Warnung: Kostenlose SMS-Dienste koennen schnell teuer werden

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sascha

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Warnung: Kostenlose SMS-Dienste können schnell teuer werden

Wer im Internet SMS-Nachrichten auf Handys schicken will, sollte immer ganz genau das Kleingedruckte lesen. Denn dort erweisen sich immer mehr vermeintlich kostenlose Angebote als teure Abo-Fallen.

Es ist eine neue Masche, und die Werbemaschinerie läuft auf Hochtouren. Viele Seiten, auf denen früher mit 0900-Dialern Geld verdient wurde, verweisen seit kurzem auf scheinbar verlockende Angebote. „66 SMS gratis“ heißt es da in großen, bunten Lettern etwa, sogar „100 SMS gratis“ verspricht ein anderer Betreiber. Und damit nicht genug: Wer sich für den „Gratis-Dienst“ registriere, nehme auch noch an einem Gewinnspiel teil. Etwas „kleinlauter“ werden die Anbieter solcher SMS-Dienste allerdings, wenn es ans Eingemachte geht. Denn erst im Kleingedruckten wird deutlich, um was es wirklich geht. Wer sich auf diesen Seiten registriert, schließt oft ein langfristiges Vertragsverhältnis – das auch noch im Voraus zu bezahlen ist.

Im Fall der „66 SMS gratis“ zum Beispiel bindet man sich ein ganzes Jahr an den Anbieter, der seinen Sitz angeblich in Großbritannien hat. Für jeweils 66 SMS, die man von der Seite aus pro Monat verschicken kann, werden neun Euro fällig. Das macht insgesamt also 108 Euro, die per Rechnung zu begleichen sind. Noch länger fällt die Vertragsdauer aus, wenn man sich von „100 SMS gratis“ locken lässt. Hier kann man den Vertrag erst nach zwei Jahren kündigen – und ist bis dahin 168 Euro los. Dass der Betreiber dieses deutschsprachigen Angebots seinen Firmensitz nach eigenen Angaben in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat und laut Geschäftsbedingungen auch arabischen Recht gilt, macht die Sache nicht wirklich transparenter.

Um für ihr Geschäftsmodell möglichst viele Kunden zu finden, setzen die Anbieter aber nicht nur auf aggressive „Gratis“-Werbung, sondern auch auf hohe Provisionen für Vertriebspartner. Und das scheint anzukommen. Viele Webmaster, die früher mit Dialern und Handy-Payment schnelles Geld verdienen wollten, bewerben mittlerweile die vorgeblich kostenlose SMS-Dienste – auch wenn diese selbst in der Affiliate-Branche nicht ganz unumstritten sind.

Tatsächlich sind SMS-Dienste dieser Art für Verbraucher nicht unproblematisch. Zum einen lohnen sich die hohen Kosten wirklich nur, wenn man sehr viele Kurznachrichten vom Internet aus auf Mobiltelefone verschicken will. Der SMS-Versand vom Handy aus ist bei diesen Diensten nämlich nicht vorgesehen. Zum anderen dürfte sich so mancher Kunde - von Worten wie „Gratis“ und „Kostenlos“ geblendet - gar nicht darüber bewusst sein, dass er mit der Registrierung einen Vertrag über ein oder sogar zwei Jahre abschließt. Mit der Nase wird er darauf allerdings auch nicht gestoßen. Dass sich die Vertragsdauer meist erst aus dem Kleingedruckten ergibt, zeigt, was diese Dienste von Transparenz halten. Bezeichnend ist dabei auch, wenn sich – deutsche – Anbieter hinter Firmensitzen im Ausland verstecken. Zudem kann sich die geforderte Vorauszahlung fatal auswirken: Sollte der SMS-Dienst vorzeitig eingestellt werden, hat der Kunden kaum eine Chance, sein Geld zurückzubekommen.

Wer sich bei SMS-Diensten im Internet vor teuren Fallen schützen will, sollte Folgendes beachten:

- Lassen Sie sich nicht von Worten wie „Gratis“ oder „Kostenlos“ ködern. Niemand hat etwas zu verschenken.

- Achten Sie vor der Eingabe persönlicher Daten im Internet immer auf das Kleingedruckte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die „Teilnahmebedingungen“.

- Überlegen Sie bei Verträgen mit langer Bindungsdauer stets, ob sich das Angebot wirklich für Sie rechnet – zumal die Preise für Kurznachrichten und andere mobile Dienste mittelfristig fallen.

- Achten Sie auch auf Ihre Widerrufsrechte. Einige Anbieter neigen dazu, diese auszuschließen - was nicht immer rechtlich haltbar ist. Lassen Sie sich auch hier im Zweifelsfall von Juristen beraten.

