Hab da mal ne Frage,
Ich lese bei der Beschreibung eines gemeldeten Dialers
folgendes:
Der Vertragspartner bietet Ihnen entgeltlich Zugriffszeiten zu geschützten Webseiten/Daten verschiedener Anbieter mittels einer Einwahlsoftware an. Hierzu wird die vorhandene Internetverbindung zunächst getrennt und eine kostenpflichtige Verbindung über Mehrwertnummern (09009) aufgebaut. Der Zugriff auf die angebotenen Daten kann durch Verwendung jedes üblichen Internetbrowsers erfolgen. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung endet mit Schluss der Kommunikationsverbindung. die Sie jederzeit durch Trennen der DFÜ-Verbindung herbeiführen können.
Also wenn ich das richtig verstehe, ist als Dienstleistung der Zugriff auf bestimmten - geschützen - Seiten verschiedener Anbieter zu verstehen und keinesfalls die Bereitstellung eines ganz normalen Webangebots, wie es jeder Provider tut.
Genau dies wird aber gemacht und man könnte damit schon von arglistiger Täuschung reden, da eine Breitstellung dieses Angebots einzig dazu dient den Benutzter vergessen zu lassen, dass er gerade 2 E / min zahlt.
Er hat das Fenster evtl. schon geschlossen und surft in einem anderen Fenster munter weiter ohne sich im Klaren zu sein, dass er weiterhin für die pure MÖGLICHKEIT bezahlt Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Eine reale Inanspruchnahme erfolgt mit schließen der Löhnseite ja nicht mehr.
Wäre dagegen ein Zugriff auf andere Internetseiten nicht möglich, oder besser: würde ein Text erscheinen - der über den Sachverhalt aufklärt, würde er wahrscheinlich schneller checken, dass er sich auf einem Spezialserver befindet und nun wieder auf die Standardverbindung zurückwechseln muss.
Auch die Tasache, dass ein User dreimal bestätigen muss um sie Verbindung aufzubauen, um ihn vor der Gefahr einer irrtümlichen Nutzung zu schützen aber keinerlei Maßnahmen (Trennung bei Inaktivität / Trennung bei Verlassen der Löhnseite / Dickes Hinweisfenster über die laufende Verbindung) nötig ist um ihn vor einem irrtümlichen Weiterlaufenlassen der Verbindung zu schützen und das auch noch so in einem Text bei der RegTP verankert ist... finde ich ein wenig daneben!
Wie denkt ihr?
Ich lese bei der Beschreibung eines gemeldeten Dialers
folgendes:
Der Vertragspartner bietet Ihnen entgeltlich Zugriffszeiten zu geschützten Webseiten/Daten verschiedener Anbieter mittels einer Einwahlsoftware an. Hierzu wird die vorhandene Internetverbindung zunächst getrennt und eine kostenpflichtige Verbindung über Mehrwertnummern (09009) aufgebaut. Der Zugriff auf die angebotenen Daten kann durch Verwendung jedes üblichen Internetbrowsers erfolgen. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung endet mit Schluss der Kommunikationsverbindung. die Sie jederzeit durch Trennen der DFÜ-Verbindung herbeiführen können.
Also wenn ich das richtig verstehe, ist als Dienstleistung der Zugriff auf bestimmten - geschützen - Seiten verschiedener Anbieter zu verstehen und keinesfalls die Bereitstellung eines ganz normalen Webangebots, wie es jeder Provider tut.
Genau dies wird aber gemacht und man könnte damit schon von arglistiger Täuschung reden, da eine Breitstellung dieses Angebots einzig dazu dient den Benutzter vergessen zu lassen, dass er gerade 2 E / min zahlt.
Er hat das Fenster evtl. schon geschlossen und surft in einem anderen Fenster munter weiter ohne sich im Klaren zu sein, dass er weiterhin für die pure MÖGLICHKEIT bezahlt Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Eine reale Inanspruchnahme erfolgt mit schließen der Löhnseite ja nicht mehr.
Wäre dagegen ein Zugriff auf andere Internetseiten nicht möglich, oder besser: würde ein Text erscheinen - der über den Sachverhalt aufklärt, würde er wahrscheinlich schneller checken, dass er sich auf einem Spezialserver befindet und nun wieder auf die Standardverbindung zurückwechseln muss.
Auch die Tasache, dass ein User dreimal bestätigen muss um sie Verbindung aufzubauen, um ihn vor der Gefahr einer irrtümlichen Nutzung zu schützen aber keinerlei Maßnahmen (Trennung bei Inaktivität / Trennung bei Verlassen der Löhnseite / Dickes Hinweisfenster über die laufende Verbindung) nötig ist um ihn vor einem irrtümlichen Weiterlaufenlassen der Verbindung zu schützen und das auch noch so in einem Text bei der RegTP verankert ist... finde ich ein wenig daneben!
Wie denkt ihr?
