Abkassieren per Mausklick: IP-Payment?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
aus dem DC-Forum:
Was ist die Steigerung von Dümmer ??? = Kunden
needless to say that I'm not amused... (Der eine der wilden Ösis hat Heikos thread inzwischen verlinkt).
Der andere antwortet in einer anderen Sache auf den interessanten Beitrag
leider haben ich Sie telefonisch nicht erreichen können, so dass ich Sie per Mail kontaktieren muss. Leider haben wir Auflagen von der RegTP erhalten, sofort einige Dialerlayouts zu deaktivieren, da diese nach Auffassung der Behörde den Vorschriften nicht entsprechen.
Ich habe schon alle neuen Dialerskins die nun endlich den neuen Richtlinien entsprechen bei MP eingetragen
Was ist das? Realsatire? Die Regulierungsbehörde mit einer Deregistrierung light? Ach bitte hören sie doch in Zukunft auf, die Kunden (=Steigerung von Dümmer) zu verdummen???

Und was tut's hier zur Sache?
Lieber H*,natürlich kann ich auch zu dir und m* wechseln
Ach so, das ist die antwort auf die weltquizfrage (Anmerkung: weltquiz gehört zu den links bei billiteasy)

Da kann ich nur sagen... Herzlichen Dank, H* A" (ich habe mich ja damals schon dagegen gewehrt, dass ich mich über H* lustig machen wollte... Im Gegenteil...)
 
Aka-Aka schrieb:
Was ist das? Realsatire? Die Regulierungsbehörde mit einer Deregistrierung light? Ach bitte hören sie doch in Zukunft auf, die Kunden (=Steigerung von Dümmer) zu verdummen???

Die RegTP ist halt eine Behörde, die müssen grundsätzlich bevor sie loslegen eine Anhörung machen ( Erst fragen, dann schiessen). Und wenn der Drücker nicht völlig blöde ist stellt er das gerügte Verhalten dann schnell ab.
 
Eniac schrieb:
BenTigger schrieb:
Nein, in Firmennetzwerken mit Router geht nur eine Nummer raus.
[...]
Wer also hat dann von unseren ca. 600 Mitarbeitern das bestellt?? ;)

Das wird dann schon der System-Admin herausfinden. ;)

Na wie gut das ich dazugehöre und daher die LogDateien dementsprechend anlegen kann ;)

Komisch, das dann nichts dazu bei uns zu finden ist :eek:

Ach da ist es ja... aber komisch ... am Werbepc wo viele Zugang haben?? na wer war denn das ?? :bigcry: :holy:
 
Ja nix, da kommen die wieder mit dem Duldungsvollmachtsgedöhns.

Der "arme" Dienstanbieter (DA) kann ja nicht wissen ob der tatsächliche Nutzer vom Anschlussinhaber zum Abschluss von Verträgen ermächtigt war. DA durfte aber drauf vertrauen dass Nutzer ne (Duldungs)Vollmacht hat schliesslich hat Inhaber ja die Nutzung des Anschluss ja nicht verhindert.

Wen ich an meine Telefonleitung lasse den kann ich auch direkt zum Generalbevollmächtigten machen.
 
Das ergibt auch lustige Szenarien für Spoofing und Man-in-the-middle Attacks.

Stelle dir vor, du hast eine präparierte Seite, die kostenfrei mit interessanten Inhalten und Browser-Games gefüllt ist, um den Besucher möglichst lange zu halten, die aber auch eine art Anon-Proxy beinhaltet. Die IP des Besuchers hast du ja im Access-Log und kannst damit munter auf Einkaufstour gehen, während sich der nichts ahnende Gast die Mausfinger wund zockt und seine eigentliche IP-Spur im Anon-Proxy versickert.

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, das IP-Payment ein noch größerer Selbstbedienungsladen für Lichtscheue ist, als das Dialergedöns.

MfG
L.
 
stieglitz schrieb:
Freundlicher Gast schrieb:
Ich bin aber sehr sicher, dass der Markt Provider, die unseriösen Kram abrechnen, schnell abstrafen wird.

