Staatstrojaner Hauptsache, wir können überwachen?
Hier gibt es keinen Interpretationsspielraum: Die Äußerungen des Bundesinnenministers in der Staatstrojaner-Affäre sind verheerend.
...
Der Kernsatz des Interviews mit Friedrich ist jedoch zweifelsohne das Bekenntnis zum offenen Ignorieren des Urteils des Verfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung. Zur Erinnerung: Das Gericht hatte unmissverständlich festgelegt, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung nur dann zulässig ist, „wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt. Dies muss durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.“ Gerade der letzte Satz lässt keinen Interpretationsspielraum.
Minister Friedrich meint dazu jedoch: „Wir brauchen diese Nachladefunktionen, um uns den normalen Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können.“ Es mag ja sein, dass es technisch praktisch ist, den Trojaner bequem über das Internet updaten zu können. Genauso praktisch wäre vielleicht Folterandrohung, die jedoch in einer zivilisierten Gemeinschaft einer rechtsstaatlich handelnden Behörde untersagt ist. Mit der Einhaltung der Vorgaben unserer Verfassung hätte das jedoch nichts zu tun.