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das HGB gilt für jeden der geschäfte abschließt ob nun privat oder beruflich das zum ersten
Das ist zwar im Prinzip richtig, aber normaler Weise kann das Handypayment nicht ausgelöst werden, da es entweder an der Rückmeldung eines per SMS übermittelten PIN mangelt oder sich die Handynummer bei Smartphones nicht im MISDN Abo bildend zur Zahlungsvariante auflöst. Das heißt, eigentlich sollte nur der das Abo auslösen können, der auch gerade das Handy nutzt (egal ob Smartphone oder einfache Gurke)....das heißt jeder der eure nummer hat kann dort etwas bestellen ....
Die Buchung basiert auf der Mobilfunknummer - Rufnummernmitnahme macht somit keinen Sinn.....werd die karte zerschneidenn und mir ne neue holen anders is das problem denke ich nicht zu beheben.
Bei der Nutzung des mobilen Internet mit Smartphones bekommen die Kunden nicht zwingend eine SMS und schon gar nicht von den Schurken! Die Mobilfunkummer löst sich während der Onlinesession bereits zu einem belastbaren Datum auf, so dass einfach so (feucht fröhlich) das Abo eingebucht werden kann. Dass der Smartphonenutzer gar nicht von der Belastung bemerkt, liegt dabei klar auf der Hand. Nur, beweisen oder für Klarheit sorgen, kann man im Nachhinein nicht. Der Anbieter (wie hier ein Kunde der Net Mobile AG) wird den Betrug wohl kaum freiwillig zugeben....meinem Smartphone
Kundenbetreuer Vielleicht haben sie ausversehen eine SMS bestätigt, wo so ein Angebot da gewesen sei.
UND BRAUCHE DRINGEND EINE ANTWORT!!!