Welche Minimal-Leistung muss eine Mehrwertnummer erbringen?

Re: Welche Minimal-Leistung muss eine Mehrwertnummer erbring

Aka-Aka schrieb:
Eigentlich ist also noch mehr die Politik skandalös als die Justiz, insofern habe ich mich ungenau ausgedrückt. Dafür bitte ich um Entschuldigung.
Die Justiz ist auf dem besten Wege die Unzulänglichkeiten der Gesetzgebung "auszubügeln"
soweit das im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich ist, für die die Politiker,
sprich konkret, die vom Volk gewählten Vertreter= Parlamente
zuständig und verantwortlich sind.
http://www.stern.de/computer-technik/internet/index.html?id=532135&nv=sb
Der Stern schrieb:
Und auch vor Gericht haben Opfer bessere Chancen als früher.
Immer häufiger wird dort zugunsten der Geprellten entschieden.

tf
 
Re: Welche Minimal-Leistung muss eine Mehrwertnummer erbring

Teleton schrieb:
Das Recht ist halt für denjenigen der sich wehrt und auch etwas riskiert.
Das ist plakativ und ziemlich falsch. Recht bekommt in Deutschland der, der löhnen kann. Für einen Milliardenkonzern ist nun das Risiko, einen Prozess mit einem angesetzten Streitwert von z. B. 100.000 EUR und mehr zu verlieren, in Bruchteilen von Peanuts* zu messen, während es für viele andere das Ende der bürgerlichen Existenz bedeuten kann. Insofern ist der sprichwörtliche "kleine Mann" oft schon bei der Drohung mit einem solchen Rechtsmittel chancenlos und seiner nur theoretisch verfügbaren juristischen Möglichkeiten von Anfang an beraubt.

M. Boettcher


* Peanuts = Einheit von R. Breuer, Deutsche Bank, in Höhe von ca. 25 Mio EUR
 
Ich kann @drboe nur zustimmen.

Das Deutsche Recht ist ein Recht des stärkeren Bankkontos. Sobald es um Wirklich fetten Gewin und Marktintressen geht, ist das Recht so gestaltet das der Reichere meist gewinnt. Insbeondere Marken und Abmahnrecht, wenn es gegen Privatpersonen angewendet wird, ist ein Plattmache sonder gleichen, zugunsten des finanzell Stärkeren.

Aber auch in anderen Bereichen des Deutschen Rechtssystemes gilt zunehmend der Grundsatz "Ich bestraf den Armen und gebe es denn Reichen".

Das ist Politisch so gewollt, OK, das heist aber noch lange nicht das es mir gefallen muß und das ich nichts dagegen mache.

Und zum Thema neue RAF, ich denke, das der aus/aufbau der Überwachungs und Abhörmaßnahmen nicht primär wegen 9.11 ist, sonder weil die führenden Vertreter unseres Systemes Angst vor eine neuen RAF haben, nur diesmal eine, die den Rückhalt der sozial Schlechtergestellten diese Staates hat. Der Streik bei Opel hat gezeigt, das bald Grenzen erreicht sind.

mfg Ralf
 
Ich muss Drboe und r.lorenz widersprechen.

Bei einem Streitwert bis 300 € riskiert man 250 €, wenn man Rechtsschutz hat nur die Eigenbeteiligung.

Wenn es nur um 47,44 € wie bei mir einst, geht, ist das Risiko überschaubar. Da können auch große "Kohle-Berge" auf der ander Seite nichts ausrichten.
 
Der Jurist schrieb:
...
Bei einem Streitwert bis 300 € riskiert man 250 €, wenn man Rechtsschutz hat nur die Eigenbeteiligung.
...

Und wenn man als Privatman eine Homepage als Hobby betreibt, sieht man sich, ohne überhaupt zu wissen wie einem Mitgespielt wird, mit Markenrecht und Teils astronomichen Klagewerten verfolgt.

[vergl. w*w.rettet-das-internet.de]

Ich habe ja bei komerziellen Streitigkeiten für diese ganze Sache noch Verständniss, aber hier wird Recht, was offensichtlich für Firmen untereinander Gedacht ist, gnadenlos gegen Private eingesetzt.

Und bitte, es kann doch nicht sein das man als Pivateperson, bevor man in diesem Staat auch nur einen Nagel in die Wand haut, erst mal 5 Anwälte befragen muß, ob das Einschlaggeräusch nicht irgendein -Sonstwas*-Recht verletzt.

Und ein gewisser Herr Schill hat ja in Hamburg gezeigt, wie man unser Rechtsystem auch einsetzen kann (Grundsatz: Im Zweifel für die Strafe).

