Opfer von gepoppt.at

Lobos

Frisch registriert
Hallo erstmal, also da es hier im Forum auch schon mal einen Betrag über gepoppt.at gab und dieser nicht weitreichende Informationen über den Hergang gibt. Habe ich mir gedacht das ich einfach mal ein neues Thema aufmache und einige Informationen zu meinen bisherigen Werdegang schilder und hoffe das mir hier jemand helfen kann!?


Vor ca. 2 Monaten habe ich mich mal spaßeshalber in einem Internet Auktionshaus angemeldet. Ich habe natürlich vor der Anmeldung ordentlich auf der Startseite auf Hinweise zu möglichen Abos geachtet! Keine Hinweise also rein und los, dachte ich mir. Die Angebote waren für mich dann doch eher uninteressant und habe mich dann gar nicht mehr auf dieser Webseite angemeldet.

Ca. 2 Wochen nach meiner Registrierung auf der Webseite habe ich dann den ersten Brief von einem Inkasso Unternehmen mit dem Namen:" EuroTreuhand Inkasso" erhalten. Mit einer Hauptforderung von stolzen 109,00€ inkl. Inkasso Gebühren. Habe darauf erst nicht reagiert da ich schon viel über solche Abzocker gelesen habe und dachte mir, das könnte einer dieser sein weil auch keine Aboangaben auf der Webseite zu sehen waren.

Einige unzählige Briefe der Inkasso Firma später (3 Briefe bisher!)und immer höher werdenden Forderungen, habe ich dann doch ein wenig bammel bekommen und mich ein wenig auf gewissen Seiten eingelesen. Ich muss dazu noch sagen das ich bisher nix über gepoppt.at gefunden habe!

Deshalb habe ich dem Inkasso Unternehmen vor ca. 1/2 Woche einen Brief geschrieben mit folgenden Inhalt (Inhalt aus einem Forum über Computerbetrug):

[FONT=&quot]Forderung gepoppt.at – Aktenzeichen:[/FONT][FONT=&quot]. [/FONT][FONT=&quot]******[/FONT]




[FONT=&quot]Sehr geehrte Damen und Herren,[/FONT]


[FONT=&quot]ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 14.01.2009, in dem Sie einen Betrag von 99,- Euro für ein einjähriges Abonnement verlangen.[/FONT]

[FONT=&quot]Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen ist.[/FONT]

[FONT=&quot]Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.[/FONT]

[FONT=&quot]Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.[/FONT]


[FONT=&quot]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
Daraufhin habe ich folgenden Brief des Inkasso Unternehmens bekommen:


Hier die Anlage bzw. die Stellungnahme des Auftraggebers, die Adressangabe sowie mein Namen, Geburtsdatum, Email-Adresse und IP sind richtig. Ist auch klar da ich mich ja dort registriert hatte, jedoch gab es keine Informationen über irgendwelche Abo Beträge!:


Und diesen Brief habe ich auch noch hinterher bekommen, so nach dem Motto: "der geht uns nicht durch die Hände"!



Jetzt frage ich euch, was soll ich noch machen? Seht ihr die Stellungnahme des Auftraggebers also Inhaber von gepoppt.at gerechtfertigt? Oder meint ihr einfach nicht mehr darauf reagieren?

Vielen Dank für jede Hilfe
 

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AW: Opfer von gepoppt.at

Mach dich nicht Wuschi sondern sichere mal alle Seiten (Anmeldeformular, Nutzungsbedingungen) zumindest so, wie du sie heute vorfindest. Der Anbieter aus Lünen weiß womöglich gar nicht, dass er auf diese Weise gar kein kostenpflichtiges Angebot platzieren und seine Forderung dann beanspruchen kann.

Aus der Startseite und dem Anmeldeformular geht gar kein Preis hervor, außer dem Hinweis auf die AGB. Dort aber ist ein unzumutbarer Fließtext, ohne Absätze gespeichert, der nur unter verschäften Bedingungen erkennen lässt, dass da ein Preis genannt wird. Jedes deutsche Gericht würde einen Forderungssteller mit so einer Preisangabe, meiner Erfahrung nach, mit seiner Forderung aus dem Gerichtsaal jagen.

Nun gilt für mich in diesem Fall hier auch wieder der Hinweis: "...wer nicht bezahlt, kann sein Geld behalten!" Die EuroTreuhand Inkasso GmbH sagt ja selbst, dass der Auftraggeber vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine Frist zur Ausgleichung der offenen Forderung einräumt. Das soll heißen, du kannst zahlen, wenn du willst und wenn nicht, dann wird man überlegen, was man noch an Druckmittel auffahren könnte. Verklagen lassen, das wäre in dieser Sache wirklich mal was neues von solchen ....
 
