Beantwortung vieler Fragen an Mainpean

M.D. schrieb:
Bemerkenswert ist das einige Anwälte mich dabei kostelos vertreten würden weil sie der meinung sind das ein gewonnener Musterprozess zu diesen Thema für sie gut ist.

Schau mer mal! AGB Recht ist verzwickt und es sind schon mehr 'anwaltlich geprüfte' AGBs bei Gericht durchgefallen. Kurz nach meinem Abi prahlte mal ein Autovermieter mit anwaltlich geprüften AGBs. Wir haben diese dann einem bekannten vorsitzenden Richter am OLG Nürnberg gezeigt. Ergebnis: Mehrere Klauseln offensichtlich unwirksam und viele weitere total zweifelhaft.

Sicher hätte ein Anwalt in Ihrer Nähe großes Interesse an einem solchen Prozess. Kann aber auch nach hinten losgehen (so von wegen große Kazaa kostenlos Werbung und kleingedruckt im Eck kryptische Preisangaben).

MD schrieb:
wie man an obrigen postings bemerkt hatte ich recht und weil es mir zu blöd ist mich mit bessewissern rumzusteiten die immer erst dan was glauben wenn sie den Prozess verloren haben werde ich mich erstmal aus diesen Forum verabschieden.

Vielleicht bist Du ja selbst der Bässerwisser. Ich bezweifle allerdings, daß du es schon nach dem ersten verlorenen Prozess kapierst.

Counselor
 
Welch ein warmherziger Mensch der Analphabet doch ist! Verzichtet freiwillig auf 50 % seiner völlig berechtigten Forderungen! Aber nun ist es genug mit der Barmherzigkeit! Jetzt holt er sich alles zurück! Und Heerscharen von Anwälten werden ihm dabei helfen, die nun ausgelöste Prozeßlawine zu bewältigen!!! Kostenlos, selbstverständlich!

Ich find' das Klasse!!!
 
M.D. schrieb:
Stalker2002 schrieb:
@Herrrrr M.D. aus M.

Ja was nu?!? Sind sie etwa vergrätzt, weil Hasbro ihnen ihr Monopoly-Dingens abgeklemmt und einkassiert hat?!? :holy: L.

Und du glaubst wirklich das mich das stört?
ich hab 5000 Domains und jeden Tag werden es 50 mehr glaubst du wirklich das mich eine Domain stört?
Auserdem hab ich noch viele Momopoly Domains

es muss wohl M.D. sein, selbst abschreiben gelingt nicht. Was für ein "Momopoly" treibt der mit uns.
mit tk endung und die kann niemand sperren.
Ganz nebenbei sind ein paar tausend euro im Monat für Abmahnungen eingeplant was glaubst du wer die zahlt??
na duuu selbstverständlich oder hast du einen Sponsor??
 
Frage: In den Stardialer-AGB stand (steht?), daß man einen Vertrag mit Mainpean schließt. Ist das MD dann nicht auf extradünnem Eis mit seinen Forderungen?
 
Es handelt sich um mehr als einen Vertrag. Allerdings liegt da tatsächlich der Hund begraben. Den Telekommunikationsanbieter kann man anhand seiner Telefonrechnung noch erkennen. Und der mahnt zunächst in eigenem Namen, was ja auch noch logisch ist. Also muss M.D. die stornierten Forderungen erst einmal einkaufen. Da schlägt ihm die Anonymität hinter dem breiten Rücken von Telekommunikatons- und Dialeranbieter so richtig schön ins Gesicht. Vielleicht hätte er jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt...

Fordern darf er natürlich. Sogar die Aufhebung der Schwerkraft, wenn er möchte...
 
