Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

AW: Abmahnung von RA Waldorf

Ich nicht. Eine Abmahnung zu ignorieren ist -schon rein finanziell- ein ganz anderes Kaliber als bei Internetabzocke zu schweigen.
Es wundert mich auch dass da eine VZ was zu gesagt haben soll, da die normalerweise auf dem Gebiet Urheberrecht doch gar nicht beraten.
Es ist daher wichtig sich zu informieren z.B. unter den von Dir genannten Links und wenn man damit nicht klar kommt beim einem Anwalt.

Ignorieren ist bei einer urheberrechtlichen Abmahnung das schlechteste, was man machen kann. Der Schuß kann böse nach hinten losgehen, beispielsweise in Form einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage. Sowas ist nicht ganz billig und kann direkt der nächste Schritt des Anwalts sein. Auch mir ist unverständlich, wie die Verbraucherzentrale so einen Bock schießen konnte. Die haben vielleicht gar nicht gesehen, dass es sich eben nicht um die typische Nutzlosabzocke handelt, sondern um eine urheberrechtliche Abmahnung. Wenn die aber eine Gebühr nehmen, sollen die auch den Einzelfall vernünftig prüfen.

Hallo Kutscher26

Ich hoffe du hast dir auch den oben zitierten Text genau angesehen.
Der User weiß sehr genau was er da schreibt und du solltest das was er schreibt beherzigen....
Eine Abmahnung ist ganz was anderes als eine Rechnungsmahnung..
 
AW: Abmahnung von RA Waldorf

Es geht aber auch anders herum: Waldorf Frommer: Klage vor dem Amtsgericht Heidelberg nach Abmahnung - News
....hat unsere Mandantin die ihr vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen. Da bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung eine Klage vor dem Landgericht droht und hier Verfahrenskosten von mehreren Tausend Euro anfallen können, haben wir für unsere Mandantin lediglich zur Vermeidung einer solchen Unterlassungsklage eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Gleichzeitig haben wir [die Kanzlei] darauf hingewiesen, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht zutreffend ist. Leider hat [die Kanzlei] keine entsprechenden Beweise vorgelegt, sondern die üblichen Textbaustein-Schreiben verschickt und Klageerhebung für den Fall der Nichtzahlung angedroht. Daher stand unsere Mandantin nach Erhalt einiger weiterer Schreiben von [die Kanzlei] vor der Frage: soll ich es riskieren mich verklagen zu lassen oder erhebe ich selbst Klage gegen [die Kanzlei]?
...und dann heißt es am Ende weiter:
Der Verhandlungstermin am 24.05.2011 hat stattgefunden. Von [die Kanzlei] war niemand erschienen. Ich habe den Erlass eines Versäumnisurteils beantragt.
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Heidelberg wird im Juni ergehen. Ich werde weiter berichten.
Dem schaue ich zumindest gespannt entgegen. ;)
 
AW: Abmahnung von RA Waldorf

oder erhebe ich selbst Klage gegen [die Kanzlei]?
Er sagt ja dass die Mandantin der gegnerischen Kanzlei verklagt wurde.
Klägerin ist unsere Mandantin, Beklagte die Mandantin der Kanzlei Waldorf Frommer.

Flucht in die Säumnis ist gar nicht so ungeschickt.
Das Gericht muss nun im Rahmen der Schlüssigkeit prüfen, ob es das Feststellungsinteresse noch gegeben sieht trotz anderweitiger Klage. Das scheint nicht unproblematisch zu sein sonst wäre sofortiges Versäumnisurteil ergangen. Wenn das Gericht der Klage stattgibt kann dann immer noch Einspruch eingelegt und ohne Gefahr der Verspätungsrüge umfangreich vorgetragen werden.
 
AW: Abmahnung von RA Waldorf

Der Blogeintrag ist im Bezug auf das Gebahren der Kanzlei Waldorf sehr interessant. Ohne Frage gehören die ja zu einer der renommiertesten Massenabmahnkanzleien. Bei der Anzahl der Verfahren, die die angestrengt und durchgestritten haben, würde ich vermuten: Da die Sachverhalte immer gleich sind, müsste sich im Laufe der Zeit eine Argumentations- und Beweiskette herauskristallisiert haben, mit der man kein deutsches Amtsgericht mehr fürchten muss.

