Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

AW: Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

Vielleicht darf man aus der aktuellen Eskalation der Erpressung zur Zahlungsbereitschaft etwas Positives entnehmen.

So ganz ohne Not werden die Beutebeduinen nicht so massiv nötigend daherkommen. Immerhin wird das Geld noch nicht persönlich an der Haustür abgeholt, sondern vornehm bargeldlos auf deutsche Bankkonten überwiesen.

Da muss immer wieder eine neue Bank eine Weile mitspielen. Je dreister die Zahlungserpressungsschreiben ausfallen, umso schneller kickt die Bank das Konto.

Was ändert sich also? Wird die Geldgier größer oder die Zahlungsquote kleiner?

Ich hoffe, letzteres.
 
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Die Zahlungserpressungsmasche mit schwachsinnigen Drohschreiben wirkt wohl nur bei Ahnungslosen. Die breite Information im Internet, im Fernsehen, von den Verbraucherzentralen und an den Stammtischen dünnt den "Markt" sicherlich aus.

Die Frage ist nur, wie weit die Aufklärung vorgedrungen ist. Vielleicht schon viel weiter, als wir hier befürchten.

Stell dir vor, es ist Inkassotreibjagd, und keiner geht hin ...
 
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Vielleicht schon viel weiter, als wir hier befürchten.
Anekdote: Unser Hausmeister, aus Osteuropa zu uns gekommen, hat neulich mit mir geplaudert und von diesen Abofirmen angefangen. Mein spontaner erster Gedanke: "Den hat's auch erwischt, wie kann ich ihm helfen?". Dann legt der los und erzählt mir was von den Firmen, die sich im Ausland verstecken, von der Polizei, die sich nicht kümmert, von den Inkassofirmen, die meinen, die Leute erschrecken zu können.

Ich war echt erstaunt und lachte mir insgeheim ins Fäuschdle ;)
(Nicht dass ich ihm das als Hausmeister nicht zugetraut hätte - der hat nur mit Internet quasi nullo zu tun)

Stell dir vor, es ist Inkassotreibjagd, und nicht mal unser Hausmeister geht hin ...
 
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Suchmaschinen-Müll mit der Brechstange:

online-preisklarheit-meinung-deutsche-inkassostelle-positiv.de

Das andere Zeug ist leider auch wieder online.
 
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Die Zahlungserpressungsmasche mit schwachsinnigen Drohschreiben wirkt wohl nur bei Ahnungslosen. Die breite Information im Internet, im Fernsehen, von den Verbraucherzentralen und an den Stammtischen dünnt den "Markt" sicherlich aus.
Sollte es ( hoffentlich) soweit kommen, dass keine Ferraris mehr damit finanziert
werden können, werden sich sicherlich die Absichtserklärungspolitiker und Minister
dies als ihren Erfolg auf die Fahne schreiben...
 
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Das Amtsgericht Lübeck reagiert auf die fortgesetzte Welle der Mahndrohschreiben mit der Klarstellung:
PRESSEINFORMATION VOM 18.03.2008

Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

Viele Personen in Deutschland haben in den letzten Tagen eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten mit der Aufforderung, die Forderung eines Auftraggebers zu begleichen. Der Mahnung wird das Muster eines ausgefüllten Mahnantrages beigefügt. Im Anschreiben des Inkassounternehmens wird auf ein Urteil des AG Lübeck vom 28.09.2007 - 23 C 2423/07 - hingewiesen.In der Mahnung wird angekündigt, dass der (vermeintliche) Gläubiger auch gegenüber dem gemahnten (vermeintlichen) Schuldner einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel erwirken werde, wie gegen den in dem Urteil erwähnten anderen Schuldner.

Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun. Durch den Mahnantrag und die Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen lassen sich viele Mahnungsempfänger verunsichern. Dabei ist es ein Allgemeinplatz, dass nur die unterliegende Partei in einem gerichtlichen Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden. Der Hinweis, durch den Mahnbescheid werde ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel erwirkt, ist unrichtig. Legen der Schuldner oder die Schuldnerin rechtzeitig Widerspruch gegen den zugestellten Mahnbescheid ein, kann im Mahnverfahren kein Titel erwirkt werden. Es kommt zu einem sogenannten streitigen Verfahren zumeist am Wohnsitzgericht der beklagten Partei.
 
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Ich denke aber das dieser ganze Spuk bald ein Ende nimmt. Die Drohungen sind jetzt schon ziemlich heftig. Was sollen sie in Zukunft machen? Etwa bei jedem vor der Tür erscheinen und das Geld rausprügeln?
 
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Leider findet nur ein Bruchteil der Betroffenen den Weg hier ins Forum oder zu den Verbraucherzentralen. Man munkelt dass mindestens 10% die unberechtigten Forderungen spätestens nach diversen Drohungen bezahlen. Woher soll ein rechtlich nicht bewanderter Mensch auch wissen, dass die Drohungen nix als heisse Luft sein? Deswegen auch im Bekanntenkreis die Info streuen.

