1 Gegenstand der Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln in Verbindung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung den Spezialtarif AktivPlus xxl der Deutschen Telekom AG, TCom (im Folgenden T-Com genannt) für bestimmte Verbindungen der T-Com im Telefondienst.
Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten für die Verbindungen der T-Com die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Telefondienst (T-Net Anschlüsse und T-ISDN Anschlüsse).
Die Überlassung der Anschlüsse ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2 Leistungen der T-Com
2.1 Allgemeines
Die T-Com vereinbart mit dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Spezialtarif AktivPlus xxl für einen T-ISDN Mehrgeräteanschluss oder einen T-Net Anschluss ohne Durchwahlrufnummer.
2.2 Leistung
Die T-Com ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung von AktivPlus xxl.
Hierzu werden bestimmte abgehende Inlands- und Auslandsverbindungen der T-Com von einem vereinbarten Anschluss des Kunden besonders tarifiert.
2.3 Kombinationen
AktivPlus xxl wird nicht für Anschlüsse vereinbart, für die ein anderer Optionstarif bzw. Spezialtarif der T-Com überlassen ist.
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5 Änderungen der Preise, Leistungsbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
5.1 Bei Preisen, Leistungsbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) genehmigt oder überprüft hat, ist die T-Com verpflichtet, ausschließlich die von der RegTP genehmigten der überprüften Preise zu verlangen.
Verträge über Dienstleistungen, die andere als die genehmigten oder überprüften Preise enthalten, sind mit der Maßgabe wirksam, dass der genehmigte Preis an die Stelle des vereinbarten Preises tritt.
Von der RegTP genehmigte oder überprüfte Änderungen von Preisen, Leistungsbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die T-Com dem Kunden schriftlich mitteilen. Dies gilt auch für Leistungen, deren Preis sich aus genehmigten oder überprüften Preisen zusammensetzt, soweit die Änderung ausschließlich auf einer Änderung der genehmigten oder überprüften Preise, Leistungsbeschreibungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht.
Bei Preiserhöhungen und sonstigen Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
Die T-Com wird auf dieses Sonderkündigungsrecht im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Die Kündigung muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein.
5.2 Beabsichtigt die T-Com sonstige Preisänderungen, Änderungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Leistungsbeschreibung, wird der Änderungsvorschlag dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Die T-Com wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch der T-Com als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt.
Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.