Welche Telefon-Nr. im Impressum?

Hallo Forum,

ich stelle in letzter Zeit zunehmend fest, dass Betreiber von Webseiten in ihrem Impressum eine 0900 oder 0180 als Telefon-Nr. angeben. Irgendwo meine ich mal gelesen zu haben, dass solche Telefon-Nr. nicht zulässig sind, da sie nicht von jedem Anrufer ohne besondere Vorkehrungen angerufen werden können (der Anrufer könnte ja aus den unterschiedlichsten Gründen die Benutzung von 0900 oder 0180 an seinem Anschluss untersagt bzw. gesperrt haben).

Bin ich da auf dem völlig falschen Dampfer, oder hat jemand einen Hinweis für mich (alter Thread, Urteil etc.)?
 
berend2805 schrieb:
Bin ich da auf dem völlig falschen Dampfer...
Ja!

http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__6.html
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post ....
Da steht nichts davon, dass die unmittelbare Kommunikation nicht auch mit Mehrwertnummern oder anderen erfolgen kann.

PS: Nicht geschäftsmäßige Teledienste, also rein private Websites, brauchen demnach nicht mal ein Impressum. Siehe dazu auch § 7 des TDG.
 
Wo wir gerade bei angegebenen Telefonnummern sind:

Hat sich die Frage, ob bei 0700-Nummern im Impressum der Tarif angegeben werden muss eigentlich geklärt?

http://www.heise.de/newsticker/meldung/44374
Die Wettbewerbszentrale argumentiert nun, die Unbekanntheit der 0700-Nummern und ihre Ähnlichkeit zu den 0800-Gratisnummern würde Anrufer irreführen und deshalb müssten die Inhaber bei jeder Angabe von 0700-Nummern auch auf Web-Seiten nun auch die Gebühren dazu angeben.
 
rolf76 schrieb:
Wo wir gerade bei angegebenen Telefonnummern sind:

Hat sich die Frage, ob bei 0700-Nummern im Impressum der Tarif angegeben werden muss eigentlich geklärt?

http://www.heise.de/newsticker/meldung/44374
Die Wettbewerbszentrale argumentiert nun, die Unbekanntheit der 0700-Nummern und ihre Ähnlichkeit zu den 0800-Gratisnummern würde Anrufer irreführen und deshalb müssten die Inhaber bei jeder Angabe von 0700-Nummern auch auf Web-Seiten nun auch die Gebühren dazu angeben.
Ja, das hat sich geklärt. Die Wettbewerbszentrale hat das Verfahren um die Angabe von Vanity-Nummern verloren, das aber wohl nie auf den eigenen Seiten publiziert. Siehe Urteil unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20040169.pdf



M. Boettcher
 
Danke für den Link!

Verloren hat die Wettbewerbszentrale in diesem Fall aber nicht durch eine definitive Klärung der Frage, sondern weil sie nach Auffassung des LG Saarbrücken nicht glaubhaft gemacht hat, dass ein nicht unerheblicher Teil des Publikums 0700-Nummern wie 0800-Nummern für kostenfrei halten würde.

Das LG Saarbrücken führt dazu aus, dass ein solcher Nachweis ohnehin nur im Hauptsacheverfahren und nicht im Verfügungsverfahren erbracht werden könne.
 
rolf76 schrieb:
Danke für den Link!
Bitte, gern geschehen.

rolf76 schrieb:
Verloren hat die Wettbewerbszentrale in diesem Fall aber nicht durch eine definitive Klärung der Frage, sondern weil sie nach Auffassung des LG Saarbrücken nicht glaubhaft gemacht hat, dass ein nicht unerheblicher Teil des Publikums 0700-Nummern wie 0800-Nummern für kostenfrei halten würde.

Das LG Saarbrücken führt dazu aus, dass ein solcher Nachweis ohnehin nur im Hauptsacheverfahren und nicht im Verfügungsverfahren erbracht werden könne.
Das ist richtig! Nun hatte die Wettbewerbszentrale die EV seinerzeit ziemlich ausgeschlachtet und auf der Startseite einen Link angebracht. Die Aufhebung der EV haben sie dagegen meines Wissens nie gemeldet. Dazu kommt, dass sie wohl nicht ins Hauptverfahren gegangen sind, was dafür spricht, dass die eigenen Juristen dem Verein in dem Verfahren nicht viel Chancen zubilligen wollten. Dem Gegner genügte die Aufhebung der EV natürlich völlig, sein Interesse an einem Hauptverfahren war solange gleich Null, als die selbst ernannten Wettbewerbshüter paßten. Insofern reicht die Aufhebung wohl aus, dem Abmahnverein die Lust am schnellen Geld wenigstens auf diesem Gebiet zu nehmen. Warum man für die persönliche Rufnummer Preislisten veröffentlichen soll, für weitaus teurere Mobilfunknummern aber nicht, wird daher wohl noch sehr lange das Geheimnis der Wettbewerbszentrale bleiben. Auch der Grund der Abmahnung war mir immer unklar. Anders als bei 019x-Nummern, verdient der so Angerufene Vanity-Nutzer ja keinen Cent. Das man 0700-Nummern nun angeblich leicht mit kostenfreien 0800 Nummern verwechseln kann, darauf muss man erst einmal kommen. Ich kann mir vorstellen, dass man (abhängig vom Schriftbild) 1 und 7 verwechselt, aber 7 und 8? Und das die 0800 Nummer kostenlos sind, wieviel Prozent der Telefonbenutzer wissen das überhaupt?

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Das man 0700-Nummern nun angeblich leicht mit kostenfreien 0800 Nummern verwechseln kann, darauf muss man erst einmal kommen. Ich kann mir vorstellen, dass man (abhängig vom Schriftbild) 1 und 7 verwechselt, aber 7 und 8? Und das die 0800 Nummer kostenlos sind, wieviel Prozent der Telefonbenutzer wissen das überhaupt?

Sagen wir mal so: Seit der Einführung der 0900-Nummern sollten die Verbraucher jedenfalls besonders darauf achten, ob vorne eine 7, 8 oder 9 steht.

Wobei ich in meinem Bekanntenkreis immer wieder feststellen muss, dass der Wechsel von 0190 zu 0900 noch nicht allgemein bekannt ist.
 
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