Was wir uns und anderen antun...

Mir macht da mehr das Urheberrecht Sorgen 8)

Wen - bitteschön - können die Rechteinhaber denn nun abmahnen, wenn so ein Vögelchen munter die Klingeltöne von sich geben.
Der Herr vom NABU meint zwar, dass Vögel nur einfache Klineltöne imitieren können, aber ich habe in einem Restaurant einen zugegebenermaßen etwas exotischen Vogel, einen Beo, erlebt, der nicht nur die Gäste beim Rausgehen mit der Stimme des Wirtes fragt, ob sie schon bezahlt hätten, sondern auch eben alle möglichen Melodien nachäfft, dass es eine Freude ist.
Muss sich der Wirt und Besitzer des Beos nun Gedanken machen, wie er sein Viech zum Schweigen bringt? Nicht auszudenken, das Tier umgeht jeden Kopierschutz...
 
Dino schrieb:
Mir macht da mehr das Urheberrecht Sorgen 8)
Wen - bitteschön - können die Rechteinhaber denn nun abmahnen, wenn so ein Vögelchen munter die Klingeltöne von sich geben.
Die Gemeindeverwaltung. (Als Mitstörer).
Wundert mich, das die Münchner Berufsabmahner da noch nicht draufgekommen sind. :holy:

Dino schrieb:
.... sondern auch eben alle möglichen Melodien nachäfft, dass es eine Freude ist.
Muss sich der Wirt und Besitzer des Beos nun Gedanken machen, wie er sein Viech zum Schweigen bringt? Nicht auszudenken, das Tier umgeht jeden Kopierschutz...
Unbedingt! Wenn der Beo schon länger "Musik" macht, kann dem Wirt eine saftige Rechnung der GEMA ins Haus stehen.
Außerdem droht ihm Ungemach mit der Gewerbeaufsicht bezüglich der Gaststättenverordnung. Da gibt es m.W. in den zigtausend Regularien auch welche, die Musikdarbietungen in Gastronomischen Betrieben regeln.
Mit hellhörigen Nachbarn kann es auch Ärger geben:
Es gibt Gerichtsurteile, nach denen dürfen Hähne nur zu bestimmten Uhrzeiten krähen.

Gruß A. John
 
Zurück
Oben