Vollständige Speicherung der gewählten Rufnummern?

@ Qoppa @ alle

Telekom, Ventelo, 01019, und Klicktel haben bei mir auf die Forderungen verzichtet bzw. sich nicht mehr gemeldet. Offen sind nur noch TL und Nexnet (dtms).

Unsere Verteidigungslinien stimmen im großen und ganzen überein. Ich habe meine Verteidigung übers Wochenende nochmals überdacht und etwas erweitert. Das ganze sieht dann wie folgt aus:

1. Forderungsinhaber, rechtmäßige Abtretung (für den Beginn)

2. Fehlendes Prüfprotokoll (sehe ich als gaaaanz wichtig an)

3. Einzelverbindungsübersicht (Lt. einigen Gerichten nicht zu Beweiszwecken geeignet, da kein Nachweis)

Dieses müsste eigentlich schon reichen. Aber weil man ja nie wissen kann, werde ich:

4. versuchen, den Anscheinbeweis zu erschüttern. Leider kann ich unsere Abwesenheit von zu Hause nicht nachweisen. Allerdings habe ich noch sämtliche Rechnungen seit 1998 !!!, in denen nicht ein einziges Mal 0190, 118xy 0137 sowie call by call angewählt wurde. Unsere monatliche Telefonrechnung überschreitet selten 30 €, die strittigen Rechnungen betrugen ca. 180 € bzw. 140 €. Ich hoffe, damit beweisen zu können, dass die Anwahl solcher Nummern nicht unseren Lebensgewohnheiten entspricht (wir sind wenigtelefonierer).

5. versuchen zu beweisen, dass die TK die Verbindungsentgelte für sich und die Fremdanbieter falsch erfasst hat. Auf den beiden EVN für Nov. + Dez. 02 der Telekom werden "Nullsekundengespräche" = Kosten für Gespräche, die nicht stattgefunden haben, berechnet (Dauer der Verbindung 00.00.00, aber Gesprächskosten). Zusätzlich wurden von den Fremdanbietern Verbindungen für Gespräche von nur 3 Sekunden berechnet. Dieses reicht gerade mal für die kostenlose Preisangabe. Ich hoffe, dass das für das Gericht als Beweis der fehlerhaften Erfassung ausreicht.

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Beweislastumkehr und lückenloser Nachweis ergibt sich m.E. von selbst in den Punkten 1 - 3, wird aber selbstverständlich eingearbeitet. Zusätzlich werde ich sämtliche passenden Urteile aufführen, vordringlich aber die bereits von mir geposteten (AG Brilon + OLG Hamm).

Ob ich die Datenerfassung durch CDR mit einbringe, weiss ich noch nicht. Kommt ganz auf die Klageschrift an.

Das der schöne Gedanke mit dem "Wucher" was bringt, glaube ich nicht.

Mit der Summe aller Argumente rechne ich mir auch ohne Anwalt gute Chancen vor Gericht aus (habe leider keinen Rechtschutz).

Ich glaube übrigens nicht, dass von TL und Nexnet noch großartig was kommt. Seit ich den Axmännern geschrieben habe, dass weitere Schreiben nicht beantwortet werden und zur Klärung der Angelegenheit nur der Weg zum Gericht bleibt, herrscht Funkstille.

Gruß wibu

P.S. Hat jemand Verbesserungsvorschläge?
 
Hallo Wibu,

weißt Du denn, was da bei euch eigentlich passiert ist? Das sieht nach einer richtigen Mehrwertorgie aus! :lol:
Aber es ist im Grunde noch beängstigender als die Dialer, wenn auch ohne nachvollziehbare (wenn auch unfreiwillige) Veranlassung sowas einfach auf EVN und Rechnung auftauchen kann.
Eigentlich müsste man eine Datenbank aufbauen, um solche Fälle zu sammeln und zu dokumentieren, daß das Erfassungssystems der Telekom zuweilen einfach spinnt. Die Vielzahl der Fälle würde dann für sich sprechen. Denn wenn man nicht "beweistechnisch" Glück hat, wie will man sich dagegen wehren? Den fehlerhaften EVN halte ich darum für Dein stärkstes Argument (neben, natürlich, fehlendem Prüfprotokoll).

