Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

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Jetzt ist es doch schon langeher, dass ich die Rechnung von denen bekommen habe. Vor ein paar Tagen kam dann das hier:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Inhalt der E-Mail in angehängtem PDF-Dokument.
Mit freundlichen Grüßen
RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement
______________________________________________________________
RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH
Sitz:
Elisabethstraße 91
80797 München
Tel: 0180/52124-05
Fax: 0180/52124-06
Mail: [email protected]
Steuernummer: 143/173/90972
Konto: 20 011 706
Bankleitzahl: 711 500 00
Swift BIC: *****
IBAN: ******

Sehr geehrte(r) Herr/Frau *****,
in der vorbezeichneten Angelegenheit wurden wir durch die Firma Premium Content GmbH, vertreten durch
den GF Viliam Adamca, Carl-Zeiss-Straße 43, 63322 Rödermark mit dem Einzug einer offenen Forderung
beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert.
Nach unserem Informationsstand haben Sie Ihre​
[/SIZE][/FONT]Rechnung vom 4. Juni 2009 mit der Rechnungsnummer
[ edit] für die Anmeldung vom [ edit] Uhr mit der folgenden Anmelde-IP
95.89.***.***
[/SIZE][/FONT]bis zum heutigen Datum nicht beglichen.
Aus der von Ihnen in Anspruch genommenen Internet-Seite ist ersichtlich, dass es sich bei der erbrachten
Dienstleistung um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Meine Mandantin hat den Betrag aus dem mit Ihnen
geschlossenen Vertrag mehrmals angemahnt, erstmalig am 22. Juni 2009.
Wir haben Sie daher aufzufordern, die Hauptforderung in Höhe von 96,00 € nebst Zinsen, sowie die unter dem
Gesichtspunkt des Verzugs entstandenen Kosten meines Tätigwerdens binnen zehn Tagen, spätestens jedoch
bis zum 19. Februar 2010 unter Angabe des Aktenzeichens auf das unten angegebene Konto zu überweisen.
Einzelheiten bitte ich der beiliegenden Forderungsaufstellung zu entnehmen.
Hauptforderung der Mandantschaft* € 96,00
Bisherige Mahnkosten der Mandantschaft € 5,00
Zwischensumme € 101,00
Kosten unserer Inanspruchnahme
1,3 Geschäftsgebühr, § 4 Abs. 1 RDGEG i.V.m. §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG € 32,50
Post- und Telekommunikationsentgelt, § 4 Abs. 1 RDGEG i.V.m. Nr. 7007 VV RVG € 6,50

Offener Betrag (Stand: 9. Februar 2010) € 140,00​
[/B]
[/SIZE][/FONT]
* inkl. gesetzlicher MwSt
Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung sind wir berechtigt das Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH​
(Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.)​
RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH
Sitz: Elisabethstraße 91, D-80797 München / GF: Katja Günther / HRB-Nr: 178162
Finanzamt München für Körperschaften / Steuernummer: 143 / 173 / 90972
Registriert und zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts München, gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.
Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister
Konto 20 011 706 / BLZ 711 500 00 Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
IBAN: DE10 7115 0000 0020 0117 06 / SWIFT (BIC-Code): BYLADEM1ROS​
* 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend




Habe doch nochmal Panik gekriegt. Was soll ich jetzt machen
 
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Habe doch nochmal Panik gekriegt.
Warum? Nur weil die berüchtigte Anwältin den bis zum Erbrechen bekannten Drohmüll verschickt hat?
Anwälte insbesondere diese Dame sind nichts als bezahlte Schreibknechte ohne jede Sondervollmacht.
Sie pupsen seit vier Jahren immer wieder denselben Güllegestank ohne jemals Ernst zu machen.

Was soll ich jetzt machen
Gemütlich Tee/Kaffe trinken, Spazieren gehen (Wenn es das Wetter zuläßt) . ins Kino gehn usw.
 
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Habe gerade eine Mail als Info bekommen, hier ein Auszug:

Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Ober-Röder Internet-Dienstleister
trotz 600 Anzeigen einstellen
Nicht jede Abo-Falle ist Betrug

Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft
Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium
Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße "vermutlich einstellen"
mehr unter
Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Ober-Röder Internet-Dienstleister trotz 600 Anzeigen einstellen - Rödermark - Lokalmeldungen - Lokales - op-online.de

Da macht man sich die Mühe und zeigt einen Betrug an und was passiert,
diesen [ edit] wird anscheinend freie Hand gegeben, oder wie kann man das sonst noch sehen?
 
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Unsere Staatsanwälte sind nicht besser als unsere Banker.

Armes Deutschland, die Kleinen hängt man, die Großen werden für Ihren Betrug auch noch belohnt.
 
Bekannte Abzockseite?

Hallo,
dass es mir passiert, hätte ich nie gedacht.
Die Seite my-downloads.de hat mir schon die zweite Mahnung per Email geschickt.
Ich bin mir nicht bewußt,dort etwas angeklickt zu haben.
Woher sie meine Emailadresse, ja auch postaliche Adresse haben, ist mir ein Rätsel.
Ich befolge die Ratschläge von Start: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Habe schon per Email Einspruch abgeschickt und gesagt, sie sollen aufgeben.
Antwort: sie bestehen auf die Forderung (für 2 Jahre je 96 Euro)
Sollte der Mahnbescheid kommen, werde ich gleich widersprechen.
Hoffentlich hat comupterbetrug Recht und diese Leute geben nach längerer Zeit auf.
Die ganze Ausdruckweise der Email sieht sehr nach Abzockseite aus.
Frage:
Ist my-downloads.de bereits als Abzockseite bekannt?
Danke
 
AW: Bekannte Abzockseite?

