Inkassobüro Atriga

Mauseohr1983

Frisch registriert
Hi ihr...bin neu hier weil wir seit einigen Wochen ständig Mahnungen von diesem Inkassobüro bekommen.

Die erste Frechheit besteht schonmal darin, dass aussen auf dem Umschlag ACHTUNG MAHNFRIST draufgedruckt ist. Täusche ich mich oder gibt es in Deutschland sowas wie das Briefgeheimnis??

Den ersten Brief haben wir vor ca. 2 Wochen bekommen. Angeblich habe ich eine Site mit dem Namen Frivol.com besucht und mich dort registriert. Angegeben haben sie eine Emailaddy die ich schon seit ewigen Zeiten nicht mehr benutze. Es handelt sich um einen Betrag um die 80 €...also
nicht die Welt. Deswegen kommt es mir schon komisch vor.

Heute kam dann der zweite Brief. Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Einfach nicht reagieren?? Habe schon ein bisschen im Netz gegoogelt und bin da noch auf andere Foren gestossen wo das mit dieser Firma ein Thema ist...allerdings haben die Leute teilweise sogar per Email oder SMS Mahnungen bekommen was ja nun völlig unrechtens ist. Das ist uns bisher noch nicht passiert, nur ständige Briefe von denen.
 
AW: Inkassobüro Atriga

Fakt ist und bleibt: Du hast Dich da nicht angemeldet, also hast Du mit dem Forderungssteller nichts zu tun, keinen Vertrag. Der hat Dich genausoviel zu interessieren wie der Bauer Xin Tsang Yu, dem grade sein Reissack umgefallen ist.


  • Hat man sich nicht angemeldet, besteht kein Vertrag.
  • Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung. Auch keinen sonst irgendwie gearteten Rechtsanspruch, auch keine Erklärungspflicht, auch keine "negative Beweispflicht".
  • In der "Beweispflicht" ist vielmehr der Forderungssteller. Der müsste aktiv nachweisen, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Unmöglich, wenn tatsächlich nie erfolgt.
  • Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben, dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun.
  • Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten.
  • Es gibt auch keine Rechtspflicht, dass man sich in dieser Sache überhaupt an die Gegenpartei äußern müsste - außer beim allerextremst seltenen Mahnbescheid.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer denn Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa..." etc.) wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht. - Es gäbe ja auch gar keine Rechtsgrundlage dafür.

Zum Umgang mit unberechtigten Forderungen:
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/39767-libereco-rechnung-5.html#post272948
Unrechtmäßige Forderungen - Antispam Wiki

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Wegen der Aufschrift "Achtung - Mahnfrist" auf einem Briefumschlag hätte man zwar wahrscheinlich einen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, aber das müsste man vermutlich gerichtlich einklagen. Ist immer die Frage, ob es das wert ist.
 
AW: Inkassobüro Atriga

Die Inkassobuzzen sollten sich was schämen! Wer für ein absolut anonymisiertes Web versucht Forderungen einzutreiben ist auch nicht besser als der Anbieter.

Das mit dem tot stellen ist wohl eine geeignete Reaktion auf deratig plumpe Geschäftsideen, insbesondere dann, wenn der Nachweis über die Kostenpflicht bei dem liegt, der die Forderung beansprucht.
 
AW: Inkassobüro Atriga

hmmm...hab mir grad mal die site angesehen...da steht bei anmeldung dass diese absolut kostenfrei und unverbindlich ist...also wäre das ja schon mal widerspruch nr. 1
 
AW: Inkassobüro Atriga

Das Problem ist mMn folgendes: ...die Anmeldung an sich ist kostenlos und das machen nicht wenige auch mit falschen oder fremden Daten. Wenn man aber die Inhalte (z. B. Videos) betrachten will, dann muss man s. g. Coins einsetzten und die muss man zuvor bezahlen.
 
AW: Inkassobüro Atriga

na das ding ist ja dass die angeblich versucht hatten was vom konto abzubuchen...aber in den letzten monaten war da nichts auf den auszügen drauf....und ein datum wann das ganze passiert sein sollte stand ja auch nicht dabei. und wenn es denn so gewesen wäre frage ich mich wo die die kontodaten herhaben wollen...von uns sicher nicht
hab mir eben nur mal die agb s durchgelesen und mal geschaut ob da irgendwelche kontaktdaten zum betreiber drin stehen...natürlich nix...wär ja auch noch schöner.
 
