Wie beweisen, dass Dialer sich selbst eingewählt hat?

Stas

Frisch registriert
Ich hab' 550 € Dialerkosten (durch MCN Tele.com) am Hals.
Die Kosten hat Software ~dw24tmp verursacht.
Wie kann ich beweisen, dass Dialer selbst eingewählt hat?
Ich hab' WinXP, IE6 und analog. Modem.
Ich hab' schon in Systemsteuerung/Verwaltung/Ereignisanzeige/System Spuren gesucht, aber alle Einträge ab mai 2002 bis juli 2003 sind von dort
gelöscht (nicht von mir!).
Einzige,was ich hab', ist die Datei History mit folgendem Inhalt:

16.06.2003, 12:57:20 Die Verbindung wurde getrennt.
16.06.2003, 12:57:20 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
16.06.2003, 12:57:55 Die Verbindung ist aufgebaut
16.06.2003, 13:01:55 Die Verbindung wurde getrennt.
16.06.2003, 13:01:55 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
16.06.2003, 13:02:28 Die Verbindung ist aufgebaut
16.06.2003, 13:03:01 Die Verbindung wurde getrennt.
16.06.2003, 13:03:01 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
16.06.2003, 13:03:34 Die Verbindung ist aufgebaut
16.06.2003, 13:07:10 Die Verbindung wurde getrennt.
16.06.2003, 13:26:02 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
16.06.2003, 13:26:35 Die Verbindung ist aufgebaut
16.06.2003, 13:28:55 Die Verbindung wurde getrennt.
16.06.2003, 13:28:55 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
16.06.2003, 13:29:51
16.06.2003, 13:29:53 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
16.06.2003, 13:30:26 Die Verbindung ist aufgebaut
16.06.2003, 13:33:27 Die Verbindung wurde getrennt.
16.06.2003, 13:33:27 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
16.06.2003, 13:34:00 Die Verbindung ist aufgebaut
16.06.2003, 13:42:28 Die Verbindung wurde getrennt.
16.06.2003, 14:22:11 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
16.06.2003, 14:22:27 Die Telefonleitung besetzt.
16.06.2003, 14:22:29 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
16.06.2003, 14:22:45 Die Telefonleitung besetzt.
16.06.2003, 14:22:48 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
16.06.2003, 14:23:16 Die Telefonleitung besetzt.
18.06.2003, 13:53:26 Die Verbindung wurde getrennt.
18.06.2003, 14:01:54 Die Verbindung wurde getrennt.
18.06.2003, 14:01:54 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
18.06.2003, 14:02:11 Die Telefonleitung besetzt.
18.06.2003, 14:02:13 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
18.06.2003, 14:02:29 Die Telefonleitung besetzt.
18.06.2003, 14:02:31 Anwahl gratis-sexpartydc@dc - Maximal 45Min. Einwahl39Ђ Zzgl.1,99Ђ/M
18.06.2003, 14:02:59 Die Telefonleitung besetzt.


Dialer hat also die Verbindung mehrere mal aufgebaut und getrennt, um die Kosten zu erhöhen (imho)

Wo kann ich noch nachBeweisen suchen?
Wer könnte mir helfen/raten usw.?

Vielen Dank im voraus!
 
Hmmm...wenn da absolut nichts mehr auf dem Rechner zu finden ist...vielleicht sollte man das Pferd mal von einer ganz anderen Seite aufzäumen:

Es dürfte nämlich mehr als lebensfremd und bar jeglichen gesunden Menschenverstandes sein, dass jemand eine derartig hohe Anzahl von Verbindungen mit so kurzen Haltezeiten sofort aufeinander folgend bewusst herstellt, wenn er weiß, dass er pro Anruf mindestens 39 € abdrücken darf. Und ich denke, dass man dann schon davon ausgehen muss, dass dem User die Gebühren nicht bei jeder Einwahl deutlich angezeigt wurden. Sonst hätte er irgendwann Lunte riechen müssen.

Gruß
Dino
 
Spurensuche

1.) Wie lautet eigentlich die Nummer?

2.) Gibt es vielleicht irgendwelche Backups, Systemwiederherstellungspunkte, Anhaltspunkte für Herkunft des Dialers etc, die man verwerten könnte

3.) Sofern Sie - in Hinblick auf die Schadenssumme - nicht ohnehin einen Sachverständigen beauftragen möchten: Haben Sie es - eventuell nach Erstellung eines kompletten Images schon mit diverser Wiederherstellungs- und Undeletesoftware versucht?