AW: Opfer von gepoppt.at

Kannst Du die im Text erwähnte Schufa-Information mal einstellen (falls vorhanden)?
 
AW: Opfer von gepoppt.at

Mach dich nicht Wuschi sondern sichere mal alle Seiten (Anmeldeformular, Nutzungsbedingungen) zumindest so, wie du sie heute vorfindest. Der Anbieter aus Lünen weiß womöglich gar nicht, dass er auf diese Weise gar kein kostenpflichtiges Angebot platzieren und seine Forderung dann beanspruchen kann.


super danke. Also mache ich einen Screenshot von dem Anmeldeformular und den Nutzungsbedingungen? Und vielleicht auch den der AGB´s?

Sollte ich jetzt einen Schritt weitergehen und darauf hinweisen das er mir kein Nachweis über eine Willenserklärung sowie ein gültiger Vertrag gemäß der BGB-Informationspflichten- Verordnung? Oder soll ich einfach nur meine Füße still halten?

Danke

Kannst Du die im Text erwähnte Schufa-Information mal einstellen (falls vorhanden)?

Ja hab ich gerade hochgeladen!
 
AW: Opfer von gepoppt.at

Das soll die Schufa Information von denen sein:
 

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Nee, das ist nur eine stinknormale Forderungsaufstellung nach §367 BGB (mit absurd hohen Inkassoentgelten). Damit kann man prüfen wie sich eine Forderung (nach Kosten Zinsen Forderung aufgeteilt) entwickelt hat. Mit Schufa hat das nix zu tun.

Im ersten Schreiben stand doch was von beiliegender Info zu Schufa.
 
AW: Opfer von gepoppt.at

Nee, das ist nur eine stinknormale Forderungsaufstellung nach §367 BGB (mit absurd hohen Inkassoentgelten). Damit kann man prüfen wie sich eine Forderung (nach Kosten Zinsen Forderung aufgeteilt) entwickelt hat. Mit Schufa hat das nix zu tun.

Im ersten Schreiben stand doch was von beiliegender Info zu Schufa.

Also bevor ich mich gleich im Kreis drehe, hab ich extra nochmal meine kompletten Unterlagen durchsucht und es ist nix darüber zu finden. Habe bis dato nur die Aufforderungsschreiben (Mahnungen), Forderungsaufstellung und den Überweisungsträger.

Meine Unterlagen sind alle fein säuberlich geordnet und so was schmeiße ich nicht weg. Also muss hier doch das Inkasso schlampen:scherzkeks:!?

Gut was würdet ihr mir nun für den weiteren Weg raten? Neue Schreiben Aufsätzen?


Vielen Dank
 
AW: Opfer von gepoppt.at

Ich habe nach meiner Anmeldung bei diesem kuriosen Auktionshaus natürlich gleich widerrufen und das hat dem kleinen Marc Andre B. so gar nicht gefallen. Wie schade. Aber er hat sich bemüht eine sehr einschüchternde Mail zu verfassen:
Hallo Sie können nicht mehr wiederrufen die frist von 14 Tagen ist um.
Für eine sofortige Kündigung überweisen Sie bitte 129 €.
Sollten wir in den nächsten 7 Tagen keinen Zahlungseingang festellen können werden wir Sie Schriftlich ermahnen und dann die sache zum Inkasso Büro weitergeben.
Das wollen Sie nicht und wir auch nicht.
MFG Ihr gepoppt Team
Wie gesagt, er hat sich bemüht, der Kleine Marc Andre... :-D

Weiter geht die Psychoterrormailattacke dann so:
1 Mahnung und letzte Mahnung
Wir weisen deutlich drauf hin das wir nur ein mal Mahnen sehen wir in den nächsten 7 Tagen kein Geldeingang geben wir die sache an unser euro-Treuhand-Inkasso Büro.
Und danach:
2 Mahnung und letzte Mahnung
Wir weisen deutlich drauf hin das wir nur zwei mal Mahnen, sehen wir in den nächsten 7 Tagen kein Geldeingang geben wir die sache an unser euro-Treuhand-Inkasso Büro.
Buh! Bei mir geht nun die Angst um... :eek:
 
AW: Opfer von gepoppt.at

Also mit wem solltest Du hier einen Vertrag abgeschlossen haben? In den AGB wird eine Firma nicht erwähnt. Zudem ist diese unlesbar. In Österreich werden die Vertragspartner in den AGB erwähnt, ebenso der Gerichtsstand. Das diese Information im Impressum zu finden ist, tut nichts zur Sache, schließlich hat man eine AGB und nicht ein Impressum akzeptiert.

