Werden Dialer-Registrierungen jetzt kostenpflichtig?

sascha

Administrator
Teammitglied
Hat jemand nähere Informationen zum heute erreichten Vermittlungskompromiss bei der TKG-Novelle? Immerhin war im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, dass für die Registrierung von Dialern künftig Bares auf den Tisch soll. Was angesichts des Aufwands für über 425.000 Registrierungen (und nachträglichen Entzügen) ja nicht das Schlechteste wäre...
 
Super Geldanlage

Erst Dialer registrieren - dafür Gebühr nehmen - dann Registrierung widerrufen.

Möcht ich mal sehen wie die dann das Geld behalten wollen.

Das werden die dann wohl verzinsen müssen mit 5 % über dem ......


:lol:
 
Möcht ich mal sehen wie die dann das Geld behalten wollen.

Hmm. Gebühren fallen doch für den Verwaltungsakt an sich an und sind kein "Erfolgshonorar". Aber Du bringst mich auf eine Idee: Warum nicht auch für den Entzug von Registrierungen eine Gebühr verlagen? Immerhin hat der Betroffene den Entzug ja durch Verstoß gegen die Vorschriften selbst verschuldet :wink: Ich weiß, ist rechtlich wohl nicht möglich...
 
Ein Namenloser schrieb:
Super Geldanlage

Erst Dialer registrieren - dafür Gebühr nehmen - dann Registrierung widerrufen.

Möcht ich mal sehen wie die dann das Geld behalten wollen.

Das werden die dann wohl verzinsen müssen mit 5 % über dem ......
Genau. Und die, die heiraten, bekommen die Gebühren auch zurück, wenn die Ehe geschieden wird.

Heute bekommen die Kinder auch ihre 30 Euro zurück, wenn sie ihre Malvorlagen an den seriösen Geschäftsmann zurückschicken.

Dietmar Vill
 
Und die Firma die Inso anmeldet, bekommt die Kosten für Gewerbeanmeldung, Rentabilitätsvorschau, Notarkosten etc. zurück! Aber mit mindestens 5% über Verzinsung per anno, drunter geht nichts!!! :rofl:

Gruß jackyw
 
Ganz einfach. Wenn ein Gemüsehändler ein Gewerbe anmeldet hat er Ausgaben für Gewerbeanmeldung etc. zu tätigen. Wenn er anschließend verdorbene Ware verkauft, wird er sehr schnell seinen Gewerbeschein verlieren, seine Ausgaben für die Gewerbeanmeldung wird er aber sicherlich nicht zurückbekommen.

Hat ein Kunde irrtümlicherweise verdorbene Ware gekauft hat er Anspruch auf frische Ware, er hat schließlich dafür bezahlt!

Gruß jackyw
 
Ein Namenloser schrieb:
achso - und warum bekommt dann der User sein Geld zurück ?
Das ist wie bei der Steuererklärung.

Wer schummelt und nicht erwischt wird, hat Geld gespart.

Wer auffällt, zahlt nach und eine Strafe dazu.

Die Strafe für ungesetzliche Dialer ist die hinfällige Zahlungsverpflichtung für die Verbraucher. Wer Dialer in den Verkehr bringt, sollte vorher prüfen, dass die Versicherung der Rechtsgültigkeit zutreffend ist. Das setzt einwandfreie Dialer voraus.

Um die Eigenverantwortlichkeit der seriösen Geschäftsleute zu stärken, ist dieser Ansatz gut gewählt. Erlaubt ist alles, was Recht ist, aber nicht weniger.

Dietmar Vill
 
Ich träume mir das so: Man müsste das wie beim Führerschein handhaben. Es kann sich ja auch nicht jeder Dappes, der das Geld hat, ein Auto kaufen und loslegen. Erst will der Führerschein überhaupt bestanden sein. Aber Vorsicht! Da ist ja noch das Punktekonto in der Flensburger Dialersünderkartei. Wer 3x lügt kriegt erst mal ein halbes Jahr Fahrverbot oder so...
 
Also ich denke wir sollten dieses Forum umtaufen in "Behördenforum".

Punktekataloge, Registrierungen, Sünderkartei .....

mir fehlen einfach die Worte.

Und dann bei der nächsten politischen Versammlung nach " mehr Selbstbestimmung" schreien.
 
So du „Gast“

Gastdiskussion an:
Du kannst das Forum „virtuell“ noch tausendmal umbenennen, es interessiert weder einen Geschädigten noch irgendeinen angemeldeten User und schon gar keinen Admin/Mod (Gehe ich mal davon aus!).
Gastdiskussion aus: :D

Im Bezug auf die Dialerproblematik ist klar, das gesetzliche Regelungen vermehrt notwendig sind, ein vernünftiger Schritt in diese Richtung ist sicherlich die kostenpflichtige Registrierung derselben.

Gruß Jackyw
 
sascha schrieb:
Hat jemand nähere Informationen zum heute erreichten Vermittlungskompromiss bei der TKG-Novelle?
Falls ich der .doc hier trauen kann, hat es bei §140 (Gebühren und Auslagen) keine Änderung gegeben.
sascha schrieb:
Immerhin war im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, dass für die Registrierung von Dialern künftig Bares auf den Tisch soll.
Genau. Die "Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern" kostet demnächst was. Das Bundeswirtschftsministerium legt die Höhe der Gebühren fest.
sascha schrieb:
Was angesichts des Aufwands für über 425.000 Registrierungen (und nachträglichen Entzügen) ja nicht das Schlechteste wäre...
Für mich sieht es so aus, als ob auch die Entzüge gebührenpflichting werden. Zusammen mit §124 ff. kann es für einige Vollpatienten ganz dicke kommen.
 
Fidul schrieb:
. Die "Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern" kostet demnächst was. Das Bundeswirtschftsministerium legt die Höhe der Gebühren fest.

Wow, ich kenne da jemanden sehr gut aus dem Wirtschaftsministerium, den werde ich mal Anspitzen, die Gebühren so festlegen zu lassen, das die 18 Mrd. Euro Minus in der Staatskasse gefüllt werden ;) :) ;) :lol:
 
Interessant:


Juristen im Wirtschaftsministerium lassen sich "anspitzen".
Gleich mal sichern den Beitrag.
 
sascha schrieb:
Was angesichts des Aufwands für über 425.000 Registrierungen (und nachträglichen Entzügen) ja nicht das Schlechteste wäre...

BenTigger schrieb:
Wow, ich kenne da jemanden sehr gut aus dem Wirtschaftsministerium, den werde ich mal Anspitzen, die Gebühren so festlegen zu lassen, das die 18 Mrd. Euro Minus in der Staatskasse gefüllt werden ;) :) ;) :lol:

Wie waere es mit folgendem Modell?
100,000 Euro Strafe nicht pro missbrauchter Rufnummer, sondern Dialer? 100,000 Euro x 425,000 Dialern macht immerhin 42,5 Milliarden... Dann waere das Defizit bezahlt, und es blieb was fuer Forschung und Bildung uebrig, waere die erste gute Tat der Dialerdruecker. Schade, ich glaube, die Rechnung geht irgendwie nicht auf...
Gr,
TSCoreNinja
 
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