Wie kündigt man bei 1&1?

AW: Wie kündigt man bei 1&1?

Die nicht aber eine ältere >> [nomedia="http://www.youtube.com/watch?v=z9pWGglKFUU&feature=related"]YouTube - ‪1&1 Abzocke (ct-Magazin)‬‏[/nomedia]
 
Hallo,

ich habe mein 1&1 Kündigungs Fax am 13.01.2012 an die Fax Nummer 0721/9608003 gesendet. Die Bestätigung der Kündigung kam ca. eine Woche später per Email, Brief und angerufen haben sie mich auch und mir auch gleich ein neues, schlechtes Angebot gemacht. Habe es natürlich abgelehnt, da sicher noch bessere Angebote kommen.
Bei allen anderen Fax Nummern kam immer ein besetzt Zeichen, nur die oben genannte Nummer hat funktioniert.
 
Hmmmm...

Können die sich eigentlich grundsätzlich (also nicht nur 1&1) darauf versteifen, dass man unter Nutzung eines bestimmten Formulars kündigt?
 
Hmmmm...

Können die sich eigentlich grundsätzlich (also nicht nur 1&1) darauf versteifen, dass man unter Nutzung eines bestimmten Formulars kündigt?
Die einzige zulässige Erschwerung ist gem §309 Ziffer 13 BGB die Schriftform (also von Hand unterschrieben). Das Problem ist, dass die meisten Kunden glauben sie dürften genauso leicht per Mausklick kündigen wie der Vertrag begründet wurde. Unterschrieben geht halt nur per Brief oder per Fax.

Aus dem Spiegelartikel:
Der Mann kennt seinen Ex-Laden offenbar gut und rät deshalb bei allen Vertragsangelegenheiten zu folgendem Vorgehen: "Brief aufsetzen, Einschreiben mit Rückschein, Beweissicherung - erledigt."
Recht hat er der Mann.
 
Gilt dann da statt Fax auch der Zettel unterschrieben, gescannt und per Mail geschickt?
Risiko des fehlenden Nachweises mal außen vor ...
 
Schon beim Fax streitet man sich, weil ja nicht die Orginalunterschrift beim Empfänger landet. Beim Scan gibt es in der Regal aber nichtmals mehr eine körperliche Kopie.

Im Normalfall reicht Fax gem §127 BGB:
2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.
 
Die einzige zulässige Erschwerung ist gem §309 Ziffer 13 BGB die Schriftform (also von Hand unterschrieben). Das Problem ist, dass die meisten Kunden glauben sie dürften genauso leicht per Mausklick kündigen wie der Vertrag begründet wurde. Unterschrieben geht halt nur per Brief oder per Fax.
Bei der Netbank habe ich das genau so gemacht. Handschriftlich gekündigt, man könne die Kündigung aber nicht akzeptieren, weils nicht mit dem Formblatt gewesen ist.
 
Die einzige zulässige Erschwerung ist gem §309 Ziffer 13 BGB die Schriftform (also von Hand unterschrieben). Das Problem ist, dass die meisten Kunden glauben sie dürften genauso leicht per Mausklick kündigen wie der Vertrag begründet wurde. Unterschrieben geht halt nur per Brief oder per Fax.

Aus dem Spiegelartikel: Recht hat er der Mann.
So weit ist das auch mir bekannt. In meinem Fall ist die Kündigung auch akzeptiert worden - Allerdings hat sich dann alles verselbstständigt. Meine Korrespondenz mit dem Sauladen ist dann so gediehen, dass ich noch wirksam widerrufen habe, allerdings 1&1 der Rechtsauffassung war, dass ein Widerrufsrecht nicht bestünde.
Das OLG Koblenz hat das dann in diesem Jahr doch anders gesehen:
http://www.internet-law.de/labels/widerrufsrecht
http://www.onlinekosten.de/news/art...iderrufsrecht-gilt-auch-bei-Vertragsaenderung
Ich surfe immer noch über 1&1, der Vertrag dazu besteht aber seit März 2011 nicht mehr...
 
...wohl kaum. Auch wenn der Vertrag objektiv beendet ist, man aber die Durchleitungsleistung subjektiv nutzt, wird man womöglich zumindest die dafür entstehenden Kosten tragen müssen. Vielleicht gibt es aber auch eine Kulanzlösung, mit kostenlos surfen hat das aber nichts zu tun.

Wenn ein Vertrag vorzeitig beendet wird, stellt sich gerade 1&1 ziemlich stur an. Normaler Weise geben die die DSL-Leitung an einen anderen Provider nicht frei und der Ex-Noch-Kunde hat womöglich gar kein Internet.
 
wird man womöglich zumindest die dafür entstehenden Kosten tragen müssen.
Deswegen haben es Telefonunternehmen nicht eilig mit der Rückgabe des Anschluss, da wird weiter Port und Leitung blockiert und dann aus §812 BGB Bereicherungsausgleich gefordert trotz aufgedrängter Leistung. Ich bin der Ansicht das sind unverlangte Dienstleistungen nach §241 a BGB.
 
Deswegen haben es Telefonunternehmen nicht eilig mit der Rückgabe des Anschluss, da wird weiter Port und Leitung blockiert und dann aus §812 BGB Bereicherungsausgleich gefordert trotz aufgedrängter Leistung. Ich bin der Ansicht das sind unverlangte Dienstleistungen nach §241 a BGB.
Ich kriege halt weder den Anschluss noch die Telefonnummern frei. Und bei letzterem schmerzt es eben, deswegen buchen die immer noch von meinem Konto ab, obwohl keine Einzugsermächtigung existiert.
In Rücksprache mit meinem Anwalt werde ich das auch so laufen lassen und wenn die Rufnummern und der Anschluss zu einem neuen Provider umgezogen sind, buche ich erst mal zurück. Ich könnte den Anschluss für etwa 20€/Monat haben, zahle momentan an 1&1 etwa 30€ - Und das zuviel bezahlte Geld will ich wieder haben.

Das mit der unverlangten Dienstleistung sehe ich auch so. Was draus wird, wird sich zeigen. Ich denke, 1&1 wird mir entgegen kommen, bevor man das Risiko eingeht, diese Rechtsansicht auch noch vor Gericht bestätigt zu bekommen.
Aber andererseits wird da zu wenig mit Hand und Fuß gemacht...
 
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