So ist es aber keineswegs: Die sind in der Beklagtenposition nicht in der Lage, substantiiert vorzutragen. Betrachtet man die Anstrengungen um ein Verfahren in München, wissen die ganz genau: Das schöne Geschäftsmodell steht auf sehr tönernen Füßen. Da hat der RA Forsthoff einen ganz wunden Punkt getroffen.

Hat man zu Unrecht eine Abmahnung aus dem Hause Waldorf erhalten, kann die Empfehlung eigentlich nur heißen: Ganz fix zum Anwalt und eine negative Feststellungsklage in die Wege leiten, um dem Gerichtsstand München zu entgehen.
 
AW: Abmahnung von RA Waldorf

Zu der Thematik gibts auch noch nicht allzu viel Verwertbares...
 
Hallo.

Ich bin ebenfalls von Waldorf und Co abgemahnt worden und habe mir einen Anwalt geholt. Als erste Reaktion habe nur den Betrag für den Geschädigten bezahlt (200,-) und nicht die Anwaltskosten (660,-) und natürlich die Unterlassungserklärung modifiziert abgegeben (Zusatz: "Ohne Anerkennung einer Rechtsschuld aber rechtsverbindlich"). Das ganze hat vier Jahre gedauert und ist dann doch vor Gericht gelandet. Chancen auf einen Freispruch hätte ich nur mit einer Erklärung an Eides Statt gehabt, dass ich an diesem Abend nicht zuhause war. Die konnte ich aber nicht abgeben. Das hätte nicht der Wahrheit entsprochen. Darauf fußte aber die Verteitigungsstrategie meines Anwalts, wie ich erst sehr spät erfuhr. Wir konnten uns dann mit Waldorf auf einen Vergleich einigen. Am Ende hat mich das Ganze drei mal so viel gekostet wie der Betrag in der ersten Mahnung :(. Die Kosten für Waldorf sind höher geworden und mein Anwalt hat natürlich auch einiges verdient.

Für mich ist daher klar was ich am besten hätte machen sollen: Man zahlt die Mahnung. Das ist die billigste und sauberste Lösung da raus zukommen. Bei allem anderen verdienen nur Anwälte.

Es sei denn man ist wirklich nich zuhause gewesen und kann das beeiden. Auch wenn es mir nicht gefällt und es extrem gegen mein Rechtsverständnis geht, dass eine Kanzlei für einen Serienbrief mehrere Hundert Euro erhält, es entspricht der Deutschen Rechtssprechung.
 
Hallo Reducal,

schön, dass Du mir zustimmst, dass es ein Fehler war.


Das ist kein Serienbrief, da der Inhalt in jedem Brief anders ist (anderes Aktenzeichen, anderer Titel, andere Zeit usw.)

Wenn der Inhalt identisch ist, dann spricht man von Kopien oder Abzügen. Serienbriefe bieten die Möglichkeit über Felder bestimmte Inhalte wie beispielsweise Namen, Adresse o. ä. einzufügen.

Schau Dir mal die Hilfefunktion in WORD an. Weitere Informationen findest Du auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Serienbrief
 
Wir hatten das mal bei Vanilla. Der Anbieter hatte Mahnungen als Serienbrief/Infopost versandt. Seit dem ist das Thema (für mich zumindest) eigentlich ums Eck, da es jedem Geschäftltreiber frei steht, statt der 55 Cent nur das Porto für die Infopost zu zahlen - die Briefe müssen äußerlich nur gleich und vor der Abgabe angemeldet sein. Was den Inhalt betrifft, so steht freilich nahezu immer das gleiche drin - was soll man beim selben Sachverhalt auch von Fall zu Fall ändern? Wallis würden nicht zur Abmahnindustrie gehören, wenn sie sich um jeden Einzelfall persönlich kümmern würden. Ein Automatismus kann nicht abgestritten werden.
 
Hallo An alle bin neu hier.

Wollte mal wissen wie ich mich bei Abmahnung verhalten soll.

Habe von Rechtskanzlei Waldorf Frommer Abmahnung bekommen,
da ich am 02.12.2012 einen Film gezogen (Bittorrent) haben soll.

