Was bedeutet die Toleranz bei der Geschwindigkeitsmessung?

Die philosophische Frage dahinter: Frau aka meinte, es wäre ungerecht, wenn es so wäre, wie ich sage. Dagegen argumentierte ich, dass ihre 56km/h immer bedeuten, dass sie zu schnell war, dass also ihr Strafzettel immer gerechtfertigt wäre (weil ihre Geschwindigkeit immer zu hoch gewesen wäre, nämlich eben mindestens 56). Wenn ein anderer keinen Strafzettel bekommt (56 gefahren, 53 gemessen, 50 angerechnet), ist das kein Argument, denn auch jemand, der zu schnell fährt, ohne dass es einen Blitzer gibt, kriegt keinen Strafzettel. Die Gerechtigkeit ihres Strafzettels ergibt sich daraus, dass sie zu schnell fuhr und geblitzt wurde. Hätte sie keinen Strafzettel gekriegt, hätte sie Glück gehabt.
 
In der Tat könnte das so sein, wie Du es beschreibst.
Ziel der Vorgaben ist, das Risiko eines falschen Vorwurfs zu minimieren. Theoretisch könnte also eine Messung von 50 km/h bei tatsächlich gefahrenen 60 km/h durchaus gültig sein. Da würden dann aber trotzdem noch 3 km/h abgezogen. Ich finde das nicht verwerflich. Wichtig ist eben, dass man niemandem was vorwirft, was derjenige nicht begangen hat. Deswegen werden Toleranzen immer zu Gunsten des Betroffenen ausgelegt.
Das gibts bei Alkoholmessungen übrigens auch.
 
Meine Argumentation deckt sich mit Deiner, Heiko ("Wichtig ist, dass man niemandem was vorwirft, was derjenige nicht begangen hat") --> selbst wenn das dazu führen könnte, jemandem nichts vorzuwerfen, der es genauso verdient hätte. Gut, damit dürfte das beantwortet sein.
 
Mir sind 1000 lieber, die "Glück gehabt" haben und nicht erwischt werden als ein einziger, der ne Strafe für etwas kriegt, das er nicht begangen hat.
 
(...)
Das gibts bei Alkoholmessungen übrigens auch.

Gerade jetzt hat mein Sohn Robin so ein Alkoholmessproblem. Vielleicht weiß ja einer von euch, ob in diesem Fall ein Widerspruch gegen den Busgeldbescheid (500 Euro) eine Chance hat:
er wurde angehalten und ein Alkoholtest mit Atemkontrollgerät ergab 0,5 Promille. Daher haben sie ihn mit aufs Revier genommen, wo ne halbe Stunde später ein Test mit der gleichen Technik einen Wert von 0,54 Promille ergab. Ein Bluttest wurde nicht gemacht. Ich habe schon öfter gehört, dass diese Alkohol-Messung über den Atem sehr unzuverlässig wäre.
Ich habe ihm jetzt erst mal geraten, sich an die Rechtsberatung des ADAC zu wenden.
 
Aus Deinen Angaben gehen keine Kritikpunkte hervor. Die Mindestwartezeit wurde eingehalten, wenn das Gerät noch im Eichzeitraum war und der Bediener eine Einweisung hatte scheint alles zu passen.

Alkohol und Auto fahren passt halt einfach nicht zusammen.
 
Ob es nun wirklich die gleiche Technik war, kann ich nicht genau sagen. Ich war nicht dabei. (Wenn ich dabei gewesen wäre, hätte ich ihn eh vom Fahren abgehalten). Er hat mir nur erzählt, das es zwei mal Atem-Tests waren. Ob mit dem gleichen Gerät, weiß ich nicht.
Grundsätzlich finde ich ja den "Warnschuß" mit einem Monat Fahrverbot, das zusätzlich ausgesprochen wurde, ganz in Ordnung.
Nur mit der Höhe des Bußgeldes habe ich so meine Schwierigkeiten. Das ist für den Herrn Studenten sehr viel schlechter zu verkraften als für nen Vollverdiener.
Ich hatte in meiner Jugend auch mal Schwierigkeiten nach ner Alkoholfahrt mit Blechschaden. Meiner Erinnerung nach gab's da aber keinen Bußgeldbescheid, sondern nen Strafbescheid (an den genauen Wortlaut erinnere ich mich nicht), was zur Folge hatte, dass ich nach erfolgtem Widerspruch gegen die Höhe der Tagessätze (und nur dagegen, weil ich definitiv zuviel getrunken hatte) in einer Verhandlung tatsächlich die Höhe der Geld-Strafe auf ein Fünftel drücken konnte. Mir hat damals der Denkzettel aber trotzdem gereicht und seither ist meine persönliche Grenze Null Alkohol, wenn ich noch fahren muss.
Aber das hilft ja nichts. Vermutlich muß mein Kleiner seinen Denkzettel einfach auch akzeptieren. Ich hoffe bloß, dass er mich nicht demnächst anpumpt, weil sein Kühlschrank leer ist....
 
Das war ein Strafbefehl, d.h. Du warst bereits im Bereich des Strafrechts. Da gehts dann nach einkommen.
Dein Junior ist noch im Bereich des Bußgelds und das ist deliktabhängig oder wie das heißt und m.W. nicht größer verhandelbar

Er kann klar widersprechen und in die mündliche Verhandlung gehen, bis die losgeht bleibt der Lappen wahrscheinlich in Verwahrung das Bußgeld geht auf 250.- runter und für Anwalt und Gericht zahlt er dann auch 250.-
... oder so ähnlich ...

Ich hoffe bloß, dass er mich nicht demnächst anpumpt, weil sein Kühlschrank leer ist....

Baba, der Kühlschrank is leer, ka einziche Flasch Bier mehr drin ...
 
übrigens, die zweite Messung kann durchaus höher ausfallen, da es eine weile dauert, bis der konsumierte Alkohol ins Blut übergegangen ist und dann im Atem nachgewiesen werden kann.
 
Kleiner Nachtrag:
Mein Sohn hat sich jetzt vom ADAC beraten lassen:
Es gibt auch bei Bußgeldbescheiden die Möglichkeit Widerspruch speziell nur gegen die Höhe des Bußgeldes einzulegen bei sonstiger Anerkennung der Vorwürfe.
Das hat er jetzt gemacht. So wie es ausschaut, wird er aber wohl "nur" eine Ratenzahlung angeboten bekommen.
Immerhin erhöht das die Chance, dass er mich nicht, oder zumindest nicht öfter als bisher, anpumpen muss.
 
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