M.D. schrieb:
Beiträge in einem Forum sind wertlos für das was du vorschlägst
Da wäre ich mir mal nicht so sicher, wie schon gesagt, freie Beweiswürdigung ...
Sollte Dir der Fall des Holger V. entgangen sein, so empfehle ich ihn zur Lektüre. Ich war Anfang des Jahres im (völlig überfüllten) Gerichtssaal des AG Münster, als der Fall verhandelt wurde (und für Holger ein glückliches Ende nahm). Dieser und andere Fälle zeigen, dass Foren trotz einer vermeintlichen Anonymität kein "rechtsfreier Raum" sind, sondern durchaus auch Gerichte interessieren können und dass das, was in Foren gesagt wird, sehr schnell Folgen in der "realen" Welt haben kann ...
Wen es interessiert (erhält auch ganz nette Aspekte dazu, wie eine Justizposse durch augenscheinlich schlampige Vorermittlungen (ich sage nur: anscheinend unvollständige Handakte der StA) ins Rollen kommen kann), siehe u.a.
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.01.03-002/
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001/
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13919/1.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/13920/1.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/on/13916/1.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13907/1.html
 
Die Taktiererei nach Gutsherrenart hält an. Nachdem am 2.12.03 immerhin Dialer der angekündigten Version 3.7.5 im Einsatz waren, findet man heute statt dessen wieder welche in der Version 3.7.4 (siehe Dateianhänge).

Auch in Foren der Drückerkolonnen finden sich Hinweise, dass Anbieter allgemein die Download-Versionen "mischen". Soll heißen, es gibt eine bessere Version für die RegTP, damit alles hübsch ordentlich aussieht, aber das Geschäft wird mit speziell "abgemischten" Varianten gemacht, die gezielt gestreut werden.

Hierbei kann man den Zeitpunkt und die Referer-Informationen nutzen, um gezielt geeignete Opfer auszuwählen. Wenn die Drücker Gästebücher oder Chaträume mit Links vollmüllen, kann man Gäste mit diesen Verweisen mit "umsatzfreundlichen" Dialern zur Kasse bitten, was für Testinstallionen von Prüfern praktisch auszuschließen ist, weil diese die Download-Links über andere Wege ansteuern.

Hier wird also kräftig an der Farbe des Lichts gemischt, welches auf die Anbieter fällt. Wer hier taktiert, verdient genau den Eindruck, den er damit erzeugt.

Für die hier verwendete Rufnummer gibt es in der RegTP-DB seit mehreren Wochen keine Neuzugänge registrierter Dialer. Das ohnehin fragwürdige Verfahren der fliegenden Nachregistrierung scheint in der Praxis nicht zu funktionieren.

Man kann Geschädigten nur raten, exakt für ihre konkrete Dialerversion den Hashwert selbst zu ermitteln und zu prüfen, ob dieser Dialer registriert ist.

Durch die Fülle der ständig veränderten Varianten reicht es nicht aus, einfach nur zu prüfen, ob der Anbieter generell registrierte Dialer hat. Selbst wenn die Registrierung formal vorliegen sollte, ist diese ja kein Prüfsiegel. Dann lohnt sich immer der Vergleich mit den Mindestanforderungen.

Dietmar Vill
 

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Noch ein paar Nachträge zur Richtigstellung:

Der Genervte schrieb:
Hmm, und ich dachte eigentlich immer, das eine kostenlose Vertretung nicht zulässig ist.

Fast richtig: Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung verbietet Unterschreitung der gesetzlichen gebühren in gerichtlichen Verfahren, § 3 Abs. 5 BRAGO (Umkehrschluss). Im Gerichtsverfahren muss also eine Kostennote mindestens über die gesetzlichen Gebühren gestellt und (buchhalterisch) gezahlt werden. Ansonsten stellt das anwaltliche Vorgehen einen Wettbewerbsverstoß und eine berufsrechtliche Ordnungswidrigkeit dar.

peanuts schrieb:
Es gibt so was wie eine freie Würdigung von Beweisen durch das Gericht. Und es handelt sich bei diesem Forum auch nicht um einen unerlaubten Lauschangriff. Jeder plaudert aus freien Stücken. Warten wir's doch einfach ab...

Die freie Beweiswürdigung ist in eigentlich allen Dialerfällen einschlägig, da der Streitwert (heutzutage) unter 600 € liegt und somit das sog. Verfahren nach billigem Ermessen - § 495a ZPO läuft.
 
Bitte kommt doch mal wieder zum Thema zurück!
@dvill:
Ich persönlich fand die neue Dialer-Version auch vollkommen okay.
Warum diese nun wieder zurückgesetzt wurde weiß ich nicht, vielleicht hängt es auch mit technischen Problemen zusammen.
 