In der 2., blau unterlegten Zeile von oben jibbet een janz dolle Sach: suchet, so werdet ihr finden!
 
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Nun das sieht anscheinend die Staatsanwaltschaft Darmstadt anders, denn die sehen all die Argumente nicht so und haben alles als rechtmäßig und richtg erklärt und das Verfahren eingestellt, das hat mir wenigstens die Staatsanwaltschaft Trier so mitgeteilt. Also alles ist rechtes verlaufen bei dieser Firma.:wall::wall::wall:
 
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Nun das sieht anscheinend die Staatsanwaltschaft Darmstadt anders,
Stas sehen Aboabzockfallen grundsätzlich anders als Zivilgerichte.
>> http://forum.computerbetrug.de/nachrichten/61348-persilschein-fuer-katja-guenther.html

Die Persilscheine der Stas sind aber dennoch kein Grund zu zahlen oder zahlen zu müssen,
da sie nichts über die zivilrechtlichen Bedingungen aussagen.

Hier lüftet sich sogar etwas der Schatten, der über den Pupillen der Stas liegt
und sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass ihre Persilscheine nichts mit diesen
( angeblichen) Ansprüchen zu tun haben. Es ist halt ( nach ihrem Verständnis ) nur
kein Betrug, wenn man millionenfach ungerechtfertigte Rechnungen und
Mahndrohmüllschreiben verschickt .
 
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Nun das sieht anscheinend die Staatsanwaltschaft Darmstadt anders, denn die sehen all die Argumente nicht so und haben alles als rechtmäßig und richtg erklärt und das Verfahren eingestellt, das hat mir wenigstens die Staatsanwaltschaft Trier so mitgeteilt. Also alles ist rechtes verlaufen bei dieser Firma.:wall::wall::wall:


Heißt das jetzt, dass das Rechtens ist was die da treiben und man letztendlich doch zahlen muss. Bin gerade ein bisschen irritiert.

Grüße von Farosi
 
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Heißt das jetzt, dass das Rechtens ist was die da treiben und man letztendlich doch zahlen muss.
Lies mein Posting vor deinem.

Staatsanwälte beschäftigen sich mit strafbaren Handlungen aber nicht mit zivilrechtlichen
Forderungen, wovon sie berufsbedingt auch keine Ahnung zu haben brauchen .

Zivilrecht hat nichts mit Strafrecht zu tun. Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun.
Für den normalen Verbraucher sicherlich schwer zu verstehen...
 
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Staatsanwälte beschäftigen sich mit strafbaren Handlungen aber nicht mit zivilrechtlichen
Forderungen, wovon sie berufsbedingt auch keine Ahnung zu haben brauchen .

Zivilrecht hat nichts mit Strafrecht zu tun. Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun.
Für den normalen Verbraucher sicherlich schwer zu verstehen...

Danke für Deine schnelle Info. Dachte schon, jetzt sind die damit durchgekommen und ich muss doch zahlen.

Gruß Farosi
 
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Ich weiß nicht ob es schon bekannt ist, hier ein Ausschnitt:


AG Marburg (81 C 981/09 (81) Das Locken von Kunden mit kostenlosem
Download in ein Abonnementverhältnis stellt einen Betrug dar.
(hier:Internetportal [noparse]www.opendownload.de[/noparse])

Wer kostenlosen Download anbietet und den Kunden an versteckter Stelle in
ein nicht zu erwartendes Abonnement lockt, begeht einen (versuchten)
Betrug; der Rechtsanwalt, der eine Vielzahl solcher bemaktelter Abos
einklagt, ist Gehilfe des Betrugs
Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals, der Beklagten
[noparse]www.opendownload.de[/noparse] und der Art und Weise wie der Interessent auf die
dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich
ein Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Beklagte zu 1) preist auf dieser
Internetseite Software an, die im Netz kostenfrei zu haben ist. Das
Herunterladen der Software ist bei der Beklagten zu 1) grundsätzlich
ebenfalls kostenfrei zu haben. Hierbei ist lediglich an anderer Stelle ein
Abonnement abzuschließen.
.....
Der Volltext ist hier zu finden

Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte AG Marburg | 91 C 981/09 | Urteil | Langtext vorhanden

viele Grüße
 
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Ich weiß nicht ob es schon bekannt ist,
Ist es: Gericht: opendownload.de täuscht Internet-Nutzer: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Hat leider nur geringe Bedeutung. Es handelt sich um ein einzelnes Zivilurteil, das keine
Grundsatzbedeutung hat, im Gegensatz zu den ekstatischen Jubelrufen in manchen Foren
und TV-Sendungen.

Das Kernproblem Inkassostalking wird dabei nicht mal im Ansatz berührt
>> http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/58229-banditentum-im-internet-22.html#post313198
 
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Die letzte mahnung war von einem Berliner Inkasso - habe dank der Hilfe hier nicht reagiert.

Kommt da noch was?
 
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