4.) Wegen der Höhe der Kosten des Dialers bzw. den näheren Details des Einspruches sollten Sie umgehend die nächstgelegene Verbraucherzentrale und/oder einen Fachanwalt aufsuchen.

5.) Achten Sie unbedingt darauf, keine Fristen zu versäumen.
 
@Stas
Suche mal nach weiteren Ordnern im Windoofs Explorer mit den Namen: DutchWeb, DutchWeb24, DW24, Dialer, Dialers - evtl. ist das Teil doch noch da!
Einzelfallösung, siehe PN!
 
Das Protokoll sieht nicht wie ein Systemprotokoll aus. Das sollte von dem Dialer sein.

Wenn der nun wech ist, liegt ein Fall wie unter

http://www.bsi.de/av/dialer/dialer0807selbst.htm

vor. Der beschriebene Fall verwendete ein Fülle von Nummern und ist ein bisher bekanntgewordener. Das schließt nicht aus, dass weitere, ähnliche Fälle auf die Entschlüsselung und Aufklärung warten.

Neben den üblichen Fragestellungen bezüglich Betrug, Sachbeschädigung (Die heimliche Veränderung fremder PCs beschädigt diese, ohne dass der Besitzer dies erlaubt hätte) usw sollte man die Beweisvernichtung auch bezüglich

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__303a.html

prüfen.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Das Protokoll sieht nicht wie ein Systemprotokoll aus. Das sollte von dem Dialer sein.
Hallo Dietmar,
dieses Protokoll ist das von DW24. Dass ein Dialer nahezu immer rechtmäßig auf den Rechner des Users gelangt (Bestätigung des Sicherheitszertifikates oder die Standardeinstellungen des IE bei ActiveX) begründet keine strafbare Handlung - das ist Service! Dass genau gleiche Datei sich auch wieder verflüchtigt, ist zwar mies aber begründet auch eher keine Datenveränderung, da das wohl im Ermessen des Programierers liegen könnte. Mir sind für diese Vorgehensweise keine definitiven Richtlinien bekannt - aber das soll natürlich nichts heißen.
 
@anna

Ob der Dialer rechtmässig auf den Rechner eines fremden Besitzers kommt, ist schon eine Frage. Wenn er sich deutlich ankündigt und alle wesentlichen Eigenschaften klar beschreibt, möglicherweise.

Dialer, die sich als kostenlose Zugangstools tarnen, führen heimlich andere Funktionen aus, als zuvor angesagt und vom Benutzer erlaubt. Das geht in Richtung Sachbeschädigung und Betrug. Dialer, die heimlich die alte Internetverbindung kappen, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verbrauchers, greifen unerlaubt in fremde Rechnersysteme ein, das geht in Richtung Computersabotage.

Die Annahme des Zertifikats erlaubt nicht beliebige Aktionen auf dem Zielrechner. Das Zertifikat sichert für den Benutzer nur die Zuordnungsfähigkeit, von welchem entfernten System eine installierte Komponente kommt und wer für die Authentizität dieser Komponente sorgt.

Das Zertifikat enthält keine Informationen über die zu installierenden Programmfunktionen. Der Benutzer muss aus Sicherheitsgründen die Installation weiterer Software zulassen, die Beschreibung der Software muss zuvor hinreichend klar vorgelegen haben oder sie muss erfolgen, bevor das Computersystem auf Wunsch des Eigentümers verändert wird.

Die Programmierer bleiben voll verantwortlich für ihren Programmablauf. Wenn dieser das Zielsystem schädigt, sind sie haftbar.

Der Verbraucher benötigt Belege über seine Geschäfte. Das regelt das Fernabsatzrecht mit klaren Informationspflichten für den Anbieter. Die gelten auch nach dem Kauf. Wenn der Dialer oder Verbindungsprotokolle elektronisch erzeugte Belege sind, die einem Fernabsatzgeschäft zugrunde liegen, halte ich die heimliche Löschung dieser Dateien für problematisch.

