Wird das was kosten?

böser-junge

Frisch registriert
Hallo Leute,

bei der sucher auf der google.de nach neuen Nachrichten mit der Führerschein mit 17 in NRW stand auf einer Seite oben rechts:
ACHTUNG pro Einwahl 29,95 und nur ab 18. Die Seite war was mit Fahrschule. unten stand was mit WEITER.
Ist das dann nur so wenn man auf dies klickt?
bei google.de tippte ich das:
Führerschein mit 17 NRW
und auf der 3. Seite so in der mitte ist diese Seite mit www......tv


DAnke
 
Nein, wenn wir hier von der Seite F***Sch***.TV reden, sind keine Kosten angefallen. Erst, nachdem du einer Einwahl mit einer dreimaligen OK-Eingabe zugestimmt hast, werden die Nutzungsgebühren für das Angebot fällig.
 
Die von plext@r angedeutete Seite kann es irgendwie nicht sein, denn vor dem Download erfährt man dort (nach einigem Suchen) etwas von 1,86 €/min. Also wird es wohl eine andere Seite sein. Und auf F***Sch***.tv stand auch oben rechts gar keine Preisangabe.

@böser-junge
Schicke mir mal die genaue URL per PN. Ich schaue mir das mal an.
Nach Deinen Erklärungen aber scheint es fast so, als wäre das Ganze einigermaßen seriös. Es ist nämlich eher ungewöhnlich, dass die Kosten schon auf der Startseite genannt werden. Ich bin mal gespannt. Vielleicht ist das ja endlich die Seite, die mein Weltbild wieder gerade rückt. Bisher jedenfalls war meine ständige Suche nach Dialerseiten, die auch meinen Ansprüchen an Fairness und Seriosität gerecht wird, sehr frustriend.
 
Dino schrieb:
. Vielleicht ist das ja endlich die Seite, die mein Weltbild wieder gerade rückt.

mhh, eine Seite würde dein Weltbild wieder gerade rücken? ;)
Wie heißt das Sprichwort: "Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer"
Da müßten schon ganze Schwalbenschwärme kommen, um mein Weltbild ändern zu können....

tf
 
Dino schrieb:
Die von plext@r angedeutete Seite kann es irgendwie nicht sein, denn vor dem Download erfährt man dort (nach einigem Suchen) etwas von 1,86 €/min. Also wird es wohl eine andere Seite sein. Und auf F***Sch***.tv stand auch oben rechts gar keine Preisangabe.

@böser-junge
Schicke mir mal die genaue URL per PN. Ich schaue mir das mal an.
Nach Deinen Erklärungen aber scheint es fast so, als wäre das Ganze einigermaßen seriös. Es ist nämlich eher ungewöhnlich, dass die Kosten schon auf der Startseite genannt werden. Ich bin mal gespannt. Vielleicht ist das ja endlich die Seite, die mein Weltbild wieder gerade rückt. Bisher jedenfalls war meine ständige Suche nach Dialerseiten, die auch meinen Ansprüchen an Fairness und Seriosität gerecht wird, sehr frustriend.

War bestimmt *****.ag. Da steht der Preis auf der 1.Seite.

Birgit
 
technofreak schrieb:
Dino schrieb:
. Vielleicht ist das ja endlich die Seite, die mein Weltbild wieder gerade rückt.

mhh, eine Seite würde dein Weltbild wieder gerade rücken? ;)
Wie heißt das Sprichwort: "Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer"
Da müßten schon ganze Schwalbenschwärme kommen, um mein Weltbild ändern zu können....

tf

...und wenn es sich bei den Schwalben um mutierte "gazze ladre" handelt, die das Nest voller Silberlöffel haben, würden mir nicht mal mehrere Schwärme davon reichen, ich würde dann aber vielleicht die Steinschleuder in der Hosentasche lassen, wenn mir mal eine "Schwalster" über den Weg fliegt ;)
cj
 
Naja, die .ag-URL hat einen Hinweis, aber nicht rechts oben und auch "nur" 1,86 €/min. Die ist es also auch nicht...

Und mein Weltbild...neenee, das rückt auch die nicht gerade. Der Gebührenhinweis verschwindet beim Standart-IE unter dem unteren Rand bei einer Bildschirmauflösung von 1024x768...
Da ist mein Anspruch in Sachen Transparenz schon etwas höher....
 
böser-junge schrieb:
bei der sucher auf der google.de nach neuen Nachrichten mit der Führerschein mit 17 in NRW stand auf einer Seite oben rechts:
ACHTUNG pro Einwahl 29,95 und nur ab 18. Die Seite war was mit Fahrschule. unten stand was mit WEITER.
Ist das dann nur so wenn man auf dies klickt?

Ob (schon) dieser Klick zu einem Vertrag geführt haben würde - laut EU-e-commerce-Richtlinie 2000/31/EG sollten von den Mitgliedsstaaten Gesetze erlassen werden, mit denen u.a. folgende Richtlinien-Bestimmung ....