Oder auch im Arbeitsrecht, die Kündigung mag 10x unbegründet und willkürlich sein, draussen bin ich trotzdem und die Entschädigung kassiert heutzutage meist das Arbeitsamt.

Ne lieber @Der Jurist, in Deutschland geht Rechtlich einiges arg zu Gunsten der wirtschaftlich Starken. Und das ist meiner Meinung nach Politisch gewollt.

mfg

Ralf
 
Der Jurist schrieb:
Wenn es nur um 47,44 € wie bei mir einst, geht, ist das Risiko überschaubar. Da können auch große "Kohle-Berge" auf der ander Seite nichts ausrichten.
Für jemanden mit juristischem Sachverstand ist es sicher sehr viel einfacher die Situation einzuschätzen, als für Otto Normaluser.
Der kann noch nichtmal beurteilen, ob sein Anwalt der Sache überhaupt gewachsen ist. Geschweige, die rechtliche- und Kosten-Situation
Die Tricks, mit immer neuen Beweisanträgen, Gutachten und diversen Winkelzügen Gerichtsverfahren künstlich aufzublasen, beherrschen Firmen mit routinierten Rechtsabteilungen aus dem ff. Versicherungs- und andere Konzerne nennen das "mürbe reiten".
Ein Wald- und Wiesen- Anwalt mit seinen Formularbuchfloskeln wird von denen ungespitzt in den Boden gerammt.
Auf dem Papier herrscht zwar Chancengleichheit, die Realität sieht aber ganz anders aus.

Die Marke "Explorer" wäre wohl noch heute eine Lizenz zum gewerblichen Abmahnen, hätte es seiner Zeit nicht eine große Spendenaktion, einen sehr fähigen Gegenanwalt und viele engagierte Helfer gegeben.

Das schwerstverletzte Unfallopfer von Versicherungen mit gekauften medizinischen "Gutachten" als arbeitsfähige Simulanten dargestellt und über Zeiträume von oft mehr als 10 Jahren in den finanziellen und seelischen Bankrott prozessiert werden, ist an der Tagesordnung.
Die Liste ist beliebig erweiterbar und vom Strafrecht fange ich garnicht erst an.

Die Mär vom heilen Rechtsstaat mag in den Köpfen einiger akademisch verklärter Rechtsdogmatiker herumschwirren, in der realen Lebenswirklichkeit ist er im Sinne von Gerechtigkeit definitiv nicht existent.

Gruss A. John
 
r.lorenz schrieb:
Und ein gewisser Herr Schill hat ja in Hamburg gezeigt, wie man unser Rechtsystem auch einsetzen kann (Grundsatz: Im Zweifel für die Strafe).
Ja, und ein paar Verfahren wegen Rechtsbeugung hat er auch an der Backe...

r.lorenz schrieb:
Oder auch im Arbeitsrecht, die Kündigung mag 10x unbegründet und willkürlich sein, draussen bin ich trotzdem und die Entschädigung kassiert heutzutage meist das Arbeitsamt.
Du kannst übrigens auch eheliche Pflichten einklagen. Ob Dich Deine Gattin deswegen ranlässt, steht auf einem anderen Blatt. Das dem Gesetzgeber in die Schuhe zu schieben, würde ich für mehr als gewagt halten.

A John schrieb:
Die Tricks, mit immer neuen Beweisanträgen, Gutachten und diversen Winkelzügen Gerichtsverfahren künstlich aufzublasen, beherrschen Firmen mit routinierten Rechtsabteilungen aus dem ff. Versicherungs- und andere Konzerne nennen das "mürbe reiten".
Die Streitwerte, mit denen hier im Forum hantiert werden, rechtfertigen einen solchen Aufwand gar nicht. Deswegen werden die Geschädigten in der Regel mit Musterschreiben bedacht, die nicht mal ansatzweise auf den Sachverhalt eingehen. Kommt es wider Erwarten zu einem Verfahren, wird ein lokal ansässiger Anwalt mit Untervollmacht vorgeschickt, der sich den Sachverhalt aus der Akte in den letzten 5 Minuten vor der Verhandlung zusammenklamüsert und betet, dass die beklagte Partei sich ausreichend zum Sachverhalt auslässt. Auch ein Anwalt kalkuliert mit Kosten, Nutzen und Aufwand und auch eine große Kanzlei kann aus Scheiße letztendlich kein Gold machen.