@ Plext@r

Die Version 3.7.5 war wenigstens dichter dran an den Mindestanforderungen, allerdings von unterhalb. Im Anwählfenster fehlte die Abbrechen-Funktion usw. usf., aber es war eine Verbesserung.

Technische Gründe halte ich für ausgeschlossen. Der neuere Dialer war fertig und die Unterschiede beziehen sich auf Texte oder allgemeiner die Benutzeroberfläche. Das macht in dieser einfachen Form Programmierern keine Probleme.

Dietmar Vill
 
Ich kann das vermutliche Problem an einem Beispiel zeigen. Ein neues PP (Piratenprojekt) lädt mit dem ersten angefügten Bild zum Dialerdownload ein.

Danach ist die Software kostenlos und die Eingabe "OK" bestätigt nur die Landesauswahl. Die AGBs zeigen den Preis sicherheitshalber nur in Cent pro Sekunde an, falls doch jemand erfolgreich den Minilink finden sollte (Bild 2).

Da passt dann ein Dialerlayout nach Bild 3 einfach besser in den Zusammenhang, wo das Opfer ja nur noch eben "OK" für das Land eingeben muss.

Jeder erkennbare Hinweis auf Kosten oder den Umstand, dass eine neue Verbindung angewählt werden soll, würden schlafende Hunde wecken. Nur so kann das Umsatzziel erreicht werden.

Dietmar Vill
 

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Also Bild 3 zeigt deutlich die Kosten und sind nicht wie von dir vielmals bemängelt kryptisch verschlüsselt. Ein Rest an Eigenverantwortlichkeit bleibt nach wie vor beim User.

Zu den anderen Punkten gebe ich dir Recht, da muss MP noch was tun.

So wäre es meiner Meinung nach besser zu lösen
 

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Eine Frage, da ich das mit meinem System nicht kontrollieren kann. Steht bei dem T-Online-Dialer
die ausdrückliche Erwähnung, dass es sich bei der gewählten Rufnummer um eine Einwahl ins
deutsche Festnetz handelt?

Grüsse aus ME

Dots aka Rabauke
 
Also Bild 3 zeigt deutlich die Kosten und sind nicht wie von dir vielmals bemängelt kryptisch verschlüsselt. Ein Rest an Eigenverantwortlichkeit bleibt nach wie vor beim User.
Ich wiederhole nicht ständig alle Defizite dieses Dialers.

Wir lesen im TKG (z.B. http://www.mainpean.de/v2/download/pdf/Auszuege.pdf )

TKG § 43b schrieb:
Bedingungen für die Nutzung von 0190er- oder 0900er- Mehrwertdiensterufnummern

(1) Wer gegenüber Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder in sonstiger Weise regelmäßig 0190er- oder 0900er-Mehrwertdienste anbietet oder dafür gegenüber Letztverbrauchern wirbt, hat den für die Inanspruchnahme dieser 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer aus dem deutschen Festnetz je Minute oder je Inanspruchnahme zu zahlenden Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zusammen mit der Rufnummer anzugeben. Soweit für die Inanspruchnahme einer 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer nicht einheitliche Preise gelten, sind diese in einer Von-bis-Preisspanne anzugeben. Bei der Preisangabe ist darauf hinzuweisen, dass es ein deutscher Festnetzpreis ist.

Natürlich muss zuerst einmal klar sein, dass es um die Anwahl einer Telefonnummer geht. Ebenfalls ist erforderlich, auf die Beendigung einer bestehenden Verbindung hinzuweisen.

Nach dem MWD-Gesetz ist bereits der Bezug des Anwählprogramms zustimmungspflichtig in Kenntnis der Kosten. Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Die Argumente sind hier aber hinreichend bekannt und müssen nicht alle immer in jedem Posting wiederholt werden.

Es wäre gut, wenn die oft monotonen Beiträge der MP-Jubelposter sich auch auf Gelegenheiten beschränken könnten, wenn es etwas Neues mitzuteilen geben sollte.

Dietmar Vill
 
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