Will sagen, mit dieser Masche wird man noch recht lange unbedarften Menschen das Geld aus der Tasche ziehen können. :wall:

LG
wahlhesse
 
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Hallo!
Wir haben sowohl im August 07 bei denen gekündigt,da kam dann ein Brief,daß man nur alle 6 Monate kündigen könne (komisch,in den uns zugesandten AGBs stand damals davon nix...und nur die sind für mich bindend).Als sie im Dezember 07 wieder abbuchen wollten,hab ich das zurückgebucht. Der 70€-Brief von DIS ließ nicht lange auf sich warten,dummerweise hat meine Freundin Ende Januar 08 die 70€ bezahlt.Ergebnis:Für Jan-März kam m.W. je ein Hotelgutschein. Im März versuchten sie dann wieder abzubuchen...worauf ich wieder zurückbuchte. Heute nun wieder eine Lieferung:Ein Paket ohne spezielle Absenderangabe (nur das Homebox-Dienstleistungszentrum Bad Säckingen), drin war wiedermal ein "Pflegeset" der Firma Jouèl (war schonmal drin). Kriegt noch jemand aktuell diese Lieferungen und kann mir sagen,ob das auch von IFPF stammt (ich vermute es stark)? Und wie werden wir diese [ edit] los ? Was sollen wir mit dem Zeugs machen,was noch kommt ? Kontakt mit IFPF ist ja praktisch unmöglich. Daß Einschreiben/schriftliche Kündigungen wenig bringen,konnte man ja an dem TV-Bericht sehen,den die ZDF-Sendung "WISO" letztes Jahr zeigte..der Briefkasten platzte aus allen Nähten,das Büro war verwaist. Die Internetseite funktioniert offenbar auch nicht.


Marco
 
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Was hat das mit der "Werbung" mit dem Urteil des Amtsgericht Lübeck zu tun? Um welche Seite geht es?
 
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Viele Personen in Deutschland haben in den letzten Tagen eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten mit der Aufforderung, eine Forderung einer Internet- Service-Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz zu begleichen. Der Mahnung wird die erste Seite eines Originalurteils des Amtsgerichts Lübeck mit Wappen, Namen des Richters und Urteilstenor ( Urteil des AG Lübeck vom 28.09.2007 - 23 C 2423/07 - ) beigefügt.In der Mahnung wird angekündigt, dass die (vermeintliche) Gläubigerin auch gegenüber dem gemahnten (vermeintlichen) Schuldner einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel erwirken wird, wie gegen den in dem Urteil erwähnten Schuldner.

Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun. Durch das Originalurteil und die Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen lassen sich viele Mahnungsempfänger verunsichern. Dabei ist es ein Allgemeinplatz, dass die unterliegende Partei in einem gerichtlichen Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden.
Aus einer Presseinformation des Amtsgerichtes Lübeck.

Mehr zu dem Thema hier.

Es ist skandalös, wer hier im Lande eine Inkassoerlaubnis bekommt und scheinbar auch behält.
Angst einjagen mit wertlosen Anerkenntnis- und Abwesenheitsurteilen scheint wieder modern zu werden.

Da stehen wieder einige Presseerklärungen deutscher Amtsgerichte ins Haus. Bis dahin nicht in die Irre leiten lassen:

Deutsche Inkassostelle jagt Schwarzfahrer im Internet | Augsblog.de

PS: Irgendein extern Merkbefreiter verlinkt die Mahndrohparole im Klartext ins Augsblog. Hoffentlich kommt da bald die Putzkolonne.
 
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Für Mahndrohbelästigte eine Zusamenstellung:
Soll heißen: Wenn der Gegner vor Gericht nicht kooperiert, geht die Sache anders aus. Abwesenheits- und Anerkenntnisurteile sagen NICHTS aus.

Die Angst der Inkasso-Firma | Augsblog.de sagt alles. Individuelle Hilfen gibt es bei den Verbraucherzentralen:

Verbraucherzentrale Sachsen : Inkassodienst aus Eschborn droht mit Mahnbescheid
 
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Wird die leere Hülle ausgeschieden?

http://deutsche-inkassostelle.de
http://www.aktuelles-inkassorecht.de
 
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Google Cache kennt es noch. Ist aber schon ein paar Tage her...

Dies ist der Cache von Google von [noparse]http://www.deutsche-inkassostelle.de/?id=impressum. [/noparse] Es handelt sich dabei um ein Abbild der Seite, wie diese am 7. März 2010 06:53:27 GMT angezeigt wurde. Die aktuelle Seite sieht mittlerweile eventuell anders aus. Diese Suchbegriffe sind markiert: deutsche inkassostelle de

Dies ist der Cache von Google von [noparse]http://www.aktuelles-inkassorecht.de/. [/noparse]Es handelt sich dabei um ein Abbild der Seite, wie diese am 16. März 2010 03:50:16 GMT angezeigt wurde. Die aktuelle Seite sieht mittlerweile eventuell anders aus.
 
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Nachtrag
deutsche-inkassostelle.de
aktuelles-inkassorecht
waren wohl beide laut Google Cache noch bis mindestens zum 19.3 aktiv
[noparse]Dies ist der Cache von Google von http://www.deutsche-inkassostelle.de/. Es handelt sich dabei um ein Abbild der Seite, wie diese am 19. März 2010 02:18:03 GMT angezeigt wurde. Die aktuelle Seite sieht mittlerweile eventuell anders aus. Weitere Informationen[/noparse]
 
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Beim Bundesanzeiger Verlag :Bundesanzeiger-Verlag liegen die Bilanzen 2009 für beide Inkassostellen.

Ich gehe davon aus, dass die "Logistikkosten" zum Zahlungserpressen unberechtigter Forderungen durch die zusammengepresste Beute bei Weitem überragt werden.

Wer da noch Banken überfällt, kann nicht ganz bei Trost sein ...
 
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