Gibt es einen Grund, daß die anderen schon aufgesteckt haben? Falls es doch zu einem Prozeß kommt, würde ich unbedingt empfehlen, die sog. Beweislastumkehr aufzunehmen (sprich: Vertragsabschluß wird ausdrücklich bestritten, so daß die Gegenseite beweisen muß, - falls Telefoneinwahlen, muß man das Schema des Juristen evt. modifizieren). Nach meiner Beobachtung kamen die meisten der negativen Urteile daher, daß das nicht geschehen ist.

Aber ich denke, daß Du gute Karten hast. Darum würde ich auch nicht zurückscheuen, falls es soweit kommt einen Anwalt zu nehmen.
 
@ Jurist

Danke

@ Qoppa

Mit dem Anwalt hast du Recht. Warum sollte ich TL und Nexnet so billig davonkommen lassen? Nun zu deiner Frage.

Warum die anderen aufgegeben haben, kann ich nur vermuten. Bei Ventelo und Klicktel vermute ich die geringen Beträge.

01019 ist interessant. Dort war call by call zu der Zeit nur gegen Freischaltung möglich. Ich hatte einen solchen Auftrag aber nicht erteilt, hätte die also keinesfalls auf der Rechnung haben dürfen. Die haben dann auch sofort verzichtet.

Die TK war auch gut. Hatte alle Nachweise angefordert und nur die gekürzten EVN bekommen. Habe dann nochmal das Prüfprotokoll angefordert. Ich bekam dann einen Brief mit dem Inhalt, dass eine technische Überprüfung wie vorgeschrieben durchgeführt worden sei. Fehler hätten die keine gefunden. Ich habe der TK geschrieben, dann dürfte es ja kein Problem sein, mir das Protokoll nun endlich zuzuschicken. Die TK schrieb mir zurück, es wäre doch keine technische Überprüfung gewesen. Es hätte sich um eine " Messung der Leitung durch unseren Service im PC" (Zitat TK) gehandelt. Deshalb läge kein Protokoll vor. Einen bösen Brief später hat die TK "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" schriftlich auf die Forderung verzichtet und die bereits rechtswidrig vorgenommene Abbuchung mit der nächsten Rechnung verrrechnet.

Gruß wibu
 
Seit wann gibt es den EVN

an @

Die Frage seit wann gibt es den EVN:

Seit 1997 wurde die BRD flächendeckend mit der digitalen Vermittlungstechnik ausgerüstet.
Dann konnte einheitlich das Angebot des EVN als zusätzliches Leitungsangebot mit einer einmaligen Gebühr eingeführt werden.
das Angebot wurde wegen Datenschutzgründen mit den letzten
drei Endziffern geixt als Standard eingeführt. Auch mußten Familienmitglieder die den gleich As benutzten, einverstanden sein.
Anfang der 2000 wurde auch der unkürzte EVN eingeführt.
Da alles eine Gebühr kostet, und auch wegen dem Papieraufwand nicht ausdrücklich geworben wird, ist der Kreis der Empfänger relativ klein geblieben.
westok
 
Re: Seit wann gibt es den EVN

Gunnar Arthus schrieb:
Da alles eine Gebühr kostet, und auch wegen dem Papieraufwand nicht ausdrücklich geworben wird,
ist der Kreis der Empfänger relativ klein geblieben.
westok
welche Gebühr? ein unverkürzter EVN kostet nichts, die Informatonspolitik war
(und ist es auch noch) sehr lange mehr als dürftig (warum, darüber darf spekuliert werden)
deswegen ist die Zahl der Teilnehmer mit ungekürztem EVN noch immer relativ klein.

tf
 
Re: Seit wann gibt es den EVN

technofreak schrieb:
Gunnar Arthus schrieb:
Da alles eine Gebühr kostet, und auch wegen dem Papieraufwand nicht ausdrücklich geworben wird,
ist der Kreis der Empfänger relativ klein geblieben.
westok
welche Gebühr? ein unverkürzter EVN kostet nichts, die Informatonspolitik war
(und ist es auch noch) sehr lange mehr als dürftig (warum, darüber darf spekuliert werden)
deswegen ist die Zahl der Teilnehmer mit ungekürztem EVN noch immer relativ klein.