A John schrieb:
Die Marke "Explorer" wäre wohl noch heute eine Lizenz zum gewerblichen Abmahnen, hätte es seiner Zeit nicht eine große Spendenaktion, einen sehr fähigen Gegenanwalt und viele engagierte Helfer gegeben.
Das ist der einzige Punkt, wo der Gesetzgeber eine echte Lücke hinterlassen hat, die zum Unwesen mutiert ist. Da wird mit fiktiven Streitwerten um sich geworfen, die weitab von jeder Realität sind.

A John schrieb:
...in der realen Lebenswirklichkeit ist er im Sinne von Gerechtigkeit definitiv nicht existent.
Mir ist kalt.
Jeder Lebenssachverhalt lässt sich auf einen juristischen reduzieren und wirft entsprechend formaljuristische Fragen auf. Dort wo es auch dem moralischen Verständnis nach im täglichen Zusammenleben funktioniert, gibt es logischerweise keine Klagen - So ist es ja gewünscht.

Fazit: Die Welt ist schlecht...
 
TSCoreNinja schrieb:
... Waere interessant, was dabei herumkommt, berichte mal, wie das weitergeht....

[color=darkr ed]Schneller als ich es für möglich hielt hat mir Web.de per Post auf meine ebenfalls per Post geschickte Beschwerde geantwortet und ist darin nach einigen Ausflüchten und Hotline-"Qualitätsversicherungen" erstaunlich kulant.

Anbei das Schreiben von Web.de in Ausschnitten (bearbeiteter Scan, Namen wurden von mir unleserlich gemacht).

Bezogen auf den vorletzten Satz habe ich inzwischen per E-Mail geantwortet, dass ich die Zahlung lieber per Überweisung hätte statt in Web.Cent. Dies wurde mir ebenfalls inzwischen bestätigt, wenn auch mit angekündigter Verzögerung von 3-4 Wochen.

Es lohnt sich also hin und wieder doch, sich zu beschweren. Allerdings ist mir inzwischen auch klar, dass ich keinen Rechtsanspruch auf diese Zahlung hätte und eben auf Kulanz angewiesen bin. Das ist der eigentliche Skandal an der Sache und wirft ein erbärmliches Licht auf unsere Gesetzgebung.

Ron[/color]
 

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Ron schrieb:
Das ist der eigentliche Skandal an der Sache und wirft ein erbärmliches Licht auf unsere Gesetzgebung.
Das siehst Du mE etwas verquer. Der Gesetzgeber hat das alles schon ordentlich geregelt, doch weder Du noch Dein "Vertragspartner" haben ein Interesse daran, die Angelegenheit prüfen zu lassen. Web.de zieht sich aus Kulanz zurück, da die Folgekosten eines Rechtsstreites ökonomisch nicht haltbar sind.
 
dvill schrieb:
Wenn der Bezahlvorgang so kryptisch gestaltet werden kann, dass die Zielgruppe es nicht bemerkt, kann jeder Schrott teuer verkauft werden.
Wenn die "Zielgruppe es nicht bemerkt", was ja eine der zentralen Bemühungen ist, kann man auch nichts verkaufen: Bereits, weil sich dahinter ein Vertrag verbirgt, der mangels sich deckender Willenserklärungen nicht zustande gekommen sein kann. Ich möchte keinen Vergleich anstellen, sondern stelle einfach mal folgendes Beispiel in den Raum: Taschendiebe dürfen auch nicht davon ausgehen, dass ich sie beschenken will, nur weil meine Geldbörse ein entscheidendes Stück aus der Gesäßtasche ragt.
 
Rex Cramer schrieb:
Ich möchte keinen Vergleich anstellen, sondern stelle einfach mal folgendes Beispiel in den Raum: Taschendiebe dürfen auch nicht davon ausgehen, dass ich sie beschenken will, nur weil meine Geldbörse ein entscheidendes Stück aus der Gesäßtasche ragt.
Das Beispiel trifft es ganz gut. Unsere Politiker räumen zwielichtigen anonymen Geschäftemachern ein Privileg zur passiven Beschenkung durch unaufmerksame Verbraucher ein.

Dietmar Vill
 
Rex Cramer schrieb:
Taschendiebe dürfen auch nicht davon ausgehen, dass ich sie beschenken will, nur weil meine Geldbörse ein entscheidendes Stück aus der Gesäßtasche ragt.

Wenn Du das mit genügend Dreistigkeit und ein paar abstrusen Schlussfolgerungen behauptest, ist die Chance vor Gericht damit durchzukommen, garnicht so gering.
Es gibt Urteile, die sind so absurd, dass sie mit Dummheit alleine nicht mehr erklärbar sind.

Gruss A. John
 
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