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needless to say that I'm not amused... (Der eine der wilden Ösis hat Heikos thread inzwischen verlinkt).Was ist die Steigerung von Dümmer ??? = Kunden
leider haben ich Sie telefonisch nicht erreichen können, so dass ich Sie per Mail kontaktieren muss. Leider haben wir Auflagen von der RegTP erhalten, sofort einige Dialerlayouts zu deaktivieren, da diese nach Auffassung der Behörde den Vorschriften nicht entsprechen.
Was ist das? Realsatire? Die Regulierungsbehörde mit einer Deregistrierung light? Ach bitte hören sie doch in Zukunft auf, die Kunden (=Steigerung von Dümmer) zu verdummen???Ich habe schon alle neuen Dialerskins die nun endlich den neuen Richtlinien entsprechen bei MP eingetragen
Ach so, das ist die antwort auf die weltquizfrage (Anmerkung: weltquiz gehört zu den links bei billiteasy)Lieber H*,natürlich kann ich auch zu dir und m* wechseln
Da kann ich nur sagen... Herzlichen Dank, H* A" (ich habe mich ja damals schon dagegen gewehrt, dass ich mich über H* lustig machen wollte... Im Gegenteil...)
Aka-Aka schrieb:Was ist das? Realsatire? Die Regulierungsbehörde mit einer Deregistrierung light? Ach bitte hören sie doch in Zukunft auf, die Kunden (=Steigerung von Dümmer) zu verdummen???
Eniac schrieb:BenTigger schrieb:Nein, in Firmennetzwerken mit Router geht nur eine Nummer raus.
[...]
Wer also hat dann von unseren ca. 600 Mitarbeitern das bestellt??
Das wird dann schon der System-Admin herausfinden.
stieglitz schrieb:Freundlicher Gast schrieb:Ich bin aber sehr sicher, dass der Markt Provider, die unseriösen Kram abrechnen, schnell abstrafen wird.
Bei den Telkos hat das auch nicht geklappt, warum soll es bei Internet Providern besser werden
Tobias Huch schrieb:Zumindest die Österreicher haben endlich meine DSL-Dialer-Idee umgesetzt.
Schade, dass mein Projekt an zwei blockierenden Providern gescheitert ist ... aber egal.
Tobias Huch schrieb:Zumindest die Österreicher haben endlich meine DSL-Dialer-Idee umgesetzt.
Schade, dass mein Projekt an zwei blockierenden Providern gescheitert ist ... aber egal.
ich lese daTobias Huch schrieb:@BenTigger
Hauptgrund für's vorläufige Scheitern war die Firma mit dem großen "T" 8)
und denke mir meinen Teil...vorläufig
Muss er? Bei einer Flatrate? - Nicht wirklich. Das die sogn. Sicherheitspolitiker dies anders sehen, ist bekannt. Die behaupten aber das Vorliegen anderer Gründe.regenwetter schrieb:Der Diensteanbieter kann und muss auf Verlangen ohne Probleme die Nutzung belegen (Datum/Uhrzeit, aufgerufene Dateien, also "Content", Datenvolumen etc.) und das bezogen auf die IP-Adresse, die Deinen Zugang eindeutig identifiziert- oder eben nicht.
Ich frage mich, was dann eigentlich mit anonymen Proxyservern ist - werden die Anbieter damit ggf. ausgetrickst, oder soll dann die TU Dresden (im Falle von JAP) zahlen?!die IP-Adresse, die Deinen Zugang eindeutig identifiziert- oder eben nicht
Toll. Das würde auch das aktuelle Dialerproblem nicht lösen. Das klassische Verdienstmodell der Mehrwertdienstebranche besteht ja darin, solche Leistungen, deren Mehrwert nicht ansatzweise ins Auge fällt, zu erbringen und die Kosten weitestgehend zu verschleiern. Ob ich jetzt über IP-Payment oder Dialer hinterher Geld dafür haben möchte ist relativ egal: Der getäuschte Verbraucher wird sich immer über´s Ohr gehauen fühlen, wenn er diese Leistungen zu diesen Bedingungen gar nicht haben wollte. Schau Dich doch in den einschlägigen Foren um: Die Diskusssionen über die (leider notwendige) Preisangabe sind besonders interessant und die Argumente mindestens ebenso weltfremd. Erinnert mich an amerikanische Filme, in denen Penner wie Schmeißfliegen den Autofahrern mit dem Scheibenwischer auf die Frontscheibe springen und dann auch noch Geld dafür haben wollen...regenwetter schrieb:Der Diensteanbieter kann und muss auf Verlangen ohne Probleme die Nutzung belegen (Datum/Uhrzeit, aufgerufene Dateien, also "Content", Datenvolumen etc.) und das bezogen auf die IP-Adresse, die Deinen Zugang eindeutig identifiziert- oder eben nicht.
