Zuständigkeiten bei Rechtskonflikten mit Dialern:
Ich befinde mich im Rechtsstreit mit der Firma Talkline wegen einer Dialer-......über die Nummer 0190-080805. Dabei ist mir folgendes unklar:
Verklagt werde ich von Talkline (vermittelt über die intrum justitia Inkasso, vertreten durch Anwaltskanzlei (...) / beide Darmstadt). Inhaber der Nummer ist die Firma
Q1 Deutschland AG
Speditionsstr. 13a
40221 Düsseldorf
Sowohl Talkline als auch Q1 bezeichnen sich als lediglich im technischen Sinne zuständig für die 0190er Nummer. Wer inhaltlich zuständig ist, war nicht herauszubekommen, da Q1 auf entsprechende Nachfragen nicht antwortete. Verantwortlich für die Manipulationen, die dazu führen, dass sich der Dialer zum Zwecke der autonomen Anwahl kostspieliger Internetseiten heimlich installiert müssten der bislang unbekannte Betreiber der jeweiligen Internetseite sein.
Die technische Zuständigkeit wird dabei umschrieben:
Ø Talkline: überprüft lt. (...) mehrmals täglich das Abrechnungssystem, unterwirft sich selbst den Kriterien der FST und verpflichtet auch seine Kunden (hier Q1 dazu). Dies umfasse u.a. die Verpflichtung zur vorherigen Mitteilung der Entgeltpflichtigkeit etc.
Ø Q1: Behauptet den FST-Verhaltenskodex einzuhalten und die Anwahlprogramme seiner Kunden (also die Content-Anbieter) zu testen. Diese Tests hätten keine Unregelmäßigkeiten ergeben (selbständiges Installieren etc)
Kann man bei dieser Sachlage davon ausgehen, dass Talkline und Q1 dasselbe kontrollieren. So wie ich das verstehe ist die Verbindung Talkline-Q1-Contentanbieter, d.h. Q1 steht zwischen Talkline und dem eigentichen Verursacher des Problems. Wenn dem so ist, stellt sich doch die Frage, ob Talkline jederzeit weiß an welchen Contentanbieter die Nummer vergeben ist - zumal die Nummern offensichtlich an unterschiedliche Anbieter vergeben werden. Wenn Talkline als Kläger nur technisch i.S. der skizzierten Kontrollfunktion verantwortlich ist, stellt sich doch die Frage, ob diese Kontrollfunktion prinzipiell überhaupt ausgeübt werden kann, wenn es eine Zwischeninstanz gibt.
Ø Handelt es sich bei den Kontrollfunktionen von Q1 und Talkline um paralelle Kontrollen im Verhältnis zu den Contentanbietern, oder
Ø Kontrolliert Talkline Q1 ob letztere den Contentanbieter vorschriftsmäßig überwacht.
Fakt ist, dass die genannte Nummer in Verbindung mit Talkline und Q1 über Jahre hinweg offensichtlich ....... wurde. Dafür sprechen die gleichlautenden Bericht im Internet. Wie kann das sein, dass so etwas möglich ist trotz FST und Regulierungsbehörde. Es müsste doch nur jemand die IN-Seite aufrufen und die Vorgänge protokollieren.
Gruß
Plato
aus rechtlichen Gründen zwei Wörter editiert tf/mod
Ich befinde mich im Rechtsstreit mit der Firma Talkline wegen einer Dialer-......über die Nummer 0190-080805. Dabei ist mir folgendes unklar:
Verklagt werde ich von Talkline (vermittelt über die intrum justitia Inkasso, vertreten durch Anwaltskanzlei (...) / beide Darmstadt). Inhaber der Nummer ist die Firma
Q1 Deutschland AG
Speditionsstr. 13a
40221 Düsseldorf
Sowohl Talkline als auch Q1 bezeichnen sich als lediglich im technischen Sinne zuständig für die 0190er Nummer. Wer inhaltlich zuständig ist, war nicht herauszubekommen, da Q1 auf entsprechende Nachfragen nicht antwortete. Verantwortlich für die Manipulationen, die dazu führen, dass sich der Dialer zum Zwecke der autonomen Anwahl kostspieliger Internetseiten heimlich installiert müssten der bislang unbekannte Betreiber der jeweiligen Internetseite sein.
Die technische Zuständigkeit wird dabei umschrieben:
Ø Talkline: überprüft lt. (...) mehrmals täglich das Abrechnungssystem, unterwirft sich selbst den Kriterien der FST und verpflichtet auch seine Kunden (hier Q1 dazu). Dies umfasse u.a. die Verpflichtung zur vorherigen Mitteilung der Entgeltpflichtigkeit etc.
Ø Q1: Behauptet den FST-Verhaltenskodex einzuhalten und die Anwahlprogramme seiner Kunden (also die Content-Anbieter) zu testen. Diese Tests hätten keine Unregelmäßigkeiten ergeben (selbständiges Installieren etc)
Kann man bei dieser Sachlage davon ausgehen, dass Talkline und Q1 dasselbe kontrollieren. So wie ich das verstehe ist die Verbindung Talkline-Q1-Contentanbieter, d.h. Q1 steht zwischen Talkline und dem eigentichen Verursacher des Problems. Wenn dem so ist, stellt sich doch die Frage, ob Talkline jederzeit weiß an welchen Contentanbieter die Nummer vergeben ist - zumal die Nummern offensichtlich an unterschiedliche Anbieter vergeben werden. Wenn Talkline als Kläger nur technisch i.S. der skizzierten Kontrollfunktion verantwortlich ist, stellt sich doch die Frage, ob diese Kontrollfunktion prinzipiell überhaupt ausgeübt werden kann, wenn es eine Zwischeninstanz gibt.
Ø Handelt es sich bei den Kontrollfunktionen von Q1 und Talkline um paralelle Kontrollen im Verhältnis zu den Contentanbietern, oder
Ø Kontrolliert Talkline Q1 ob letztere den Contentanbieter vorschriftsmäßig überwacht.
Fakt ist, dass die genannte Nummer in Verbindung mit Talkline und Q1 über Jahre hinweg offensichtlich ....... wurde. Dafür sprechen die gleichlautenden Bericht im Internet. Wie kann das sein, dass so etwas möglich ist trotz FST und Regulierungsbehörde. Es müsste doch nur jemand die IN-Seite aufrufen und die Vorgänge protokollieren.
Gruß
Plato
aus rechtlichen Gründen zwei Wörter editiert tf/mod