bareinorge
Frisch registriert
Ok, das verstehe ich. Weiss den jemand wie hoch die Summe bei einem Vergleich normalerweise ist?
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Das wird dort gewürfelt, ist von Fall zu Fall verschieden oder reine Verhandlungssache. Manche zahlen gar nichts, andere ein bisschen und wiederum andere alles oder zumindest den größten Teil der Forderung.Weiss den jemand wie hoch die Summe bei einem Vergleich normalerweise ist?
Schicke deine Freundin zu einem Anwalt, oder macht das online. In Sachen Waldorf haben sich einige Anwälte zum kleinen Preis spezialisiert, musst nur nach Medienanwalt+Abmahnung+Waldorf suchen. Letztlich dürften die Kosten für die fachliche Gegenwehr dann noch unter den 180 € liegen....aber Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht leisten.
Unwissenheit schützt nicht
Massenabmahner nehmen Flüchtlinge ins Visier
In den c’t vorliegenden Fällen mahnte durchgehend die Kanzlei Waldorf-Frommer aus München ab – die wohl emsigste Abmahnkanzlei Deutschlands.
Mit gefangen, mit gehangen! Wo ist das Problem?Heise schrieb:Ein Nachbar hat ihm sein WLAN geöffnet....
RA Waldorf Frommer schrieb:Sobald uns glaubhaft kommuniziert wird, dass es sich um einen Härtefall handelt, nehmen wir darauf angemessen Rücksicht – bis hin zum Totalerlass der Forderung.
Der Anschlussinhaber kommt ja i.d.R. aus der Störerhaftung und damit der Schadenersatzpflicht, wenn er den Täter konkret benennt. Ob gegen den dann geklagt wird? Und selbst wenn: Fröhliche Vollstreckung. Einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen fassen.Mit gefangen, mit gehangen! Wo ist das Problem?
Ohne Frage gehören die ja zu einer der renommiertesten Massenabmahnkanzleien. Bei der Anzahl der Verfahren, die die angestrengt und durchgestritten haben, würde ich vermuten: Da die Sachverhalte immer gleich sind, müsste sich im Laufe der Zeit eine Argumentations- und Beweiskette herauskristallisiert haben, mit der man kein deutsches Amtsgericht mehr fürchten muss.
2.000 Euro soll eine 70-Jährige bezahlen, weil sie einen urheberrechtlich geschützten Film im Internet zur Verfügung gestellt haben soll. Das Urteil aus dem Sommer 2020 wurde nun in zweiter Instanz vom Landgericht Köln bestätigt, wie "tarnkappe.info" berichtet. Geklagt hatten Warner Bros., die die Rechte an dem fraglichen Film besitzen.
Das bemerkenswerte an der ganzen Geschichte ist nun, dass die beklagte Frau keinen Computer geschweige denn Computerkenntnisse besitzt. Allerdings hat ihr Sohn in seinem Haus einen Freifunk-Knoten eingerichtet. Freifunk ist eine Initiative, die es sich zum Ziel gesetzt hat ein freies Funknetz aufzubauen und zu betreiben. Manche Gemeinden nutzen die Technik, um beispielsweise in Fußgängerzonen kostenloses Wlan anzubieten.
Illegales Filesharing: Gericht sieht Schuld bei der 70-Jährigen
Die Frau ist aber als Anschlussinhaberin eingetragen. Damit gilt sie als diejenige, die Dritten Zugang zum Internet gewährt hat. In diesem Fall liegt die Beweislast jetzt bei der Frau. Sie müsste also eine andere Person konkret benennen, die zum fraglichen Zeitpunkt ebenfalls Zugriff auf das Netzwerk hatte. Das tat sie nicht.
Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass die Frau die Urheberrechtsverletzung auch am PC ihres Sohnes oder ihres Mannes hätte durchführen können. Die Aussage, dass sie keine Computerkenntnisse habe, wurde mit Verweis auf andere Filesharing-Fälle, in denen Angeklagte Ähnliches behaupteten, ignoriert.
Das Urteil ist insofern überraschend, weil 2017 eigentlich die sogenannte Störerhaftung abgeschafft wurde. Diese besagte, dass man als Anschlussinhaber für Taten Dritter über das eigene Netz haftbar gemacht werden konnte.
Quelle: https://www.chip.de/news/Strafe-wegen-Filesharing-70-Jaehrige-verurteilt_183913808.html, am 30.10.2021. Zum ganzen Text auf tarnkappe.info, vom 26.10.2021 > HIER <.
Der Anschlussinhaber kommt ja i.d.R. aus der Störerhaftung und damit der Schadenersatzpflicht, wenn er den Täter konkret benennt.
Ist nur doof weil Du als Freifunkbereitsteller keine Ahnung hast wer sich da einbucht.Teleton schrieb:
Der Anschlussinhaber kommt ja i.d.R. aus der Störerhaftung und damit der Schadenersatzpflicht, wenn er den Täter konkret benennt.