AW: Inkassobüro Atriga

...frage ich mich wo die die kontodaten herhaben wollen...von uns sicher nicht...
Wieso kommen eigentlich die Leute nur selten von allein darauf, dass Daten (z. B. Kontodaten) auch von anderen eingegeben worden sein könnten? Stelle dir das mal so vor: da meldet sich einer dort an und verwendet einfach euren Namen und die Adresse und eine Kontoverbindung. letzteres sitmmt zwar nicht aber schon habt ihr eure Situation. Da lebt einer womöglich ein paar Ecken weiter von euch und weiß, dass gerade ihr da wohnt. Früher hätte er euch mal zehn Pizzen bestellt, heute macht man solchen Unfug einfach übers Internet.

Außerdem, die Adresse des anonymen Anbieters ist egal, da die Atriga was von euch will. Der Anbieter steht übrigens sehr wohl irgendwo geschrieben:
Gilboa Ltd,Unit 6, 15-17 Caledonian Road, PO Box 299, London N1 9DX
Cordiacon Developments Ltd (P.V) Unit 5, 15-17 Caledonian Road P.O. Box 206 London N1 9DX
 
AW: Inkassobüro Atriga

Aus meiner Sicht sind das keine ladungsfähigen Anschriften.
Natürlich nicht, denn anonymen Postboxen für Pornografie aus dem Ausland kann man getrost jede Forderungsabsicht mit gutem Gewissen entziehen und bis zum Nimmerleinstag darauf warten, dass man von denen verklagt werden könnte.
 
AW: Inkassobüro Atriga

Aus meiner Sicht sind das keine ladungsfähigen Anschriften.

Die P.O.Box sicher nicht, aber Caledonian Road gibt es tatsächlich in London. Sollte das dann nicht eine ladungsfähige Adresse sein ( was jedoch sicher trotzdem ein reiner Briefkasten ist und gewiss kein Büro).
Und trotzdem werden die Unnützen nicht klagen ...
 
AW: Inkassobüro Atriga

Ich hab heut Post von atriga bekommen!

Digitalk S.L.

Sehr geehrter Herr ...,

wir haben Sie mehrfach kontaktiert und uns alle erdenkliche Mühe gegeben, um mit Ihnen eien Lösung über die Art und Weise der Zahlung gegen Sie geltend gemachten Forderung zu finden. Bis heute jedoch ohne Erfolg.

Wie wir wissen, haben Sie bereits Erfahrung mit Inkassoverfahren gesammelt, an deren Ende oft die eidesstattliche Versicherung steht. Auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherunmg wird Sie nicht vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schützen. Jeder Gläubiger kann weiterhin z.B. Lohnpfändungen, Pfändungen Ihrer Rentenansprüche usw. durchführen.

Wir informieren Sie deshalb darüber, dass dies unser letztes Mahnschreiben an Sie vor Durchführung des gerichtlichen Verfahrens ist. Sollten Sie nicht - unter Angabe dess Aktenzeichens ... - den Gesamtbetrag in Höhe von
EUR 241,51 bis spätestens zum 17.12.2010 (eingehend)

ausschließlich auf das Konto 123030, BLZ 50530000 (Cronbank) gezahlt haben, zwingen Sie uns dazu, die Angelgenheit - im Auftrag unseres Mandanten - an unsere Vertragsanwälte zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung gegen Sie abzugeben.

Bitte überlegen Sie sich gut, ob Sie das zusätzliche hohe Kostenrisoko anwaltlicher bzw. gerichtlicher Maßnahmen gegen Sie wirklich eingehen wollen. Mit der Beantragung eines Mahnbescheids bei Gericht durch unsere Vertragsanwälte fallen in der Regel folgende Kosten an, die Sie tragen müssten:

RA-Gebühr vorgerichtlich - 0,5 Geschäftsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG 12,50
RA-Auslagen vorgerichtlich - Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 2,50
RA-Gebühr Mahnbescheid - 1,0 Geschäftsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2,13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 25,00
RA-Auslagen Mahnbescheid - Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 5,00
Gerichtskosten Mahnbescheid - Gerichtskosten gem. §§ 3, 34 GKG, 1100 KV GKG 23,00

Summe der weiteren Kosten 68,00

Nur noch durch Ihre fristgerechte Zahlung oder Ihren sofortigen Anruf bei uns können Sie jetzt noch die anwaltliche bzw. gerichtlichen Maßnahmen verhindern.

