mit Anwalt. Was den Schaden angeht, so sollte man die weitere Strategie ebenso mit einem Anwalt abstimmen, vor allem, wenn der Verursacher - also du - dauerhaft im Ausland lebt.

...aber Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht leisten.
Schicke deine Freundin zu einem Anwalt, oder macht das online. In Sachen Waldorf haben sich einige Anwälte zum kleinen Preis spezialisiert, musst nur nach Medienanwalt+Abmahnung+Waldorf suchen. Letztlich dürften die Kosten für die fachliche Gegenwehr dann noch unter den 180 € liegen.
 
Danke, Reductal. Meine Freundin ist verreist, aber sie ist morgen zurueck und dann wird gehandelt.

Muss man einen Anwalt im Wohnort nehmen oder kann man sich einen im Internet suchen? Ich habe mit dem hier telephoniert (http://www.dr-wachs.de/), der hat einen Pauschalpreis von 180€. Aber er sitzt halt nicht in "unserer" Stadt. Mit Anwalt + mod. UE + Angebot auf Vergleich duerfte doch die ganze Sache elektronisch zu erledigen sein, oder?
 
Nun ja, was du machen kannst ist zu einem Anwalt zu gehen. Immerhin wirst du dann persönlich Beraten und er wird die Sache für dich erleichtern. Zu dieser Kanzlei habe ich recherchiert und einen Artikel von einem Rechtsanwalt gefunden. https://www.aid24.de/kanzleien/waldorf-frommer-rechtsanwaelte-aus-muenchen Darin wird über die Waldorf Frommer Kanzlei näher berichtet. Es sind auch ein paar Werke vorhanden, für die man eine Abmahnung erhalten könnte.
 
Heise schrieb:
Ein Nachbar hat ihm sein WLAN geöffnet....
Mit gefangen, mit gehangen! Wo ist das Problem?

RA Waldorf Frommer schrieb:
Sobald uns glaubhaft kommuniziert wird, dass es sich um einen Härtefall handelt, nehmen wir darauf angemessen Rücksicht – bis hin zum Totalerlass der Forderung.

Ich glaube, das sind nur Einzelfälle und nix "nehmen Flüchtlinge ins Visier". Außerdem, die Abmahnung bekommen i. d. R. die Anschlussinhaber, nicht die Nutzter!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du den Film gezogen oder nicht? Diese sog. Abmahnanwälte treiben schon seit Jahren ihr Unwesen im Netz. Wir hatten auch mal Theater mit einem RA Hans Hauser, der sich auf Immobilienfirmen eingeschossen hatte. Ging auch dúrch die Presse. Ich hab zu derzeit in einem Immobilienbüro gearbeitet...
 
Die Kanzlei Waldorf-Frommer wurde umbenannt und heißt nun seit dem Frühjahr 2021 Frommer Rechtsanwalts PartG mbB (auch Frommer Legal).

Ohne Frage gehören die ja zu einer der renommiertesten Massenabmahnkanzleien. Bei der Anzahl der Verfahren, die die angestrengt und durchgestritten haben, würde ich vermuten: Da die Sachverhalte immer gleich sind, müsste sich im Laufe der Zeit eine Argumentations- und Beweiskette herauskristallisiert haben, mit der man kein deutsches Amtsgericht mehr fürchten muss.

Illegales Filesharing: 70-Jährige ohne PC muss Strafe zahlen


Auch wenn die Münchner Kanzlei nicht namentlich erwähnt wird, deutet insbesondere der Name der Klägerin, die Münchener Warner Bros. Entertainment GmbH, doch eindeutig auf Frommer Legal hin, da die deren Mandantin i. S. Filesharing ist. Auch die fälschlich auf tarnkappe.info erwähnte Forensic-Systems, also die Digital Forensics GmbH, ist für Frommer Legal tätig. (Anm.: hier muss es richtig heißen: das Forensic System der Digital Forensics GmbH, denn Forensic-Systems ist was anderes.)

2.000 Euro soll eine 70-Jährige bezahlen, weil sie einen urheberrechtlich geschützten Film im Internet zur Verfügung gestellt haben soll. Das Urteil aus dem Sommer 2020 wurde nun in zweiter Instanz vom Landgericht Köln bestätigt, wie "tarnkappe.info" berichtet. Geklagt hatten Warner Bros., die die Rechte an dem fraglichen Film besitzen.

Das bemerkenswerte an der ganzen Geschichte ist nun, dass die beklagte Frau keinen Computer geschweige denn Computerkenntnisse besitzt. Allerdings hat ihr Sohn in seinem Haus einen Freifunk-Knoten eingerichtet. Freifunk ist eine Initiative, die es sich zum Ziel gesetzt hat ein freies Funknetz aufzubauen und zu betreiben. Manche Gemeinden nutzen die Technik, um beispielsweise in Fußgängerzonen kostenloses Wlan anzubieten.

Illegales Filesharing: Gericht sieht Schuld bei der 70-Jährigen

Die Frau ist aber als Anschlussinhaberin eingetragen. Damit gilt sie als diejenige, die Dritten Zugang zum Internet gewährt hat. In diesem Fall liegt die Beweislast jetzt bei der Frau. Sie müsste also eine andere Person konkret benennen, die zum fraglichen Zeitpunkt ebenfalls Zugriff auf das Netzwerk hatte. Das tat sie nicht.

Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass die Frau die Urheberrechtsverletzung auch am PC ihres Sohnes oder ihres Mannes hätte durchführen können. Die Aussage, dass sie keine Computerkenntnisse habe, wurde mit Verweis auf andere Filesharing-Fälle, in denen Angeklagte Ähnliches behaupteten, ignoriert.

Das Urteil ist insofern überraschend, weil 2017 eigentlich die sogenannte Störerhaftung abgeschafft wurde. Diese besagte, dass man als Anschlussinhaber für Taten Dritter über das eigene Netz haftbar gemacht werden konnte.

Mein Fazit: ...ein privat eingerichteter WLAN-Hotspot befreit von Strafe nicht! Das LG Köln hat hier meines Erachtens folgerichtig gegen die Beklagten entschieden und juristisch Zeichen gesetzt - auch für den Gesetzgeber, hinsichtlich den Schlupflöchern bei der gedeckelten Mitstörerhaftung.

Der Anschlussinhaber kommt ja i.d.R. aus der Störerhaftung und damit der Schadenersatzpflicht, wenn er den Täter konkret benennt.
 
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Teleton schrieb:
Der Anschlussinhaber kommt ja i.d.R. aus der Störerhaftung und damit der Schadenersatzpflicht, wenn er den Täter konkret benennt.
Ist nur doof weil Du als Freifunkbereitsteller keine Ahnung hast wer sich da einbucht.
Das läuft über einen extra umgepfriemelten Router mit einer Freifunk-Firmware. Und dieser Router steckt dann im Gastzugang Deiner z.B. Fritzbox.
 
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