Antiscammer
Sehr aktiv
Gewarnt wird vor der Teilnahme am sogenannten "Weihnachtsgewinnspiel" auf den Webseiten win48.com und winwin48.com.
http://www.netzwelt.de/forum/vermei...chten-uns-fall-aufmerksam-49.html#post1203807
http://www.netzwelt.de/forum/vermei...chten-uns-fall-aufmerksam-49.html#post1204138
Betreiber des "Projekts" ist diejenige Firma, die auch bereits für "Verena18.com" aufgefallen ist.
Die Gewinnspielwebseiten sind eine Kostenfalle. Man wird dazu verleitet, seine persönlichen Daten einzugeben, um angeblich "2 Playstations, 10 MP3-Player" etc. "vom Weihnachtsmann" gewinnen zu können. Ein Preishinweis erscheint ganz versteckt unten in der Fußnote. Ich selbst habe es erst beim zweiten Hinschauen nach aktivem Suchen gefunden. Der "Pferdefuß" versteckt sich in den "AGB":
Eine überraschende Klausel gem. § 305c BGB. Unwirksam, wird nicht Vertragsbestandteil.
Die unvollständige, nicht gesetzeskonforme Anbieterkennzeichnung:
Black Lotus Entertainment
Postfach 30 61 61
20327 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Fax: 040 - 809081185
Weitere Recherchen führen jedoch zu der ladungsfähigen Anschrift:
Black Lotus UG
Tannenblick 12 C
22134 Rosengarten: diese Postleitzahl, die bei eurid.eu angegeben ist, stimmt nicht. Die richtige steht im Handelsregister:
21224 Rosengarten.
Die Anschrift taucht auch direkt bei den whois-Daten der Domain winwin48.com auf, und bei der Mail-Domain "black-lotus.eu" des Registranten zu win48.com. Im Handelsregister bzw. Whois finden sich auch die entsprechenden Namen.
Betroffene dieser plumpen Abzocke können beruhigt sein. Phantasieforderungen aus solchen Abzockseiten müssen und sollten nicht bezahlt werden. Versteckte Klauseln in den AGB mit einer Preisangabe werden nicht Vertragsbestandteil und erzeugen keine Kostenpflicht.
Wenn der Anbieter einer wie auch immer gearteten "Dienstleistung" nicht imstande oder nicht gewillt ist, seinen Informationspflichten nachzukommen und das Leistungsangebot sowie die Kostenpflicht sofort erkennbar und eindeutig zu beschreiben, dann entsteht keine Zahlungspflicht. Dazu gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile.
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
Wer den Ball flachhält und auf den Schwachsinn nicht reagiert, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
[ame="http://www.youtube.com/watch?v=xiU58fYCHfo"]YouTube- Das Kalletaler Dreieck[/ame]
Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Trotz aller Drohungen wird der Abzocker nicht vor Gericht ziehen. Das ist das entscheidende.
Irgendwelche Panik oder Angst ist also völlig unangebracht.
http://www.netzwelt.de/forum/vermei...chten-uns-fall-aufmerksam-49.html#post1203807
http://www.netzwelt.de/forum/vermei...chten-uns-fall-aufmerksam-49.html#post1204138
Betreiber des "Projekts" ist diejenige Firma, die auch bereits für "Verena18.com" aufgefallen ist.
Die Gewinnspielwebseiten sind eine Kostenfalle. Man wird dazu verleitet, seine persönlichen Daten einzugeben, um angeblich "2 Playstations, 10 MP3-Player" etc. "vom Weihnachtsmann" gewinnen zu können. Ein Preishinweis erscheint ganz versteckt unten in der Fußnote. Ich selbst habe es erst beim zweiten Hinschauen nach aktivem Suchen gefunden. Der "Pferdefuß" versteckt sich in den "AGB":
5. Vergütung
5.1 Die Teilnahme kostet den Kunden einmalig 39,99 Euro inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Eine überraschende Klausel gem. § 305c BGB. Unwirksam, wird nicht Vertragsbestandteil.
Die unvollständige, nicht gesetzeskonforme Anbieterkennzeichnung:
Black Lotus Entertainment
Postfach 30 61 61
20327 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Fax: 040 - 809081185
Weitere Recherchen führen jedoch zu der ladungsfähigen Anschrift:
Black Lotus UG
Tannenblick 12 C
22134 Rosengarten: diese Postleitzahl, die bei eurid.eu angegeben ist, stimmt nicht. Die richtige steht im Handelsregister:
21224 Rosengarten.
Die Anschrift taucht auch direkt bei den whois-Daten der Domain winwin48.com auf, und bei der Mail-Domain "black-lotus.eu" des Registranten zu win48.com. Im Handelsregister bzw. Whois finden sich auch die entsprechenden Namen.
Betroffene dieser plumpen Abzocke können beruhigt sein. Phantasieforderungen aus solchen Abzockseiten müssen und sollten nicht bezahlt werden. Versteckte Klauseln in den AGB mit einer Preisangabe werden nicht Vertragsbestandteil und erzeugen keine Kostenpflicht.
Wenn der Anbieter einer wie auch immer gearteten "Dienstleistung" nicht imstande oder nicht gewillt ist, seinen Informationspflichten nachzukommen und das Leistungsangebot sowie die Kostenpflicht sofort erkennbar und eindeutig zu beschreiben, dann entsteht keine Zahlungspflicht. Dazu gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile.
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.
Wer den Ball flachhält und auf den Schwachsinn nicht reagiert, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
[ame="http://www.youtube.com/watch?v=xiU58fYCHfo"]YouTube- Das Kalletaler Dreieck[/ame]
Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Trotz aller Drohungen wird der Abzocker nicht vor Gericht ziehen. Das ist das entscheidende.
Irgendwelche Panik oder Angst ist also völlig unangebracht.