Da die AGB meiner Meinung nach nicht ok ist und offensichtlich die Firma in Österreich sitzt (Domainname, auch wenn der Inhaber in Deutschland sitzt) kann man diesen Vertrag sicherlich wegen Täuschung anfechten, da es in Österreich schärfere Konsumentenschutzbestimmungen gibt (ohne einen schriftlichen Vertrag hat das Inkasso Büro sowieso keine Chance).

Ich selbst wurde schon mal Opfer von einem Inkassobüro, welches behauptet hatte, dass ich mich irgendwo registriert hätte. Als Beweis haben sie mir damals auch eine Kopie der E-Mail an den Administrator zugesendet. Abermals habe ich denen mitgeteilt, dass die Daten zwar korrekt sind, ich mich jedoch niemals irgendwo angemeldet habe.

Jetzt warte ich schon seit 2005 auf das Rechtsanwaltsschreiben, die Klage oder den KSV (analog SCHUFA) Eintrag. Nichts ist passiert.

Ich tippe mal auf Identitätsdiebstahl. Ist ja nicht schwer, schau Dir bloß das Verhalten der Leute beim Kontoauszugsdrucker an.
 
AW: Opfer von gepoppt.at

kann man diesen Vertrag sicherlich wegen Täuschung anfechten,
warum sollte man
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

Selbst die Verbraucherzentralen empfehlen keine Brieffreundschaften mehr mit Nutzlosanbietern:
ZDF.de - Teuer angeklickt: Abo-Abzocken 2009
In WISO:
Markus Saller/VZ Bayern schrieb:
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.
 
AW: Opfer von gepoppt.at

Das deckt sich nicht mit unseren Erfahrungen.

Zugegeben, wenn das Inkassobüro von einer Abzockerseite beauftragt wurde ist es mit der Seriösität des Inkassobüros meistens auch nicht gut bestellt und man wird mit Mahnungen zugepflastert.

Ich habe aber eben auch die andere Erfahrung gemacht. Es wäre ja auch unlogisch, wenn ein Inkassobüro trotz Widerspruchs weiter mahnen würde.

Andere Länder, andere Sitten ;)
 
AW: Opfer von gepoppt.at

habe heute meine erste Zahlungsaufforderung von der EuroTreuhand Inkasso GmbH bekommen, vom 16.04.2009 Köln. Lustig ist das ich die Mahnungen die ich per Email von gepoppt bekommen habe widersprochen habe und da rauf keine Antwort mehr kam

Von: xxx xxx <[email protected]>
Datum: 24. November 2008 17:21
Betreff: Re: Rechnung
An: ****@aol.com


Sehr geehrter ****,

Da meine erste Wiederrufserklärung bei Ihnen nicht eingegangen ist, werde ich das jetzt erneut vornehmen.
Laut Ihren AGB's :

"(Bitte beachten Sie, dass dieses Widerrufsrecht innerhalb der zwei Wochen nach Registrierung erlischt, falls Sie aktiv auf der Auktionsplattform von Auktionshaus teilnehmen, d.h. als Käufer oder Verkäufer auftreten oder sich an einer Auktion beteiligen.)"

steht mir das auch nach 14 Tagen noch zu, da ich nicht aktiv geworden bin.
Siehe auch Fernabsatzvertrag § 312b BGB bzw. § 312d BGB.

Wiederruf
Kundennummer: 04xx / xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und meine Anmeldung bei gepoppt.at widerrufen.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!

Bei weiteren Zahlungsaufforderungen, werde ich einen Anwalt hinzuziehen und die Verbraucherschutzzentrale einschalten.

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx

Leipzig, den 24. November 2008




2008/11/23 <*****@aol.com>

Hallo wir haben keine Kündigung von Ihnen bekommen weder schriftlich noch peer Mail.
Deshalb können wir daran nichts ändern.
Bitte beachten sie das Sie die Zahlung schnellstens vornehmen,bevor weitere Kosten auf Sie zu kommen
MFG Ihr Gepoppt Team

seit dieser E-Mail kam seit 5 Monaten nichts mehr... heute das ... ich nehme mal an ich brauch gar nicht auf den Brief/en reagieren, sondern erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid. Richtig ?
 
AW: Opfer von gepoppt.at

heute das ... ich nehme mal an ich brauch gar nicht auf den Brief/en reagieren, sondern erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid. Richtig ?
Wer reagiert, wird mit Mahndrohmüll versorgt.

Wenn der extrem unwahrscheinliche Fall eines gerichtlichen Mahnbescheides einträte:
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Vom Blitz erschlagen zu werden ist bedeutend wahrscheinlicher
 
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