Bei den Telkos hat das auch nicht geklappt, warum soll es bei Internet Providern besser werden

Weil hier die Konstellation ganz anders ist: Ein definierter Vetraggspartner (ISP) berechnet Leistungen, es geht also nicht um Verbindungsdaten wie bei Dialern mit all den Datenschutz- und Regulierungsbestimmungen.

Der Diensteanbieter kann und muss auf Verlangen ohne Probleme die Nutzung belegen (Datum/Uhrzeit, aufgerufene Dateien, also "Content", Datenvolumen etc.) und das bezogen auf die IP-Adresse, die Deinen Zugang eindeutig identifiziert- oder eben nicht.

Und wenn es sich um unkorrekte Sachen handelt, wirst Du Dir im Zweifel ganz schnell einen anderen ISP suchen, denn hier gibt es echten Markt, anders als z.B. bei Telefon-Anschlüssen in den meisten Gebieten Deutschlands.

Gruß,

regenwetter
 
Tobias Huch schrieb:
Zumindest die Österreicher haben endlich meine DSL-Dialer-Idee umgesetzt.

Schade, dass mein Projekt an zwei blockierenden Providern gescheitert ist ... aber egal.

Wirklich eine "Spitzenidee" Huch, für Sie versteht sich!

:vlol:
 
Tobias Huch schrieb:
@BenTigger
Hauptgrund für's vorläufige Scheitern war die Firma mit dem großen "T" 8)
ich lese da
und denke mir meinen Teil...

Du Tobias, wie soll denn Deiner Ansicht nach das IP-Billing sicher gemacht werden? Ich meine, Du hast doch Erfahrung. Du warst doch auch Teil der engagierten Gruppe von Anbietern (zusammen mit Mainpean & Icom Media AG), die damals ein Gütesiegel für Dialer gefordert haben und Du hast so Deine Erfahrungen gemacht, wie schwierig es ist, gegen unseriöse Anbieter vorzugehen (erinnert sei an den Streit mit RZ von TL).
Was könnte man tun, um dieses neue System sicher zu machen und was schlägst Du vor, wie man damit umgehen sollte, wenn es sich als problematisch herausstellt?
Natürlich weisst Du, dass Du mich zumindest von diesem österreichischen Modell nicht überzeugen kannst, allein weil die gleich mal mit den Dänen als Kunden anfangen... Du kennst meinen Standpunkt: Wer wissentlich mit Firmen kooperiert, die sich massiv unseriös verhalten haben, kann niemals seriös sein (Stichwort: TL/CK, liber/Global, ...). Aber es gibt ja sicher Leute, die vorurteilsfreier an die Sache herangehen und für diese Leute frage ich Dich in erster Linie...

selbstkritische Anmerkung: Wer mit den Ungeheuern kämpft mag zusehen, dass er nicht selbst zum Ungeheuer wird.(Nietzsche)
 
regenwetter schrieb:
Der Diensteanbieter kann und muss auf Verlangen ohne Probleme die Nutzung belegen (Datum/Uhrzeit, aufgerufene Dateien, also "Content", Datenvolumen etc.) und das bezogen auf die IP-Adresse, die Deinen Zugang eindeutig identifiziert- oder eben nicht.
Muss er? Bei einer Flatrate? - Nicht wirklich. Das die sogn. Sicherheitspolitiker dies anders sehen, ist bekannt. Die behaupten aber das Vorliegen anderer Gründe.
 
die IP-Adresse, die Deinen Zugang eindeutig identifiziert- oder eben nicht
Ich frage mich, was dann eigentlich mit anonymen Proxyservern ist - werden die Anbieter damit ggf. ausgetrickst, oder soll dann die TU Dresden (im Falle von JAP) zahlen?!
[Edit]
Ach so, gerade fällt mir ein: Mir *irgendwelchen* IPs wird es ja wohl gar nicht gehen, sondern nur mit solchen aus bestimmten IP-Bereichen.
Somit hat sich der Gedanke wohl erledigt.
 
