Was soll ich tun?

Dialer 0190080788

Hallo Leute, bin neu im Forum und bin ebenfalls Opfer eines Dialers geworden. Es handelt sich um den Dialer _127-anime-1-0-.exe, der über die Mehrwertdienstnummer 0190080788 zum lächerlichen Preis von 7,50 €/Minute eine DFÜ-Verbindung herstellt.
Ich nutze das Internet privat eher selten und benutze auch nur ein analoges Modem zum Verbindungsaufbau über Call-by-call (immer den günstigsten Anbieter). Offensichtlich hat sich mein ältester Sohn (13 Jahre) den Dialer eingefangen. Die Bescherung erhielt ich dann mit der Juni-Telefonrechnung: 105 € für knapp 13 Minuten Internet über den Anbieter Talkline. Ich habe sofort per Fax Widerspruch bei der Telekom und bei Talkline eingelegt. Die Telekom hat letztendlich auch nur den Betrag ohne die Forderung von Talkline abgebucht. Talkline hat mir zunächst ein nichtssagendes Schreiben geschickt, wonach ich über die Telefonnummer 01803-234377 Auskunft über den Dienstleister erhalten könnte, was allerdings trotz mehrerer Versuche nicht funktionierte. Gestern habe ich dann von Talkline ein Mahnschreiben mit der Aufforderung erhalten, den geforderten Betrag von 105,63 € zu überweisen.
Bin momentan unschlüssig, wie ich mich weiter verhalten soll. Die Dialerdatei habe ich auf Diskette gesichert. Des Weiteren habe ich mehrere Screenshots des Ereignisprotokolls und der Registry angefertigt und ausgedruckt und anschließend alle Spuren des Dialers auf meinem PC beseitigt (hoffe ich zumindestens).
Die 0190er und 0900er-Nummern habe ich zwischenzeitlich sperren lassen.
Für Ratschläge wäre ich äußerst dankbar. :( :(
 
Re: Dialer 0190080788

pdschmidt schrieb:
Hallo Leute, bin neu im Forum und bin ebenfalls Opfer eines Dialers geworden. Es handelt sich um den Dialer _127-anime-1-0-.exe, der über die Mehrwertdienstnummer 0190080788 zum lächerlichen Preis von 7,50 €/Minute eine DFÜ-Verbindung herstellt.
Was Dein Sohn da verwendet hat ist wahrscheinlich ein Produkt der Global Netcom GmbH, in Wetter. Hast Du schon einmal die AGB´s in dem Dialer durchgelesen? Darunter steht auch die Kontaktadresse des Verantwortlichen - man könnte ja mal probieren, mit dem zu reden (natürlich schriftlich!) Da Dein Sohn erst 13 ist, und die selbe Rufnummer auch für pornografischen Inhalt verwendet werden kann, könnte es ja sein, dass die Verantwortlichen Deinen Einwendungen ggü. positiv eingestellt sind. Viel Hoffnung kann ich Dir jedoch nicht machen.
Wie Du bereits geschrieben hast - die Schutzmechanismen gegen diese Art von Bauernfang kommen leider zu spät! Die Rechnung von Talkline wirst Du wohl bezahlen müssen, es gibt keinen Grund, sich aus der Verantwortung für den Telefonanschluss zu stehlen. Leider greifen die Carrier zu drastischen Mitteln, wie Mahnung, Inkasso und so weiter - das wird lediglich immer teurer.
 
Der Verantwortliche hat sich zum Thema bereits geäußert unter

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=579255&t=1396360&pg=1&d=30&sr=1

Das Argument mit der gemeinsamen Rufnummernnutzung mit pornografischen Inhalten zieht vermutlich nicht. Da vermischt sich nichts. Die Rufnummer hat nur mit der Kasse, nichts mit dem Inhalt zu tun.

Die Wahrscheinlichkeit von Urteilen in dieser oder in jener Richtung ist nicht vorhersehbar, wenn Ermessensspielräume vorhanden sind. Wenn der Schutz der Jugend missachtet ist, können Dialerurteile auch ganz anders ausgehen als vermutet. Können, müssen aber auch nicht.

Diese Entscheidung sollte man den Betroffenen überlassen. Sie ist schwer genug. Aber man kann Vorschläge für die bestmögliche Abwehr anbieten.

Dietmar Vill
 
Re: Dialer 0190080788

anna schrieb:
Die Rechnung von Talkline wirst Du wohl bezahlen müssen, es gibt keinen Grund, sich aus der Verantwortung für den Telefonanschluss zu stehlen. Leider greifen die Carrier zu drastischen Mitteln, wie Mahnung, Inkasso und so weiter - das wird lediglich immer teurer.

Mal langsam mit solchen Aussagen!
Es geht hier nicht darum, ob der Anschlussinhaber für seinen Telefonanschluss verantwortlich ist, sondern darum, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen einem 13- Jährigen und einem Contentanbieter zustande gekommen ist.
Es ist also zu klären, wie denn der Dialer in Aktion getreten ist und darüber hinaus, ob das von einem 13-Jährigen gewollt war und ob er denn überhaupt geschäftsfähig war.
Die Sache ist also überhaupt noch nicht richtig beleuchtet und insofern sind solche Pauschalurteile unangebracht.
 
