dvill
Inaktiv
Der Bescheid der RegTP über die Rücknahme der Registrierung von 25.000 Dialern lässt eine Frage offen, wie nämlich der Verbraucher die Nicht-Zahlungspflicht konkret wahrnimmt. Hier fehlt der explizite Zusatz, dass die Rechnungslegung verboten sei. Ist dies implizit enthalten oder müssen hier tatsächlich die Verbraucher selbst die Rechnungen kontrollieren?
Es spricht einiges für die erste Variante. Dem Rechnungsersteller ist dieser Vorgang sicherlich bekannt und er wird nicht ohne weiteres Rechnungen schreiben dürfen für Leistungen, von denen allgemein bekannt ist, dass sie für den Verbraucher nicht zahlungspflichtig sind.
Andererseits ist bei diesen besonderen Diensten auch sonst einiges so, wie man es normalerweise nicht erwarten würde. Daher würde mich nicht wundern, wenn es anders praktiziert würde. Dann müssten aber die betroffenen Verbraucher erst einmal in den Besitz dieser Information kommen. Diese Information wird in Fachzirkeln ausgetauscht, erreicht aber heute nicht den betroffenen Personenkreis in nennenswertem Umfang.
Die Drückerkreise scheinen genau auf diesen Effekt zu setzen. Die Dialerangebote mit rückgenommenen Registrierung sind teilweise unverändert im Markt aktiv. Welchen Sinn soll das nun haben? Dürfen seriöse Geschäftsleute weiter Dialer einsetzen, wenn ihnen bekanntermaßen die Registrierungen entzogen würden?
Ein wesentlicher Bestandteil der Registrierung ist eine Erklärung über die Gesetzmäßigkeit des Dialers und des Angebots. Wer wissentlich ein ungesetzliches Zahlungsmittel einsetzt, erfüllt sicherlich nicht das Gesetz.
Insbesondere würde dies gelten, wenn hier damit spekuliert würde, dass die betroffenen Verbraucher ohnehin nicht bemerken würden, dass sie die Rechnung nicht bezahlen müssten und eine Rechnungslegung einfach weiter erfolgen würde.
Dietmar Vill
Es spricht einiges für die erste Variante. Dem Rechnungsersteller ist dieser Vorgang sicherlich bekannt und er wird nicht ohne weiteres Rechnungen schreiben dürfen für Leistungen, von denen allgemein bekannt ist, dass sie für den Verbraucher nicht zahlungspflichtig sind.
Andererseits ist bei diesen besonderen Diensten auch sonst einiges so, wie man es normalerweise nicht erwarten würde. Daher würde mich nicht wundern, wenn es anders praktiziert würde. Dann müssten aber die betroffenen Verbraucher erst einmal in den Besitz dieser Information kommen. Diese Information wird in Fachzirkeln ausgetauscht, erreicht aber heute nicht den betroffenen Personenkreis in nennenswertem Umfang.
Die Drückerkreise scheinen genau auf diesen Effekt zu setzen. Die Dialerangebote mit rückgenommenen Registrierung sind teilweise unverändert im Markt aktiv. Welchen Sinn soll das nun haben? Dürfen seriöse Geschäftsleute weiter Dialer einsetzen, wenn ihnen bekanntermaßen die Registrierungen entzogen würden?
Ein wesentlicher Bestandteil der Registrierung ist eine Erklärung über die Gesetzmäßigkeit des Dialers und des Angebots. Wer wissentlich ein ungesetzliches Zahlungsmittel einsetzt, erfüllt sicherlich nicht das Gesetz.
Insbesondere würde dies gelten, wenn hier damit spekuliert würde, dass die betroffenen Verbraucher ohnehin nicht bemerken würden, dass sie die Rechnung nicht bezahlen müssten und eine Rechnungslegung einfach weiter erfolgen würde.
Dietmar Vill