- Vergleichen Sie die Anbieter. Es gibt auch viele seriöse Anbieter von kostenlosen SMS-Diensten im Internet. Diese arbeiten aber in aller Regel nicht mit langfristigen – und vor allem kostenintensiven – Vertragsbindungen.

- Prüfen Sie immer sorgfältig, mit wem Sie einen Vertrag eingehen. Ist der Anbieter bei Fragen oder Problemen erreichbar? Ist er auch greifbar, wenn es rechtliche Probleme gibt? Wenn sich ein offenbar deutscher Betreiber im Ausland versteckt, sollten Sie immer misstrauisch werden.

- Machen Sie Ihre Kinder auf das Problem aufmerksam. Wenn Ihr minderjähriges Kind einen solchen Vertrag ohne Ihre Einwilligung eingeht, haben Sie besondere Kündigungsrechte. Schalten sie im Zweifelsfall einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale ein.

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=322
 
Re: Warnung: Kostenlose SMS-Dienste koennen schnell teuer we

sascha schrieb:
.... Zudem kann sich die geforderte Vorauszahlung fatal auswirken: Sollte der SMS-Dienst vorzeitig eingestellt werden, hat der Kunden kaum eine Chance, sein Geld zurückzubekommen. ...
Schließlich könnte die "vorzeitige Beendigung" ein Teil des "Geschäftsmodells" sein. Na, dann klagt mal schön nach arabischem Recht.
 
Hallo

Das Glaube ich kaum, das 2 Jahres Abo wäre dann ja sinnlos,
weil das zweite Jahr im vorein nicht mehr kassiert werden könnte ! :D

Ein Gast
 
Anonymous schrieb:
Hallo
Das Glaube ich kaum, das 2 Jahres Abo wäre dann ja sinnlos,
weil das zweite Jahr im vorein nicht mehr kassiert werden könnte ! :D
Ein Gast
Das komt auf den jeweiligen Fälligkeitstermin an. Am Anfang alles, oder jeweils zu Jahresbeginn. Macht nichts: Denn ärgerlich ist immer, wenn man gerade eine Rate gezahlt hat und dann die Gegenleistung nicht mehr erhält.
 
nach arabischem Recht...

... na super. Da greift dann die Scharia, nach der dem Dieb die Hand abgehauen und die außerehelich verkehrende Frau gesteinigt wird :roll:

Was droht dann dem SMS-Dienst, der überteuerte oder mangelhafte Leistung abrechnet und/oder seine Dienstleistung einfach gar nicht erbringt :o

Vielleicht wird der Geschäftsinhaber bei Wasser und Hirsesuppe in einen unbelichteten Kerker gesperrt, 7 Tage lang, und bekommt dann so Stockhiebe vor der Entlassung :evil:

Viel Spaß übrigens auch bei der zivilrechtlichen Geltendmachung eurer Ansprüche in den Vereinigten arabischen Emiraten :wink:

Ich plädiere für chinesisches Recht. Da könnte man dann z.B. in Shanghai Klage einreichen, mit amtlich beglaubigter chinesischer Übersetzung, versteht sich :P
 
[Gummi-] Bestimmungen in einer AGB:
VERIMOUNT FZE LLC schrieb:
§ 13 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Der Dienstleister ist zu einer änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt.
und
VERIMOUNT FZE LLC schrieb:
(4) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlichen am Nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Nun ist das Geschäft jedoch u. a. für den deutschen Markt bestimmt (beim Ausfüllen des Anmeldeformulars vom Kunden zu wählen). Erfüllungsort ist somit Deutschland (oder ggf. Österreich, Schweiz).
  • - Inwiefern ist eigentlich bei deutschen Endkunden in Deutschland das BGB anwendbar?
    - Kann der Geschäftsmann seinen Gerichtsstand frei wählen?
    - Wo werden eigentlich die Steuern eingebracht, die von deutschen Kunden ggü. einer österreichischen Firma mit Sitz in Dubai beansprucht werden?
    - Gibt es auf den Rechnungen womöglich einen Mehrwertsteuersatz, der sich an dem Erbringungsort orientiert (falls mal jemand eine Rechnung zur Hand hat, bitte nachgucken)? Wäre das überhaupt rechtens?
 