Nur wenn wir miteinander sprechen können wir gemeinsam mit Ihnen nach einem anderen - für Sie bezahlbaren - Weg suchen, die Forderung auszugleichen.

Umfangreiche Informationen zu Ihrem Inkassoverfahren finden Sie im Internet unter http://...

Freundliche Grüße
atriga GmbH

Wichtiger Hinweis zur Einmeldung Ihrer Daten bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien

Mit Ablauf der in dem beiliegenden Mahnschreiben genannten Frist sind die Vorausetzungen des § 28 a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt, nach denen wir Ihre persongebundenen Daten (z.B. NAme, Anschrift, Geburtsdatum) und den Status des gegen Sie geführten Inkassoverfahrens an Auskunfteien weiterleiten/einmelden dürfen.

Vor der erstmaligen Übermittlung Ihrer bei uns im Rahmen des Inkassoverfahrens gespeicherten persongebundenen Daten (auch Daten von Unternehmen) an untengenannte Auskunfteien sind wir als einmeldende Stelle verpflichtet, Sie über die bevorstehende Einmeldung zu Informieren.

Gem. § 28 a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz teilen wir Ihnen deshalb mit, dass wir, falls bis zum Fristablauf weder die Forderung ausgeglichen ist (bzw. Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns getroffen haben), noch begründete Einwände vorgebracht wurden, die zu Ihrer Person gespeicherten Daten /auch Saten von Unternehmen), sowie die entsprechenden Daten der weiteren Vorgangsbearbeitung (z.B. Daten überaußergerichtliche und gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen, Rücklastschriftinformationen usw.) an eine oder mehrere der nachfolgend genannten Auskunfteien melden werden:

Diese Auskunfteien werden die Daten speichern, um ihren (künftigen) Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit zu geben. Solche Vertragspartner sind z.B. Banken, Sparkassen, Kreditkarten - Leasinggesellschaften, Bausparkassen, Energieversorger, Versicherungen, Onlineshops, Versandhandels - oder Telekommunikationsunternehmen, Hausverwalter, Handwerkunternehmen, Vermieter, die wegen Vorleistungen wirtschaftliche Risiken eingehen, oder mit dem Forderungseinzug beauftragte Unternehmen.

Die Beauskunftung von Negativdaten durch Auskunfteinen kann dazu führe, dass Unternehmen (oder auch Vermieter) einen Vertragsabschluss mit Personen oder Unternehmen, über über die Negativmerkmale vorliegen, anlehnen bzw. laufende Verträge, wie z.B. Kreditverträge gekündigt werden.

Ein weiterer Hinweis unsererseits auf einen gegebenfalls erfolgte Einmeldung erfolgt nicht.

Informationen zu den Empfängern und dem Umpfang von erfolgten Einmeldungen, neben umpfangreichen Informationen zu Ihrem Inkassoverfahren, finden Sie im Internet unter http://ic.atriga.de.

So können Sie die erstmalige Übermittlung Ihrer bei uns im Rahmen des Inkassoverfahrens gespeicherten personbezogenen Daten (auch Daten von Unternehmen) an die genannten Auskunfteien jetzt noch verhindern:

Bis zum Ablauf der im beiliegenden Mahnschreiben genannten Frist sollten Sie nun unverzüglich handeln und nicht länger warten. Sie haben zwei Möglichkeiten sicherzustellen, dass keine Übermittlung Ihrer bei atriga im Rahmen des Inkassoverfahrens gespeicherten personbezogenen Daten (auch Daten von Unternehmen) an die genannten Auskunfteinen erfolgt:

  1. Die Gesamtforderung wird bis zum Ablauf der genannten Frist vollständig bezahlt.
  2. Falls Sie den Gesamtbetrag nicht aufbringen können, müssen Sie sich möglichst sofort bei uns melden und eine Ratenzahlung vereinbaren. Beachten Sie hierbei, dass Sie die vereinbarten Raten dann aber auch jeweils pünktlich und in voller Höhe bezahlen müssen!
Viele, die sich bei atriga gemeldet haben, konnten feststellen, dass sie mit uns offen und fair sprechen kannten. Sicher können wir auch Ihnen aufzeigen, wie Sie aus dieser unglücklichen Situation wieder herauskommem. Deshalb müssen wir miteinander Sprechen. Rufen Sie möglichst sofort an!

Sie erreichen uns
telefonisch unter: (06103) 3746-900
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr, sowie Samstag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

per E-Mail unter: [email protected]

per Fax unter: (06103) 3746-100
 
AW: Inkassobüro Atriga

Ich hab heut Post von atriga bekommen!