Hmmm. Unterberecht mich, wenn ich was falsches sage, aber bei der Benutzung von Proxy-Servern sehe ich folgende Situationen:

Wenn ein User über Proxy-Server auf ein MWD-Angebot geht,

1. dann registriert der MWD-Anbieter die IP des Proxies, von welcher der User kommt, und kann damit nichts anfangen, weil der User keinem ISP zugewiesen werden kann.

2. der ISP registriert die IP, die der User besucht, und erhält auch nur die IP des Proxies, aber keine Infos darüber, welche Seite bzw. welcher MWD besucht wurde.

In meinen Augen, ist die Benutzung eines Proxy-Service also immerhin eine Möglichkeit sich gegen die Abzocke zu schützen. Dass das natürlich keine Grundlage ist, um mit der Gesamtsituation fertig zu werden(Zitat Ranger) ist mir klar. Normalerweise sollte es gar nicht notwendig sein solche Maßnahmen zu ergreifen.

Aber vielleicht gelingt es ja dieses Mal, Abwehrmaßnahmen zu verbreiten, bevor dieses völlig unnötige und unsichere Billing-System eingeführt wird. Im Kein ersticken oder so ähnlich...;)

Viele Grüße
Matthias
 
regenwetter schrieb:
Der Diensteanbieter kann und muss auf Verlangen ohne Probleme die Nutzung belegen (Datum/Uhrzeit, aufgerufene Dateien, also "Content", Datenvolumen etc.) und das bezogen auf die IP-Adresse, die Deinen Zugang eindeutig identifiziert- oder eben nicht.
Toll. Das würde auch das aktuelle Dialerproblem nicht lösen. Das klassische Verdienstmodell der Mehrwertdienstebranche besteht ja darin, solche Leistungen, deren Mehrwert nicht ansatzweise ins Auge fällt, zu erbringen und die Kosten weitestgehend zu verschleiern. Ob ich jetzt über IP-Payment oder Dialer hinterher Geld dafür haben möchte ist relativ egal: Der getäuschte Verbraucher wird sich immer über´s Ohr gehauen fühlen, wenn er diese Leistungen zu diesen Bedingungen gar nicht haben wollte. Schau Dich doch in den einschlägigen Foren um: Die Diskusssionen über die (leider notwendige) Preisangabe sind besonders interessant und die Argumente mindestens ebenso weltfremd. Erinnert mich an amerikanische Filme, in denen Penner wie Schmeißfliegen den Autofahrern mit dem Scheibenwischer auf die Frontscheibe springen und dann auch noch Geld dafür haben wollen...

1. dann registriert der MWD-Anbieter die IP des Proxies, von welcher der User kommt, und kann damit nichts anfangen, weil der User keinem ISP zugewiesen werden kann.
Schön wird es, wenn zum Beispiel Dein ISP an das System angeschlossen ist und Dein Rechner durch ein Backdoor-Programm als Proxy missbraucht werden kann. Dann kaufe ich mal all die tollen Sachen ein. Es geht ja nicht um ein Paar Socken für 5€, bei denen man über die Lieferadresse auf den Nutznießer zurückschließen kann, sondern um die klassischen Mehrwertangebote.

In meinen Augen, ist die Benutzung eines Proxy-Service also immerhin eine Möglichkeit sich gegen die Abzocke zu schützen. Dass das natürlich keine Grundlage ist, um mit der Gesamtsituation fertig zu werden(Zitat Ranger) ist mir klar. Normalerweise sollte es gar nicht notwendig sein solche Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn kein Betrug im Spiel ist, dann wäre das ein Ansatz. Aber nicht nur Dein Browser greift auf´s Internet zu und ist manipulierbar. Und der Kreativität waren auch in Sachen Dialer bisher keine Grenze gesetzt. Da bekommt man eine ganz leise Ahnung davon, was da passieren wird.

Aber vielleicht gelingt es ja dieses Mal, Abwehrmaßnahmen zu verbreiten, bevor dieses völlig unnötige und unsichere Billing-System eingeführt wird.
Wünschen darf man sich das. Aber wenn man schaut, wer da bereits seine Finger im Spiel hat und sich die Hände reibt, dann wird´s ein frommer Wunsch bleiben.
 