tf

wer den regelmäßigen Bezug des EVN´s beantragt hat, bezahlte damals eine e i n m a l i g e Einrichtungs-Gebühr.
Bei Einwendungen bekommt man auf Verlangen gebührenfrei für den bestrittenen Rechnungsbetrag den dazugehörigen EVN.
alles klar?
:lol:
westok
 
Einzelverbindungsnachweis

Hallo!
Heute schreibe ich das erste Mal in diesem Forum. Ich möchte mich in die lange Kette der Dialer/Telekom-Geschädigten einreihen. Zwar ist der Betrag, um den es bei mir geht, nicht astronomisch hoch, aber auch für 59,90 € lohnt es sich zu streiten.

Mit der Februar-Rechnung der Telekom wurden mir 2 PRS-online Verbindungen zu jeweils 29,95 € in Rechnung gestellt. Trotz sofortiger Reklamation dieses Rechnungspostens und der Bitte mir einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis zur Verfügung zu stellen, habe ich bis heute nach mehrmaliger schriftlicher und mündlicher Nachfrage nur einen um die drei letzten Stellen gekürzten EVN erhalten. Die Telekom erklärt, dass sie nicht in der Lage sei, die vollständigen Verbindungsdaten mitzuteilen. Sie beruft sich dabei darauf, dass zum Zeitpunkt der Einwendung kein Auftrag meinerseits zur vollständigen Speicherung der Daten vorlag. (§7 Abs. 3TDSV)

Im Gegenteil: Die Telekom verlangt mir mir als Kunden, dass ich mein Anliegen durch weitere Angaben konkretisiere. Ansonsten beharrt die Telekom auf Zahlung.

Muss mir die Telekom einen ungekürzten EVN zur Verfügung stellen. Falls nicht, wie sehen die Chancen aus, die Zahlung an die Telekom auf Grund nicht erbrachter Beweise zu verweigern.

Es wäre supernett, wenn mir jemand mit ein paar Tipps weiterhelfen könnte.

Viele Grüße
Roggy
:tröst:
 
Gunnar Arthus schrieb:
Die Frage seit wann gibt es den EVN:

Seit 1997 wurde die BRD flächendeckend mit der digitalen Vermittlungstechnik ausgerüstet.
Dann konnte einheitlich das Angebot des EVN als zusätzliches Leitungsangebot mit einer einmaligen Gebühr eingeführt werden.
das Angebot wurde wegen Datenschutzgründen mit den letzten
drei Endziffern geixt als Standard eingeführt. Auch mußten Familienmitglieder die den gleich As benutzten, einverstanden sein.
Anfang der 2000 wurde auch der unkürzte EVN eingeführt.
Korrektur, nach Durchsicht meiner Unterlagen besitze ich seit März 1998 den unverkürzten EVN
der auf der damaligen Rechnung als Einzelverbindungsübersicht Typ2 , ungekürzte Zielrufnummer
Artikel Nr. 18110 kostenfrei eingerichtet wurde.

Die obige Aussage trifft damit nicht zu.
Gunnar Arthus schrieb:
Auch mußten Familienmitglieder die den gleich As benutzten, einverstanden sein.
das trifft ebenfalls nicht zu, woher sollte die Deutsche Telekom denn den Familienstand des Teilnehmers wissen ?

tf
 
Im Vertrag stand aber bei mir, das ich alle Familienmitglieder und andere Nutzer des Telefonanschlusses über die Vollständige Speicherung der Telefonnumern unterrichte bzw. zum Haushalt gehörige Personen auch damit einverstanden sind. Das musste ich dann unterschreiben.

Beim beantragen des ISDN-Anschlusses, wurde von mir auch der ungekürzte EVN gewünscht und ich musste dazu dann eben das extra schreiben mit unterzeichnen.
 
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