...unangebrachtes Pauschalurteil - meinetwegen! Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass hier wirklich alles erst einmal geprüft werden muss und wer soll das bittschön tun? Der QuestNet-Dialer _127-anime-1-0-.exe funktioniert völlig FST-konform, sogar mit zweimaliger Einwahlbestätigung (man mag mich berichtigen, wenn es jemand besser weiss!) Wenn hier der 13jährige Sohn die Session verursacht hat, dann haftet, meiner bescheidenen Meinung nach, zwangsläufig der Inhaber des Telefonanschlusses für die Einwahlen im vollem Umfang (Aufsichtspflicht des Erziehungsberechtigten).
Es liegt mir fern falschen Optimismus zu schüren - bei ordentlicher Argumentation kann es schon sein, dass sich ein positives Ergebnis in dieser Sache über ein Gericht erreichen lässt. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass man der einen oder der anderen Partei Glauben schenkt, steht 50:50. Die Verbindung kam zu stande, da ein User dies so gewünscht und mindestens zweimal bestätigt hat. Dann kommt die Rechnung und der Verantwortliche (leider ein Unbeteiligter) fällt aus allen Wolken über den Preis. Wie stellt man sich das nun vor, wer die bestellte Musik bezahlen soll?
 
Genau das ist meiner Rede Sinn.
Wenn alle Aspekte abgeprüft sind, dann kann die Entscheidung gefällt werden, ob die Sache weiter zu verfolgen ist, oder mit Zahlung der Rechnung als Lehrgeld auszubuchen ist.
 
Dialer 0190080788

Was anna bezüglich der FST-Konformität meines Dialers gesagt hat, kann ich leider nur bestätigen. Er verlangt tatsächlich mindestens eine einmalige Einwahlbestätigung (habe es auf einem Rechner ohne Internetanschluss selbst ausprobiert). Ich muss demnach davon ausgehen, dass mein Sohn die Verbindung zwar bewusst, aber wohl in Ungedanken der damit verbundenen Folgen, aufgebaut hat. Vielleicht besteht noch ein Chance, wegen des hohen Verbindungsentgelts von 7,50 €/Minute sich auf Sittenwirdigkeit zu berufen. Diesbezüglich gibt es zwar noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Allerdings hat das OLG Hamburg in einem artverwandten Fall entschieden, dass die Werbung von Klingeltönen in Jugendzeitschriften nur dann wettbewerbsrechtlich einwandfrei ist, wenn der Preis für den "Download" nicht mehr als 3,- € beträgt (OLG Hamburg, Urt. v. 10. April 2003 - Az.: 5 U 97/02). Des Weiteren betreibt die Bundesregierung derzeit einen Reformvorschlag, das Verbindungsentgelt für Dialer auf einen Höchstbetrag von 2 €/Minute festzuschreiben.
Ich werde sehen. wie sich die Sache weiterentwickelt.
 
Wenn es ein deutscher Content Provider war, dann könnte dein Anwalt gegen den Content Provider wegen ungerechtfertigter Bereicherung klagen, weil Kinder nicht so ohne weiteres Verträge schliessen können.

Gruß
Comedian
 
Re: Dialer 0190080788

pdschmidt schrieb:
Des Weiteren betreibt die Bundesregierung derzeit einen Reformvorschlag, das Verbindungsentgelt für Dialer auf einen Höchstbetrag von 2 €/Minute festzuschreiben.
Ich werde sehen. wie sich die Sache weiterentwickelt.

Das wäre doch endlich mal ein einigermaßen guter Vorschlag. :-)

Allerdings sollten dann aber die ersten 2 Euro auch den Verbindungs-AUFBAU enthalten, denn das Entgelt dafür liegt ja teilweise bei 55 Euro (oder noch mehr?), egal ob man dann nur ein paar Sekunden oder eine Stunde drin bleibt (bewußt oder unbewußt).

Gruss
Duc
 
@Duc
Bei den 55-€-Dialern ist eine Zeit für den Verbindungsaufbau bereits eingerechnet und die beträgt zwischen 20 und 40 Sekunden - d. h. zu den Verbindungszeiten auf dem Einzelverbindungsnachweis müssen diese (zumeist 40 sec.) noch hinzugerechnet werden. Allerdings fällt diese Kulanzzeit bei der Berechnung wieder heraus, so dass sich der Endbetrag für den User somit subtrahiert. Eine Verbindung, die innerhalb der (nennen wir es mal) Aufbauzeit getrennt wird, schlägt überhaupt nicht zu Buche, obwohl in der Datei "Coder", auf dem Rechner des Users, diese Verbindung als bestehend protokolliert wird.
Auf das Thema Gutschrift bei Q1 gehe ich hier lieber nicht wieder näher ein - aber, wenn ein Kunde Sessions unter einer Minute hatte, kann er dort einen berechtigten Widerspruch geltend machen. Das dürfte jedoch nur für die hochpreisigen Dialer gelten - bei den 7,50ern sieht das etwas anders aus.
 
55 Euro

@Anna

yup, wie bei mir. Q1 ist so kulant, mir eine Einwahl ja aufgrund von "Einwahlproblemen" zu erlassen. Meinen Einwand, dass ich mich gar nicht einwählen wollte, haben sie ja völlig ignoriert :-?

Duc
 
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