Murkelinchen40
Frisch registriert
Rüdiger Kunz schrieb:Rein rechnerisch dürften das dann mindestens vier einzelne Einwahlen gewesen sein, es sei denn, dein Telefonprovider hatte verschwitzt, die vorgeschriebene Zwangstrennung zu aktivieren.Murkelinchen40 schrieb:Die Einwahlzeit ist angegeben mit 21.43.28 bis 00.59.49, das ist die Zeit in welcher sie sich angeblich mit der 0190er Nummer eingewählt hat, dies entspricht in etwa dem gleichen Zeitraum welchen sie insgesamt im Internet verbracht hat!
Murkelinchen - ich bin nicht Dein Gegner und spiele auch auf nichts an. Es wurde das Argument gepostet, dass Dialer u. U. den Lautsprecher leise stellen. Da das aber der Stardialer nicht macht, hätte Deine Tochter schon merken können, dass sich da was einwählt. Aber wahrscheinlich hat sie das sogar! Denn immer wenn die Zwangstrennung eingesetzt hatte, wählte sie sich erneut, wissentlich ein und dabei rödelte auch das Modem. Doch was sie nicht raushören kann, ist die Einwahlnummer - war es die übliche oder war es die des Stardialers - eine Differenzierung hier zu treffen, bringt Dich auch nicht weiter. Solange es um den Stardialer geht, wird Deine Tochter wahrscheinlich geklickt haben, auch wenn Du das jetzt nicht akzeptieren möchtest und verärgert bist.Murkelinchen40 schrieb:Falls Du darauf anspielst dass die Stereoanlage mit der Musik welche sie heruntergeladen hat bestückt war muß ich ausdrücklich betonen, dass kein Download stattgefunden hat. Es ist lediglich die Einwahl zustandegekommen und das angeblich für 3 Stunden!
(Tip:....) auf netten Wunsch einer einzelnen berichtigt.
soso, denke da kann ich mich doch auf die Aussage meiner Tochter verlassen