Dietmar Vill
 
@dvill
in einigen Punkten stimme ich Dir voll zu - die Computersabotage durch z. B. "1970.exe" oder "Teenxxx". Von DW habe ich schon abenteuerliche Sachen gesehen aber dabei war keine Sauerei, wie die, von den zuvor genannten.
dvill schrieb:
Wenn dieser das Zielsystem schädigt, sind sie haftbar.
Das Löschen des Dialers selbst, z. B. weil der Service von dem Anbieter nicht mehr zur Verfügung stehen solle, ist doch noch keine Schädigung des Zielsystems, oder? Dass zum Nachvollziehen der Session das Programm zur Verfügung stehen sollt wäre zwar löblich, doch dafür meint hier DW wohl, dass die Protokolldatei ausreichen sollte.
Alles in allem ist die ganze Situation des könnte, wäre, möglich, evtl. sehr unbefriedigend für den Betroffenen - deshalb habe ich dem Stas auch eine PN mit einem Lösungsansatz á la anna geschickt.
 
[/quote]
.... Dass ein Dialer nahezu immer rechtmäßig auf den Rechner des Users gelangt (Bestätigung des Sicherheitszertifikates oder die Standardeinstellungen des IE bei ActiveX) begründet keine strafbare Handlung - das ist Service! .....[/quote]

Eine sehr interessante Auffassung!
 
Das Fernabsatzrecht verlangt klare Informationen für den Verbraucher vor dem Kauf. Über den Zeitpunkt, wann und von wem diese Informationen gelöscht werden dürfen, steht dort nichts, soweit ich es kenne.

Natürlich muss der Verbraucher die Telefonrechnung diesbezüglich prüfen und gegebenenfalls über den AGB-Kontakt Beschwerden geltend machen dürfen. Das gilt auch dann, wenn der Service für die Zukunft eingestellt wird. Die zurückliegenden Geschäfte werden noch abgerechnet.

Im übrigen halte ich PCs im Internet für fremde Sachen aus Sicht von Anbietern jedweder Angebote. Jede Datenspeicherung oder -veränderung auf fremden Rechnersystemen muss von den jeweiligen Besitzern erlaubt werden.

Die Beschreibung von Software-Funktionen muss zutreffend und hinreichend sein, wenn sie durch Downloads aktiviert werden sollen. Niemand hat auf fremden PCs heimlich Dateien zu löschen.

Dietmar Vill
 
Anonymous schrieb:
Eine sehr interessante Auffassung!
@Gast
Pardon, ich vergaß hinzu zu fügen, dass diese Äußerung nur pure Ironie war! Dvill weiß das schon richtig einzuschätzen, also nix da von Auffassung, Standpunkt, Interessenvertretung - hier besteht vielmehr Diskussionsbedarf oder "Auge öffne Dich!"
 
dvill schrieb:
Im übrigen halte ich PCs im Internet für fremde Sachen aus Sicht von Anbietern jedweder Angebote. Jede Datenspeicherung oder -veränderung auf fremden Rechnersystemen muss von den jeweiligen Besitzern erlaubt werden.

Die Beschreibung von Software-Funktionen muss zutreffend und hinreichend sein, wenn sie durch Downloads aktiviert werden sollen. Niemand hat auf fremden PCs heimlich Dateien zu löschen.
Dietmar, so läuft es aber leider nicht - Dein Wunschgedanke in allen Ehren! Doch die Lobby derer, die das anders sehen, ist hier weit überlegen und es dürfte kaum jemanden geben, der denen Steine in den Weg legt - und der Gesetzgeber schon gar nicht - viel zu oft felen die Sanktionen zu den tauben Regeln, d. h. es kann doch wieder jeder machen was er will, Herr Vill!
Außerdem kommen nicht wenige Angebote aus dem Ausland - wer ist bittschön hier zuständig?
 
anna schrieb:
Alles in allem ist die ganze Situation des könnte, wäre, möglich, evtl. sehr unbefriedigend für den Betroffenen - deshalb habe ich dem Stas auch eine PN mit einem Lösungsansatz á la anna geschickt.

Und genau damit hast du recht. Mit einem könnte, wäre möglich oder ähnlichem kann ein Geschädigter auch nicht im Zivilverfahren zum Zug kommen. Da machen ihm die Inkassoanwälte die Hölle heiß. Das klingt dann so:

Es wird bestritten, dass sich auf dem Computer des Beklagten im streitgegenständlichen Zeitraum ein Dialer eingewählt und installiert habe.
Die Behauptung des Beklagten, die Verbindungsentgelte seien "unter Umständen" durch einen sogenannten Internetdialer verursacht worden, wird offenbar nur als vage Möglichkeit genannt. Der Beklagte scheint also davon selbst nicht überzeugt zu sein, so dass es nicht verwundert, dass auch diesbezüglich eine substantiierte Darlegung und ein Beweisangebot fehlen. Die sowohl nach § 16 Abs. 3 TKV als auch nach Ansicht der Rechtsprechung bestehende Vermutung für die Richtigkeit der von der Klägerin erhobenen Forderung ist daher seitens des Beklagten nicht erschüttert worden.

Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass die meisten Dialer rechtmäßig arbeiten, d.h., dass sie keine unerkannten und ungewollten Verbindungen auf eine missbräuchliche Art und Weise aufbauen. Für das Vorliegen eines missbräuchlichen arbeitenden Dialers wäre der Beklagte ebenfalls darlegungs- und beweispflichtig.

Solange der Beklagte nicht beweisen kann, dass überhaupt ein Dialer im Spiel war, hilft auch der Vortrag zur Beweislastumkehr bei Dialerbefall nichts.
 
Inkasso

:evil:
@N. N.,

ich bitte submissest zur Kenntnis zur nehmen:

Die Einlassung der Inkassobüttel ist unerheblich. Sie dient zunächst der Einschüchterung. Nimm das Visier hoch, registriere Dich und spar Dir die Drohungen!

Maßgeblich ist die Entscheidung des Gerichts!

Gruß
Raimund
 
Doch die Lobby derer, die das anders sehen, ist hier weit überlegen und es dürfte kaum jemanden geben, der denen Steine in den Weg legt - und der Gesetzgeber schon gar nicht - viel zu oft felen die Sanktionen zu den tauben Regeln, d. h. es kann doch wieder jeder machen was er will, Herr Vill!
Außerdem kommen nicht wenige Angebote aus dem Ausland - wer ist bittschön hier zuständig?
Die Lobby derer, die das anders sehen, werden sich still freuen und einfach so weitermachen, wenn die Betroffenen nicht einmal versuchen, einen objektiv richtigen Standpunkt, der ihren Interessen entspricht, in ihrer Verteidigung vorzubringen.

Ich verspreche ja nicht Wunder, aber ich verweise auf Zusammenhänge, die im Interesse von Betroffenen sind und von ihnen selbst oder ihren Rechtsvertretern möglicherweise so nicht erkannt werden.

Das ist wohl das Mindeste, was in diesem Land noch erlaubt ist, nämlich dass Geschädigte zu ihrer Verteidigung auf das allgemeine Recht verweisen dürfen. Das geht ohne jede Erlaubnis von Lobbyvertretern oder Steinerollern.

Die Frage ist natürlich, was sich bei bester Argumentation vor Gericht ausrichten läßt, wenn die organisierten Mitverdiener mit raffinierten Spitzenjuristen einem relativ ahnungslosen Geschädigten mit Durchschnittsanwalt vor einem EDV-unkundigen Richter begegnen.

Aber wenn die Geschädigten nicht einmal alles aufbieten, was sie für ihre ungünstige Position ins Feld führen können, wird sich dieses Elend niemals ändern. Aus welchem Grund sollte ein Geschädigter auf ein gutes Argument verzichten?

Die Tarnpostfächer im Ausland, die die organisierten Mitverdiener tatsächlich vor dem Zugriff deutscher Behörden schützen, kosten gemäß Branchenforum in Spanien 100 Euro monatlich. Für Tarnadressen in der Schweiz nimmt jemand E-Mail-Bestellungen auf, da kenne ich den Preis nicht. Die Drahtzieher sitzen hier im Lande.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Die Frage ist natürlich, was sich bei bester Argumentation vor Gericht ausrichten läßt, wenn die organisierten Mitverdiener mit raffinierten Spitzenjuristen einem relativ ahnungslosen Geschädigten mit Durchschnittsanwalt vor einem EDV-unkundigen Richter begegnen.
Damit triffst Du einen der vielen wunden Punkte - zum Schluss spricht einer Recht, der nur dem Gestetz und sich selbst ggü. verantwortlich ist. Wenn der aber die Gesetzeumstände nicht überreist, ist er sich selbst überlassen und wozu das dann führt, zeigt der Rudi Carell am besten (kennt den noch wer?). Also senile Richter am "laufenden Band" und StA´s, die nur ihre Kariere zu den Bandläufern im Blickfeld haben = Sehschwäche!
 