Jobs bei VERIMOUNT FZE LLC

warum nicht einfach bei VERIMOUNT FZE LLC anheuern, die haben noch Jobs frei im schönen Wien :lol:

http://www.jobpilot.at/misc/adframe/jobpilot/7d5/33/1445711.htm

Als cooler Typ, der auch in stressigen Situationen den Überblick behält (wenn z.B. ein Kunde aus Deutschland seine 108 EUR wiederhaben will weil das mit SMS nich so klappt wie er es sich vorstellte) könnt ihr dort sicher super eure Brötchen verdienen :wink:
 
Reducal schrieb:
Nun ist das Geschäft jedoch u. a. für den deutschen Markt bestimmt (beim Ausfüllen des Anmeldeformulars vom Kunden zu wählen). Erfüllungsort ist somit Deutschland (oder ggf. Österreich, Schweiz).
  • - Inwiefern ist eigentlich bei deutschen Endkunden in Deutschland das BGB anwendbar?
    - Kann der Geschäftsmann seinen Gerichtsstand frei wählen?
    - Wo werden eigentlich die Steuern eingebracht, die von deutschen Kunden ggü. einer österreichischen Firma mit Sitz in Dubai beansprucht werden?
    - Gibt es auf den Rechnungen womöglich einen Mehrwertsteuersatz, der sich an dem Erbringungsort orientiert (falls mal jemand eine Rechnung zur Hand hat, bitte nachgucken)? Wäre das überhaupt rechtens?
Jetzt schmeißt du aber einiges durcheinander.
1. Der Gerichtsstand ist gegenüber Verbrauchern nicht frei wählbar - vorliegend geht es aber um Rechtswahl - und die geht nach IPR grundsätzlich frei unter Beachtung zwingender Vorschriften. So, wie es in deren AGB steht. Also: Arabisches Recht gilt, aber z.B. Verbraucherschutzbestimmungen des BGB eben auch.

2. Ist das eine österreichische Firma? Oder nur eine österreichische Filiale? Was sagt die Form des Unternehmens zur Steuerwählbarkeit der Geschäftsführer/Gesellschafter nach österreichischem / arabischen / deutschem Recht? (ich weiß es nicht, aber so groß ist das mögliche Feld)

3. Wo findet eigentlich die Leistung statt? Senden die die SMS aus Arabien?

Also, so einfach ist das nicht auszuhebeln, das ist schon pfiffiger eingerichtet ...
 
Re: Jobs bei VERIMOUNT FZE LLC

SEP schrieb:
Wie sind die Kündigungsregeln im arabischen Recht?
Auch eine Frage, in der Tat.

Gilt da eigentlich ein Doppelbesteuerungsabkommen?

P.S.: Haben wir hier eigentlich keine Steuerexperten?
 
In diesem Zusammenhang auch interessant:

Wikipedia über die Vereinigten Arabischen Emirate:

Wikipedia schrieb:
Alle Unternehmen (ausgenommen in Freihandelszonen s. u.) müssen mindenstens zu 51 % einem Einheimischen gehören. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass nur Emirater in Führungspositionen sitzen. Außerdem leitet die Regierung eine Kampagne, die zum Ziel hat, in allen staatlichen Stellen, wie z. B. bei der Post, Polizei, Verwaltung, in Banken oder beim Militär eine bestimmte Quote von einheimischen Arbeitnehmern sicherzustellen. Diese Kampangne läuft unter dem Namen "Emiratisierung". Die vielen Freihandelszonen können von Ausländern unabhängig von einem einheimischen Bürger betrieben werden. Diese kommen allerdings nur für Großbetriebe in Frage.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigten_Arabischen_Emirate#Wirtschaft


Es war schon einmal von einem großen Investor die Rede.

Gruß
Wembley
 
Re: Jobs bei VERIMOUNT FZE LLC

KatzenHai schrieb:
Gilt da eigentlich ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ja. Fundstellennachweis zum DBA Vereinigte Arabische Ermirate
Code:
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den 
Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der 
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und 
vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen 
Datum: 9. April 1995 
Fundstelle: BGBl II 1996, 520

KatzenHai schrieb:
P.S.: Haben wir hier eigentlich keine Steuerexperten?
Auch den gibt es hier.
 
Laut deren AGB verstehen sich die Endpreise inklusive MWST. Ist das die deutsche oder die der VAE?

(3) Preise auf der Rechnung sind stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, Kundenendpreise inklusive Mehrwertsteuer.
 
sascha schrieb:
Laut deren AGB verstehen sich die Endpreise inklusive MWST.
Kann jemand Auskunft darüber erteilen, wie hoch der geforderte Steuersatz ist? An welches Land wird dann die Mehrwertsteuer und ggf. eine Umsatzsteuer entrichtet?

KatzenHai schrieb:
...das ist schon pfiffig eingerichtet ...
...und hoffentlich auch in alle Richtungen durchdacht. 8)


Welche Position/Funktion hat eigentlich ein Ombudsmann bei einer Firma in Österreich?
 
Reducal schrieb:
Welche Position/Funktion hat eigentlich ein Ombudsmann bei einer Firma in Österreich?

Ich kann mir denken, worauf du hinauswillst. Als ich zum erstem Mal von der Existenz eines "Ombudsmanns" bei Firstl*** gelesen habe, wäre ich fast vor Lachen vom Stuhl gefallen. Über die reale Existenz dieses "Ombudsmanns" spekuliere ich lieber nicht. :wink:

Gruß
Wembley
 
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