Was aber zu diesem zeitpunkt unmöglich war (Würde auch nie Illegals vom netz ziehen), hatte da mein Windows neu installiert. Beweißfoto (Bildschirmausschnitt von Software Aida Extrem Editon ist vorhanden mit Datum wann Windows installiert wurde).

Sollte denen knapp 1000 Euro überweißen...wo ich nichts gemacht habe.



Habe aber dann von einer guten Freundin erfahren, sie hatte auch Abmahnungen bekommen von Waldorf Frommer und sie hätte angeblich 4 Filme gezogen ( Feb. 2012 ). Sollte an die 7000 Euro zahlen.
Da sie aber nur mit Microsoft Office arbeitet und nur im Facebook ist, ist sowas blödsinn was die schreiben.
Sie hat darauf Kabel Deutschland Internetflat abgemeldet (März 2012) und seit dem nichts mehr von
Waldorf Frommer gehört werder Mahnung noch sonst was.

Sie hat seit Ende März 2012 einen Internet Stick von Vodafone und keine Abmahnung mehr bekommen.

Kann es sein das es von Kabel Deutschland ausgeht und die abzocken wollen ?


mfg
BB_1975
 
Hallo!

Schreibe hier, weil ich am Verzweifeln bin und nicht weiss, wie ich mich richtig verhalten soll. Zuerst die Fakten.
Ich bin wohnhaft in Norwegen, aber noch deutscher Staatsbuerger ohne Wohnsitz in Deutschland. Vor einiger Zeit besuchte ich eine Freundin in Deutschland, benutzte ihr verschluesseltes WIFI (sie gab mir das Passwort) und lud dann 3 Folgen "Modern Family" runter (ohne ihr Wissen). Ich war mir nicht darueber im Klaren was das fuer Konsequenzen haben kønnte. :/

Nun kam der Brief von Walldorf Frommer zu ihr geflattert, 956€. Ich will die Sache so schnell und billig wie møglich aus der Welt haben.

Einige Fragen:

Anwalt - ja oder nein? Bin auf diesen hier gestossen, ist das eine gute Wahl? Habe dort angerufen, das kostet pauschal 180€ (edit)

Soweit ich bis jetzt rausfinden konnte sieht es wohl so aus als wenn ein Vergleich noch am besten wære... wie hoch ist ein Vergleich denn normalerweise angesetzt und braucht man einen Anwalt dafuer?

Ich will nicht kæmpfen, ich bin ja schuldig und møchte eigentlich nur meinen Weg aus dem Schlamassel rausbezahlen... kann mir bitte jemand ein bischen den Weg weisen?
 
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Hallo!

Schreibe hier, weil ich am Verzweifeln bin und nicht weiss, wie ich mich richtig verhalten soll. Zuerst die Fakten.
Ich bin wohnhaft in Norwegen, aber noch deutscher Staatsbuerger ohne Wohnsitz in Deutschland. Vor einiger Zeit besuchte ich eine Freundin in Deutschland, benutzte ihr verschluesseltes WIFI (sie gab mir das Passwort) und lud dann 3 Folgen "Modern Family" runter (ohne ihr Wissen). Ich war mir nicht darueber im Klaren was das fuer Konsequenzen haben kønnte. :/

Nun kam der Brief von Walldorf Frommer zu ihr geflattert, 956€. Ich will die Sache so schnell und billig wie møglich aus der Welt haben.

Einige Fragen:

Anwalt - ja oder nein? Bin auf diesen hier gestossen, ist das eine gute Wahl? Habe dort angerufen, das kostet pauschal 180€ (edit)

Soweit ich bis jetzt rausfinden konnte sieht es wohl so aus als wenn ein Vergleich noch am besten wære... wie hoch ist ein Vergleich denn normalerweise angesetzt und braucht man einen Anwalt dafuer?

Ich will nicht kæmpfen, ich bin ja schuldig und møchte eigentlich nur meinen Weg aus dem Schlamassel rausbezahlen... kann mir bitte jemand ein bischen den Weg weisen?

Sorry, aber Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht leisten. Grundsätzlich gilt: Abmahnungen sollten stets genau und fachkundig geprüft werden. Sehr oft sind die Anwaltskosten/Abmahngebühren zu hoch angesetzt, da in Deutschland eine Deckelung für Erstverstöße vorgesehen ist. Verbraucherzentralen helfen da gut weiter.
 
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