Wie das Bundesjustizministerium dazu kommt, eine möglicherweise geplante Schwerpunktermittlung ausgerechnet in Frankfurt ansiedeln zu wollen, ist uns jedoch nicht erfindlich. Gerade Frankfurt, eigentlich das gesamte Bundesland Hessen, ist unserem Eindruck nach bisher nicht gerade als Mekka einer herausragenden Bissigkeit oder Konsequenz in der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten im Internet aufgefallen. Der Fall der nicht nachvollziehbaren Verfahrenseinstellung gegen den Betreiber eines betrügerischen Neu-Isenburger Inkassobüros ist nur ein Beispiel dafür. Auch die haarsträubendsten und abstrusesten Ausreden scheinen deutschen, besonders hessischen Staatsanwälten gerade recht zu sein, damit der Welpenschutz innovativer Inkassoeintreiber gewährleistet bleibt und lästige Massenermittlungen auf elegante Art beerdigt werden können. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sowie die Staatsanwaltschaft Darmstadt haben Verfahren gegen Abofallenbetreiber eingestellt, die Staatsanwaltschaft Fulda hielt es nicht für angemessen, gegen den Betreiber einer betrügerischen Telefonsexfalle Anklage zu erheben.