Tobias Huch schrieb:
@Aka-Aka
Missbrauch ist mit so einem System natürlich - wenn man es nicht 100% seriös macht - Tür und Tor geöffnet. Wenn die Dänen schon jetzt ihre Finger drin haben, dann gebe ich dem System keinerlei Chance!

Beweislastumkekr ist dringend notwenig. Der Anbieter muss also genau aufzeigen, was der Kunde konsumiert hat und ihn mehrfach auf den Preis hinweisen. Außerdem sollte man, um Missbrauch zu verhindern, den Kunden vorher auf seine Geschäftsfähigkeit überprüfen.

Ich weiss nicht wie in Oesterreich die Gesetzgebung aussieht, aber ich denke (hoffe) mal das es bei den ISPs keinen Anscheinsbeweis geben wird. Der Anscheinsbeweis bezieht sich eigentlich auf Telefonverbindungen und ist aus Zeiten wo alle Verbindungen per Hand gewaehlt wurden. Den auf IP-Billing anzuwenden waehre ein Hammer.
 
Tobias Huch schrieb:
@Aka-Aka
Missbrauch ist mit so einem System natürlich - wenn man es nicht 100% seriös macht - Tür und Tor geöffnet. Wenn die Dänen schon jetzt ihre Finger drin haben, dann gebe ich dem System keinerlei Chance!
Finde ich gut, dass Du Dich so klar äußerst
(Da könnten sich Deine Gegner manchmal eine Scheibe abschneiden, die Dir das Wasser abgraben wollen von etwas weiter rheinabwärts ;) )(oder aufwärts? Nee, der fließt nach oben, oder? Sonst wär ja der Witz falsch. Manno, was ist der Unterschied zwischen Tobias und aka im Februar 2005? Beide schlafen zu wenig, beide arbeiten zu viel - aber nur einer verdient damit *lach*)
TH schrieb:
Außerdem sollte man, um Missbrauch zu verhindern, den Kunden vorher auf seine Geschäftsfähigkeit überprüfen.
ja, also Jugendschutz plus quasi ;)
http://www.jesus.ch/index.php/D/article/494/18613/
Erleiden von einschneidenden finanziellen Konsequenzen als Folge von Internet-Sex.
süchtig = nicht geschäftsfähig ???
(für mich gelten übrigens die Punkte 1 und 2-9, aber nur bei den Kennzeichen - für AWMs bin ich zwar mittlerweile ein traffic-Bringer, aber das ist trash traffic... converted nullo)
 
Tobias Huch schrieb:
Beweislastumkekr ist dringend notwenig. Der Anbieter muss also genau aufzeigen, was der Kunde konsumiert hat und ihn mehrfach auf den Preis hinweisen. Außerdem sollte man, um Missbrauch zu verhindern, den Kunden vorher auf seine Geschäftsfähigkeit überprüfen.
Bei Einwahlen kann ich den Anscheinsbeweis mittels technischer Prüfung nach § 16 TKV noch nachvollziehen. Aber wie soll eine technische Prüfung die Logdateien eines solchen Anbieters bestätigen? Sie könnte allenfalls belegen, dass ein Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen bekam. Die Daten, von welchen Orten jetzt Inhalte abgerufen wurden, stellt der Anbieter des Zugangs im allgemeinen nicht bereit. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass die Telekom Dir einen DSL-Zugang bereitstellt und Deine Zugriffe sowohl von 1&1 als ISP als auch von der Telekom als Anschlussbereitsteller vollumfänglich mitgeloggt würden. Diese Daten wirst Du über eine technische Prüfung nicht erhalten und damit ist eine Beweislastumkehr, wie sie bei Einwahlen notwendig wäre, fehl am Platze.

Der Payment-Anbieter ist dann ohnehin beweispflichtig für das korrekte Zustandekommen eines Vertrages mit allen Konsequenzen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben