Was überzeugt Dich nicht? Dass ein Staat Gesetze nur für das eigene Staatsgebiet machen und vor allem nur auf diesem selbst durchsetzen kann? Das ist internationale Realität. Und ich füge an: Glücklicher Weise! Oder wisst Du, dass die archaische Scharia, durchaus Basis des Rechts einiger Länder, hier durchgesetzt wird? Wenn Du in einem anderen Land Rechtshändel ausfechten willst, dann gilt an dessen Gerichten selbstverständlich dessen Recht. Du kannst natürlich auch hier Geld ausgeben und Dir ein Urteil in Deinem Sinne erstreiten. Wenn Dein Gegner aber niemals deutschen Boden betritt wird die Vollstreckung wohl nicht gelingen. Recht, das nicht durchsetzbar ist, hat schlicht einen Wert Null.rolf76 schrieb:Das finde ich wenig überzeugend und schon gar nicht verbraucherfreundlich.drboe schrieb:M. E. gilt deutsches Recht a) für das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und b) für Deutsche Staatsbürger weltweit. Durchsetzen kann man es vor allem in Deutschland selbst, andernorts teils im Wege der Amtshilfe. Das sollte eigentlich reichen.
Und wie willst Du das ändern? Glaubst Du, dass Dir das deutsche Heer als Weltpolizei bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche in Korea, Saudi Arabien, VR China, Bokina Faso oder anderswo Unterstützung leisten wird? Sollen andere Länder im Gegenzug hier ihre Rechtsnormen vollstrecken können? Damit würden Staaten als solche sinnlos, würden sie auf dem eigenen Staatsgebiet das eigene Recht nicht souverän ausüben.rolf76 schrieb:Dubiose Internetangebote dürfen also von "rechtsfreien" Staaten aus gezielt deutschen Abnehmern angeboten werden - und wenn es Abzocke war, dann sollen die reiselustigen Deutschen eben zur Rechtsverfolgung in den "rechtsfreien" Staat reisen, um dort zu erfahren, dass ihnen dort kaum Rechte zustehen?
Und was heisst hier "rechtsfrei"? Ein anderes Recht bedeutet doch nicht, dass es kein Recht gibt. Das deutsches Recht das Maß aller Dinge ist, mögen sich deutsche Juristen und Politiker vielleicht gelegentlich einbilden. Angesichts der seit Jahren ungebremsten Regelungswut und merkwürdiger Sondergesetzen habe ich daran aber ernsthafte Zweifel.
M. Boettcher