Wichtiger Hinweis zur Einmeldung Ihrer Daten bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien

So können Sie die erstmalige Übermittlung Ihrer bei uns im Rahmen des Inkassoverfahrens gespeicherten personbezogenen Daten (auch Daten von Unternehmen) an die genannten Auskunfteien jetzt noch verhindern:

Das sie aber bestrittene Forderungen nicht an Schufa und CO. melden dürfen, haben sie aber ganz aus versehen vergessen zu erwähnen....
 
AW: Inkassobüro Atriga

Was soll man schon von Leuten halten die glauben unter Zwang zu stehen:

...gezahlt haben, zwingen Sie uns dazu, die Angelegenheit - im Auftrag unseres Mandanten - an unsere Vertragsanwälte zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung gegen Sie abzugeben.
 
AW: Inkassobüro Atriga

Wichtiger Hinweis zur Einmeldung Ihrer Daten bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien

Damit hat es sich erledigt nach dem ich den Herrschaften mit Strafanzeige gedroht hab.

atriga sagte wortwörtlich
Wir werden ihre Daten nicht weiter senden. Wir werden unserer Mandantin mitteilen das die Forderung strittig ist. Sollte unsere Mandantin weiter auf die Forderung bestehen wird umgehend ein Mahnbescheid beantragt

Darauf erwiderte ich
sie können von mir aus 20 Mahnbescheide beantragen sie kommen mit der Forderung vor Gericht sowie nicht durch

Darauf atriga
Wir kommen mit der Forderung durch wir führen täglich solche Verfahren durch

Mal sehen wie es ausgeht
 
AW: Inkassobüro Atriga

Damit hat es sich erledigt nach dem ich den Herrschaften mit Strafanzeige gedroht hab.

atriga sagte wortwörtlich

Darauf erwiderte ich

Darauf atriga

Mal sehen wie es ausgeht

äh, du glaubst doch nicht wirklich, dass dieses inkassobüro so eine e-mail à la "wir kommen durch" gesendet hat, oder?! :wall:

wenn du schon so schön aus deren e-mail zitierst, solltest du besser die daten schwärzen (siehe forenregeln). zudem schreibe doch bitte mal den vollständigen text dieser "wir kommen durch" e-mail hier rein, geschwärzt um adressdaten etc. sonst werde ich mal den admin benachrichtigen :eek:

ansonsten kann ich nix verwerfliches an deren e-mail finden, aber das wird dir dann auch gerne die polizei/staatsanwaltschaft bestätigen, denke ich. im gegenteil, hört sich im gegensat zz zu vielen anderen inkassos "richtig" an, zumal du offenbar die EV abgegeben hast (ggf. auch noch vor vertragsschluss?).
 
AW: Inkassobüro Atriga

Das war die letzte E-Mail von atriga

Sehr geehrter Herr [edit],

vielen Dank für Ihre Email vom 9.12.10.
Wir teilen Ihnen hierzu mit, dass wir in dem oben genannten Verfahren nicht mehr beauftragt sind. Das Verfahren ist hier eingestellt worden.
Etwaigen weiteren Schriftverkehr bitten wir daher, unmittelbar an
Digatalk S.L.
Calle General Riera 37
E 07010 PALMA DE MALLORCA
zu richten.


Bezüglich Ihrer Anfrage nach Löschung Ihrer daten teilen wir Ihnen mit, daß wir nach Einstellung des Inkassoverfahrens Ihre Daten konform den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gesperrt haben.
Ein Anspruch auf Löschung besteht gemäß BDSG nicht. Die Speicherung der Daten ist hier noch zulässig, da die Beitreibung offener Forderungen (Inkassoverfahren) ein berechtigtes und überwiegendes Interesse unseres Mandanten darstellt und somit zur Speicherung und entsprechenden Verwendung der Daten berechtigt. Überdies stehen insbesondere handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung der Daten entgegen (vgl. §§ 28, 35 BDSG).

Mit freundlichen Grüßen

[edit]
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[edit] Inkassoservice

atriga GmbH
Pittlerstr. 47
DE 63225 Langen
Telefon +49 (0)6103 3746-236
Telefax +49 (0)6103 3746-100
E-Mail [edit]
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Geschäftsführer: [edit], M.B.A.
HRB-Nr. 40197, AG Offenbach - USt-IdNr. DE813653976

Als Inkassounternehmen registriert

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