Schön wird es, wenn zum Beispiel Dein ISP an das System angeschlossen ist und Dein Rechner durch ein Backdoor-Programm als Proxy missbraucht werden kann. Dann kaufe ich mal all die tollen Sachen ein. Es geht ja nicht um ein Paar Socken für 5€, bei denen man über die Lieferadresse auf den Nutznießer zurückschließen kann, sondern um die klassischen Mehrwertangebote.1. dann registriert der MWD-Anbieter die IP des Proxies, von welcher der User kommt, und kann damit nichts anfangen, weil der User keinem ISP zugewiesen werden kann.
Wenn kein Betrug im Spiel ist, dann wäre das ein Ansatz. Aber nicht nur Dein Browser greift auf´s Internet zu und ist manipulierbar. Und der Kreativität waren auch in Sachen Dialer bisher keine Grenze gesetzt. Da bekommt man eine ganz leise Ahnung davon, was da passieren wird.In meinen Augen, ist die Benutzung eines Proxy-Service also immerhin eine Möglichkeit sich gegen die Abzocke zu schützen. Dass das natürlich keine Grundlage ist, um mit der Gesamtsituation fertig zu werden(Zitat Ranger) ist mir klar. Normalerweise sollte es gar nicht notwendig sein solche Maßnahmen zu ergreifen.
Wünschen darf man sich das. Aber wenn man schaut, wer da bereits seine Finger im Spiel hat und sich die Hände reibt, dann wird´s ein frommer Wunsch bleiben.Aber vielleicht gelingt es ja dieses Mal, Abwehrmaßnahmen zu verbreiten, bevor dieses völlig unnötige und unsichere Billing-System eingeführt wird.
Tobias Huch schrieb:@Aka-Aka
Missbrauch ist mit so einem System natürlich - wenn man es nicht 100% seriös macht - Tür und Tor geöffnet. Wenn die Dänen schon jetzt ihre Finger drin haben, dann gebe ich dem System keinerlei Chance!
Beweislastumkekr ist dringend notwenig. Der Anbieter muss also genau aufzeigen, was der Kunde konsumiert hat und ihn mehrfach auf den Preis hinweisen. Außerdem sollte man, um Missbrauch zu verhindern, den Kunden vorher auf seine Geschäftsfähigkeit überprüfen.
Finde ich gut, dass Du Dich so klar äußerstTobias Huch schrieb:@Aka-Aka
Missbrauch ist mit so einem System natürlich - wenn man es nicht 100% seriös macht - Tür und Tor geöffnet. Wenn die Dänen schon jetzt ihre Finger drin haben, dann gebe ich dem System keinerlei Chance!
ja, also Jugendschutz plus quasiTH schrieb:Außerdem sollte man, um Missbrauch zu verhindern, den Kunden vorher auf seine Geschäftsfähigkeit überprüfen.
süchtig = nicht geschäftsfähig ???Erleiden von einschneidenden finanziellen Konsequenzen als Folge von Internet-Sex.
Bei Einwahlen kann ich den Anscheinsbeweis mittels technischer Prüfung nach § 16 TKV noch nachvollziehen. Aber wie soll eine technische Prüfung die Logdateien eines solchen Anbieters bestätigen? Sie könnte allenfalls belegen, dass ein Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen bekam. Die Daten, von welchen Orten jetzt Inhalte abgerufen wurden, stellt der Anbieter des Zugangs im allgemeinen nicht bereit. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass die Telekom Dir einen DSL-Zugang bereitstellt und Deine Zugriffe sowohl von 1&1 als ISP als auch von der Telekom als Anschlussbereitsteller vollumfänglich mitgeloggt würden. Diese Daten wirst Du über eine technische Prüfung nicht erhalten und damit ist eine Beweislastumkehr, wie sie bei Einwahlen notwendig wäre, fehl am Platze.Tobias Huch schrieb:Beweislastumkekr ist dringend notwenig. Der Anbieter muss also genau aufzeigen, was der Kunde konsumiert hat und ihn mehrfach auf den Preis hinweisen. Außerdem sollte man, um Missbrauch zu verhindern, den Kunden vorher auf seine Geschäftsfähigkeit überprüfen.