"Zusätzlich zu den sonstigen Informationspflichten aufgrund des Gemeinschaftsrechts stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass - ausser im Fall abweichender Vereinbarungen zwischen Parteien, die nicht Verbraucher sind - vom Diensteanbieter zumindest folgende Informationen klar, verständlich und unzweideutig erteilt werden, bevor des Nutzer des Dienstes die Bestellung abgibt:
a) die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen; (...)"
EU - Richtlinie 2000/31/EG - e-commerce - Artikel 10

.... in nationales Recht umgesetzt wird ....

"Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die ... Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden (....) rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen, (...) Informationen (...) über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen (...).
§ 312e BGB ( Fassung s. 1.1.2002)

An welchen (Rechts-)Folgen kann ein vom e-commerce-Anbieter nicht ausreichend informierter "Klicker" festgehalten werden?

1. An einer vertraglich begründeten Gegenleistungspflicht?

Ja - falls mit dem Klick (schon) eine vertragswirksame Bestellerklärung abgegeben worden wäre.

Nein - falls
a) der Klick noch gar keine wirksame Bestellerklärung gewesen sein konnte,

b) der Klick zwar (zunächst) als wirksame und damit vertragsschließende Vertragserklärung gegolten haben könnte, aber

b1) wegen eines Irrtums über die Klickbedeutung anfechtbar war und unverzüglich angefochten wurde,
b2) wegen einer arglistigen Täuschung anfechtbar war,
b3) aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen werden konnte.

2. An einer Schadensersatzpflicht?

Ja - wenn die irrtümlich vertragsschließende Klick-Erklärung angefochten wird, könnte vom Klicker Schadensersatz verlangt werden - soweit dem Führerscheinseitenbetreiber dadurch ein Schaden entstanden wäre, daß er in einem berechtigten Vertrauen auf einen im vollen (Kosten-)Bewußtsein in Vertragsabsicht geschehenen "Klick" seine Vertragsleistung in der Vorstellung einer bewußten und gewollten Bestellung erbracht hätte.

( Ein nichtinformierender Seitenbetreiber wird keinen Vertrauensschaden bei Anfechtung geltend machen können. )

3. An einer (Nutz-)Wertersatzpflicht?

Ja - wenn der Klicker zwar (mit dem ersten Klick noch) keinen Vertrag geschlossen, aber (schon) etwas (z.B. Informationsübermittlung) ohne vertraglichen (Rechts-)Grund erlangt hätte, könnte der Führerscheinseitenbetreiber dieses Etwas herausverlangen, bzw. den (Gegen-)Wert des vom Klicker realisierten (Gebrauchs-)Vorteils.

Ja - wenn der Klicker einen geschlossenen Vertrag (noch) widerrufen, eine empfangene Leistung ihrer Natur nach aber nicht mehr herausgeben könnte.

Nein - wenn der Klicker gar nicht (mehr) bereichert wäre, oder falls der Führerscheinseitenbetreiber gewußt hätte, daß seiner (voreiligen) Leistungserbringung (noch gar) keine vertragliche Verpflichtung zugrunde liegen konnte.

gal.
 
böser-junge schrieb:
Hallo Leute,

bei der sucher auf der google.de nach neuen Nachrichten mit der Führerschein mit 17 in NRW stand auf einer Seite oben rechts:
ACHTUNG pro Einwahl 29,95 und nur ab 18. Die Seite war was mit Fahrschule. unten stand was mit WEITER.
Ist das dann nur so wenn man auf dies klickt?
bei google.de tippte ich das:
Führerschein mit 17 NRW
und auf der 3. Seite so in der mitte ist diese Seite mit www......tv

DAnke

Ein Gefühl sagt mir, dass hier jemand sich informieren wollte, für den der Führersein ab 17 in Betracht kommt - also ein Nicht-18-jähriger. Dies wirkt sich - wie zitiert - natürlich auch auf die Vertragssituation aus - nur mal so am Rande angemerkt.

Gal - jetzt wieder du - und weiter dann sechs bis sieben Maus-Scroll-Klicks tiefer 8)
 
böser-junge schrieb:
Hallo Leute,

bei der sucher auf der google.de nach neuen Nachrichten mit der Führerschein mit 17 in NRW stand auf einer Seite oben rechts:
ACHTUNG pro Einwahl 29,95 und nur ab 18. Die Seite war was mit Fahrschule. unten stand was mit WEITER.
Ist das dann nur so wenn man auf dies klickt?
bei google.de tippte ich das:
Führerschein mit 17 NRW
und auf der 3. Seite so in der mitte ist diese Seite mit www......tv


DAnke

daran kann man mal sehen, wie ihr und die medien es geschafft habt leichtglaubige leute zu beeinflussen.

traurig.

denen kann man auch erzaehlen, dass sie 100 mal die kuehlschrank-tuer auf-und-zu machen muss, und dann steht ein elefant dahinter.
 
Genau! Nur dummerweise scheinen sehr oft Elefanten hinter Kühlschranktüren zu warten, obwohl man sie dort gar nicht gesucht hat.
 
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