Re: Inkasso

Raimund schrieb:
:evil:
@N. N.,

ich bitte submissest zur Kenntnis zur nehmen:

Die Einlassung der Inkassobüttel ist unerheblich.
Nene: Die Inkassoanwälte machen das, was jeder Anwalt tut: Sie vertreten ihre Mandantschaft und legen dabei den Finger in die wunden Punkte des Geschädigtenvortrags.
Raimund schrieb:
Sie dient der Einschüchterung.
Wen wollen die denn in einem laufenden Gerichtsverfahren einschüchtern? Du wirst doch wohl nicht denken, dass sich ein Geschädigter, der bereits die Klage beantwortet hat, sich noch einschüchtern läßt?
Raimund schrieb:
Nimm das Visier hoch, registriere Dich und spar Dir die Drohungen!
Wie sensibel bist du eigentlich, wenn du ein Zitat aus einem Schriftsatz von Inkassoanwälten, der dich noch nicht einmal persönliczh betrifft, gleich als Drohung auffasst? Und was bringt es dir, wenn ich mir ein Pseudonym zulege?
Raimund schrieb:
Maßgeblich ist die Entscheidung des Gerichts!
Und die wird eindeutig sein , wenn der Geschädigte gegenüber dem Gericht nur vermutet, dass sich ein Dialer eingewählt hat. Vermutung = unsubstantiierter Vortrag, den das Gericht nicht beachten wird.
 
Anonymous schrieb:
anna schrieb:
Alles in allem ist die ganze Situation des könnte, wäre, möglich, evtl. sehr unbefriedigend für den Betroffenen - deshalb habe ich dem Stas auch eine PN mit einem Lösungsansatz á la anna geschickt.

Und genau damit hast du recht. Mit einem könnte, wäre möglich oder ähnlichem kann ein Geschädigter auch nicht im Zivilverfahren zum Zug kommen. Da machen ihm die Inkassoanwälte die Hölle heiß. Das klingt dann so:

Es wird bestritten, dass sich auf dem Computer des Beklagten im streitgegenständlichen Zeitraum ein Dialer eingewählt und installiert habe.
Die Behauptung des Beklagten, die Verbindungsentgelte seien "unter Umständen" durch einen sogenannten Internetdialer verursacht worden, wird offenbar nur als vage Möglichkeit genannt. Der Beklagte scheint also davon selbst nicht überzeugt zu sein, so dass es nicht verwundert, dass auch diesbezüglich eine substantiierte Darlegung und ein Beweisangebot fehlen. Die sowohl nach § 16 Abs. 3 TKV als auch nach Ansicht der Rechtsprechung bestehende Vermutung für die Richtigkeit der von der Klägerin erhobenen Forderung ist daher seitens des Beklagten nicht erschüttert worden.

Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass die meisten Dialer rechtmäßig arbeiten, d.h., dass sie keine unerkannten und ungewollten Verbindungen auf eine missbräuchliche Art und Weise aufbauen. Für das Vorliegen eines missbräuchlichen arbeitenden Dialers wäre der Beklagte ebenfalls darlegungs- und beweispflichtig.

Solange der Beklagte nicht beweisen kann, dass überhaupt ein Dialer im Spiel war, hilft auch der Vortrag zur Beweislastumkehr bei Dialerbefall nichts.


Das sehe ich etwas anders. Denn wenn es ein Dialer gewesen sein könnte, dann hilft der Einzelverbindungsnachweis. Aus ihm ergibt sich die Einwahlnummer. Wird die Einwahlnummer nachgewiesen und es ist einen Dialer-Nummer, dann war es, laut Vortrag des Beklagten, ein Dialer. Diese Tatsache muss dann der Kläger erschüttern, was er nicht wird, weil er ja Dialer für rechtmäßige Programm hält, wie sich aus seinem Hilfsvortrag ergibt.

Wird der EVN nicht erbracht ist die Forderung nicht schlüssig dargetan. Dann kann man bereits darüber das Verfahren gewinnen, wenn man mit der "dummen" Fragen kontert, was wollen die eigentlich von mir, wenn sie nicht Zeit, Dauer und Tarif vorlegen können. (vgl. AG Frankfurt, Intrum für Talkline).


Liegt der EVN vor, dann weiß man, ob ein Dialer im Spiel war oder nicht. War ein Dialer im Spiel, dann kann man dem zitierten Inkasso-Schreiben mit der Beweislast-Umkehr entgegen treten.

Die Inkasso-Anwält werden weiter so argumentieren, weil ihnen nichts anders bleibt.

Aber als Betroffener muss man sich ja nicht in Bockshorn jagen lassen.

Naja und Gericht lernen dazu, langsam aber stetig.
 
Zurück
Oben